HInfo1: Denkfunk – ein unglaubwürdiges Konstrukt voller Widersprüche (1): Rechercheanlass

Inzwischen gibt es auf diesem Blog schon mehrere Beiträge, die sich mit dem Konstrukt und „Videoportal“ Denkfunk beschäftigen.  Da Denkfunk bis auf Weiteres ein Thema neben anderen auf SaSe bleiben wird (Begründung siehe auch hier), stellt diese Artikelserie einige Fakten und Rechercheergebnisse zusammen, welche die Grundlage der Kritik an Denkfunk sind. 

„Denkfunk“ ist der arglos-unkommerziell  klingende Name eines Autorenzusammenschlusses im Internet von überwiegend sehr bekannten und politisch engagierten Kabarettisten und einigen Journalisten/Publizisten. Diese Autoren (und nicht Denkfunk!) produzieren fortlaufend kurze Videos zu aktuellen politischen Themen, die dann unter dem Denkfunk-Label auf der Denkfunk-Homepage und dem Denkfunk-Facebook-Account veröffentlicht werden sowie meistens auch auf den Internetpräsenzen der jeweiligen Autoren. Das Kollektiv tritt mit dem Anspruch von Gegenöffentlichkeit auf, der jedoch – abgesehen von einigen sehr spärlichen Äußerungen auf der Denkfunk-Webseite – nicht eingehender dargestellt wird.

Seit dem 6. Dezember 2014 stellt der denkfunk eine neue Informationsquelle und Austauschplattform dar. In Zeiten, in denen Print und Fernsehen weniger Vertrauen genießen, auch weil sie an Qualität und Seriösität nachgelassen haben, suchen viele Menschen Alternativen im Netz. Mit dem denkfunk möchten wir eine solche bieten und produzieren Videos, die Anstoß für einen intensiven, inhaltlichen und meinungsbildenden Austausch geben.
Wir sind Personen aus Wissenschaft, Journalismus, Kunst und Kultur und möchten hier unsere Ansichten zu aktuellen gesellschaftlichen Themen mit Euch teilen.

(Denkfunk, Was ist der Denkfunk?)

Statt einer ausführlicheren Darstellung dieses Anspruchs mündet der weitere Text dann sofort in die Akquise von Abonnements. Wer sich zu so einem Abonnement entschließt, muss sich zunächst bei einem weiteren Gewerbeunternehmen registrieren lassen: der DigiStore24 GmbH (siehe Denkfunk-Nutzungsbedingungen). Der Geschäftsgegenstand der DigiStore24 GmbH und dessen „Verträglichkeit“ mit dem Denkfunk-Anspruch wurde satirisch in SüS1 behandelt.

Hinter Denkfunk steht, und das erfährt, wer das Impressum der Webseite aufsucht, die PatchworX Media GmbH.

„Denkfunk“ vs. „Weltnetz.TV
Um die SaSe-Kritikpunkte an der Form (nicht dem Inhalt der Videos!) des Denkfunk-Konstrukts besser darstellen zu können, wird Denkfunk nachstehend mit Weltnetz.TV (Homepage, Facebook) verglichen. Die von SaSe behauptete Vergleichbarkeit der Projekte gründet sich auf folgende formale Merkmale: 1. der bei beiden Projekten behauptete Anspruch, Gegenöffentlichkeit herstellen zu wollen; 2.  die von beiden Projekten erbrachte Leistung in Form der Bereitstellung von Videos, die aber von Dritten produziert werden; 3. die bei beiden Projekten identische Rechtsform der Trägergesellschaft (GmbH).

Von beiden Projekten aus bestehen personelle Verbindungen zu den Nachdenkseiten. Der Publizist und Nachdenkseiten-Herausgeber Albrecht Müller ist Mitbegründer von Weltnetz.TV. Der Denkfunk-Autor, Journalist und Autor auf Spiegelfechter, Tom W. Wolf (alias Jörg Wellbrock), ist gleichzeitig Sprecher der Nachdenkseiten.

Unternehmensgegenstand der PatchworX Media GmbH
Der Unternehmensgegenstand der hinter Denkfunk stehenden PatchworX Media GmbH lautet gemäß Eintrag im Handelsregister wie folgt:

HRB 30943: PatchworX Media GmbH, Leipzig, […] Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vermarktung einer internetbasierten Kommunikationsplattform zur regelmäßigen Berichterstattung sowie die Bereitstellung und Vermarktung von Informationen und Dienstleistungen im Internet, insbesondere von Nachrichten- und Informationsangeboten und die Beteiligung an Unternehmen, die im Medienbereich tätig sind sowie die Verwaltung derartiger Beteiligungen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing & Public Relations, die Erstellung und Betreuung von Websites und Social Media Content sowie die Herstellung und der Vertrieb von Medien. Ausgenommen sind jeweils erlaubnispflichtige Geschäfte. Außerdem ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb, das Veräußern sowie die Verwaltung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft die verschiedensten Managementaufgaben und weitere Dienstleistungen für Unternehmen, an denen sie beteiligt ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. […] Geschäftsführer: W. [Name von SaSe abgekürzt], Melina, Erlangen, *[Geburtsdatum von SaSe entfernt], einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
(Handelsregisterauszug PatchworX Media GmbH; Hervorhebg. der SaSe-Red.)

Der Unternehmensgegenstand besteht also hauptsächlich in Vermarkung (mehrfach genannt) und Vertrieb. Von den hehren Denkfunk-Ambitionen ist hier nicht mehr die Rede.
Eine 21 Jahre junge Dame ist sowohl alleinige Geschäftsführerin wie auch einzige Gesellschafterin der GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital. Nach obigem Handelsregisterauszug sind ihr sogenannte Insichgeschäfte ausdrücklich erlaubt. Insichgeschäfte genießen keinen guten Ruf und sind nach Paragraf 181 BGB in der Regel ausgeschlossen.  Die Begriffserklärung auf Wikipedia weist im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Insichgeschäfte explizit erlaubt sein müssen, darauf hin:

Es liegt auf der Hand, dass mit derartigen Insichgeschäften eine große Gefahr des Missbrauchs einhergeht. Der in der beschriebenen Weise Handelnde kann beispielsweise das Vermögen des von ihm Vertretenen an sich selbst verschenken oder sonst sich selbst durch das Geschäft begünstigen.
(Wikipedia, Insichgeschäfte)

Fazit:
Der Name des Projekts (Denkfunk) passt nach Meinung dieser Redaktion nicht zu dem Unternehmensgegenstand des Gewerbeunternehmens, das hinter diesem Projekt steht.
Der Unternehmensgegenstand des Gewerbeunternehmens passt nicht zu dem Anspruch, den Denkfunk erhebt.
Der alleinigen Geschäftsführerin, die gleichzeitig alleinige Gesellschafterin ist, sind Insichgeschäfte erlaubt.

Und so sieht der Unternehmensgegenstand bei Weltnetz.TV aus:

WNZ-TV Betriebsgesellschaft für Gegenöffentlichkeit mbH, Berlin, [Adresse für Veröffentlichung entfernt] Firma: WNZ-TV Betriebsgesellschaft für Gegenöffentlichkeit mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: [Adresse für Veröffentlichung entfernt] Gegenstand: der Betrieb von Fernsehen, auch im Internet, die über die soziale und politische Situation in allen Kontinenten aufklären; alternative, zensierte und anders unterdrückte Unterhaltung und Nachrichten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verbreiten; für Praxis und Gedanken der Solidarität werben. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR.  […]  Geschäftsführer:; 1. [Angaben für Veröffentlichung entfernt] mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen;, 2. [Angaben für Veröffentlichung entfernt] mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, 3. [Angaben für Veröffentlichung entfernt]. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Weimar (Amtsgericht Jena, HRB 506011) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 27.10.2010.
(Handelsregister: WNZ-TV Betriebsgesellschaft für Gegenöffentlichkeit mbH; Hervorhebg. der SaSe-Red.)

Der Unterschied zu Denkfunk bzw. der PatchworX Media GmbH ist offensichtlich:
Der Name des Projekts ist identisch mit dem Namen der Betriebsgesellschaft, bei der „Gegenöffentlichkeit“ auch Bestandteil des Namens ist.
Der Unternehmensgegenstand der Betriebsgesellschaft passt perfekt zu dem auf Weltnetz.TV behaupteten Anspruch. Es geht um Gegenöffentlichkeit und Aufklärung über den Betrieb von Fernsehen, auch im Internet. Weltnetz.TV wirbt für den Gedanken und die Praxis der Solidarität.
Es werden drei Geschäftsführer benannt. Auch hier sind Insichgeschäfte zugelassen, unterliegen aber durch das Geschäftsführer-Dreigespann einer Kontrolle.

Stellenwert von Redaktion
Weltnetz.TV nimmt seine redaktionellen Aufgaben offensichtlich ernst. Auf der Homepage werden zwei verantwortliche Redakteure benannt.

Denkfunk dagegen braucht so etwas wie eine Redaktion offensichtlich nicht. Verantwortliche Redakteure werden auf der Homepage nicht benannt. Bei wem die Redaktion liegt bleibt im Dunkeln. Wie so vieles!

Ausdrücklich genannter „Denkfunk-Partner“, dessen Chef Stefan Hanitzsch für diesen Partner gelegentlich im Habitus eines Zeitschriftenwerbers auftritt, ist stoersender.TV.

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook Denkfunk Thread vom 13.03.2015

Df-Anspruch Gegenöffentlichkeit ist unglaubwürdig
Der von Denkfunk erhobene Anspruch, Gegenöffentlichkeit herstellen zu wollen, ist – abgesehen von obigen Ungereimtheiten – nach SaSe-Meinung aus mehreren Gründen unglaubwürdig. Ein Hauptgrund dafür sieht diese Redaktion in der Tatsache, dass die Denkfunk-Videos auf der Internetwebseite nicht teilbar sind:

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Denkfunk-Video vom 12.04.2015, Thilo Seibel und Tom Wolf: Ich bin doch nicht BILD.

Wenn die Denkfunk-Videos auf der Homepage nicht teilbar sind, behindert das nach Meinung dieser Redaktion ihre Verbreitung (Gegenöffentlichkeit). Der Seitenbesucher kann sie dort auch nicht kommentieren und diskutieren. Dazu muss er zuerst ein Abo erwerben und Denkfunk-Club-Mitglied werden.

Wie sieht das bei dem Projekt aus, bei dem der Name zur Gesellschaft und zum Unternehmensgegenstand passt – bei Weltnetz.TV?


Bildzitat Screenshot Weltnetz.TV

Mit einem Klick kann der Embedden-Code abgerufen (oben rot gerahmt) oder direkt auf YouTube weitergeklickt werden. So verbreiten sich interessante und wichtige Videos. Der Seitenbesucher kann sie ohne Umstände teilen.

Eine Kommentar- und Diskussionsmöglichkeit gibt es auf der Weltnetz.TV-Seite ebenfalls nicht. Aber es wird auch nicht versucht, den Seitenbesuchern mit dem Angebot dieser Möglichkeit ein Abo zu verkaufen. Möglicherweise verbietet es das Unternehmensziel Solidarität bei Weltnetz.TV, vermittels einer Binnendifferenzierung im Abosystem in unserer Gesellschaft noch weitere Gruppen von Privilegierten zu schaffen (satirisch wurde dieses Phänomen bearbeitet in SüS2).

Sowohl Denkfunk wie Weltnetz.TV betreiben Facebook-Accounts (hier und hier), auf denen Internetuser die Videos diskutieren können.

Irritierender Urheberrechtshinweis auf YouTube
Nur wer wirklich ambitioniert nach einer Möglichkeit sucht, Denkfunk-Videos zu teilen (einzubetten), wird den Weg auf YouTube finden. Dort stößt er dann auf einen Denkfunk-Kanal, der aber mit Denkfunk i. e. PatchworX Media GmbH offensichtlich nichts zu tun hat.

Trotzdem lassen sich Denkfunk-Videos auf YouTube finden. Die allerdings sind  teilweise mit dem Urheberrechtshinweis auf die PatchworX Media GmbH versehen.


Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot YouTube Denkfunk-Video Michael Feindler: Vorurteile

Dieser Urheberrechtshinweis könnte, so der SaSe-Gedanke, diejenigen vom Einbetten/Teilen abschrecken, die das neue EuGH-Urteil 2014 zum Embedden von YouTube-Videos nicht kennen (hier, hier und hier).  Das wäre dann ein weiteres Hindernis für die angeblich gewünschte Gegenöffentlichkeit und Verbreitung.

Bei Weltnetz.TV wird das anders gehandhabt:


Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot YouTube Weltnetz.TV

Ausdrücklich weist Weltnetz.TV auf die Creative Commons-Lizenz mit Quellengabe bei Wiederverwendung hin. Kein Abschreckungseffekt für Internetuser, welche das Video einbetten möchten. Der Anspruch auf Gegenöffentlichkeit ist glaubwürdig.

„Denkfunk“-Ankündigungen zum Umgang mit dem Urheberrecht
Für Denkfunk kommen weitere Unwägbarkeiten dadurch auf, dass die Geschäftsführerin der PatchworX Media GmbH in einer Presseauskunft an diese Redaktion eine juristisch relativ schräge Handhabung des Urheberrechts ankündigt. SaSe kommt im weiteren Verlauf dieser Artikelserie auf diesen Punkt zurück.

Einer der Denkfunk-Autoren, der ausdrücklich namentlich nicht genannt sein möchte (!) und nicht autorisierter Sprecher der Denkfunk-Autoren ist, erklärt im Gespräch mit dieser Redaktion seine Erleichterung darüber, dass Denkfunk das Urheberrecht für seine Videos beanspruche. Er begründet das mit seiner Annahme, durch diese Regelung für Inhalte und Aussagen der von ihm produzierten Videos juristisch nicht haftbar gemacht werden zu können. Wenn der junge Mann sich da einmal nicht täuscht …

+++ Fortsetzung in HInfo2 +++

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