HInfo15: Erdgas Südwest Flüssiggasanlage: Südkurier-Artikel mit inhaltlichem Fehler verschwindet

Das SüdkurierOnline-Abo ist eine wahre Gelddruckmaschine. Und das in zweifacher Hinsicht. Zuerst einmal werden die „freien“ Lieferanten des Produktes, mit dem Südkurier online Knete macht, um ihr Honorar geprellt. Zumindest in der Vergangenheit (die letzte mir vorliegende Info dazu bezieht sich auf März 2017); über die Honorierungsgepflogenheiten des Südkuriers heute kann ich keine Angaben machen.

Warum Gelddruckmaschine? Weil der Südkurier vielen (wenn nicht gar allen?) seiner freien Mitarbeitern die Online-Verwertung (im Fachjargon „Zweitabdruck“ genannt) ihrer Artikel – zumindest bis Stand März 2017 – NICHT vergütet. Damit unterläuft der Südkurier nicht nur das Urheberrecht, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung (dazu gibt es Dutzende von Beispielen: hier, hier, hier und ganz persönlich hier).

Und deshalb ist es auch jedem (!) freien Mitarbeiter des Südkuriers und anderer – meiner Meinung nach ausbeuterischer – Verlagshäuser möglich, über Jahre zurück (mit der Einschränkung der Verjährung) die ihm zustehenden Honorare nachzufordern. Solche Honoraransprüche können sich ganz leicht in den fünfstelligen Bereich hinein summieren.
Dieser Rechtsanspruch bezieht sich übrigens nicht nur auf hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten, wie die Rechtsprechung inzwischen festgelegt hat.

Der Südkurier unterläuft mit dieser Honorierungspraxis nicht nur die aktuelle Rechtsprechung, sondern auch die Vereinbarungen, die der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e. V., bei dem der Südkurier Mitglied ist, im Jahr 2010 mit dem Deutschen Journalistenverband und der Deutschen Journalistenunion getroffen hat. Diese Vereinbarung titelt Gemeinsame Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen (GVR). Dort kann sich der Interessierte über die Honorare für den sogenannten Zweitabdruck auf Seite 3 informieren.

Nachdem jetzt mehrere freie Journalist(inn)en ihre ihnen zustehenden Honorare gerichtlich eingeklagt hatten, haben die Verleger diese Vereinbarung zum 1. März 2017 gekündigt. Ob diese Kündigung rechtmäßig ist, darüber wird noch gestritten.
Freie Mitarbeiter von Südkurier, Schwäbische Zeitung und anderen Verlagen, die nicht angemessen honorieren, sollten sich aber bewusst sein, dass ihre Nachforderungsansprüche zumindest bis Stichtag 01.03.2017 von dieser Kündigung nicht berührt werden!

Über das leidige Thema Vergütungsregeln informiert auch fortlaufend dieser/s Blog.

Aber nicht genug damit, dass die freien Mitarbeiter des Südkuriers (nicht nur) um ihr Zweitabdruck-Honorar bei der Online-Verwertung – zumindest in der Vergangenheit – geprellt wurden, nein, es kommt noch dicker: Denn die freien Südkurier-Mitarbeiter werden von den festangestellten Redakteuren dazu angehalten, selbst dieses kostenpflichtige Online-Abonnement zu erwerben. Obwohl der kostenfreie Zugang zum Südkurier-Online-Angebot eigentlich eine Voraussetzung für Recherche ist und auch für die Dokumentation von Belegexemplaren unverzichtbar (es sei denn, freie Mitarbeiter sind so ausbeutungswillig, dass sie auch noch ein kostenpflichtiges reguläres Abonnement für die Druckversion erwerben), wird freien Mitarbeitern kein kostenloser Zugriff gewährt.

Satirisch habe ich mich mit meinen bitteren Erfahrungen als freie Mitarbeiterin des Südkuriers im Jahr 2016 hier, hier, hier und hier erleichtert. Wie die vollkommen intransparenten und nicht nachvollziehbaren Honorarabrechnungen des Südkuriers aussehen, dokumentiert dieses Belegexemplar.

In meinem Fall betrug die Summe des nachgeforderten und vom Südkurier – ohne Prozess! – bezahlten (Anerkennung einer Rechtspflicht?) Honorars 130 Prozent des ursprünglich – und nicht nach GVR – abgerechneten Betrages!

Derzeit erstellt ein anderer ehemaliger freier Mitarbeiter des Südkuriers die Liste seiner Honorarnachforderungen (ebenfalls über mehrere Jahre zurück) und kommt dabei sogar auf über 150 Prozent. Das erklärt sich vermutlich durch die viel zu geringen Honorare für Bildrechte, die der Südkurier in Missachtung der GVR bezahlt.


Fehlerhafter
Südkurier-Artikel verschwindet hinter Bezahlschranke
Ein Teil der täglich erscheinenden Südkurier-Artikel werden online kostenlos angeboten. Gemeinderatsberichterstattung ist beim Südkurier ebenfalls überwiegend online und auch Jahre später noch ohne Bezahlschranke verfügbar. Nur drei Beispiele:

Ostrach Gemeinderatssitzung vom 31.07.2017
dazugehöriger Südkurier-Artikel vom 01.08.2017
online verfügbar auch noch am 10.09.2017

Ostrach Gemeinderatssitzung vom 19.06.2017
Dazugehöriger Südkurier-Artikel vom 20.06.2017
online verfügbar auch noch am 10.09.2017

Neuhausen ob Eck Gemeinderatssitzung vom 05.04.2016 (!)
dazugehöriger Südkurier-Artikel vom 07.04.2016
online verfügbar auch noch mehr als ein Jahr danach am 10.09.2017:

Das soll genügen. Das ist die Regel.
Völlig irregulär allerdings ist es, wenn ein Südkurier-Beitrag über eine Gemeinderatssitzung in Ostrach zunächst online frei verfügbar ist wie der in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerte Artikel „Neue Hybridanlage: Lärmschutz bewegt die Bürger“ vom – ursprünglich – 5. September 2017 (nicht verlinkt, weil der ursprüngliche Link jetzt ins Leere führt). Das Irreguläre daran ist, dass dieser Artikel nach meiner Veröffentlichung in TagesSenf TS09/17 urplötzlich in der kostenlosen Onlineversion ganz verschwindet und als „Exklusiv“ markiert hinter der Bezahlschranke in einer ausführlicheren Version erscheint.


Südkurier: Gravierender inhaltlicher Fehler wird stillschweigend korrigiert
Wie ich im TagesSenf TS09/17 dokumentiert hatte, enthält enthielt der genannte Südkurier-Artikel einen gravierenden inhaltlichen Fehler. Die Vertreterin von Erdgas Südwest, Melanie Gimmy,  hatte in der Gemeinderatssitzung am 4. September 2017 (Thema: Flüssigganlage von Erdgas Südwest) eine  – in meinen Augen verräterische – Äußerung zum Thema Explosionsgefahr von Gastanklastzügen gemacht. Die Gefahr als solche hatte sie heruntergespielt und in dem Zusammenhang mindestens zweimal wörtlich gesagt: „Da steht ja auch nichts Schützenswertes.“
Ein derartig großzügiger Umgang mit Leib und Leben der Ostracher Bürger im Ortsteil Hahnennest ist bemerkenswert und sollte von Journalisten, die sich als solche verstehen, den Lesern auch übermittelt werden.

Und was berichtet der Südkurier in der ersten Artikel-Version? Das genaue Gegenteil: „Da steht Schützenswertes.“ (Siehe dazu auch Screenshot in TS09/17.)

Nein: Es stand da. Bis zu TS09/17. Jetzt ist der Artikel nur noch hinter einer Bezahlschranke verfügbar. Die Überschrift wurde leicht abgewandelt. Der Artikel ist länger. Der gravierende inhaltliche Fehler wurde klammheimlich korrigiert.

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Bildzitat Screenshot Südkurier EXKLUSIV 09.09.2017: "Neue Biohybridanlage: Lärmschutz bewegt die Bürger" (abgerufen am 10.09.2017, 10.34 Uhr) Zum Schutz des Urheberrechts des Südkuriers wurden die über das Zitat hinausgehenden Textstellen durch graue Blöcke unkenntlich gemacht. Es kann ja nicht jeder mit den Urheberrechten Dritter umgehen wie der Südkurier mit denen seiner freien Mitarbeiter!

Bildzitat Screenshot Südkurier EXKLUSIV 09.09.2017: „Neue Biohybridanlage: Lärmschutz bewegt die Bürger“ (abgerufen am 10.09.2017, 10.34 Uhr)
Zum Schutz des Urheberrechts des Südkuriers wurden die über das Zitat hinausgehenden Textstellen durch graue Blöcke unkenntlich gemacht. Es kann ja nicht jeder mit den Urheberrechten Dritter umgehen wie der Südkurier mit denen seiner freien Mitarbeiter!

Allerdings enthält die neue Version des Artikels vom 09.09.2017, die immer noch vor inhaltlichen Fehlern strotzt, keinen Hinweis darauf, dass der Redaktion bei der ersten Version ein gravierender Fehler unterlaufen war. Diejenigen Südkurier-Leser also, die nur die Printversion konsumieren, werden davon vermutlich nie erfahren. Ein solcher Umgang mit einem derart gewichtigen Fehler ist meiner Meinung nach ein klarer Verstoß gegen sowohl Ziffer 1 wie Ziffer 2 wie Ziffer 3 des Pressekodexes.

Aber wie hier schon einmal dokumentiert, steht der Südkurier auch anderen presserechtlichen Grundsätzen mit einer gewissen Großzügigkeit gegenüber.

Solche Tarnen-und Täuschen-Vorgänge bei Zeitungen liefern AfD und Pegida die Munition für ihre fatalen Lügenpresse-Kampagnen. Deshalb haben seriöse Zeitungen längst ein entsprechendes Fehler-Management eingeführt.

Ganz anders beim Südkurier: Obwohl mir Südkurier-Leser berichten, dass sie die Online-Redaktion auf zahlreiche immer noch bestehende sprachliche wie besonders auch inhaltliche Fehler hingewiesen hätten, ist heute, 10. September 2017, die ansonsten fehlerhafte Version immer noch online abrufbar.

Zu den inhaltlichen Fehlern gehört etwa die Tatsache, dass der Südkurier-Schnellschreiber behauptet, die Gemeinderatssitzung hätte am vergangenen Dienstag stattgefunden. Nein. Sie fand am Montag, den 4. September 2017, statt.

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Bildzitat Screenshot Südkurier EXKLUSIV (hinter Bezahlschranke) 09.09.2017: "Neue Biohybridanlage: Lärmschutz bewegt die Bürger". Obwohl es sich jetzt schon um die zweite Version des nämlichen Artikels handelt, strotzt diese immer noch vor inhaltlichen und sprachlichen Fehlern. Die Gemeinderatsitzung in Ostrach fand am Montag, den 4. September 2017 statt, nicht am Dienstag.

Bildzitat Screenshot Südkurier EXKLUSIV (hinter Bezahlschranke) 09.09.2017: „Neue Biohybridanlage: Lärmschutz bewegt die Bürger“. Obwohl es sich jetzt schon um die zweite Version des nämlichen Artikels handelt, strotzt diese immer noch vor inhaltlichen und sprachlichen Fehlern. Die Gemeinderatssitzung in Ostrach fand am Montag, den 4. September 2017 statt, nicht am Dienstag.

Dass der gesamte Text des Südkurier-Mitarbeiters, der sich am Pressetisch in der genannten Gemeinderatssitzung damit gebrüstet hatte, seine Artikel oft schon druckfertig auf dem Tablet zu haben, bevor die journalistisch zu begleitende Sitzung überhaupt beendet ist, voller sprachlicher Fehler ist, zeigt meines Erachtens, welchen Stellenwert journalistische Sorgfalt beim Südkurier hat.

Wenn ich schon mal dran bin, hier die Liste der Fehler. Dabei beziehe ich mich auf die heute vorliegende, aktuelle „Exklusiv“-Version des Artikels mit Datum vom 09.09.2017. Der kursiv gesetzte Teil ist das jeweils wörtliche Zitat; die rote Hervorhebung  veranschaulicht den Fehler.

# „Denn laut Landrastsamt ist nur die Bearbeitung von Biogas abgesegnet, nicht aber klassisches Erdgas“, erläuterte Bürgermeister Christoph Schulz.
Das „Landrastamt“ Sigmaringen ist immer noch ein Hort der Ruhe, obwohl diese Marginalie (auch mir passieren Tippfehler!) schon in TS09/17 thematisiert wurde. Grammatikalisch falsch ist natürlich auch noch der Nominativ bei „Erdgas“.

# Es gebe aber Studien zu Problematik der Explosionsgefahr.
Möglicherweise gibt es sogar Studien „zur“ oder noch besser „zu der“ Problematik der Explosionsgefahr?

# Ein Störfall wäre, wenn ein Gastankwagen wegfährt, ohne den Einfüllstutzen zu entfernen. Auswirkungen einer Explosion seien dann bis im Umkreis von 100 Metern spürbar.
Vorschlag zur lesbaren Textgüte: „in einem Umkreis von bis zu 100 Metern“.

# Dem Gremium  [i. e. Gemeinderat Ostrach – Hinweis von SaSe] lag ein Brief der Dorfgemeinschaft Kalkreute vor.
Nein, Herr Kollege Wichtig, der Brief liegt immer noch vor. Es sei denn, die hinsichtlich potentieller Schäden so großzügigen Erdgas-Südwest-Mitarbeiter („Da steht  nichts Schützenswertes“) hätten dieses Dokument, das in seiner submissiven Diktion ohnehin bemerkenswert ist, mittlerweile entwendet.

# Gemeinderat Frank Bootz (SPF und Freie Bürger) forderte die die Aussage, dass ein Höchstwert festgelegt wird.
Das Fordern von Aussagen mit Artikel-Dopplung ist möglicherweise ein Privileg von Folterknechten. Aber: Ein Artikel wie dieses Südkurier-Schandstück, vollgestopft mit inhaltlichen und sprachlichen Fehlern, fällt bei der Sprachwissenschaftlerin allerdings in die Kategorie Folter. Und die Partei „SPF“ ist brandneu. Keine Alternative für Deutschland, aber eine Alternative für die Schnellschreiber beim Südkurier. Im Übrigen ist der Gemeinderat Frank Bootz immer noch Mitglied der Fraktionsgemeinschaft SPD und Freie Bürger.

# Er brauchte auch ganzjährige Messungen ins Gespräch, mit denen man feststellen könne, wie hoch die Lärmspitzen sind, die in Kalkreute ankommen?
„Ins Gespräch brauchen …“ – s
o langsam werden mir die Ostracher Gemeinderäte mit ihren mysteriösen Parteien und Forderungen echt unheimlich. Was brauchen die denn noch alles? Dieser mein vorausgegangene Satz ist eine Frage und verdient damit das Fragezeichen am Satzende. Der Satz vom Ich-hacke-meine-Artikel-schon-während-der-Gemeinderatssitzung-in-die-Tasten-Südkurier-Superheld ist es nicht.

# Für ihn [i. e. Bürgermeister Christoph Schulz – Anmerkung SaSe] ist klar: „Die Anlage wird eine neue Geräuschquelle sein.
Um diese Klarheit kann der Südkurier-Leser Herrn Schulz nur beneiden, denn Erstgenanntem dürfte nicht einmal klar sein, wo denn hier das Zitat endet.

Entscheidend sind die drei gravierenden inhaltlichen Fehler, die in die Verantwortung des Südkurier-Knechts Karlheinz Fahlbusch fallen. Für den sprachlichen Murks zeichnet der Herausgeber verantwortlich. Denn die meisten Autoren sind gegenüber ihrer eigenen Schreibe blind. Auch ich. Deshalb habe ich diesen Text von einem Kollegen, der in derselben Liga spielt, korrigieren lassen. Puuh: fünf Rechtschreib-/Tippfehler, zwei Grammatikfehler.

Jedem Schreiber unterlaufen Fehler. Auch mir. Auch schlimme! Da nützt die ganze Sprachwissenschaftlerin nichts. Aber erstens bin ich nicht der Südkurier, der seinen Lesern schon vorab die Knete für ein Produkt abknöpft, das – Beispiel siehe oben – mehr als fehlerhaft ist. Zweitens ist „der“ Südkurier ein Riesenapparat, in dem es genügend Kollegen und Vorgesetzte gibt, die einen Artikel redigieren könnten. Und drittens hatte der genannte Korrekturen-Poster dem Südkurier diese Arbeit ja schon abgenommen und ihm eine Liste mit den Fehlern zukommen lassen.

Unter dem Südkurier-Artikel steht: „Ihre Meinung ist uns wichtig“. Der von mir angefertigte Screenshot der Artikelversion von heute beweist: „Kommentare: 0“. Das meinte dann wohl der Anrufer aus Ostrach, der mir heute berichtet, er habe dem Südkurier schon eine Liste mit den in dieser Fülle nun auch nicht mehr hinnehmbaren inhaltlichen und sprachlichen Fehlern inklusive eines Kommentars in der Rubrik „Korrektur melden“ übermittelt. Üblich ist eine Rückmeldung mit einem Dankeschön. Der Leser wartet noch.

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Nachtrag und Hinweis:
Haupt- und nicht hauptberuflich tätigen freien JournalistInnen bei Tageszeitungen à la Südkurier oder Schwäbische Zeitung stehe ich selbstverständlich gern mit meinen süßen Erfahrungen zum Nachfordern von Honorardifferenzen zur Verfügung. Deshalb hatte ich bei der Gemeinderatssitzung in Ostrach am Montag auch der Kollegin von der Schwäbischen Zeitung ganz diskret und mit Verschwiegenheitsgesten in Richtung des Südkurier-Kollegen einen Zettel zugesteckt, der meine Telefonnummer und die Bitte um Telefonkontakt beinhaltete. Die hinsichtlich Gemeinderatsberichterstattung nach eigenem Bekunden unerfahrene Kollegin, die auffallend vom Südkurier-Mitarbeiter vereinnahmt wurde, hat sich selbstverständlich nicht gemeldet.

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