HInfo17: Fesselnde Barrierevielfalt im Landkreis Sigmaringen: Nicht gerade Euerbach, aber weit weg vom Gesetz

In der berühmten Luft nach oben – hier: diejenige über den Kommunalverwaltungen im Landkreis Sigmaringen – betrachte ich den Umgang mit Frauen und Behinderten. Wissenschaftliche Untersuchungen oder auch nur kritische Beschreibungen des Phänomens einer durchgehend schreiend niedrigen Frauenquote in den Gemeinderäten dieses Kreises liegen bisher nicht vor.  Eine Spitzenposition hält dabei der Gemeinderat in Ostrach, in der gleich gar keine Frauen mehr vorkommen. Eine Presseanfrage an die CDU Ostrach, welche Erklärungen die Partei für diese defizitäre demokratische Präsentanz habe, blieb – man möchte fast sagen „natürlich“ – unbeantwortet.

Was man in Ostrach von Frauen hält, dokumentiert Bürgermeister Christoph Schulz (CDU – was sonst?) bei jeder Pressebegrüßung neu. Entgegen üblicher Höflichkeitsstandards werden allfällig anwesende weibliche Medienvertreterinnen immer zuletzt und immer nach den anwesenden Männern genannt. Eine Journalisten-Kollegin aus Ostrach formulierte es nach einem besonders krassen Fauxpas von Schulz bei einem Kultur-Pressetermin im September 2017 so: „Ich habe diese ständigen Herabwürdigungen soo satt!“

Dabei gehört sie mit ihrem Merkmal „(nur) Frau“ noch zu den Glücklicheren. Doppelt „geschlagen“ als Frau und Gehbehinderte haben Betroffene im Landkreis die Piepkarte.

Nämlich weil: Ein Gesetz, das im Landkreis Sigmaringen eher wenig Beachtung findet, ist das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) in der Fassung vom 17. Dezember 2014. Dort ist in vielen Paragrafen (1, 4, 5, 7, 9 und 10) geregelt, dass Behinderte „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“ freien Zuroll zu den Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger öffentlicher Belange haben  müssen. „Gemeinden“ werden ausdrücklich genannt. Bedeutend dabei und von vielen Gemeindevertretern und anderen Eilfertigen überhaupt nicht verstanden ist der ausdrückliche Hinweis „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“.

Doch dieser gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Zutritt – zum Beispiel zu Gemeinderatsitzungen – existiert im Landkreis Sigmaringen bei vielen Gemeinden nicht, wie meine eigene journalistische Empirie der letzten Jahre ausweist. Dabei muten es einzelne Kommunen einer gehbehinderten Journalistin  zu, sich zum Beispiel den Rollator von Dritten zu den Veranstaltungsräumlichkeiten hinter der/den Barriere/n tragen lassen zu müssen. Immerhin wird dieses Entgegenkriechen der Betroffenen, das mit dem würdelose Hinaufhangeln an Treppengeländern verbunden ist, durch die Verantwortlichen mit pseudo-empathischen Kommentaren von Aufmunterungscharakter begleitet: „Geht’s noch?“, „Kann ich Ihnen helfen?“, „Machen Sie doch eine Pause!“
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Bei praktizierenden Satirikerinnen sollte man stets auf das Schlimmste gefasst sein. Das wäre doch einmal eine nette Herausforderung für all die diensteifrigen Gehhilfe-Träger. Mein E-Mobil wiegt 160 Kilo. Ich sehe mich schon am Treppengeländer hängen mit den aufmunternden Worten an die hilfsbereiten Träger: "Geht's noch?" "Helfen kann ich Ihnen leider nicht!" "Machen Sie doch eine Pause!" Foto: Rike / pixelio.de

Bei praktizierenden Satirikerinnen sollte man stets auf das Schlimmste gefasst sein. Das wäre doch einmal eine nette Herausforderung für all die diensteifrigen Gehhilfe-Träger. Mein E-Mobil wiegt 160 Kilo. Ich sehe mich schon am Treppengeländer hängen mit den aufmunternden Worten an die hilfsbereiten Träger: „Geht’s noch?“ „Helfen kann ich Ihnen leider nicht!“ „Machen Sie doch eine Pause!“
Foto: Rike / pixelio.de

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Neuhausen ob Eck ist vorbildlich, aber eben nicht LK Sig
Auf die kurze Liste der Kommunen im Landkreis Sigmaringen, die dem gesetzlichen Anspruch gerecht werden, an Gemeinderatssitzungen interessierte Schwerbehinderte weder zu benachteiligen noch herabzuwürdigen und hinter der Barriere um Hilfe winseln zu lassen, gehört zum Beispiel Inzigkofen. Aber auch nur dann, wenn die Sitzung im Inzigkofer Rathaus stattfindet. Rotten sich die Gemeindräte zu ihrer tournusmäßigen Stammesversammlung in Engelswies zusammen, kann die Exkludierte das L-BGG auf den Stufen des alten Rathauses dort verbrennen.

Auch meine eigene Wohngemeinde Sauldorf gehört in den viel zu großen Kreis derjenigen Kommunen im Landkreis Sigmaringen, die sich prima vista auf dem Gleichstellungsgesetz ein Ei zu backen scheinen. In Sauldorf ist schon das Rathaus selbst nicht barrierefrei zugänglich. Dito übrigens auch in Meßkirch, wo man sich (zumindest noch im Jahr 2015) recht arrogant auf den Denkmalschutz-Status des Rathauses beruft (eine Aussage des Ratschreibers).

Wer beruflich an Sauldorfer Gemeinderatssitzungen teilnehmen muss oder als gehbehinderter Einwohner es möchte, wird wieder dem genannten Prozess der Exklusion und Herabwürdigung unterzogen, für den Zugang auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Ergänzend verschlimmert wird diese Zumutung durch die in Worten, Mimik oder Gestik ausgedrückte Auffassung, dass man „das“ doch gerne tue und dass diese demonstrative Hilfestellung doch gar nicht schlimm sei. Woher wollen die gedankenlosen „Helfer“ das eigentlich wissen?  Und warum wohl weist das Gesetz ausdrücklich darauf hin: „grundsätzlich ohne fremde Hilfe“?

Gesetzeskonform und wunderbar gestaltet sich die Situation in Neuhausen ob Eck. Dort finden die Gemeinderatssitzungen immer im Rathaus statt, das komplett barrierefrei zugänglich ist. Aber die Gemeinde Neuhausen gehört ja auch nicht zum Landkreis Sigmaringen.

Der Touristen-Hotspot Beuron ist durch die geografisch schwierige Lage im Donautal selbst benachteiligt und behindert. Dort ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Gehbehinderte, die an Gemeinderatssitzungen in teilnehmen wollen, werden paritätisch an den multiplen Schwernissen der Gemeinde beteiligt und müssen sich – sofern sie dazu überhaupt noch in der Lage sind – eine gigantische Treppe in einem alten Schulhaus in Hausen im Tal hinauf und hinunter quälen.

Solche Gesetzesverstöße sind den jeweils Verantwortlichen ganz offensichtlich noch nicht einmal peinlich oder wenigstens unangenehm. Eine Entschuldigung für derlei Zumutungen habe ich noch nie gehört.

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Die mehrstufige Fallstudie Ostrach
Wie schon beim Beispiel Inzigkofen genannt, variiert die Situation in Ostrach abhängig vom Veranstaltungsort für die Gemeinderatsitzungen. Finden diese in der Riedhalle in Burgweiler statt, ist alles schick und gesetzeskonform. Aber: Einladung zur Ostracher Gemeinderatssitzung am 4. September 2017 „im Sitzungssaal der Hohenz. Landesbank in Ostrach“. Weil ich gelernt habe, dass sich Gehbehinderte im Landkreis Sigmaringen nicht auf das L-BGG verlassen können, Rückmail an die zuständige Mitarbeiterin: „Ich gehe davon aus, dass der Veranstaltungsort barrierefrei zugänglich ist.“ Daraufhin erhalte ich eine Mailantwort von Bürgermeister Christoph Schulz mit dem Hinweis, nein, der Veranstaltungsort liege – leider – ohne Aufzug im ersten Stock. Nächste Irritation ist Schulz‘ Hinweis in nämlicher Mail, das Hauptamt prüfe nun die rechtliche Situation.
Was gibt es da zu prüfen, was das L-BGG nicht schon klitzeklar formuliert hätte? Die Mail endet mit dem Ausdruck persönlichen Bedauerns des Rathauschefs, mir aktuell keine bessere Auskunft geben zu können.

Schulz‘ Mail lässt in keiner Zeile die Hoffnung zu, dass der Veranstaltungsort verlegt oder mir in anderer Weise Zuroll verschafft wird. Deshalb Rückmail an den Bedauernden, aber nicht Verbessernden: Ich könne nicht glauben, dass die Gemeinde Ostrach  mich tatsächlich an der Berufsausübung zu hindern trachte und der Satirikerin eine derartige Steilvorlage biete. Kurz danach – aber eben auch erst dann – kommt eine neue Presse-Einladung mit einem neuen Veranstaltungsort im Foyer des Reinhold-Frank-Schulzentrums, der barrierefrei zugänglich ist.

Den tatsächlichen Ablauf der Kommunikation schildere ich nur deshalb detailliert, damit der SaSe-Leser das nachfolgend von Christoph Schulz behauptete flexible Reagieren korrekt einordnen können.


Ostrachs Bemühungen um Gesetzeskonformität
Die deshalb an den Ostracher Bürgermeister gestellte (Presse-)Frage zum Thema barrierefreier Zutritt zu Gemeinderatssitzungen lautete:

Warum kommt die Gemeinde Ostrach ihren Verpflichtungen gemäß L-BGG (Paragraf 3) bisher nicht nach und macht – zum Beispiel – Gemeinderatssitzungen unabhängig vom Veranstaltungsort barrierefrei zugänglich?
(Schriftliche Presseanfrage an Christoph Schulz am 09.10.2017)

Dazu führt Christoph Schulz schriftlich aus:

Die Gemeinde Ostrach ging bisher beim Thema „Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ pragmatisch vor.
Beispiele:
+ kurzfristiger Wechsel des Sitzungssaales bei Bekanntwerden eines Besuchers/ Teilnehmers mit körperlichen Einschränkungen. Nach Fertigstellung Pfarrheim Ostrach 11/2017 wollen wir dort wie schon vor der laufenden Sanierung wieder regulär unsere Sitzungen abhalten[.]
+ Einbau von nacheinander 2 Aufzügen in unser Schulzentrum nach Bedarf durch je 1 Schüler mit Rollstuhl
+ Verschiedene kleine Lösungen im öffentlichen Verkehrsraum für Bewohner unseres Hofgutes Müller, die auf den Rollstuhl angewiesen sind[.]
Das wollen wir in Ostrach auch weiter so halten[.]
(Schriftliche Presseauskunft von Bürgermeister Christoph Schulz an SaSe vom 09.10.17; Hervorhebg. SaSe)

Die von Schulz formulierte Orientierung an pragmatischen Gesichtspunkten wird mir bei der Recherche auch von anderen Bürgermeistern bestätigt. Wolfgang Sigrist etwa, Rathauschef in Sauldorf, gibt ganz ehrlich zu, dass bisher schlicht und einfach überhaupt keine Nachfrage nach barrierefreiem Zugang aus der Bürgerschaft formuliert wird. Ähnlich berichtet es der Leibertinger Bürgermeister Armin Reitze.

Zu der Presseantwort-Passage „kurzfristiger Wechsel des Sitzungssaals bei Bekanntwerden  eines Besuchers/Teilnehmers mit körperlichen Einschränkungen“ hatte ich oben schon ausgeführt, dass dieser „Wechsel“ tatsächlich erst von mir mit der Ankündigung einer beinharten Satire „initiiert“ werden musste.
Und ein Blick auf die bisher bekannten Angaben zur nächsten Gemeinderatssitzung in Ostrach leuchtet aus, was Schulz mit „Das wollen wir in Ostrach auch weiter so halten“ meint: keine Gesetzeskonformität, kein vorspielloser Zuroll für mich oder andere Gehbehinderte zu Ostracher Gemeinderatssitzungen.
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Bildzitat Screenshot ex Homepage Gemeinde Ostrach am 12.10.2017: Als Veranstaltungsort der nächsten Gemeinderatsitzung am 23. Oktober 2017 wird wieder der Sitzungssaal in der Hohenzollerschen Landesbank angegeben. Der aber liegt, wie nun schon im Vorfeld der Sitzung am 4. September 2017 "herausgearbeitet", im 1. Stock ohne Aufzug.

Bildzitat Screenshot ex Homepage Gemeinde Ostrach am 12.10.2017: Als Veranstaltungsort der nächsten Gemeinderatsitzung am 23. Oktober 2017 wird wieder der Sitzungssaal in der Hohenzollerschen Landesbank angegeben. Der aber liegt, wie nun schon im Vorfeld der Sitzung am 4. September 2017 „herausgearbeitet“, im 1. Stock ohne Aufzug.

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Wenn ich meine journalistische Tätigkeit in Bezug auf Ostrach weiterhin ausüben möchte, müsste ich quasi jedes Mal erst darum „bitten“, dass extra und nur für mich der Veranstaltungsort verlegt wird. Der zutreffendere Ausdruck für diesen unnötigen Aufwand wäre „kämpfen“.

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Nächste Stufe? Foto: Dickimatz / pixelio.de

Nächste Stufe?
Foto: Dickimatz / pixelio.de


Sigmaringer Landkreis-Bürgermeister immer noch kooperativer als Euerbach
In der weiträumigen Luft nach oben zeichnet sich folgendes Dilemma ab: Der im Gesetz formulierte Anspruch ist bindend für die Kommunen. Ganz praktisch jedoch gibt es – außer einer pochenden freien Journalistin – kaum Bürger, die diesen Anspruch einfordern.  Ist „mein“ Problem also ein zu vernachlässigender Einzelfall?

Eher nicht. Denn im krassen Gegensatz zu den zumindest verhandlungsbereiten Bürgermeistern in Landkreis Sigmaringen stellt sich ein solcher im bayerischen Euerbach komplett quer. Euerbach ist eine kleine (> 3.000 Einwohner) Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt (Bayern).

Nach den Veröffentlichungen meines Blog- und Rollstuhl-Kollegen Norbert Sandmann verweigere der dortige Bürgermeister Arthur Arnold dem Rollstuhlfahrer ganz unverhohlen den Zugang zu Gemeinderatsitzungen.

Sandmann griff deshalb schon 2014 zum Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde, bei der das Thema Barrierefreiheit umfassend behandelt und nicht auf den Zugang zu Gemeinderatsitzungen beschränkt wurde. Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde vom Landkreis Schweinfurt 2015 abgewiesen.

Derzeit wird im Landkreis Sigmaringen gerade das Thema Barrierefreiheit von Bushaltestelle diskutiert (Artikel in der Schwäbischen Zeitung hinter Bezahlschranke).

Auch dazu ergibt sich in Euerbach eine Parallele. Ein Auszug aus den Sandmann-Texten gibt die Stimmung im Landkreis Schweinfurt wieder:

Am 03.08.2014 stellte ich einen Antrag auf Absenkung zweier Gehwege. Im Schreiben vom 25.9. antwortete mir Herr Arnold, „Die Abarbeitung werde sicherlich einige Jahre in Anspruch nehmen.“
Dies stellt nach diversen Behindertengleichstellungsgesetzen und nach Meinung von Fachleuten eine Diskriminierung von Behinderten dar, da dieser Schlusssatz nur einem Zweck dient, mich den Antragsteller und Schwerbehinderten Bürger ruhig zu stellen.
In der öffentlichen Sitzung vom 16.09. zum Thema erschütterungsbehaftete Gehwege entlang der Hauptstr. in Euerbach, wurden Unwahrheiten über mögliche Kosten für Anwohner und Rückzahlungen von Fördergeldern verbreitet, was GR Müller im privaten Bereich gegenüber meiner Frau Heike Sandmann eingestand, dass diese nicht zutreffen würde. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen, ist davon auszugehen das diese Unwahrheiten nur dem Zweck dienen, den GR zu veranlassen, gegen die Beseitigung von Barrieren zustimmen und in der Bevölkerung eine behindertenfeindliche Stimmung aufzubauen. Zudem wurden keinerlei Anstrengungen unternommen nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Hier werden von Bürgermeister Arnold Abstimmungsergebnisse auf Kosten von Behinderten herbeigeführt.
(Euerbach quer gelesen 04.12.2014: „Erklärung zur Dienstaufsichtsbeschwerde vom 02.12.2014„)

So ignorant und borstig, wie die Stimmung in Euerbach zu sein scheint, geht es im Landkreis Sigmaringen bisher nicht zu. Wie oben dokumentiert, wird Gehbehinderten der Rechtsanspruch auf barrierefreien Zugang zu Gemeinderatsitzungen – zumindest in Ostrach – dann erteilt, wenn er eingefordert wird. Die Frage: Ist es uns Gehbehinderten wirklich zuzumuten, sich in jedem einzelnen Fall den Zutritt erst er“bitten“ zu müssen?

SaSe wird das Thema weiter verfolgen und die Empirie mit spontanen Stichproben aus anderen Kommunen im Landkreis Sigmaringen aufhäkeln.

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