HInfo39: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben kann kritische Pressefragen nicht beantworten

[Aktualisierung vom 15.11.2019: Dieser Artikel gibt nicht mehr den aktuellen Sachstand wieder. Nachdem ich die zuständige Rechtsaufsicht – Regierungspräsidium Tübingen – wegen der verweigerten Presseauskunft eingeschaltet hatte, habe ich umgehend Antwort vom RV BO erhalten. Siehe dazu detailliert HInfo40.]

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Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist planerisch für die drei Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Sigmaringen zuständig. Bei einer Flächengröße von 3.500 Quadratkilometern weise die Region derzeit gut 620.000 Einwohner auf, informiert die Verbands-Webseite. Das Verbandsgebiet befindet sich im Regierungsbezirk Tübingen und umfasst 87 Städte und Gemeinden.

Derzeit befindet sich die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben in der politischen Diskussion. Und die ist heftig! Gerade erst hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem auf Campact die Petition „Flächenfraß stoppen – Kulturlandschaft bewahren“ gestartet.

Das Aktionsbündnis nimmt innerhalb der drei genannten Landkreise eine ganz besondere Position ein. In Salem nämlich ist es gelungen, die unterschiedlichsten Verbände und Gruppierungen inklusive der Landwirte in einem Bündnis zu vereinen.
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Vertreter des Aktionsbündnis Grünzug Salem im persönlichen Gespräch mit dem Direkter des RV BoOS Wilfried Franke. Über den durchaus angenehmen Verlauf dieses Gesprächs berichten die Vertreter des Aktionsbündnisses hier. Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündni Grünzug Salem

Vertreter des Aktionsbündnis Grünzug Salem im persönlichen Gespräch mit dem Direkter des RV BO Wilfried Franke (links). Über den durchaus angenehmen Verlauf dieses Gesprächs berichten die Vertreter des Aktionsbündnisses hier.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündni Grünzug Salem

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Drei Landkreise verplanen, aber keine Antworten für die Presse?

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (nachstehend mit „RV BO“ abgekürzt) trägt mit seinem staatlichen Auftrag (hier) und ganz besonders angesichts der aktuellen Klimawandel-Diskussion eine enorme Verantwortung. Umso verstörender ist es, dass sich dieser große Verband mit der für die genannte Region so weitreichender Planungsgewalt nicht in der Lage sieht, eine elf Punkte umfassende Presseanfrage zu beantworten.

In Reaktion auf meine Presseanfrage vom 29. Oktober 2019 schreibt mir Verbandsdirektor  Wilfried Franke am 30. Oktober 2019 persönlich:

[…] der Umfang Ihrer Anfrage übersteigt unsere verfügbaren Arbeitskapazitäten bei weitem. Insofern können wir sie nicht beantworten.
Alle Ihre aufgeführten Belange wurden in den letzten 3 Jahren umfassend in öffentlichen Beratungen im Planungsausschuss und in der Verbandsversammlung behandelt und sind Gegenstand entsprechender Beschlussfassungen gewesen. Das Ergebnis, der im Verfahren befindliche Regionalplanentwurf, steht komplett auf unserer homepage
[sic] und kann eingesehen werden. Demnächst beginnen wir mit der Auswertung der bereits in großer Zahl eingegangenen Anregungen im Hinblick auf die notwendigen weiteren Beratungen in unseren Gremien, die in aller Regel wiederum öffentlich stattfinden werden. Hierbei können Sie jederzeit teilnehmen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
(Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Wilfried Franke Presseantwort am 30.10.2019; Hervorhebg. K. B.)

Die freundliche Bitte Frankes um Verständnis für die Nichtbeantwortung lehne ich ab. Die Fragen sind wichtig. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch auf Antworten.
So bleibt mir nichts anderes übrig, als meine Presseanfrage als solche zu veröffentlichen, auch wenn die Antworten darauf das gewesen wäre, worauf es eigentlich ankommt.
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Einladung zurück zum Verlautbarungsjournalismus
Von mir als nicht den Tatsachen entsprechend empfunden wird die Behauptung Frankes, dass die von mir angefragten Themen (z. B. Gesamtfläche der zu Gewerbezwecken umgewidmeten Grünzüge, Frage nach der Berücksichtigung diverser ministerieller Handreichungen und Webtools etc.) auf der rvbo-Homepage einsehbar wären. Die Beweisführung dazu kann jeder Internet-User selbst rasch durchführen.

Nebenbei bleibt der offenkundige Mangel zu formulieren, dass die von mir gestellten Fragen durch die bisherige Berichterstattung der beiden Regionalzeitungen Südkurier und Schwäbische Zeitung auch nicht bearbeitet wurden.

Inwieweit der RV BO, der nach Frankes öffentlichem Bekunden einen staatlichen  Auftrag ausführt, den einschlägigen Regelungen zur Auskunftspflicht von Behörden nach Paragraf 4 Landespressegesetzes Baden-Württemberg unterliegt, wäre noch abzuklären.

Nicht abzuklären ist das ganz offensichtliche Recht der Öffentlichkeit auf Antworten zu den nachstehenden Fragen.

Aufschlussreich dagegen ist Frankes freundliche „Einladung“ bzw. sein Hinweis auf die Teilnahmemöglichkeit an weiteren Beratungen und öffentlichen Veranstaltung des Regionalverbands. Hier versucht der Verbandsdirektor – wissentlich oder unbewusst – die Presse wieder in das Gleis zu schubsen, wo die regionalen Machthaber die Journalisten an liebsten sehen: im Verlautbarungsjournalismus. Denn auf keiner der skizzierten Veranstaltungen hat ein solcher die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Er kann nur tun, was Südkurier und SchwäZ inzwischen zur klaglosen Routine geworden ist: das Verlautbarte protokollieren.

Nachstehend eine kommentierte Version meiner Presseanfrage. Die Kommentare sollen erläutern, warum ich bestimmte Fragen gestellt habe.
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Handreichung des Bundesverkehrsministeriums

Die erste Frage:

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur hat 2017 eine „Handreichung klimawandelgerechter Regionalplan“ herausgegeben, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Klimaanpassung noch besser in die regionale Planungspraxis zu integrieren. Ist Ihnen persönlich und den Mitgliedern der Verbandsversammlung diese Handreichung inhaltlich bekannt? Wenn ja: In welchem Umfang fanden die Empfehlungen dort für die aktuelle Fortschreibung des Regionalplan Bodensee-Oberschwaben Berücksichtigung?
(SaSe-Presseanfrage an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom 29.10.2019)

Auf diese ministerielle Handreichung aus dem Jahr 2017 war ich wenige Tage zuvor mehr oder weniger zufällig gestoßen. Eine sofortige Nachfrage bei verschiedenen Politikern und Aktivisten in der Region, die sich seit langem mit der Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (nachfolgend abgekürzt mit „RP BS“) beschäftigen, ergab das einhellige Feedback, man habe noch nie von dieser Handreichung gehört. Das bestätigte mir auch ein Verbandsmitglied.

Die oben gestellte Frage erscheint mir deshalb berechtigt und wichtig. Sie wird vom RV BO nicht beantwortet.
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Derzeit wichtiger politischer Akteur zum Thema: Fridays for Future
Kaum eine Bewegung hat den Klimawandel und seine politischen – und damit auch planerischen – Erfordernisse so sehr in den Fokus der öffentlichen und politischen Wahrnehmung gerückt wie die global agierenden Kids von Fridays for Future (FfF). Auf von FfF an den RV BS gestellte Forderungen zielte meine zweite Frage:

Haben Vertreter der weltweiten Bewegung Fridays for Future jemals konkrete Forderungen direkt und explizit an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bezüglich der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans gerichtet? Wenn ja: Welche FfF-Vertreter waren das und was wird konkret gefordert?
(ibid.)

Mit der verweigerten Presseauskunft verhindert der RV BS den dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskurs auch hier.
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Keine Auskunft zum Vorwurf des verheerenden Flächenfraß
Ganz aktuell hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem auf der Internetplattform Campact eine Petition erstellt, die sich mit dem Flächenfraß der Fortschreibung des Regionalplans am Beispiel Salem befasst: „Flächenfraß stoppen – Kulturlandschaft bewahren“.

Darin heißt es:

Die Verantwortlichen für die Fortschreibung des Regionalplans haben einseitig nur die ökonomischen Notwendigkeiten betrachtet und die Ergebnisse ihres eigenen Umweltberichts ignoriert. Dieser sieht massive Einschränkungen für die Schutzgüter „Mensch, Flora, Fauna, Klima und Kulturlandschaft„.
Zudem haben Sie es unterlassen, die gesetzlich vorgeschriebene Landschaftsrahmenplanung und eine ausreichende Konfliktanalyse durchzuführen.
(Campact Petition des Aktionsbündnis Grünzug Salem; Hervorhebg. K. B.)

Um überhaupt und voraussetzend für die Diskussion einen exakten Überblick über die Zahlen zu bekommen, hatte ich in meiner Anfrage nach diesen noch einmal ausdrücklich und bestätigend gefragt:

Das Aktionsbündnis Grünzug Salem gibt folgende Flächen summarisch an, die mit dem aktuellen Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans verbraucht würden: „Laut Planentwurf sollen bis 2035 in den Kreisen FN, RV, und SIG 1.100 ha neue Wohnbauflächen,  1.000 ha Gewerbeflächen,  300 ha Straßen und  500 ha für Rohstoffabbau entstehen.“
Können Sie diese Zahlen bestätigen? Wenn nein, bitte ich um Angabe der entsprechenden Flächenmaße für Wohnbau, Gewerbe, Straßen und Rohstoffabbau, wie sie die Fortschreibung aktuell vorsieht.
(SaSe-Presseanfrage an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom 29.10.2019)

Ganz nebenbei: Solche Fragen haben auch immer einen juristischen Hintergrund. Immer wieder schreiben die Pressekammer den Journalisten in einschlägigen Urteilen vor, sich solche konkreten Fakten – auch wenn diese andernorts einsammelbar wären – von dem Verantwortlichen bestätigen zu lassen.

Um überprüfen zu können, inwieweit die aktuelle Fortschreibung des Regionalplans auch hinsichtlich der Frage des Flächenverbrauchs die aktuellen politischen und klimatischen Bedingungen berücksichtigt, braucht man natürlich die Vergleichszahlen:

Bitte teilen Sie mir auch die entsprechenden Flächen für Wohnbau, Gewerbe, Straßen und Rohstoffabbau mit, wie sie der Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 1996 festgeschrieben hatte.
(ibid.)

Und wie sieht der Vergleich mit anderen Regionalplänen aus:

Liegen dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Vergleichszahlen zu der Frage vor, wie sich die Raumplanung Bodensee-Oberschwaben hinsichtlich des Flächenverbrauchs zu anderen Regionalplänen in Baden-Württemberg mit vergleichbaren Strukturvoraussetzungen verhält?
(ibid.)

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Ein eindrücklicher Kontrast! Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündnis Grünzug Salem

Ein eindrücklicher Kontrast!
Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündnis Grünzug Salem

 

Unhinterfragte Bedarfe?
Zurück zu Frankes freundlicher Einladung an mich, an einschlägigen Veranstaltungen teilzunehmen. Das hatte ich getan im Mai 2019. Meine Eindrücke von einer Diskussionsveranstaltung in Mimmenhausen auf Initiative der SPD-Fraktion in Salem hatte ich in einem der Berichte überschrieben mit: „Unhinterfragte Bedarfe zwingen zur Quadratur des Kreises“.

Bis heute bleibt die Datengrundlage des RV BS vage, wie auch Kritiker bemängeln. Die gehen dabei ins entscheidende Detail, denn bestimmte Verfahren zur Ermittlung des Gewerbeflächen-Bedarf werden wissenschaftlich stark kritisiert. Dazu meine sechste Frage:

Auf welcher Faktengrundlage wurde der Bedarf für Gewerbeflächen festgelegt? Wurde der Bedarf statistisch-probabilistisch ermittelt oder anhand des von Experten empfohlenen sogenannten Komponentenmodells?
(ibid.)

Ist es nicht naheliegend wissen zu wollen, inwieweit der RV BS bei der Fortschreibung des Regionalplans auf die zahlreichen Vorarbeiten anderer staatlicher und wissenschaftlicher Stellen zurückgegriffen hat? Mit der siebten Frage versuchte ich genau das herauszubekommen:

Die 2016 veröffentlichte Studie „Gewerbeflächenentwicklung in Baden-Württemberg“ des Instituts für Stadt- und Regionalentwicklung an der Hochschule Nürtingen-Geislingen nennt zahlreiche Instrumente zur Ermittlung von Gewerbeflächen. Sind diese Studie und ihr Inhalt Ihnen als Direktor des Regionalverbands und den Mitgliedern der Verbandsversammlung im Detail bekannt? Wenn ja: Welche dort gemachten Anregungen und Instrumente wurden bei der aktuellen Planung angewandt?
(ibid.)

Wir werden es nicht erfahren. Denn zumindest ich kann auf der rvbo-Homepage suchen bis zum Abwinken: Ich kann zu diesen Fragen nichts finden?
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Es gibt sogar ein spezielles Webtool für Regionalplaner
Wenn ein Bundesministerium wie das des Inneren spezielle Handreichungen für Regionalplaner in Zeiten des Klimawandels entwickeln – Beispiel oben -, tun sie das unter Einsatz von Steuergeldern. Warum wird die Frage nicht beantwortet, ob sich die Regionalplaner in Ravensburg dann auch dieser Vorarbeiten bedienen?

Ebenfalls und ganz sicher unter Einsatz von Steuergeldern wurde vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat ein spezielles Webtool für Regionalplanerinnen und Regionalplaner entwickelt. Der Name: „KlimReg“. Der Anspruch: den Verantwortlichen ein Instrument für die Entwicklung eines klimagerechten Regionalplans zur Verfügung zu stellen.

Wie beruhigend wäre es zu wissen, dass auch die Fortschreibung des RP BS unter Einsatz und damit unter Fruchtbarmachung vorangegangener Steuergeldinvestitionen für unsere Region eingesetzt wurde? Wir werden es wohl nicht erfahren, denn meine Frage dazu wird nicht beantwortet:

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat stellt Regionalplanerinnen und Regionalplanern im Internet das Webtool „KlimReg“ zur Verfügung. Ist dieses Webtool dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bekannt? Wurde es bei der Erstellung der Fortschreibung des aktuell zur Diskussion stehenden Regionalplans angewandt?
(ibid.)
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Grünzüge gelten anderswo als „Heiligtum“
Beobachtet man die Diskussionen in den verschiedenen Gemeinden, die zum Wirkungsgebiet der aktuellen Fortschreibung des RP BS gehören, entsteht der Eindruck, dass „massenweise“ Grünzüge für gewerbliche Entwicklung geopfert werden sollen. Wie bei der heißen Schlacht am kalten Büfett scheint jede Kommune ohne Rücksicht auf ökologische Verluste noch einmal so viele Gewerbeflächen wie nur irgend möglich für sich sichern zu wollen.

Besser ist es, sich diesen Eindruck „massenweise“ noch einmal bestätigen zu lassen. Das war der Beweggrund zu meiner Frage:

Anlässlich der Diskussionen und Gemeinderatsentscheidungen in Salem und Überlingen entsteht der Eindruck, die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben würde in großem Umfang Grünzüge für zum Beispiel Gewerbeentwicklung opfern. Bitte geben Sie an, wie viele Hektar Grünzüge beim aktuellen Stand der Planung für Gewerbeflächen in den drei betroffenen Landkreisen aufgegeben werden.
(ibid.)

Die oben genannte Handlungshilfe des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahr 2017 betont die besondere Bedeutung von Grünzügen, die etwa in Nordrhein-Westfalen den Status eines Heiligtums genießen:

Ein Vertreter des Regierungsbezirks Köln misst den regionalen Grünzügen eine vergleichbar hohe Bedeutung bei: Den Schutz der Regionalen Grünzüge nehme die Regionalplanungsbehörde sehr ernst. Dies resultiere auch aus der historischen Entwicklung der Raumordnung, die aus dem Erfordernis des Freiraumschutzes im benachbarten Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk hervorgegangen sei. Dementsprechend würden die Grünzüge quasi als ein „Heiligtum“ angesehen. Die klimaökologischen Belange bildeten einen zentralen Belang zur Begründung des Instruments.
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 2017: „Handlungshilfe Klimawandelgerechter Regionalplan“, Seite 83)

Diese Tatsache führte zu der meiner nächsten Frage:

Den Regionalplanern zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen gelten Grünzüge expressis verbis als „Heiligtum“ (Quelle: Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur 2017 „Handlungshilfe klimawandelgerechter Regionalplan“, Seite 83). Die Aufgabe von Grünzügen wie für Überlingen und Salem dokumentiert, lässt sich mit dem Status Heiligtum nicht vereinbaren. Bitte erklären Sie, warum die Regionalplanung in Ihrem Verband eine andere Herangehensweise wählt und wie Sie diese rechtfertigen.
(SaSe-Presseanfrage an den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben vom 29.10.2019)

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Eine der zahlreichen Protestaktionen des Aktionsbündnis Grünzug Salem. Foto: Aktionsbündnis Grünzug Salem

Eine der zahlreichen Protestaktionen des Aktionsbündnis Grünzug Salem.
Foto: Aktionsbündnis Grünzug Salem

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Die unerträgliche Arroganz der Regionalplaner
Vielleicht sehen die vielen Kritiker der aktuellen Fortschreibung des Regionalplans dessen positive Aspekte einfach nicht? Deshalb habe ich dem RV BS mit der letzten Frage die Möglichkeit geboten, Pluspunkte zu sammeln und die Merkmale auf den Punkt zu bringen, welche den vorliegenden Entwurf auf die Höhe der Zeit tragen:

Bitte nennen Sie einige (drei?) Merkmale des aktuellen Entwurfs Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, mit denen Ihr Verband auch für den Laien erkennbar dokumentiert, dass er bei der Planung auf die aktuelle Klimawandeldiskussion reagiert und die neuen Herausforderungen insbesondere zum verantwortungsvollen Umgang mit Flächen angenommen hat.
(ibid.)

Nicht einmal von dieser Gelegenheit macht Wilfried Franke in Vertretung des RV BS Gebrauch.
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