HInfo47: Reaktionen auf den Tappeser Brief I: Landratsamt Biberach

Holla, das ging jetzt aber mal flott? Auf den offenen Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser vom 9. Februar 2020 (HInfo45) erreicht mich schon eineinhalb Werktage später eine Reaktion des Landratsamts Biberach.

Zwar muss ich betrübt feststellen, dass sich am Arbeitsethos von Pressesprechern in den 20 Jahren seit meiner Zeit als Pressesprecherin der Stadt Überlingen offensichtlich einiges geändert hat, aber der Vollständigkeit halber soll diese „Reaktion“ ungekürzt und zur dokumentierten Schande der schreibenden Behörde zur Aufführung gelangen:

Ihre Anfrage vom 2. Februar 2020 für die Wochenzeitung Kontext
Ihr offener Brief an das Regierungspräsidium Tübingen, Herrn Regierungs-präsident Klaus Tappeser


Sehr geehrte Frau Burger,
wie in Ihrem Blog www.satiresenf.de nachzulesen ist, haben Sie sich in einem offenen Brief an das Regierungspräsidium Tübingen und den Regierungspräsidenten gewandt.
Sie zitieren insbesondere ein Urteil des VGH Bayern zur presserechtlichen Bewertung eines Blogs. Über die Bewertung eines Blogs als journalistisch-redaktionelles Telemedium kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist ein Auskunftsanspruch zu erkennen. Die Rechtsprechung, so das Urteil des VGH Bayern vom 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994, sprach dem Blog einer bekannten deutschen Wochenzeitung diese Eigenschaft zu, nicht zuletzt deswegen, weil der Anbieter, eine Verlagsgruppe, eindeutig einer journalistisch-redaktionellen Ausrichtung im konkreten Fall folgt. Letztlich ist das Vorliegen eines journalistisch-redaktionelles Telemediums an-hand einer Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung von Merkmalen wie Strukturierung, Faktizität, organisierte Verfestigung sowie Aktualität zu beurteilen.

Aus diesem Grund steht es Ihnen frei, obliegt es Ihnen und Ihrer Entscheidung, die erteilten Auskünfte für die Wochenzeitung Kontext vom 6. Februar 2020 auch als Inhalt des Blogs „satiresenf.de“ zu veröffentlichen. So war der abschließende Hinweis in unserem Schreiben vom 6. Februar 2020 auch zu verstehen und gemeint.
Eine Mehrfertigung dieses Schreibens erhält das Regierungspräsidium Tübingen.

(Schreiben Landratsamt Biberach, Pressesprecher Bernd Schwarzendorfer, am 11.02.20 als PDF-Datei per Mail an diese Redaktion; Hervorhebg. K. B.)

Lassen Sie sich bitte nicht rausbringen: Was das Landratsamt Biberach hier aus dem relevanten Urteil zu den angeblich entscheidenden Kriterien für einen auskunftsberechtigten Blog destillieren möchte, liest sich im Original etwas anders. Und ich bin ja immer so fürs Original. Ich bin selber eins.

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Von anderen „Faktizität“ fordern und selbst dagegen verstoßen
Gern aber greife ich so hehre Begriffe wie „Faktizität“ auf. Es gibt nichts Peinlicheres, als mit solchen Begriffen um sich zu werfen und sie dann selbst nicht zu beachten. Dieses Schreiben des Landratsamts Biberach enthält mindestens zwei falsche Tatsachenbehauptungen und verletzt damit den selbst postulierten Faktizitätsanspruch:

  1. Meine Presseanfrage vom 2. Februar 2020 an das Landratsamt Biberach erfolgte nachweislich nicht „für die Wochenzeitung Kontext“. Als freie hauptberufliche Journalistin recherchiere ich erst und biete dann meine Rechercheergebnisse abdruckwilligen Abnehmern an. In der betreffenden Presseanfrage war von Kontext nur insoweit die Rede, als ich mich – wie hier per Zitat dokumentiert – als Autorin von Kontext bezeichnet habe, was ich bin.
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  2. Nicht ich habe das oben bezeichnete Gerichtsverfahren in Spiel gebracht. Das war das Landratsamt Biberach selbst, welches in seiner Presseantwort den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg, der dem Beschluss des VGH Bayern vorausgegangen war, als Munition gegen mich verwendet beziehungsweise solches versucht hatte. Der Schuss ging bekanntlich bös nach hinten los.
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Was Herrschaftswissen-Inhaber so unter Faktizität verstehen …
Aber das Stichwort Faktizität enthält fast alles, was diesen Blog begründet. Gut erinnere ich mich zum Beispiel an die wie ein Mantra wiederholte Weisung meines früheren Auftraggebers, den Überlinger Oberbürgermeister Klaus Patzel (Ϯ), an seine damalige Pressesprecherin: „Frau Burger, Sie müssen die Events designen!“ Gemeint waren die städtischen Veranstaltungen, die in den Pressemitteilungen zu bewerben waren.

Es springt vielleicht nicht unmittelbar ins Auge, aber „Events designen“ und „Faktizität“ vertragen sich überhaupt nicht!

Und von dem, was Entscheider, Machthaber, Stadtverwaltungen und Co. so unter „Faktizität“ verstehen, konnte ich mir auch in den sechs Jahren (1996 bis 2002) meiner Zeit als Redakteurin des Wirtschaftsspiegel Hegau, ein Instrument der Wirtschafts-förderung der Stadt Singen, einen unauslöschlichen Eindruck verschaffen!

Nicht zuletzt war es meine unterschiedliche Sichtweise auf Faktizität, die insgesamt zwei Mal (1994; 2016) die jeweils vorausgegangene Zusammenarbeit der freien Journalistin Karin Burger mit dem Südkurier beendete. Überrascht etwa musste der Südkurier 2017 dann auch noch die Faktizität angemessener Honorare für freie hauptberufliche Journalisten anerkennen.

Ich breche das Heckmeck mit dem Landratsamt Biberach jetzt hier ab. Solche Schreiben sprechen am besten für sich selbst.

Überhaupt kommt der Moment erst noch, wo Jumbo Wasser lässt: bei meiner nächsten Presseanfrage an das Landratsamt Biberach.

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