SaSe19: Vernunftprediger Dieter Nuhr verliert Prozess teilweise, Gedächtnis kurzzeitig und Souveränität ganz

Eine bitter erkenntnistreibende Erfahrung sind die ganz erstaunlichen Reaktionen von prominenten Kabarettisten und Satirikern dann, wenn sie mit einem Bruchteil der Kritik konfrontiert werden, die sie regelmäßige anderen abmessen.  Ein verstörendes Beispiel diesbezüglich liefert derzeit gerade Dieter Nuhr ab. Dem ist genau das widerfahren, was kabarettistischer Running Gag bei Politikern ist: ein bedauerlicher Fall von Amnesie! Da will er doch tatsächlich „übersehen“ haben, dass er noch eine Klage vor dem Landgericht Stuttgart gegen den Osnabrücker Muslim Erhat Toka laufen hatte. 

Mehrere Zeitungen berichten seit gestern über einen teilverlorenen Rechtsstreit des Kabarettisten vor dem Landgericht Stuttgart: Neue Osnabrücker Zeitung: Kabarettist scheitert vor Gericht – Erhat Toka darf Dieter Nuhr Hassprediger nennen; focus online: Streit um Islamkritik – Urteil: Muslim darf Dieter Nuhr einen „Hassprediger“ nennen. Der Westen: Islamkritik  Urteil: Muslim darf Dieter Nuhr weiter „Hassprediger“ nennen; nwz.online: Dieter Nuhr verliert vor Gericht: „Hassprediger" ist zulässige Bezeichnung.

Die Überschriften scheinen sachlich teilweise nicht ganz richtig zu sein. Denn „verloren“ im klassischen Sinne hat Nuhr das Verfahren wohl nicht. Mit seinem Klageantrag, die Verwendung seines Porträtfotos durch Toka zu unterbinden, war er durchaus erfolgreich!  Dagegen habe das Gericht aber sein Begehren auf Unterlassung der Bezeichnung als „Hassprediger“ abgewiesen. Es handelt sich recht eigentlich mutmaßlich um einen Vergleich, für den das Gericht die Berufung zugelassen hat.

Aber das Urteil und seine Bewertung sind nicht Berichterstattungsanlass für SaSe. Berichterstattungsanlass für diesen Blog ist folgendes Posting von Nuhr auf seinem Facebook-Account in der Nacht vom 19. auf den 20. März 2015:


Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook Dieter Nuhr; Posting in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 2015


In dem Posting gibt Dieter Nuhr an, nichts von einem solchen Gerichtsverfahren zu wissen. Er formuliert dieses Nichtwissenwollen mit so großer Überzeugung, dass zunächst tatsächlich Zweifel an der Berichterstattung der genannten Zeitungen aufkommen will … wenn man sich dabei nicht des heftigen Streits zwischen dem Kabarettisten und der Neuen Osnabrücker Zeitung erinnert (siehe Tagesspiegel vom 27.10.2014), wo es ja auch schon zu nicht deckungsfähigen Angaben gekommen sein soll.

Ein paar Stunden später dann scheint sich das Gedächtnis von Dieter Nuhr wieder erholt zu haben:


Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Facebook Dieter Nuhr am 20.05.2015, wenige Stunden nach obigem Posting.

Das ist wenig glaubwürdig: „Hatte völlig übersehen, dass da noch ein Verfahren lief“. Das ist allein schon deshalb unglaubwürdig, weil Nuhr die Vorgänge um die hanebüchenen Anschuldigungen von Erhat Toka in seinen Auftritten der vergangenen Monate balkenbreit vor sich hergetragen hatte (vgl. dazu auch SaSe12). Und selbst wenn er das für sich kurzzeitig „übersehen“ (?) hätte, spätestens nach der bundesweiten Berichterstattung wäre zu erwarten gewesen, dass er notfalls bei seinen Anwälten noch einmal nachfragt, bevor er bei Facebook behauptet, nichts von einem solchen Prozess zu wissen.

Sorry, aber das ist nu(h)r peinlich!


Dieter Nuhr ist kein Hassprediger
INHALTLICH bedarf der Vorgang keiner weiteren Diskussion: Für diese Redaktion ist Dieter Nuhr selbstverständlich kein Hassprediger, auch wenn das Landgericht Stuttgart diese Etikettierung gerade noch als „Meinungsäußerung“ (durch Erhat Toka) zulässt. Dieter Nuhr ist Kabarettist, der zu den aktuellen Themen Stellung nimmt. Der Islam ist eines der aktuellsten Themen überhaupt. Nuhr hat kluge Analysen und Zitate aus dem Koran geliefert. Das war alles. Nuhr hat seinen Job als Kabarettist und Satiriker und damit von seinen verfassungsgemäßen Rechten Gebrauch gemacht.  Nicht umsonst hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen angeblicher Volksverhetzung eingestellt.

Demgegenüber ist der häufig nur als „Osnabrücker Muslim“ bezeichnete Erhat Toka eine politische Figur mit interessanter Vorgeschichte. Der Blog Ruhrbarone hatte sich schon im Oktober 2014 mit ihm beschäftigt. Auch dieses Interview mit Erhat Toka aus dem Jahr 2013 macht klar, dass Nuhrs Kontrahent nicht irgendein in seinen religiösen Gefühlen angeblich verletzter Muslim ist! Hinter den Nuhr-Attacken von Toka steckt möglicherweise eiskaltes politisches Kalkül.

Wo sich bei Dieter Nuhr berechtigte Islamkritik eventuell mit einer fatalen westlichen Überheblichkeit mischt, das hat der Journalist Fabian Köhler auf seinem gegen Islamophobie gerichteten Blog Schantalle und Scharia in einer umfassenden Analyse von einem Nuhr-Interview mit der Zeitschrift Galore anhand von mehreren Zitaten sauber herausgearbeitet.

Und die bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels leider unmoderierte Diskussion auf Nuhrs Facebook-Account zu diesen Vorgängen demontiert ihn noch zusätzlich. Ein im Grundsatz pro Meinungsfreiheit plädierendes Gerichtsurteil wird hier zum Ausweis der Bananenrepublik, nur weil es dem unkritisch verehrten Idol nicht nach dem Munde schreibt. Wer solche Fans hat, braucht keine Muslime in Mimosenattitüde mehr!


Ob Nuhr da klug beraten war?
Kabarettisten leben von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ob es da für einen Satiriker besonders klug ist, Dritten diese Meinungsäußerung auf dem Gerichtswege untersagen lassen zu wollen, darf füglich bezweifelt werden. Und wer sich mit der deutschen Rechtsprechung zu äußerungsrechtlichen Aspekten der jüngeren Zeit eingehender beschäftigt, stellt rasch fest, dass die Gerichte bei der schwierigen Grenzziehung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung erkennbar dahin tendieren, die inkriminierten Äußerungen im Zweifelsfall als Meinung zu bewerten. Das geschieht in der Regel zum Vorteil der Presse- und Meinungsfreiheit. Der Kabarettist Nuhr steht da jetzt auf der anderen Seite. Das ist nicht schön. Ebenso unschön, wenn nicht gar als peinlich empfindet SaSe den Vorgang, wenn ein Kabarettist einer Zeitung den Zutritt zu seiner Veranstaltung verwehrt haben soll, die kritisch über ihn berichtet hatte (erwähnt hier).

Umgekehrt darf den Toka-Gemeindemitgliedern jederzeit gelassen entgegengehalten werden, dass es sich bei dem jetzt gerichtlich sanktionierten Label „Hassprediger“ für Dieter Nuhr eben nur um eine Meinungsäußerung und gerade nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt.

Nicht das teilweise Unterliegen vor Gericht ist eine Schande für Nuhr, aber seine peinliche Reaktion darauf! Hier geriert sich ein Kabarettist in aller Öffentlichkeit in einer Form, die bei Politikern durchgehend Gegenstand und Zielscheibe kabarettistischen Spottes ist: der plötzliche Gedächtnisverlust bei brisanten Enthüllungen! Schon zum zweiten Mal findet sich Nuhr damit auf der "falschen" Seite. Das ist nicht nur nicht schön, das ist nachhaltig irritierend! Oder ist es aussagekräftig?

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Weitere Artikel dieser Autorin über Dieter Nuhr: hier + SaSe12 + SüS3 + SaSe20 +

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