sTS15/18: Rechtsbeistände von Sonnenkönigen: Kombetens, Kombötönz, Kompötönts

Aus aktuellem Anlass stellt sich mir die Frage, ob Fachanwälte für Verwaltungs-, Bau und Architektenrecht, die schon der deutschen Sprache nicht mächtig zu sein scheinen, sich wirklich aus der fachspezifischen Deckung wagen und sich an so komplexe, durch die laufende Rechtsprechung dynamischen  Veränderungen unterliegende Rechtsgebiete wie äußerungsrechtliche Abmahnungen wagen sollten?

Auf der anderen Seite: Zu realsatirischen Bürgermeistern und Kommunalverwaltungen passen auch realsatirische Rechtsanwälte? Und die Jungs da unten auf dem Screenshot meinen es tatsächlich ernst, wenn sie direkt unter der Überschrift „Kompetenz – schlagkräftig und souverän“ gleich in der nächsten Zeile einen oberpeinlichen Rechtschreibfehler und darin eingebettet eine unwahre Tatsachenbehauptung vom Kompötöntsstapel lassen:

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Bildzitat Screenshot (markiert und anonymisiert) ex www.dst-laupheim.de: Harmonie zwischen Mandant und Anwalt kann nie schaden. Und zu realsatirischen Bürgermeistern passen realsatirische Rechtsbeistände. Allerdings könnte man auch der Auffassung zuneigen, dass diese Herren plus Dame (1) den Bogen etwas überspannen? (Das Foto wurde zum Schutz der Urheberrechte dieser kombötenten Anwälte unkenntlich gemacht. Nicht zuletzt graut mir vor einer Abmahnung dieser "Spezialisten"!)

Bildzitat Screenshot (markiert und anonymisiert) ex www.dst-laupheim.de: Harmonie zwischen Mandant und Anwalt kann nie schaden. Und zu realsatirischen Bürgermeistern passen realsatirische Rechtsbeistände. Allerdings könnte man auch der Auffassung zuneigen, dass diese Herren plus Dame (1) den Bogen etwas überspannen?
(Das Foto wurde zum Schutz der Urheber- und Bildrechte dieser kombötenten Anwälte unkenntlich gemacht. Nicht zuletzt graut mir vor einer Abmahnung dieser „Spezialisten“! Ich bin schon alt. Und bis ich denen erklärt habe, wie es richtig geht …)

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Ich weise die oben gemacht Behauptung zurück: Wo meine (oder anderer Leser dieser realsatirisch starken Homepage) Stärken und Fachkompetenzen liegen, können die vier abgebildeten Herren und die Dame mit der Merkel-Raute (!) gar nicht wissen! Dann sollten sie es auf ihrer Webseite auch nicht behaupten?

Das auf dem Foto abgesetzte politische Signal würde ich jetzt einmal als zielgruppengerecht klassifizieren?

Jetzt brauchen wir nur noch jemanden, der diesem Kombötönz-Cluster verklickert, wie man eine äußerungsrechtliche Abmahnung rechtswirksam formuliert. Lassen Sie mich mal überlegen …

Beispiel ex negativo: Wenn mir jemand mein Auto entwendet (klaut), ich aber weiß, wer es war, und dann gehe ich zur Polizei und zeige die entsprechende Person an, ist es nicht so wahnsinnig kombetent, den Ermittlungsbehörden so gar nichts von dem entwendeten Fahrzeug (Hersteller, Modell, Farbe, Baujahr etc.) zu verraten?

(Und ich wette, die Herren und Dame mit dem „hohem Niveau“, so die tollkühne Selbstbezichtigung im Internet, haben an dieser Stelle die Pointe noch immer nicht geschnappt?)

Kommt, Leute,  noch einen, zum Abschluss: „Professionalität ist grundlegender Bestandteil unserer Dienstleistung“ (Quelle). Ufff: Akademiker, die mit „Professionalität“ für sich werben müssen, sind meines Erachtens erbarmungswürdig und misstrauenerweckend. Vergleichbar verstörend wäre eine Werbung der NASA mit: „Wir haben sogar Telefon!“

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Foto: Rike / pixelio.de

Foto: Rike / pixelio.de

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