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TS12/20: Bauplatzvergabe in Achstetten: Wie soll das eigentlich weitergehen?

Leserhinweis auf einen interessanten SchwäZ-Artikel zur Bauplatzvergabe in der Gemeinde Achstetten, Landkreis Biberach.

Da sie ja nicht alle schlecht sind, die SchwäZ-Redakteure und Schreiber*innen, nehmen wir diesen Bericht als (seltenes) Positivbeispiel. Der Artikel erklärt wunderbar, wo die Probleme beim virulenten Thema Bauplatzvergabe auf dem Land liegen: EU-Vorgaben und das Verhältnis von ortsgebundenen versus sozialen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sowie fehlende klare Vorgaben allgemein. In Achstetten bewerben sich sage und schreibe 180 Bauwillige um 16 Bauplätze. Da darf man sich schon fragen: Wie soll die Bauplatzvergabe im ländlichen Raum eigentlich weitergehen?

Und der SchwäZ-Artikel verzichtet dankenswerter Weise auf den Bezug zur Causa Ummendorf. Der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) dort hat nämlich so gut wie gar nichts mit den Vergabekriterien zu tun – auch wenn andere SchwäZ-Redakteure wie etwa Markus Dreher (stellvertretender Redaktionsleiter Biberach) das immer wieder versuchen so darzustellen. Ganz im Sinne von Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert.

Jüngstes Beispiel ist ein Dreher-Drehartikel vom 14. Januar 2020. Darin lässt der SchwäZ-Redakteur (erneut) zu, das Bürgermeister Reichert den Verfügungskläger indirekt an den Pranger stellt. Das geht ganz einfach über die indirekte Rede von Reichert, die als Schlussakkord des Artikels unwidersprochen bleibt: „Er sagte, eine andere Gemeinde habe die Ummendorfer Richtlinien <eins zu eins> übernommen. Dort habe es keine Klage gegeben.“ (Schwäbische Zeitung 14.01.2020: „Deshalb brauchen die neuen Bauplatzvergabekriterien in Ummendorf noch etwas Zeit“). Weiterlesen

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