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TS48/19: Schon wieder Ärger in Überlingen: Gemeinderäte zweiter Klasse?

Kurz vor den Kommunalwahlen 2019 in Baden-Württemberg ziehe ich aus meinen auf diesem Blog veröffentlichten politischen Beobachtungen die vorläufige Hoffnung, dass sich nach diesen Wahlen doch einiges in wenigstens manchen Gemeinderäten der Region ändern wird? In Überlingen ganz bestimmt, wenn die politische Vereinigung Bürger für Überlingen BÜB+ eine wirkungsvolle Quantität an Sitzen im dortigen Kommunalparlament erringen kann. Denn schon jetzt decken die BÜB+‘ler immer wieder „Seltsamkeiten“ im Regime von Oberbürgermeister Jan Zeitler auf. Gerade erst hatte der Südkurier über das mehr als befremdliche Demokratieverständnis des Überlinger OBs berichtet (besenft hier), da erscheint auf dem BÜB+-Blog am 13. Mai 2019 der Artikel „Maulkorb für Stadträte“.

Worum geht es? Nach dem BÜB+-Bericht habe Jan Zeitler versucht, das Schreibrecht der fraktionslosen Stadträte im Amtlichen Mitteilungsblatt Hallo Ü zu beschränken. Interessant daran sind wieder einmal die Mittel bzw. das Argument, mit dem diese prima vista gar nicht nachzuvollziehende Einschränkung vom Oberbürgermeister begründet worden sei: Dazu gäbe es rechtskräftige Urteile.

Aber so einfach lassen sich engagierte Gemeinderatskandidaten heutzutage auch nicht mehr ins Bockshorn jagen. Ein kurzer Faktencheck zu Zeitlers Behauptung habe ergeben, so schreibt der Gemeinderatskandidat Dirk Diestel auf dem BÜB+-Blog, dass ein solches Urteil gar nicht existiere. Die Recherche dazu führe lediglich zu der Ablehnung eines Eilantrags auf einstweilige Verfügung. Im Hauptsacheverfahren zu der Frage, ob Gruppierungen und einzelne Stadträte ein generelles Recht auf Veröffentlichungen im amtlichen Mitteilungsblatt haben, gäbe es noch kein Urteil. Weiterlesen

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