Tag Archiv:Bürgermeister Klaus B. Reichert

TS42/21: Sexy Angebot an den mutigen Whistleblower in Heitersheim: Veröffentlichungsplattform gesucht?

Ja, ja, die viel zu vielen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen! Sie beschäftigen uns weiter. Jüngst hatten wir dieses nette Beispiel aus Tettnang (Landkreis Bodenseekreis). Mehr Furore machte das nichtöffentliche Verhandeln von Vergabekriterien für kommunale Baugrundstücke der Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach). Hier steht Bürgern und Demokratieanhängern sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu dieser unseligen Hinterzimmer-Praxis zur Verfügung.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Causa Ummendorf allerdings war klar erkennbar, dass verantwortliche Bürgermeister – in diesem Fall Rathauschef Klaus B. Reichert – sich auf den Belehrungen des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer des VG Sig zum Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen gelassen ein Ei backen. O-Ton Reichert an den Richter: „Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen.“

Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte das Vorgehen der Stadt Meßkirch, den Ansiedlungsbeschluss für ein Verteilzentrum der Konzernkrake Amazon nichtöffentlich vom Zweckverband Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher [sic] Bodensee fassen zu lassen – ebenso wie die Stadt Trossingen zum gleichen Thema!
*

Amazon-Verteilzentrum Meßkirch: Der entscheidende Beschluss zu dieser gruseligen und wirtschaftstoxischen Ansiedlung wurde nichtöffentlich gefasst!
Foto: Thomas W. Ascher

*
Den Schadensrekord zum Thema Nichtöffentlichkeit hält die Gemeinde Bötzingen

Will man die offensichtlich zu häufig rechtswidrige, weil nicht den Ansprüchen von Paragraf 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) genügende Praxis nichtöffentlicher Sitzungen nach der Quantität des angerichteten Schadens bemessen, liegt der aktuelle Rekord vermutlich bei der Gemeinde Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; 5.331 Einwohner). Dort hatten Gemeinderat und Bürgermeister Dieter Schneckenburger die Richtlinien zum Umgang mit dem Gemeindevermögen nichtöffentlich beschlossen (vgl. Berichterstattung Badische Zeitung). In der Folge hatten die Bötzinger Schlaubären 13,2 Millionen Euro, das sind 40 Prozent des gesamten Vermögens dieser Hobbit-Gemeinde, bei der inzwischen insolventen Bremer Privatbank Greensill Bank angelegt. Aktueller Stand: Das Vermögen ist mutmaßlich futsch, auch wenn eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei derzeit noch versuche, irgendetwas zu retten.
Weiterlesen

TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

*

Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
Weiterlesen

TS173/20: Trossingen: Gemeinderat beschließt Amazon-Ansiedlung komplett an der Öffentlichkeit vorbei

Worüber möchtest Du denn nun zuerst schreiben?
[entnervt] Mir platzt jetzt gleich der Kopf.
Vielleicht über Langenargen? Auf welch unfassbar derbe Weise die Schwäbische Zeitung dort den neuen Bürgermeister Ole Münder schon vor seinem Amtsantritt am 1. Januar 2021 durch alternative Tatsachenbehauptungen diskreditiert?
[guckt irgendwie kuhblöd …]
Oder doch lieber über Tettnang, wo Bürgermeister Bruno Walter sein Ding mit der Beigeordneten-Wahl stur und erfolgreich durchgezogen hat? Obwohl sowohl die geschlossene CDU- wie auch die SPD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag des Freie-Wähler-Gemeinderats unterstützt hatten, diese Sitzung angesichts der katastrophalen Corona-Lage zu verschieben?
[guckt eindeutig saublöd …]
Oder doch lieber über Kolbingen, wo ALLE Gemeinderäte – außer dem streitbaren Hans Schreiber – einen oberüblen Leserbrief unterschrieben haben, der jetzt die kapitalen Probleme des Ortes unter einer klebrig-süßen Harmoniesoße verschwinden lassen soll?
[Stößt schier verzweifelt und schlecht artikuliert heraus:] Tros … ing … en
Ja, dann mach hinne!

*
„Paukenschlag in der letzte Gemeinderatssitzung dieses Jahres“ beginnt der SchwäZ-Artikel über einen neuen Höhepunkt an Demokratieferne und Regelwidrigkeit im Gemeinderat der Stadt Trossingen (16.856 Einwohner; Landkreis Tuttlingen).

Ein Paukenschlag in der Tat: Denn erst jetzt und nachdem alle relevanten Beschlüsse schon in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden waren, erfahren die Trossinger, dass ihr Gemeinderat hinter verschlossenen Türen und in klarer Verletzung des Öffentlichkeitsgebots der Gemeindeordnung Baden-Württemberg „mehrheitlich abgenickt“ (nicht meine Formulierung!) hat, dass sich das asozialste Unternehmen der Welt, die Firma Amazon, in Trossingen ansiedeln darf.

Das ist dann selbst der SchwäZ und der (hinsichtlich Verwaltungsrecht fortbildungsbedürftigen) jungen Redakteurin Larissa Schütz zu viel an Regelwidrigkeit, Demokratie- und Bürgerferne. Denn alle Entscheidungen sind schon gefallen, die dazugehörigen Verträge geschlossen, bevor die Öffentlichkeit überhaupt nur von diesem Vorhaben erfährt.

Als am Montagabend erstmals öffentlich über das Vorhaben gesprochen wurde, war die Entscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung schon gefallen. Der Gemeinderat hatte die Amazon-Ansiedlung mehrheitlich abgenickt, die Stadt das rund fünf Hektar große Gelände im Gewerbegebiet Greut zwischen Hirschweiden und der Christian-Messner-Straße bereits verkauft. Erste Beratungen über das Projekt hatte es bereits vor der Sommerpause unter dem ehemaligen Bürgermeister Clemens Maier gegeben.
(Schwäbische Zeitung 15.12.2020: „Frust nach Entscheidung zur Amazon-Ansiedlung: Es war <eine der schwierigsten Entscheidungen>“; Hervorhebg. K. B.)

Das ist ein vergiftetes Erbe des ehemaligen Bürgermeisters Dr. Clemens Maier, der für diese Entscheidung nicht mehr geradestehen muss. Am 6. Dezember 2020 wurde Susanne Irion mit 3.647 Stimmen (56,05 Prozent) bei drei Mitbewerbern (Ralf Sulzmann, Stephen Trewer, Torsten Kelpin) zur neuen Bürgermeisterin gewählt (Quelle). Dr. Clemens Maier hat am 2. November 2020 sein neues Amt als Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport in Stuttgart angetreten (hier). Weiterlesen

TS163/20: Bauplatzvergabe Öpfingen: Endlich klagt mal wieder ein Bewerber!

[Aktualisierung vom 22.11.2020 betr. Kriterien; in der Erstversion zu wenig differenziert]

Frohe Botschaft in schlechten Zeiten: In der Gemeinde Öpfingen, Alb-Donau-Kreis, wehrt sich jetzt endlich wieder einmal ein Bauplatzbewerber gegen das offensichtliche Unrecht bei der kommunalen Bauplatzvergabe. Der letzte spektakuläre Fall dazu war die Causa Ummendorf; das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) fiel entsprechend und zugunsten des Klägers aus.

Dass die Bauplatzvergabe viel zu vieler Kommunen – und übrigens fast immer im Zusammenwirken mit dem Gschmäckle-Unternehmen Baupilot GmbH – mutmaßlich rechtswidrig ist, hatte SaSe erst jüngst wieder hier thematisiert.

Dieser Verdacht stützt sich auch auf die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, die „weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen gerichtlicher Auffassung“ vermutet. Anwalt Oliver Leuze war auch der Rechtsbeistand des Klägers in der Causa Ummendorf.

Inzwischen wurde auch die Europäische Kommission von der mutmaßlich weiterhin rechtswidrigen Vergabepraxis besonders (vermutlich aber nicht nur) in Baden-Württemberg verständigt. Feedback von dort bisher: Danke für den Hinweis. Man werde das prüfen.

Die nächste Klage, der nächste Antrag auf einstweilige Verfügung im Kontext von Bauplatzvergabe in all den Fällen, wo definierte Kriterien und damit dann wieder die Firma Baupilot zum Einsatz kommen, konnte man also in Ruhe abwarten. Jetzt ist sie da!

Die Schwäbische Zeitung berichtet aus dem Alb-Donau-Kreis: „Mitbewerber stoppt vorerst Vergabe von 24 Bauplätzen: Waren die Kriterien ungerecht?“.

Aua, aua, aua. Da ist schon die Frage vom SchwäZ-Redakteur Reiner Schick falsch. Der entscheidende Punkt nämlich ist der, ob überhaupt irgendwelche nicht sozialen Kriterien (z. B. mit Ortsbezug – wie gerecht auch immer) zum Einsatz kommen DÜRFEN. Das ist gemäß oben verlinkter Rechtsauffassung in Rückgriff auf das Ummendorf-Urteil NUR dann der Fall, wenn es sich um subventionierte Bauplätze handelt.

Abgesehen davon ist auch die Frage nach „gerecht“ versus „ungerecht“ völlig daneben. Vielmehr geht es in diesem Kontext um die Frage danach, ob Kriterien und Anwendung geltendem Recht entsprechen.

Dem SchwäZ-Artikel ist zu diesem wichtigen Merkmal der Angelegenheit überhaupt kein Hinweis zu entnehmen. Erst nach telefonischer Rücksprache mit dem Autor des Beitrags, der von der Relevanz dieses Kriteriums ganz offensichtlich gar keine Ahnung hat, war zu erfahren, es soll sich bei dem infrage stehenden Baugebiet in Öpfingen nicht um subventioniertes Bauland handeln.

Darauf einen Hopfensteiner! Ob und was der Öpfinger Bürgermeister Andreas Braun dazu weiß, habe ich nicht recherchiert. SaSe-Leser wissen, warum (nicht) … Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

TS35/20: Causa Ummendorf: Richtet die EU Torpedos auf die Feuerwehr?

Gestern war der lang erwartete Tag: die mündliche Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Die Verhandlung zog sich über mehr als Stunden hin.

Viele Stunden auch heute und zwar die, während derer ich zwanghaft versuche ernst zu bleiben. Ernst zu bleiben angesichts einer „Stellungnahme“ der Ummendorfer Feuerwehr, die vom Anwalt der Gemeinde, Professor Dr. Andreas Staudacher, mit EIL-Vermerk dem Gericht gestern noch vorgelegt und von einigen übereifrigen Personen dann auch noch in Papierversion im Saal an Krethi und Plethi verteilt wurde.

Sie, die Ernsthaftigkeit, will und will mir nicht gelingen. Deshalb gebe ich jetzt auf und mache aus meinem Herzen keine Feuerwehrleute-Grube! Weiterlesen

TS33/20: Ummendorf: SchwäZ-Artikel, die den Boden bereiten

Der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert ist empört. WENN man der (Hof-)Berichterstattung der Schwäbischen Zeitung vom 4. März 2020 glauben möchte.

Zu Empörung hat dieser Bürgermeister auch reichlich Anlass – zuvorderst vielleicht die Empörung über den Riesenschlammassel, den er selbst und seine Verwaltung für die bauwilligen Familien des Neubaugebietes „Heidengäßle / Mühlbürgle II“ angerichtet hat. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat zur defizitären Rechtmäßigkeit des Vergabeprozedere eine dezidiert kritische und dem BüM nicht so arg schmeichelnde Meinung, die es unter anderem in einem Beschluss im Sommer 2019 zum Ausdruck brachte. Nächste Woche ist Verhandlung dazu in Sigmaringen.

Aber nein, nicht wie zurecht zu erwarten und der Bauplatzvergabe-Schlammasselquantität wie –qualität angemessen bewirft sich Klaus B. Reichert von allen Seiten mit Asche. Stattdessen wirft er selbst … mit starken Vorwürfen um sich. Und zwar – ganz im Trend der populistischen Zeit – gegen die EU. Weiterlesen

TS12/20: Bauplatzvergabe in Achstetten: Wie soll das eigentlich weitergehen?

Leserhinweis auf einen interessanten SchwäZ-Artikel zur Bauplatzvergabe in der Gemeinde Achstetten, Landkreis Biberach.

Da sie ja nicht alle schlecht sind, die SchwäZ-Redakteure und Schreiber*innen, nehmen wir diesen Bericht als (seltenes) Positivbeispiel. Der Artikel erklärt wunderbar, wo die Probleme beim virulenten Thema Bauplatzvergabe auf dem Land liegen: EU-Vorgaben und das Verhältnis von ortsgebundenen versus sozialen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sowie fehlende klare Vorgaben allgemein. In Achstetten bewerben sich sage und schreibe 180 Bauwillige um 16 Bauplätze. Da darf man sich schon fragen: Wie soll die Bauplatzvergabe im ländlichen Raum eigentlich weitergehen?

Und der SchwäZ-Artikel verzichtet dankenswerter Weise auf den Bezug zur Causa Ummendorf. Der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) dort hat nämlich so gut wie gar nichts mit den Vergabekriterien zu tun – auch wenn andere SchwäZ-Redakteure wie etwa Markus Dreher (stellvertretender Redaktionsleiter Biberach) das immer wieder versuchen so darzustellen. Ganz im Sinne von Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert.

Jüngstes Beispiel ist ein Dreher-Drehartikel vom 14. Januar 2020. Darin lässt der SchwäZ-Redakteur (erneut) zu, das Bürgermeister Reichert den Verfügungskläger indirekt an den Pranger stellt. Das geht ganz einfach über die indirekte Rede von Reichert, die als Schlussakkord des Artikels unwidersprochen bleibt: „Er sagte, eine andere Gemeinde habe die Ummendorfer Richtlinien <eins zu eins> übernommen. Dort habe es keine Klage gegeben.“ (Schwäbische Zeitung 14.01.2020: „Deshalb brauchen die neuen Bauplatzvergabekriterien in Ummendorf noch etwas Zeit“). Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.