Tag Archiv:Gemeinde Ummendorf

TS92/20: Spaichingen: Hänschens krümelgrelle Hinterlassenschaft

In Spaichingen Sommer 2020 ist es ein bisschen wie nach dem Krieg: Die Überlebenden zusammen mit dem neuen Statthalter versuchen sich nach dem bitterhart erkämpften Abzug des früheren Bürgermeisters Hans-Georg Schuhmacher einen Überblick über die Schäden zu verschaffen. Nur formal mittendrin, aber spürbar doch am Rande stehend, verrenken sich Schuhmachers frühere Wasserträger im Gemeinderat beim wenig glaubwürdigen „Das haben wir nicht gewusst“. Eigener Dummheit geschuldet, sind jene, von denen man nicht sicher weiß, ob sie nur Claqueure oder doch Profiteure waren,  immerhin durch einen (tatsächlich) offenen Dankes-Brief dem abziehenden Sonnenkönig hinterher namentlich erkennbar.

Nicht zuletzt durch den Heuberger Boten erhält der Aufarbeitungskrimi nahezu belletristische Qualitäten. Die schon zu Kriegszeiten erprobte Redakteurin Regina Braungart versucht seit Wochen, den noch gar nicht an den Frieden gewöhnten Spaichingern einen groben Schadensüberblick zu vermitteln. Der neue Bürgermeister-Besen aus dem nachbarlichen Immendingen – Markus Hugger (CDU) – muss seit dem 1. Mai 2020  Schaufelbagger-Arbeit leisten. Dazu zieht er auch weitere Kräfte heran: „Rechtsaufsicht und GPA sollen Ungereimtheiten aufklären“ titelt der Heuberger Bote am 27. Mai 2020. Der staunende und möglicherweise völlig naiv an eine funktionierende Kommunalaufsicht glaubende Bürger erfährt, dass jede Menge Gemeinderatsprotokolle insbesondere für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 (also nach der Kommunalwahl 2019) bis 17. Februar 2020 wahlweise fehlen, halbfertig oder gar nicht unterzeichnet sind. Von acht Gemeinderatssitzungen liegen überhaupt keine Protokolle vor. Sie sind ähnlich „weg“ wie die 1,9 Milliarden Wirecard-Euro. Eine Katastrophe. Aber anders als bei Wirecard gerät in Tuttlingen bisher die Finanz-/Kommunalaufsicht nicht ins Visier.

Die Gemeinderäte der Fraktion Pro Spaichingen und der Grünen sind fein raus, denn sie hatten schon seit Monaten das Fehlen dieser wichtigen Dokumente angemahnt. Die Räte der anderen Fraktionen versuchen es derweil mit den bewährten Verfahren des Verantwortungsschachs. Weiterlesen

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS80/20: Baupilot verspricht Rechtssicherheit – Aber: Unsicherheit bei Bauplatzvergabe bleibt

Es sind ständige Wiederholungen, die ich hier zu schreiben habe. Zum Beispiel zum Thema kommunale Bauplatzvergabe. Aber gegen die „Fake News“ mancher Unternehmen kommt man eben nur durch ständige Wiederholung der Fakten an. Umso erfreulicher, dass mir die SchwäZ nun auch endlich mal diesbezüglich zur Seite springt. Allerdings nur im vorderen, im Baden-Württemberg-Teil der heutigen Zeitung. Dort spricht sie Klartext im Artikel „Unsicherheit bei Vergabe von Bauplätzen bleibt“.

Im Lokalteil dann gleich wieder ein Artikel zum Thema Baupilot GmbH, dieses Mal im Kontext mit der Gemeinde Eberhardzell (natürlich: Landkreis Biberach), in dem neuerlich der nicht zutreffende Eindruck erweckt wird, die Firma Baupilot und die von ihr angebotene Software zur Vermarktung kommunaler Bauplätze könne Rechtssicherheit bieten (hier).

Ich habe dazu schon eine Presseanfrage an Bürgermeister Guntram Grabherr gerichtet. Schauen wir mal … Die Bürgermeister im Landkreis Biberach verstoßen ja gern mal gegen das Landespressegesetz und beantworten (nicht nur meine!) Presseanfragen nicht. Weiterlesen

HInfo46: Das schreibt der Gemeindetag Baden-Württemberg zu Baupilot GmbH

Heute habe ich mich mal „chic“ gemacht. Heißt bei mir: Aschenbecher geleert und ein buntes Schleifchen am Rollator. Und auf geht’s zum Redaktionstresor. Mit feierlichem Ernst ergreifen die zum Schutz des wertvollen Dokuments weiß behandschuhten Hände das kostbare und vereinzelte Exponat: eine Presseauskunft zur Firma Baupilot GmbH.

Wie hier schon einmal aufgezählt, halten sich insbesondere die Presseantworten von den Behörden, welche mit der Firma Baupilot kooperieren, in verdammt engen Grenzen. Der Trick, mit dem diese Umgehung von Paragraf 4 des Landespressegesetzes möglich wird: Man aberkennt mir meinen seit über 30 Jahren durchgehend bestehenden Journalistenstatus (sowohl sozialversicherungsrechtlich wie fiskalisch dokumentiert) in Verbindung mit diesem Blog. Aber keine Sorge: Ich werde jede einzelne der nicht beantworteten Anfragen und insbesondere von wem sie nicht beantwortet wurden, noch veröffentlichen.

Aus der Reihe der Schweigenden, Mauernden und Trotzenden rund um den kommunalen Dienstleister Baupilot GmbH sticht der Gemeindetag Baden-Württemberg (GT) wohltuend heraus. Zwar beantwortet auch er die ursprünglich neun Fragen von mir nur summarisch und unter Umgehung derjenigen Fragen, die auf die Seriosität des Unternehmens anspielen, aber immerhin: Er antwortet. Das verdient einen Keks und eine nicht durch defätistische Kommentare unterbrochene Wiedergabe. Here we are: Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

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