Tag Archiv:Gemeindeordnung Baden-Württemberg

TS142/20: #LaWahl: So schreibt die SchwäZ den Kandidaten Achim Krafft hoch!

Yes. Genau so hatte ich mir das in Ungefähr vorgestellt. Jetzt dürfen wir die nächsten Wochen gemütlich zurückgelehnt beobachten, wie die SchwäZ ihren „Favoriten“ für die Bürgermeisterwahl in Langenargen hoch- und damit natürlich automatisch „andere“ aussichtsreiche Bewerber runterschreibt.

SchwäZ-Redakteurin Tanja Poimer fängt damit schon am 13. Oktober 2020 in ihrem Beitrag „Bürgermeisterwahl in Langenargen: Das sind die vier Kandidaten“ an.

Bevor wir uns auf die klare sprachliche Wahlempfehlung der SchwäZ stürzen, ein Blick auf die schiere Optik des Online-Artikels:
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Bildzitat Screenshot Schwäbische Zeitung 13.10.2020: Schon allein grafisch kommt der Bürgermeister-Kandidat Ole Münder in dem Artikel nicht vor – zumindest nicht in der Hervorhebung. Sowohl Amtsinhaber Achim Krafft wie Kandidat Walkucz kriegen eine Hervorhebung mit Fettdruck; bei Ole Münder jedoch wird lediglich die Stadt Würzburg hervorgehoben und als Link markiert. Tricky! Aber wie mein Maileingang beweist: Die SchwäZ-Leser bemerken solche Manipulationen.

Fällt auf: Nur die beiden Kandidaten Achim Krafft und Mark Walkucz werden grafisch und durch Fettdruck (weil mit Links) hervorgehoben. Beim Kandidaten Ole Münder jedoch erfolgt der fettgedruckte Hinweis auf die Stadt Würzburg. Die hat natürlich mit dem Bürgermeisterwahlkampf in Langenargen so gut wie gar nichts zu tun, auch wenn sie der bisherige und vor allem auch langjährige Arbeitgeber des Diplom-Verwaltungswirts ist.

Doch auch Poimer weiß: Das Auge liest mit …  Mit einem Link auf Ole Münders Wahlkampf-Homepage hätte man diesen schönen optischen Effekt natürlich ruiniert … Weiterlesen

HInfo53: Bauplatzvergabe: Gemeinden verstoßen mutmaßlich weiterhin gegen gerichtliche Auffassung

Die Nachwehen der Causa Ummendorf sind beträchtlich. Und zwar beträchtlich niederschmetternd. Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) im April 2020 seine Urteilsbegründung in dem genannten Verfahren (Az.: 3 K 3574/19) veröffentlicht hatte, lässt sich bisher nicht feststellen, dass außer den darin genannten formalen Kriterien (Öffentlichkeit der Beratung etc.) insbesondere die raren inhaltlichen Grundsätze bei der Bauplatzvergabe vieler Gemeinden berücksichtigt werden. Als ein Beispiel von vielen sei die Gemeinde Schemmerhofen genannt. Sie liegt im Landkreis Biberach und mithin im Zentrum der vergaberechtlichen Abenteuerpraxis – weit jenseits richterlicher Weisungen.

Wie stark die aktuelle Vergabepraxis vom geltenden Recht und den vom VG Sig gemachten Vorgaben abweiche und woran genau das festzumachen ist, das erklärt eine aktuelle Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, Esslingen: „Weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen richterlicher Auffassung“.

Zum Verständnis: Oliver Leuze ist der Rechtsanwalt des Klägers im obigen Verwaltungsgerichtsverfahren und deren Verwandtschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sein Qualitätsnachweis: Er obsiegte.

Bevor wir zu der brillanten Aufbereitung der Thematik kommen, hier noch schnell der Hinweis darauf, wie politisch unerwünscht diese essentielle Erhellung zu der komplexen verwaltungsrechtlichen Materie ist. Die Pressemitteilung wurde mit einem großen Verteiler an alle möglichen Medien inklusive der regionalen Tageszeitungen verschickt. Veröffentlicht wurde sie aber bisher lediglich vom Wochenblatt.

Nachstehend die anwaltliche Pressemitteilung im Original ungekürzt in Blau. Ich teile die PM zur besseren Verständlichkeit in zwei Teile. Im ersten Teil wird Bekanntes zum bisherigen Verlauf des Verfahrens zusammengefasst. Auch die formalen Kriterien, die allein in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen zu sein scheinen, werden noch einmal genannt: Weiterlesen

TS99/20: Der Tuttlinger Landrat Stefan Bär, der Spaichinger Teppich und die eigene Haut

Derweil ich mir hier noch das Hirn verknote, wie sich die vollkommen verfahrene Situation im Gemeinderat Spaichingen irgendwie irgendwann klären soll, kommentiert die Redaktionsleiterin Regina Braungart des Heuberger Boten die Lage dermaßen punktgenau und konstruktiv, dass ich meinen Hut ziehen muss.

Warum die SchwäZ-Redaktion Spaichingen sich so krass und positiv von ihren Schwester-Redaktionen im übrigen Land unterscheidet, kann ich bis dato nicht erklären. Aber nachfolgend besenfter Kommentar von Regina Braungart enthält in positiver Hinsicht das Wichtigste, was dieser Blog und viele Leser als abwesend und fehlend in anderen SchwäZ-Redaktionen kritisieren: eine vernünftige Einordnung und Bewertung der Fakten! Dabei und damit erweitert sich der Wahrnehmungskreis auch endlich auf die Institutionen und Personen, die das Spaichinger Katastrophen-Kompott mit zu verantworten haben: Landratsamt Tuttlingen und Landrat Stefan Bär.

Mehr als fadenscheinig ist der brandheiße „Tipp“ des Tuttlinger Landrats Stefan Bär, den Teppich des Vergessens über die jahrelangen Missstände im Spaichinger Rathaus auszubreiten. Denn als Dienstherr der Kommunalaufsicht gerät er möglicherweise selbst ins Visier? Die vollständig de-legitimierten Spaichinger Gemeinderäte der FDP und der Freien Wähler, welche die Missstände mit zu verantworten haben, greifen diesen fadenscheinigen Rat nur allzu gern auf!
Foto: geralt/pixabay

 

Was allein letzte Woche geschah
In der vergangenen Woche ging es wieder hoch her in Spaichingen. Erst gab der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Heinrich Staudenmayer, gegenüber der SchwäZ im Namen seiner Fraktion eine Erklärung ab: hier.

Dank kritischer Presse-Nachfrage stellte sich dann aber heraus, dass diese Erklärung eben nicht in Abstimmung mit anderen Fraktionsmitgliedern erfolgt war. Peinlich.

Um diese Peinlichkeit vergessen zu machen, attackierte daraufhin der Freie Wähler Gemeinderat Richard Wagner die Presse: hier. Weiterlesen

TS84/20: Bauplatzvergabe: Eberhardzell, Baupilot und der böse Schein

Das ist jetzt einmal ein erfreulicher Meteoriten-Einschlag: Ein Bürgermeister aus dem Landkreis Biberach hat eine Presseanfrage von mir beantwortet! Steht zu hoffen, dass er für diesen „Regelverstoß“ gegen die „Lex Biberach“ von seinen Kollegen nicht gemobbt wird?

Der Tollkühne und Landespressegesetz-Beachter ist Bürgermeister Guntram Grabherr, Verwaltungschef der Gemeinde Eberhardzell (4.500 Einwohner; Landkreis Biberach).

Anlass meiner Presseanfrage war ein bemerkenswertes „Interview“ der SchwäZ mit Grabherr anlässlich des Beschlusses im Gemeinderat, nun auch für Eberhardzell die Software der Firma Baupilot GmbH anzuschaffen. Aktuell geht es dort um die Vergabe der Bauplätze im Gebiet „Adler“.
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SchwäZ stellt bewunderswert blöde Fragen
Mit einem fast schon bewundernswerten Talent, genau die Dinge zum Thema Bauplatzvergabe und Baupilot zu erfragen, die vergleichsweise unwichtig sind, wirft der SchwäZ-Crossmedia-Volontär Simon Schwörer lange Schatten auf seine junge Journalisten-Karriere. Seine Frage an Grabherr: „Herr Grabherr, warum hat sich die Gemeinde für den Kauf der Software entschlossen?“ (Quelle) ist unterirdisch dämlich.
Das satirische Pendant dazu wäre: „Herr Grabherr, warum arbeitet die Gemeinde Eberhardzell mit Computern?“ Weiterlesen

TS74/20: Schwäbische Zeitung hält den Wainer Konflikt subtil am Köcheln

Nachdem SaSe schon am 21. Mai 2020 über die schockierende Tatsache berichtet hatte, dass die Wainer Hexenjäger ihr Ziel erreicht haben und die drei terrorisierten Gemeinderätinnen in der kommenden Sitzung am 28. Mai 2020 ihr Mandat niederlegen wollen (hier), zieht jetzt auch die Schwäbische Zeitung berichtstechnisch nach. Sie tut das wieder einmal mit einem eindeutigen Merkmal mangelnder journalistischer Sorgfalt, was den Konflikt am Köcheln hält. Schon in diesem TagesSenf hatte ich SchwäZ und Südwestpresse eine Mitverantwortung für die verstörende Eskalation in Wain zugeschrieben.

Zwar schildert der aktuelle SchwäZ-Artikel ausführlich die Vielgestalt des Terrors, der gegen die drei Frauen ins Werk gesetzt wurde:

Das auf die drei Rätinnen gemünzte Hinrichtungsszenario mit Puppen auf dem Reinhardsberg und andere Aktionen stellten einen Totalangriff auf die persönliche Integrität dar. Unter diesen Umständen könne sie ihr Mandat nicht mehr ausüben, erklärt von Herman.
Lotte Obrist berichtet von Beleidigungen, Bedrohungen und Hassbotschaften in anonymen Briefen und sozialen Medien. Das habe bei ihr zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Angstzuständen geführt. Außerdem habe sie das Vertrauen in eine pflichtgemäße Zusammenarbeit im Gemeinderat verloren.
Faiza Gummersbach sieht ihre Familie durch die Vorfälle stark belastet. Sie selbst sei physisch und psychisch an Grenzen angelangt, die sich als gesundheitsgefährdend und schädlich im Beruf erweisen würden.
(Schwäbische Zeitung 22.05.2020: „Wain: Beleidigungen, Bedrohungen, Hassbotschaften: Drei Gemeinderätinnen treten ab“; Hervorhebg. K. B.)

So weit, so gut. Aber die – meine Meinung – Manipulation der Öffentlichkeit durch die SchwäZ-Berichterstattung erfolgt ein Stück weiter vorne im Artikel: Weiterlesen

TS70/20: Stadt Ochsenhausen begrenzt Öffentlichkeit bei Ausschusssitzung

Umso bekannter dieser Blog wird, desto mehr Hinweise erhält die Redaktion auf mutmaßliche, wenn nicht sogar offensichtliche Verstöße von Kommunalverwaltungen gegen die Gemeindeordnung Baden-Württemberg und die aktuellen einschlägigen Corona-Verordnungen des Landes dazu. Zum Thema Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen kann die Landesregierung beliebig oft darauf hinweisen, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit unbedingt gewahrt werden müsse (beispielhafte Zeitungsberichterstattung dazu).

Die einschlägig bekannten Sonnenkönige unter den baden-württembergischen Bürgermeistern backen sich gelassen ein Ei darauf. Insbesondere diejenigen im Landkreis Biberach. Denn sie können sich fest darauf verlassen: Die Rechtsaufsicht dort schreitet ganz bestimmt nicht ein. Weiterlesen

TS61/20: Bauplatzstreit Ummendorf: Die Urteilsbegründung liegt vor

Sie ist da, die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zur Bauplatzvergabe in Ummendorf (Landkreis Biberach). So war es in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 angekündigt worden. So ist es geschehen. Schon Ende letzter Woche.
Ja, ich bin berichtstechnisch etwas hinterher. Sagen Sie es nicht Boris Palmer, sonst bin ich mit meiner Wrack-Physiologie und meinem das Lebensrecht verzehrenden Alter weg vom Fenster!

Zunächst einmal die (blau gesetzte) Pressemitteilung des VG Sig zur Urteilsbegründung (v. 24.04.2020): Weiterlesen

TS56/20: Gemeinderatssitzungen in Corona-Zeiten: Keine klaren Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg

SaSe hatte sich mit dem Thema der Überschrift hier schon einmal ausführlich beschäftigt.

Elke Krieg vom Blog AGORA-La hat die Angelegenheit nun ganz aktuell und unter Rücksprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg abgeklärt und dazu eine Artikel-Serie unter dem beziehungsreichen Titel „Von oben nach unten“ zur Verfügung gestellt.
„Von oben nach unten“ als Flussrichtung von verbindlichen politischen Entscheidungen ist übrigens nicht wirklich demokratiekompatibel.

Begonnen hatte die allgemeine Verunsicherung mit dem ersten Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 31. März 2020 und einer Pressemitteilung dazu. Innenminister Thomas Strobl verkündete darin, Gremiensitzungen wie Gemeinderatssitzungen auch im elektronischen oder Umlaufverfahren zulassen zu wollen. Hier der entsprechende Erlass bzw. die dazugehörige Pressemitteilung dazu. Wichtig und für Demokratie-Besorgte beruhigend war der explizite Verweis des baden-württembergischen Innenministeriums auf den Grundsatz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen, der auch in Corona-Zeiten zu wahren sei. Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

TS34/20: Kommunale Intransparenz-Pandemie: Thema in Ochsenhausen und Schramberg

Es tut sich – endlich – was: Das Thema (zu viel) Nichtöffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen rückt mit Trippelschritten mehr dorthin, wo es die Machthaber in den Rathäusern genau nicht haben wollen: in die Öffentlichkeit. Hochinteressant ist dabei auch, wie zwei ganz verschiedene Zeitungen – SchwäZ und NRWZ – das Thema in den beiden vorliegenden Fällen stark unterschiedlich bearbeiten.

Beginnen wir mit dem Negativ-Beispiel SchwäZ, Redaktion Biberach. Dort berichtet am 5. März 2020 Tobias Rehm aus dem Gemeinderat der Stadt Ochsenhausen: „Vieweger kritisiert fehlende Transparenz“. Gemeint ist der Gemeinderat Armin Vieweger der „Rebellen-Räte“ von Pro-Ox .

Die Bezeichnung „Rebellen-Räte“ / „Rebellen-Fraktion“ stammt von mir und ist in keiner Weise abwertend gemeint. Ganz im Gegenteil: Wie in Überlingen die BÜB+ (Bürger für Überlingen) firmiert auch Pro Ox als ein Gemeinderäte-Gespann, das sich engagiert und überzeugend für mehr Transparenz und Bürgernähe einsetzt. Weiterlesen

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