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TS59/16: Justiz & Satire, AfD & Dackel, die Rechten & die „heute show“, Böhmi & Merkeli

+++ „Spiegel online“ definiert Satire
Der Jurist Jan Hedde versucht sich in Spiegel online an einer Satire-Bestimmung. Seine Ansätze sind dort besonders zitierungswürdig, wo sie das Verhältnis von Satire und Rechtsprechung behandeln – aus der Feder eines Juristen:

Satire ist ein Transportmittel für Aussagen, die anders nicht bewegt werden können.
Satire funktioniert, indem sie für ihre Aussagen zunächst eine Umgebung des Unernsten schafft. Dort sind Aussagen möglich, die in einem ernsten Rahmen Widerspruch provozieren würden, gegebenenfalls auch Gegenmaßnahmen. In der unernsten Welt ist Widerspruch gegen Satire nicht möglich, denn wer sich in diese Welt begibt, kann nicht auf eine Ordnung hoffen, die ihm beisteht. Eine Justiz, die Satire bewerten will, gibt sich der Lächerlichkeit preis. Sie müsste die Satire verstehen und gleichzeitig beweisen, dass es sich um eine ernste Sache handelt.
[…]
Der Preis für die Unangreifbarkeit der Satire besteht in ihrer geringen Bedeutung im Diskurs. Gesellschaftliche Themen werden satirisch begleitet, aber nicht satirisch geführt. Und auch in der gegenwärtigen Auseinandersetzung ist Satire nur Gegenstand, nicht Akteur.
[…]
Die Frage, was Satire darf und was nicht, ist vergleichsweise leicht zu beantworten: Solange sie in der Sphäre des Unernsten bleibt, darf sie alles. Nur eines nicht: langweilen.
(Jan Hedder in Spiegel online 01.05.16: „Serie ‚Das Wort‘: Das ist Satire“; Hervorhebg. SaSe)

Senf: Man wünschte sich, jemand möge die zentralen Sätze dem peitschenkompetenten Medienanwalt Ralf Höcker in den Schreibtisch gravieren! Und ein paar anderen …
Dazu passend eine Satire auf diese ganz besondere Zunft aus Österreich. Weiterlesen

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