Tag Archiv:Landgericht Ravensburg

TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

Ummendorf ist eine kleine (4.324 Einwohner) Gemeinde im Landkreis Biberach. Verwaltungschef dort ist Klaus Reichert (CDU). Er übt diese Position nun schon in der dritten und sich dem definitiven Ende zuneigenden Amtszeit aus. 2014 wurde er mit 87 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Die 16 Gemeinderatssitze verteilen sich bisher und seit der Kommunalwahl 2014 auf 10 Sitze für CDU/Freie Wähler (61,3 Prozent) und 6 Mandate für Aktive Wähler (38,7 Prozent).

Derzeit und nicht gerade rühmlich erregt Ummendorf landesweit Aufmerksamkeit. Der Grund: Die Bauplatzvergaberichtlinien in Ummendorf für das Baugebiet „Heidengäßle /Mühlbergle II“, deren Kriterien und das Zustandekommen dieser Regelung. Zu 33 Bauplätzen dort waren 159 Bewerbungen eingegangen.

Ab hier wird es kompliziert. Die Gemeinde Ummendorf hatte sich in einem Gemeinderatsbeschluss 2018 für ein kompliziertes Bonussystem entschieden, mit dem Bauplatzbewerber bewertet und ausgewählt wurden. Dabei spielen das Alter der Bewerber, die Anzahl der Kinder, die Wohnsitzdauer in Ummendorf sowie Bonuspunkte durch Ehrenämter eine Rolle.

Noch komplizierter wird der Vorgang dadurch, dass sich ein Gemeinderat durch sein Amt angeblich entsprechende Bonuspunkte (via Ehrenamt) verschafft haben soll und dann anschließend auch in den Genuss eines zugewiesenen Bauplatz gekommen sei.

Zwei der abgewiesenen Bewerber um einen Bauplatz in Ummendorf schlugen daraufhin den Weg zum Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ein. Und das hat jetzt einen nahezu spektakulären Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen (VG-Pressemitteilung zum Beschluss). Dieser Beschluss untersagt es der Gemeinde Ummendorf bis auf weiteres, Bauplätze zu vergeben und notariell beurkundete Kaufverträge abzuschließen. Weiterlesen

TS13/19: Pro Meinungsfreiheit: Landgericht Ravensburg weist Stadt Ochsenhausen ab

Okay, ziehen wir diese Meldung vor. Ochsenhausen: Der zu telefonischen Rückrufen partiell nicht fähige Redakteur der Schwäbischen Zeitung Tobias Rehm hat seinen Bericht zu dem sensationellen „Sieg“ des Bürgermeister-Kritikers Franz Wohnhaas in dem Einstweiligen-Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg gestern (21.02.2019) schon veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet schattenfrei die Marschrichtung des Richterspruchs. Er soll den SaSe-Lesern zügig zur Kenntnis gelangen: „Stadt Ochsenhausen will kritisches Rundschreiben verbieten – und scheitert vor Gericht“.

Zu diesem fulminanten Erfolg kriege ich schon am frühen Morgen aufgeregte Mails von anderen Bürgerrechtlern, die von Bürgermeistern abgemahnt werden!

Auch ich war bei dieser denkwürdigen Verhandlung anwesend und werde dazu später noch berichten. Der Ausgang dieses Verfahrens jedoch sollte eine kraftvolle Ermutigung für all jene sein, welche die Herrschenden kritisieren und sich dafür mit teilweise hahnebüchenen anwaltlichen Abmahnungen (aktueller Fall im Kontext des 1.000-Kühe-Stalls; Artikel folgt) – und im Fall der Stadt Ochsenhausen – sogar mit Gerichtsverfahren traktieren lassen müssen.

Allein der „Auftritt“ (anders lässt sich das nicht bezeichnen) des Verfügungsklägers, begleitet und beschützt von Anwalt und Hauptamtsleiterin, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war bühnenreif! Die Zuschauer und der Verfügungsbeklagte samt (m)einem Spitzenanwalt Sven Tamer Forst (Kanzlei Schön & Reinecke) aus Köln hatten schon lange Platz genommen, als die Stadt Ochsenhausen im wahrsten Sinne des Wortes einmarschierte. Wehende Robe um anwaltlich-professorale Wichtigkeit, verschlossene Gesichter, starrer Blick und eine peinliche Protzuhr an einem Handgelenk. Bürgerferne, vollendet inszeniert!

Dieser jede Laienbühne diskreditierende Auftritt definierte dann auch die Fallhöhe, als der Richter mit einem nahezu pädagogisch drängenden Vortrag über Meinungsfreiheit  in Richtung des Verfügungskläger-Tisches einen Bürgermeister noch einmal über die Grundrechte in diesem Land instruierte.

Die Stadt Ochsenhausen ist bei ihrer Attacke gegen Franz Wohnhaas mit Pauken und Trompeten untergegangen! Donnerstag, der 21. Februar 2019, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war ein Hochfest der Demokratie und Meinungsfreiheit! Daran ändert auch der bescheidene Kommentar von „Michael M.“ (Feigling!) unter dem Rehm-Artikel nichts. Wer eine wie vom Ravensburger Richter auch gewürdigte umfassende Kritik am Umgang der Stadt Ochsenhausen mit dem Allgemeinvermögen vergleicht mit Spinnern, welche der Erde=Scheibe-Theorie anhängen, hat die Wohnhaas-Texte entweder nicht gelesen/verstanden oder auch sonst den Schuss nicht gehört. Franz Wohnhaas ist solchen „Kommentatoren“ schon allein durch seine Souveränität, mit vollem Namen und mit seinem Privatvermögen für unser aller Grundrechte einzutreten, überlegen. Gratulation!

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