Tag Archiv:Monitor

TS65/16: Satire für Ansprüche bis in den klebrigen Partykeller

+++ „Meedia“-Podcast zur ersten „NMR“-Sendung post Erdogan
Wer es nicht mehr lesen kann, der kann es vielleicht noch hören? Meedia versucht, das Böhmermann-Thema durch einen Podcast noch erträglich zu machen. Es besprechen Christopher Lesko und Georg Altrogge (Meedia) die erste Neo-Magazin-Royale-Sendung nach der Pause.
Die „Stimmung“ in der Republik zur Causa Jan Böhmermann skizzierte übrigens sehr drastisch ein Huffington-Post-Artikel vom 6. Mai: An Jan Böhmermann: Es reicht! Sie gehen der halben Republik auf den Keks!

Senf: Mir aufgestoßen ist die Tatsache, dass ich nirgends eine Danksagung von Jan Böhmermann an die vielen Kollegen und Künstler gelesen oder gehört habe, die sich mit ihm solidarisch erklärt hatten – oft über persönliche Einschätzungen hinweg. Dazu passend spricht Lesko in obigem Podcast die nicht mehr realitätsbasierte Selbstwahrnehmung des Entertainers an. Böhmermann habe nicht den Status eines Erwachsenen.
Zum Podcast: Im Übrigen sollte Meedia m. E. bei der geschriebenen Sprache bleiben. Also etwa so.


+++ Hubertus von Sprenger stellt Ralf Höcker in den Schatten
Das könnte den Anwalt mit dem moralisch dauererigierten Zeigefinger kränken: Sein Kollege Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat geschafft, was Ralf Höcker (bisher) versagt blieb: Auftrags seines Mandanten Recep Tayyip Erdogan eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Allerdings gegen Jan Böhmermann selbst – nicht, wie Höcker, gegen einen Zweitverwerter wie Mathias Döpfner. Das gelang von Sprenger bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg, das berüchtigt für diese Haltung ist (guckst du hier). Weiterlesen

TS50/16: #Böhmermann: „Tagesspiegel“, AFP und ZDF-Redakteure emittieren juristischen Dummfug!

+++ AFP und „Tagesspiegel“ schreiben Blödsinn wegen einstweiliger Verfügung
Och Mönsch, Kollegen vom Tagesspiegel & AFP: Kann man sich nicht schnell einmal sachkundig zum  Thema machen, bevor man in einer derart wichtigen Sache wie dem Fall Jan Böhmermann so einen Blödsinn raushaut bzw. den Quatsch einfach von  AFP übernimmt?

Erdogans deutscher Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger will nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP deshalb nun eine einstweilige Verfügung vorbereiten, die innerhalb eines Monats eingereicht werden müsse.
(Tagesspiegel 14.04.16: „Anwalt will einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einreichen“; Hervorheb. SaSe)

Kein Anwalt in Deutschland und auch nicht der von Großkotz Erdogan kann eine „einstweilige Verfügung einreichen“ (Überschrift) oder „vorbereiten“. Allerhöchstens kann er bei einem Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, die im Übrigen auch nur ein Gericht erlassen kann!

Und in peinlicher juristischer Unkenntnis bzw. mit verabsäumter Einordnung geht es dann im Artikel weiter:

Unterdessen wurde ein internes Schreiben des ZDF-Redakteursausschusses bekannt. Die Redakteure fordern darin die Löschung der Erdogan-Satire aus der Mediathek zurückzunehmen. Das meldete Spiegel Online. Der Brief wurde dem Bericht zufolge am Donnerstagmorgen vom Redakteursausschuss über die Hauspost an alle Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verschickt.
„Wir würden es begrüßen, wenn die ‚Schmähkritik‘ vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte“, heißt es dort. „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Auch in anderen Sendungen wie „extra3“ würden Politiker teils hart kritisiert. (Tsp)
(ibid.)

Warum erfolgt hier nicht die von Journalisten zu erwartende Einordnung? Bei aller Bereitschaft, das ZDF zu kritisieren: Der Sender ginge ein juristisches Risiko ein, würde er das schon inkriminierte Werk weiter verbreiten. Ein Risiko für den Fall, dass die Gerichte später die „Strafbarkeit“ bestätigen. Das ZDF müsste im Veröffentlichungsfalle ebenfalls eine anwaltliche Abmahnung bzw. eine einstweilige Verfügung gewärtigen. Die juristischen Gegebenheiten sind eben leider so. Wie sinnvoll ist das Begehren der ZDF-Redakteure, von ihrem Sender zu verlangen, dieses doch erhebliche Risiko einzugehen?
Und bitte: Warum kennen ZDF-Redakteure diese rechtlichen Unwägbarkeiten nicht?
Wer jemanden fragen möchte, der sich mit so etwas auskennt: Bitteschön! Weiterlesen

TS101/15: Maul halten + 2 x NMR + Satire-Mut + Bashir-Show + Worst Case + Fackelvideo

+++ "Postillon" richtet Aufmerksamkeit in der Flüchtlingsdebatte wieder auf die Urheber
Der Satire-Blog Postillon lenkt in der aktuellen Flüchtlingsdebatte die Aufmerksamkeit wieder auf die Ursachen und Urheber für Flucht und Vertreibung: Umfrage: Wer Waffenexporte verdoppelt, sollte in Flüchtlingsdebatte besser das Maul halten.
Dazu passend übrigens auch sehr WICHTIG der Beitrag des ARD-Politmagazins Monitor in der Sendung vom 13. August 2015 über die Vergabe von Entwicklungshilfe-Krediten einer Weltbank-Tochter an den deutschen Discounter Lidl, der gezielt zu Armut und Perspektivlosigkeit etwa für Gemüsebauern in Rumänien führt. 

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TS89/15: Flüchtlingsspiel + Abmahnwahnsinn + Sanifair-Parodie + Shitstorm-Einnordung

+++ "extra3"-Antwort auf Europas Asylpolitik
Die satirische Bearbeitung des Flüchtlingsthemas  durch extra3 mit dem Spiel Flüchtling ärgere dich inspiriert die HuffingtonPost zum Lob.
Zum politischen Hintergrundwissen sei an dieser Stelle der Beitrag Grenzen dicht: Europas Pakt mit Despoten des ARD-Magazins Monitor vom 23.07.15 DRINGEND empfohlen!


+++ "Postillon" nimmt Abmahnwahnsinn auf die Schippe
Noch eine satirische Drehung, noch eine und dann noch eine oben drauf! Zur Erholung zwischen all den politisch brisanten Themen gönnt der Postillon seinen Fans eine kleine Erholungspause mit einer Satire über anwaltlichen Abmahnwahnsinn!

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