Tag Archiv:Oberbürgermeister Jan Zeitler

TS11/21: Überlingen: Mutiger Kommentar von Südkurier Stefan Hilser zum Thema Bürgerbeteiligung

In Überlingen rumort es auch schon wieder. Zum Beispiel zum Thema „Kramer-Areal“. Wer sich dazu einlesen möchte, wird fündig beim Südkurier aktuell hier und bei der (bürgernahesten) BÜB+-Fraktion zum politischen Gesamtkomplex hier.

Mir geht es beim Kuratieren nachstehenden Südkurier-Kommentars allerdings gar nicht ums Kramer-Areal an sich. Mir geht es – wie immer auf diesem Blog – um Bürgernähe, Transparenz und Bürgerbeteiligung. Und genau zu diesen zentralen Anliegen kommentiert der Südkurier-Redakteur Stefan Hilser beeindruckend mutig und pointiert: „Das zugeknöpfte Bauamt“.

Der gesamte Hilser-Kommentar ist die helle Freude. Darüber hinaus ist er auch noch erzähltechnisch schwungvoll aufgebaut. Hilser beginnt mit dieser klugen (und nicht nur Überlingen betreffenden) Beobachtung:

Das war sicherlich keine böse Absicht, als die Stadtverwaltung im Amtsblatt vom 14. Januar folgenden Gruß auf Seite 1 abdruckte: „Die Stadt Überlingen wünscht Ihnen ein frohes und gesundes neues Jahr 2021!“
An wen war der Gruß im Amtsblatt gerichtet? Hallo Ü?! [Name des Überlinger Amtsblatts – Anmerkg. K. B.] Die Stadt Überlingen, das sind doch wir. Kanzlerin Merkel sagt bei ihrer Neujahrsansprache ja auch nicht, „Deutschland wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr.“
(Südkurier 28.01.2021 Kommentar Stefan Hilser „Das zugeknöpfte Bauamt“)

Herrlich. Auf den Punkt gebracht. SOOO wahr! Genau das ist es doch. Und deshalb stellt Hilser im weiteren Kommentarverlauf die besonders berechtigte Frage an das Rathaus: „Wer dient wem?“. Weiterlesen

TS41/20: Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH: Neues Dokument grandioser Fehleinschätzung

Der von mir in TS39/20 als „Bruder Jakob“ adressierte Aufsichtsrat der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH (LGS) hatte in einer subalternen Personifizierung ja unmittelbar und persönlich auf die auch vom Südkurier scharf artikulierte Kritik hinsichtlich eines fehlenden Plan B für die Großveranstaltung reagiert (siehe Stellungnahme des LGS-Aufsichtsrats Dirk Diestel in TS39/20).

Jetzt liegt eine aktuelle Pressemitteilung vor, welche die sture Realitätsverweigerung der LGS-Verantwortlichen weiter zementiert:

Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden und der Geschäftsführung der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH zur aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Corona Pandemie.
Nach der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 17. März gelten die Einschränkungen im öffentlichen Leben bis 19. April. Dieses Datum ist für die Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH nach wie vor relevant für eine neuerliche Bewertung der Lage und der Frage, ob die Landesgartenschau Überlingen 2020 am 23. April eröffnen kann.

(Pressemitteilung der LGS GmbH vom 18.03.2020)

Gegen eine Neubewertung der Lage ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber dass für die hier verantwortlichen Herren zu diesem Zeitpunkt der globalen Katastrophe die Frage nach einer Eröffnung der Landesgartenschau am 23. April 2020 noch nicht beantwortet ist, macht fassungslos.  Hören und sehen die keine Nachrichten? Haben die LGS-Chefs Professor Dr. Lothar Wieler vom Robert-Koch-Institut schon einmal zugehört, der von einer Pandemie-Dauer von etwa zwei Jahren in möglicherweise drei verschiedenen Wellen ausgeht? Zum jetzigen Zeitpunkt – der Freistaat Bayern hat gerade Ausgangs“beschränkungen“ für alle Bürger festgelegt – ist mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass von einer Eröffnung der Landesgartenschau am 23. April 2020 nicht mehr die Rede sein kann. Und von allem anderen auch nicht.  Weiterlesen

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