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TS12/16: Befremdlich + Interessant + Irritierend 1 + Gefährlich? + Irritierend 2 + Zensierend

+++ Österreich: Befremdliches Gerichtsurteil zu Satire
In Deutschland gilt hinsichtlich der Kunstfreiheit für Satire im Allgemeinen der Grundsatz, dass diese Darstellungsform jeweils auch ausreichend als Satire gekennzeichnet sein muss. Anders fällt dazu die Rechtsprechung in Österreich in einem relevanten Fall aus: Eine rechte Facebook-Site hatte der GRÜNEN-Parteivorsitzenden Eva Glawischnig unwahre Äußerungen in den Mund gelegt. Unter anderem sollte sich die Politikerin dafür ausgesprochen haben, dass Flüchtlinge Frauen belästigen dürfen. In einem weiteren Fall soll sie Sex mit Kindern ab 12 Jahren befürwortet haben. Nichts davon ist zutreffend. Die (rechten) Urheber der falschen Tatsachenbehauptungen zogen sich auf den Satire-Begriff zurück, obwohl es im Publikationsumfeld nirgends einen Hinweis auf Satire gibt.
Die Grünen sind juristisch dagegen vorgegangen – sowohl straf- wie zivilrechtlich. Strafrechtlich hatten sie Erfolg. Aber die Zivilrichter werteten die Zitate tatsächlich als Satire.
Die Geschädigten kündigen gegenüber den Medien an, das Verfahren fortzuführen. Quelle.


+++ Dissertation über Kabarett in der DDR
Der Rostocker Historiker Christopher Dietrich beschäftigt sich in seiner Doktorarbeit mit den zwölf Berufskabaretts sowie 30 Amateur- und Underground-Kabaretts der DDR. Er untersucht die Rolle der Kunstform im diktatorischen Staat, beschreibt die Kontrollmechanismen der Staatssicherheit und die wechselnden Grade der Zensur. Mehr bei SVZ. Weiterlesen

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