TS11/18: Mitgliederversammlung GUM e. V.: Mittelstand allein zu Haus

In meiner (überschaubaren) Zeit des (unterbezahlten) Lokaljournalismus für die Monopolpresse habe ich innerlich immer die Augen verdreht, wenn sich bei irgendwelchen Mittelstands- oder Vereinsversammlungen die jeweiligen Vorstände und die zuständigen Bürgermeister wonniglich – und zur Stärkung des Gemeinwohls! – in den Armen lagen. Das war dumm von mir! Offensichtlich wird es Zeit, diese Sozialisation eines Kindes der Wirtschaftswunderzeit und einer anderen politischen Epoche abzustreifen. Dies zumindest ist meine persönliche Erkenntnis aus der Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Vereins Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen e. V. (GUM) am vergangenen Donnerstagabend im Hotel-Restaurant „Pilgerhof“.

Obwohl sich dort über 30 Mitglieder als Repräsentanten des wichtigsten Wirtschaftszweiges der Touristik-Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen mit noch dazu brisanten Themen auf der Tagesordnung versammelt hatten, war weder im Saal noch unter den Tischen oder auf der Toilette irgendein Gemeindevertreter – vom Bürgermeister Edgar Lamm ganz zu schweigen – zu finden.

Wenn Eltern ihre Fürsorgepflichten gegenüber minderjährigen Kindern verletzen, mag aus diesem Stoff für Hollywood ein unterhaltsamer Blockbuster zu basteln sein. Wenn jedoch Rathaus-Chef und Gemeinderat eine tragende wirtschaftliche Säule ihrer Existenz in dieser Art und Weise missachten und, so war dem fachkundigen Vortrag des alten und neuen GUM-Vorsitzenden Herbert März zu entnehmen, sich ihr sogar entgegenstellen, kann ich mir daraus kein „Gemeinwohl“ erwachsend mehr vorstellen?

Aber nicht nur die politische Führung der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen glänzte mit Abwesenheit. Auch die einzige, im Monopol für den Ort erstarrten Tageszeitung, der Südkurier, war nicht vertreten. Diese Einsicht ist befremdend für eine frühere Freie der genannten Postille, die in ihrem damaligen Zuständigkeitsbereich zu jeder Mitgliederversammlung des noch kleinsten und unbedeutendsten Vereins geschickt wurde, selbst wenn sich dort oft nur eine Handvoll Hansele versammelte (zum Bleistift, allerdings mit mehr Teilnehmern).

Erstaunelich, wenn die einzige Tageszeitung vor Ort zu einem für den Mittelstand in der Region und mithin für die Wirtschaft dort so wichtigen Termin wie den der Jahreshauptversammlung des Vereins Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen e. V. nicht wenigstens den üblichen Protokollanten (von "Journalisten" ganz zu schweigen) entsendet. Von dem Termin gewusst hat man aber offensichtlich in der Redaktion, wie obenstehender Veranstaltungshinweis aus dem Südkurier belegt. Der Trost für die Bürger, die nach Transparenz und Information dürsten: SatireSenf.de war ja da!

Erstaunelich, wenn die einzige Tageszeitung vor Ort zu einem für den Mittelstand in der Region und mithin für die Wirtschaft dort so wichtigen Termin wie den der Jahreshauptversammlung des Vereins Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen e. V. nicht wenigstens den üblichen Protokollanten (von „Journalisten“ ganz zu schweigen) entsendet. Von dem Termin gewusst hat man aber offensichtlich in der Redaktion, wie obenstehender Veranstaltungshinweis aus dem Südkurier belegt. Der Trost für die Bürger, die nach Transparenz und Information dürsten: SatireSenf.de war ja da!

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Gemeindebegehren bedeute de facto Datenschutzverletzung
Dabei wäre es besonders spannend zu beobachten gewesen, wie der oder die Protokollant/in des Südkuriers den Lesern das wohl brisanteste Thema des Abends übermittelt hätte. Dem didaktisch professionell aufbereiteten und mit eingängigen Grafiken und Darstellungen unterlegtem Vortrag von Herbert März zum Thema Datenschutz war nämlich zu entnehmen, dass sich die Gastgeber in Uhldingen-Mühlhofen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) strafbar machen würden, wenn sie der Gemeinde Gäste-Daten in der Form (und Kombination) übermitteln, auf der diese bestehe. Und das auch noch äußerst trickreich: durch eine unzulässige Vermengung der im Rahmen der Abgabenordnung und der auf der Grundlage des Melderechts erhobenen und angeforderten Daten.

Die Gemeinde bestehe nicht nur darauf, sie habe den Gastgebern, welche ihr diese Angaben in der gewünschten Verquickung – ihrer Meinung nach absolut gesetzeskonform – verweigern, ein Ordnungsgeld angedroht. Fristende dafür war der 31. Oktober 2018. Diese Frist allerdings ist nun auch schon eine ganze Weile verstrichen, ohne dass die Betroffenen seither noch einmal etwas von der Gemeindeverwaltung gehört hätten.

Das liegt möglicherweise an einem sehr pfiffigen Rechtsanwaltsschreiben voller bärenstarker Argumente an den kommunalen Droher, das die GUM in Auftrag gegeben hatte. Das stärkste Argument dieses Anwaltsschreiben stützt sich auf die deutsche Rechtsprechung. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rostock (Az.: 2Ss Owi 372/06 I 86/07) schließe Ordnungsstrafen in diesem Kontext aus, wie März erklärte.

Aber im Tourismus am Bodensee scheinen Gemeindeverwaltungen und Datenschutz ohnehin eher eine Verbindung aus der Rubrik Rosenkrieg zu sein. Diesen Schluss legt auch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Jahr 2017 zum spaltenden Oberthema Echt-Bodensee-Card nahe, das ein vernichtendes Fazit zur Kurtaxen-Satzung der Gemeinde Langenargen gezogen hatte. Bei der GUM tauchte es als wichtiger Etappensieg im Jahresbericht auf. Der  Stimmung im Saal war klar zu entnehmen: Einer Neuauflage einer solchen gewonnenen Normenkontrollklage sind die GUM-Beherberger nicht abgeneigt.

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Zur Gegenwehr bereit
Überhaupt war der GUM-Mitgliederversammlung zweifelsfrei zu entnehmen: Die Gastgeber sind bei andauernder Gesprächsverweigerung von Bürgermeister und Gemeinderat durchaus zur Gegenwehr bereit. Nicht zuletzt aufgrund des Dilettantismus im Rathaus bietet sich für dafür wohl gute Gelegenheit.

Zum Beispiel anlässlich der „Verpflichtung zum elektronischen Meldeschein ab 01.01.2019“, über den der Südkurier hier berichtete. In dem dazugehörigen amtlichen Schreiben heißt es wörtlich:

Ebenfalls ab 01.01.2019 ist die elektronische Gästemeldung für die Gastgeber verpflichtend. Für die Meldung ist das, von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte, elektronische Meldescheinverfahren der Fa. AVS zu verwenden. Die erforderlichen, individuellen Zugangsdaten erhalten Sie auf Antrag (beiliegendes unterschriebenes Stammdatenblatt) von der Gemeinde (Finanzverwaltung). Die Antragstellung sollte bis 01.04.2019 erfolgen.
(Schreiben „Verpflichtung zum elektronischen Meldeschein ab 01.01.2019“ der Gemeindeverwaltung Uhldingen-Mühlhofen vom 26.10.2018 an die örtlichen Gastgeber; Hervorhebung K. B.)

Bedeutet: Die Gastgeber in Uhldingen-Mühlhofen haben gar keine andere Wahl als die Übermittlung der Gäste-Daten an den datenverarbeitenden Dienstleister, den die Gemeinde hier vorschreibt. Vor allem aber haben sie keine Kontrolle darüber, was anschließend mit den übermittelten Daten, für deren Erhebung sie juristisch geradestehen müssen,  geschieht.

Auf der Mitgliederversammlung empfahl Herbert März den GUM-Mitgliedern einen sehr einfachen, aber wirkungsvollen Schritt: Das im Informationsschreiben der Gemeinde avisierte Stammdatenblatt des Dienstleistungsunternehmens, das lediglich zur Gemeinde in einem Vertragsverhältnis steht,  nicht zu unterschreiben.

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Um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite bleiben zu können, empfiehlt der Gastgeber-Verband GUM e. V. in Uhldingen-Mühlhofen seinen Mitgliedern, dieses Stammdatenblatt der Gemeinde NICHT ZU UNTERSCHREIBEN.

Um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite bleiben zu können, empfiehlt der Gastgeber-Verband GUM e. V. in Uhldingen-Mühlhofen seinen Mitgliedern, dieses Stammdatenblatt der Gemeinde NICHT ZU UNTERSCHREIBEN.

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Gegenüber dieser Redaktion erklärt der GUM-Vorsitzende März abschließend und klar wie Kloßbrühe:

Das elektronische Meldescheinverfahren der Fa. AVS ( Auftragnehmer der Gemeinde Uhldingen) zur Berechnung der Kurtaxe beinhaltet personenbezogene Daten des Gastes ( Heimatadresse, Datum des Partners, Geburtsdaten der Erwachsenen) welche für   die Gemeinde nicht erforderlich sind. Diese Feststellung des Landesdatenschutzbeauftragten von BW wurde ausdrücklich bestätigt.
Aus diesem Grunde sehen sich die Mitglieder des GUM außerstande, der Aufforderung der Gemeinde Folge zu leisten und haben daher juristischen Beistand genommen.
(Presseantwort Herbert März, 1. Vorsitzender GUM e. V., am 01.12.2018)

Auch die Kommunalwahl 2019 in Baden-Württemberg war Thema bei den Gastgebern
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Senf:
Die Breaking-News vom 30. November 2018 „Marriott: Daten vom 500 Millionen Hotelgästen abgegriffen“ springt den Beherbergern und Gastgeber des Vereins GUM in ihrer Argumentation – sicherlich ungewollt – zur Seite:

Bei einem Tochterunternehmen des US-Hotelkonzerns Marriott sind durch einen „nicht autorisierten Netzwerkzugriff“ Daten von bis zu 500 Millionen Hotelgästen abgegriffen worden. Das teilte der Konzern mit und erklärte, dass es es [sic!] sich bei rund 327 Millionen Kunden um eine Kombination von Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Ankunftsdatum, Abreiseinformation, Reservierungsdatum und mehr handelt.

Auch Bezahlinformationen betroffen
Teilweise seien außerdem Bezahlinformationen (Bezahlkartennummer und Ablaufdatum) betroffen.

(Heise 30.11.2018: „Marriott: Daten von 500 Millionen Hotelgästen abgegriffen“)

Zu der GUM-Mitgliederversammlung 2018 hat der Kollege Peter Groß ebenfalls (und in professioneller Kompensation des Ausfalls der abhängigen Tagespresse) einen Beitrag geschrieben, der vor allem durch seine politische und gesamtgesellschaftliche Einordnung der Vorgänge im Pestgebiet der EBC glänzt.

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