TS12/20: Bauplatzvergabe in Achstetten: Wie soll das eigentlich weitergehen?

Leserhinweis auf einen interessanten SchwäZ-Artikel zur Bauplatzvergabe in der Gemeinde Achstetten, Landkreis Biberach.

Da sie ja nicht alle schlecht sind, die SchwäZ-Redakteure und Schreiber*innen, nehmen wir diesen Bericht als (seltenes) Positivbeispiel. Der Artikel erklärt wunderbar, wo die Probleme beim virulenten Thema Bauplatzvergabe auf dem Land liegen: EU-Vorgaben und das Verhältnis von ortsgebundenen versus sozialen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sowie fehlende klare Vorgaben allgemein. In Achstetten bewerben sich sage und schreibe 180 Bauwillige um 16 Bauplätze. Da darf man sich schon fragen: Wie soll die Bauplatzvergabe im ländlichen Raum eigentlich weitergehen?

Und der SchwäZ-Artikel verzichtet dankenswerter Weise auf den Bezug zur Causa Ummendorf. Der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) dort hat nämlich so gut wie gar nichts mit den Vergabekriterien zu tun – auch wenn andere SchwäZ-Redakteure wie etwa Markus Dreher (stellvertretender Redaktionsleiter Biberach) das immer wieder versuchen so darzustellen. Ganz im Sinne von Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert.

Jüngstes Beispiel ist ein Dreher-Drehartikel vom 14. Januar 2020. Darin lässt der SchwäZ-Redakteur (erneut) zu, das Bürgermeister Reichert den Verfügungskläger indirekt an den Pranger stellt. Das geht ganz einfach über die indirekte Rede von Reichert, die als Schlussakkord des Artikels unwidersprochen bleibt: „Er sagte, eine andere Gemeinde habe die Ummendorfer Richtlinien <eins zu eins> übernommen. Dort habe es keine Klage gegeben.“ (Schwäbische Zeitung 14.01.2020: „Deshalb brauchen die neuen Bauplatzvergabekriterien in Ummendorf noch etwas Zeit“).

Die Zwischen-den-Zeilen-Botschaft von Reichert, die geradezurücken Drehers Aufgabe gewesen wäre: Der Verfügungskläger in Ummendorf ist ein böser Querulant. Denn die wenigstens der SchwäZ-Leser werden wissen, dass der Beschluss des VG Sig mit den Vergabekriterien gar nichts zu tun hat und stattdessen, was sehr viel schlimmer ist, das Auskungeln der Vergabekriterien in nichtöffentlicher Sitzung sowie die inkriminierte Befangenheit eines Gemeinderats und Bauplatzbewerbers bei der diesbezüglichen Abstimmung zum Inhalt hat.

Und wenn in einer anderen und bemerkenswerter Weise nicht genannten anderen Gemeinden dieselben Bauplatzvergabe-Kriterien wie in Ummendorf erfolgreich waren und keinen Kläger auf den Plan gerufen haben bzw. keinen Antrag auf einstweilige Verfügung fruchtbar machen konnten, dann liegt das möglicherweise schlicht und einfach daran, dass diese geheimnisvolle Gemeinde im diesbezüglichen Verfahren  nicht gegen das Öffentlichkeitsgebot der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verstoßen und keinen befangenen Gemeinderat an der Abstimmung hat teilnehmen lassen?

Die wichtige Information zu dem Beschluss des VG Sig, die zumindest die SchwäZ Biberach von Anfang an ihren Lesern unterschlagen hat, wird auch hier nicht weitergegeben. Und die lautet – ich wiederhole sie gern, so wie das harmonische Gespann Dreher-Reichert die faktenferne Lesart wieder und wieder vorbringt:

Der Beschluss des VG Sig, der für so viele Bauwillige in Ummendorf katastrophale Auswirkungen hat, hat nichts und gar nichts mit dem Vergabekriterien für die Bauplätze zu tun! Diese sind zwar ein Anlass (neben anderen) für den Antrag auf einstweilige Verfügung des Klägers gewesen. Hätte sich die Gemeinde Ummendorf aber rechtskonform verhalten, wäre der Kläger mit seinen Bemühungen ins Leere gelaufen.

[Aktualisierung vom 19.01.2020: Nachstehender Satz (1) in seiner Thomas-Mann-Ursprungsfassung hat leider die Abnahme durch die sehr kompetente SaSe-Lektorin (eine Alt-Philologin!) nicht bestanden. Um der Verständlichkeit willen sei ich aufgefordert, ihn schlichter zu formulieren. Was ich hiermit tue:]
Wenn viele bauwillige Familien in Ummendorf jetzt in arge Nöte geraten, liegt das einzig und allein in der Verantwortung der Gemeinde Ummendorf. Die Verwaltung dort hat nach vorläufiger Auffassung des VG Sig das dazugehörige Verfahren nicht rechtskonform gestaltet. Sie habe gegen das Öffentlichkeitsgebot verstoßen. Außerdem habe sie einen möglicherweise befangenen Gemeinderat an der entscheidenden Abstimmung teilnehmen lassen.

Wenn Dreher die zitierte Reichert-Äußerungen so stehen lässt,  ohne auf die leicht recherchierbaren Fakten zu verweisen, macht er sich zum Handlanger der Verwaltung, die seit über einem Jahr daran arbeitet, den Verfügungskläger zum Buhmann und Sündenbock für das eigene Versagen zu machen. Übrigens mit Erfolg.

So viel zum Thema und den ohne jede Selbstkritik vorgetragenen Anspruch mancher Redakteure an ihre Arbeit: Wir stellen den Lesern Informationen zur Verfügung …

Es darf gelacht werden!

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