TS44/20: Demokratie-Alarm in Kressbronn: Napoleons Pseudo-Öffentlichkeit

Krise? Ja, größer war sie nie. Was passiert mit Demokratien in der Krise? Die Bedrohung ist aus der Geschichte bekannt: Abbau. Deshalb werden die warnenden Stimmen momentan auch immer lauter zu all den wenn auch notwendigen „Notverordnungen“ und Entscheidungen der „großen“ Politik. Die ist nicht mein Thema.

Völlig unverständlich ist, was sich auf kommunaler Ebene abspielt. Es ist soo unverständlich, dass sich die SchwäZ sogar schon zu kritischen Kommentaren aufrafft. (Also quasi kurz vor Um.) Wenn schon die SchwäZ-Redakteurin Tanja Poimer zu kritischen Worten findet, dann stehen die Lemminge aber versammelt vor dem finalen Abgrund. Das ist in Kressbronn jetzt der Fall. Schon wieder. Verdammt.

Der Napoleon vom Bodensee i. e. Kressbronns Bürgermeister Daniels Enzensperger musste schon vergangener Woche unbedingt Handlungsfähigkeit beweisen und berief eine nicht wirklich dringende Tourismusbeirat-Sitzung ein. Deren Krönung: Die eingeladene Referentin Ute Stegmann, Geschäftsführerin der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH, nahm aus Gründen der schieren Vernunft und zum eigenen Gesundheitsschutz an dieser Corona-Party nicht teil. Womit der tiefere Sinn der Sitzung hinfällig war.

Jetzt – der Kressbronner Hobbit ist immer noch im „Handlungsfähigkeit-beweisen-Modus“ – hält Enzensperger an einer Gemeinderatssitzung für den 25. März 2020 fest. Sie erinnern sich: Wir alle stehen derzeit mehr oder weniger unter Ausgehverbot. Auf der Tagesordnung dieser Sitzung mit sage und schreibe 15 TOPs (inklusive Bürgerfragestunde!!!) stehen vor allem Bausachen – also in Corona-Zeiten extrem dringende Themen. Die Bürgermeister von Eriskirch und Langenargen, die mit Kressbronn eine Verwaltungsgemeinschaft bilden, haben übrigens ihre Gemeinderatssitzungen abgesagt. Aber die sind beide auch etwas größer.

Nachdem jetzt sowohl die SchwäZ wie einige Gemeinderäte wegen dieser Sitzung zurecht auf die Barrikaden steigen, reicht uns Napoleon eine Pressemitteilung aus der Höhe seines infektiösen Amtseifers herab – ein an sich schon ungewöhnlicher Vorgang. Nicht der fatale Übereifer, aber die PM. Gern lassen wir den Kressbronner Komplexträger selbst zu Worte kommen, um dieses nachher gründlich zu wiegen:

An der Entscheidung des Bürgermeisters, die Gemeinderatssitzung am 25. März 2020 trotz der derzeitigen Situation um das Coronavirus einzuberufen, wurde von manchen Gemeinderäten Kritik geübt. Der Bürgermeister nimmt hierzu wie folgt Stellung:

„Die Gemeinderatssitzung ist zur Gewährleistung eines Sicherheitsabstandes in die Festhalle verlegt worden. Diese ist so groß, dass die Räte mit mehreren Metern Abstand voneinander sitzen können. Im öffentlichen Raum reicht schon ein Mindestabstand von 1,5 m nach der geltenden Verordnung der Landesregierung aus, der Abstand zwischen den Gemeinderatsmitgliedern ist demnach groß genug. Gleiches gilt für die Zuhörer. Zumal davon auszugehen ist, dass das Zuhöreraufkommen ausnahmsweise nur sehr gering sein wird. Die theoretische Öffentlichkeit der Sitzung ist jedoch für die Rechtmäßigkeit der Sitzung zwingend. Auch die Behauptung, Gemeinderatssitzungen seien nicht zulässig, trifft nicht zu. In der Verordnung hat die Landesregierung Sitzungen von kommunalen Gremien explizit vom Verbot ausgenommen. Auch die Bundeskanzlerin hat betont, dass diese stattfinden können. Dies zeigt, dass die Regierungen Sitzungen kommunaler Gremien für wichtig erachten. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Frage der Zulässigkeit bestätigt.
Die Handlungsfähigkeit der Gemeinde steht im Vordergrund und der Gemeinderat ist das Hauptorgan. Auf der Tagesordnung stehen wichtige Themen, die einer Entscheidung bedürfen. So geht es um die Sanierung des Bildungszentrums, die Schaffung von Betreuungsplätzen oder die Entwicklung des neuen Baugebietes. Es ist davon auszugehen, dass sich die derzeitige Lage irgendwann wieder entspannen wird. Gerade dann muss die Verwaltung die entsprechenden Entscheidungen des Rates haben, denn ohne diese Entscheidungen komme man zum Stillstand. Es geht darum, Folgeprobleme zu vermeiden und die Basis für ein Handeln nach Corona zu gewährleisten.
Eilentscheidungen, Umlaufbeschlüsse oder auch Videokonferenzen und Live-Streaming sind bei so weitreichenden Entscheidungen derzeit leider nicht zulässig, dies hat die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt. Ein Umlaufbeschlussverfahren wäre auch nur dann möglich, wenn kein Gemeinderatsmitglied widerspricht. Es wurde auch in Erwägung gezogen, ausnahmsweise das Umlaufbeschlussverfahren zu nutzen, dem hat Frau Knappert-Hiese jedoch widersprochen. Deswegen schied diese Variante aus.
Letztlich gilt es auch zu bedenken, dass man von vielen Menschen gerade jetzt erwartet, ihren Dienst und ihre Pflicht zu erfüllen. Auch die Mitarbeiter in der Verwaltung erfüllen ihre Pflichten. Dann kann und muss der Gemeinderat jetzt auch wichtige Entscheidungen treffen.“

(Pressemitteilung Gemeinde Kressbronn am 24.03.2020)

Viel braucht man dazu gar nicht mehr anzumerken; Enzensperger sagt es ja selbst: „theoretische Öffentlichkeit“. Denn unter der momentanen Ausgangsbegrenzung und dem allgemeinen Ansammlungsverbot wird kaum ein Kressbronner Bürger an dieser Gemeinderatssitzung teilnehmen, womit die Öffentlichkeit, wie Napoleon auch zugibt, nur noch theoretisch ist. Siehe dazu auch die Leserkommentare unter dem dazugehörigen SchwäZ-Artikel!

Und ganz praktisch: Durch ihren kritischen Kommentar angedeutet, könnte Tanja Poimer, notorische SchwäZ-Berichterstatterin für Kressbronn, der Sitzung ebenfalls fernbleiben. Wenn sie klug ist. Also noch mehr Pseudo-Öffentlichkeit.

Damit sind aber der Vorteile für den Kressbronner Rathausaktivisten immer noch nicht genug. Denn die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Silvia Queri, hat ihr Fernbleiben auch schon avisiert (in dem dazugehörigen SchwäZ-Artikel). Aus epidemiologischen Gründen. Man könnte auch sagen: aus Vernunft und Verantwortungsbewusstsein.

Fazit fürs Male: Keine Bürger, keine Presse, keine Grünen – da macht das Regieren am Bodensee endlich mal wieder Spaß! Man nennt es „durchregieren“.

Attention Pressestelle des Verwaltungsgericht Sigmaringen: Sollte es zu dieser Pseudo-Öffentlichkeit einer Gemeinderatssitzung in Kressbronn je eine Verhandlung geben, melde ich mich schon jetzt zur Teilnahme an.

Mich trösten auch die kryptischen Auskünfte der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bodenseekreis, die Napoleon zu seiner Verteidigung zitiert, wenig, zumal es zu dieser Problematik überhaupt keine Vorlagen, Vorgaben, Beispiele oder gar Verwaltungsgerichtsurteile gibt. Was von der Rechtsaufsicht der Landratsämter in diesem Ländle zu halten ist, hat die Causa Ummendorf hinlänglich bewiesen!

Ein diesbezügliches Testat vom Landratsamt Bodenseekreis hat ungefähr den Wert von … hurra: Klopapier!

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Foto: Peter Röhl / pixelio.de

Foto: Peter Röhl / pixelio.de

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