TS57/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Kein Baustopp für den 1.000-Kühe-Stall

Die Würfel betreffs des Megastalls in Ostrach-Hahnennest  (Landkreis Sigmaringen) sind gefallen. Oder scheinen gefallen zu sein? Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat am 27. März 2020 in dem vom BUND Landesverband Baden-Württemberg beantragten einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugunsten des Landratsamts Sigmaringen und mithin des Betreibers Energiepark Hahnennest (EPH) entschieden. Beklagte in dem Verfahren war das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Sigmaringen.

Nachstehend die (anonymisierte) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) im Volltext (Hervorhebungen K. B.), die mir am 17. April 2020 zugegangen ist:

Ostrach: Kein Baustopp für den sogenannten „1.000-Kühe-Stall“
(Beschluss vom 27.03.2020 – 5 K 3036/19 -)
Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens einen Baustopp für den sog. „1.000-Kühe-Stall“ in Ostrach-Hahnennest abgelehnt. Ein darauf gerichteter Eilantrag eines anerkannten Umweltverbands blieb damit ohne Erfolg.
Das Landratsamt Sigmaringen hatte einer von vier lokalen Landwirten gegründeten Betreibergesellschaft die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines „Milchviehlaufstalles“ für bis zu 1.000 Kühe und 80 Kälber erteilt. Dem war bereits ein projektbezogenes Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Ostrach vorausgegangen; eine an den Landtag gerichtete Petition von Projektgegnern war erfolglos geblieben. Das Gericht hatte nunmehr über einen Antrag eines Umweltverbands zu entscheiden, die aufschiebende Wirkung seines beim Regierungspräsidium Tübingen eingelegten Widerspruchs gegen die Vorhabenzulassung anzuordnen.
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts ist zunächst der Auffassung, dass der hier um Rechtsschutz nachsuchende Umweltverband aus verfahrensrechtlichen Gründen im sogenannten vereinfachten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren lediglich sogenannte umweltbezogene Rechtsvorschriften nach dem Umweltrechts-behelfsgesetz rügen kann. Brandschutzrechtliche Bestimmungen seien daher vom Prüfungsumfang des Gerichts bereits ausgeschlossen, weshalb zum Beispiel über Fragen der Realisierbarkeit des Evakuierungs- und Tierrettungskonzepts für den Fall eines Stallbrandes nicht habe entschieden werden müssen. Soweit der Umweltverband die seitens des Landratsamts durchgeführte Vorprüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens sowie die Vorprüfung von etwaigen Beeinträchtigungen eines benachbarten FFH-Gebiets (Flora-Fauna-Habitat / Natura 2000) beanstandet, kann dies nach Auffassung des Gerichts nicht zu einem Baustopp im Eilverfahren führen, weil der Verband diese Rügen bereits im Bebauungsplanverfahren hätte vorbringen können und müssen; die Regelungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 50 Abs. 3 UVPG) und im Bundesnaturschutzgesetz (§ 34 Abs. 8 BNatSchG) würden einer Mehrfachprüfung derselben Umweltbeeinträchtigungen entgegenstehen. Gleichwohl sei insbesondere die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in der Sache womöglich tatsächlich defizitär bzw. jedenfalls in den Akten nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert. Es könne letztlich derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass im betroffenen Natura-2000-Gebiet geschützte Lebensraumtypen durch Stickstoffeintrag beeinträchtigt werden. Etwaige Fehler hierbei seien jedoch in einem behördlichen Verfahren heilbar.
Ferner kann im Eilverfahren – so die Kammer weiter – auch nicht festgestellt werden, dass es durch die Realisierung des Vorhabens zu einer relevanten Grundwassergefährdung kommt. Die Vorschriften der vor Ort einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnungen seien eingehalten. Problematisch sei insoweit in erster Linie die Ausbringung der Gärreste, die nach Einbringung der anfallenden Gülle in die benachbarte Biogasanlage verblieben. Die Vorhabenträgergesellschaft habe aber hinreichende Abgabe- und Ausbringungskapazitäten nachgewiesen, die vom Landratsamt geprüft und vom Antragsteller als solche nicht in Zweifel gezogen worden seien. Die Kammer weist in ihrem Beschluss allerdings darauf hin, dass das Landratsamt ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Nitratmesswerte im Rahmen des durch Nebenbestimmungen zur Genehmigung angeordneten Grundwassermonitorings werde legen müssen und unter Beobachtung halten müsse, ob sich die „auf dem Papier“ dargelegte Abgabekapazität auch als dauerhaft real düngerechtskonform vorhanden erweise. Dies sei insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die düngerechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich seit der Erteilung der Genehmigung verschärft worden seien und aktuell weiter verschärft würden, was gegebenenfalls zuletzt auch eine Verpflichtung zur Reduktion des Betriebsumfangs bzw. des Tierbesatzes zur Folge haben könnte.
Auch Bestimmungen zum Schutz benachbarter Biotope würden durch das Vorhaben – und insbesondere wiederum durch die von diesem ausgehenden Stickstoffeinträge – voraussichtlich nicht verletzt. Die insoweit vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen hält die Kammer bei summarischer Prüfung für ausreichend. Ebenso wenig sei die mit dem Vorhaben verbundene Flächenversiegelung zu beanstanden, die rechtlich nicht als Nutzungsänderung des zuvor bestehenden Grünlandes im Sinne der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) anzusehen sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung an die Beteiligten mit der Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angefochten werden. (Na)

Der Beschluss ist also keineswegs eine Blankovollmacht für die Betreiber des 1.000-Kühe-Stalls. Stattdessen werden weitere Maßnahmen („Monitoring) in die Hände des Landratsamts Sigmaringen gelegt.

Dieser Adressat allerdings erweckt auch nicht unbedingt Vertrauen  – gerade beim Thema Nitratwerte. Dazu sei auf den Blog SOFA Schönes Ostrach für alle von Franz Schreijäg verwiesen, der das Galama der von der Gemeinde Ostrach nur schleppend, sehr nachträglich und mit großen Zeitlücken erfolgenden Information der Bürger über die Nitratwerte seit Jahren umfassend dokumentiert. Ganz aktuell hier!

Auch die SchwäZ hat die kritischen Töne des Beschlusses – zum Beispiel betreffs der Grundwassergefährdung – durchaus vernommen und greift sie in ihrer Berichterstattung auf:

Eine mögliche Grundwassergefährdung durch den 1000-Kühe-Stall konnte das Gericht im Eilverfahren nicht bestätigen. Die Vorschriften der vor Ort einschlägigen Wasserschutzgebietsverordnungen seien eingehalten. Problematisch sei insoweit in erster Linie die Ausbringung der Gärreste, die nach Einbringung der anfallenden Gülle in die benachbarte Biogasanlage verblieben.
Es seien ausreichend Abgabe- und Ausbringungskapazitäten nachgewiesen worden. Die Kammer weist in ihrem Beschluss allerdings darauf hin, dass das Landratsamt ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Nitratmesswerte legen muss, ob sich die „auf dem Papier“ dargelegte Abgabekapazität auch als dauerhaft real düngerechtskonform vorhanden erweist.
Dies sei insbesondere deshalb von Bedeutung, weil die düngerechtlichen Bestimmungen zwischenzeitlich verschärft wurden.

(Schwäbische Zeitung 18.04.2020: „1.000-Kühe-Stall wird weiter gebaut – Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab“; Hervorhebg. K. B.)

Die Kritik des VG Sig an den Umweltschützern – dem BUND – wird in dem SchwäZ-Artikel ebenfalls behandelt. Die bezieht sich auf die Rügen des BUND zur Vorprüfung von etwaigen Beeinträchtigungen eines benachbarten FFH-Gebiets (Flora-Fauna-Habitat / Natura 2000). Nach Auffassung des VG Sig hätten diese Beschwerden im Bebauungsplanverfahren vorgebracht werden müssen und können.

Der Beschluss des VG Sig in der anonymisierten Volltextversion hier! Achtung: Das Teil umfasst 67 Seiten in äußerst sperriger Verwaltungsdeutsch-Schreibe – ein Hochgenuss für linguistische Masochisten!
*

Verstopfte Kommunikationskanäle beim BUND?
Aber auch das Verhalten der Naturschützer erscheint mir kritikwürdig? Schon im Frühjahr 2019 hatte der BUND (Pfullendorf) alle Akteure der Pfullendorfer Initiative gegen den 1.000-Kühe-Stall zur Spendensammlung für das Verfahren vor dem VG Sig (Antrag auf einstweilige Verfügung) aufgefordert. Was einzelne Aktivisten dann auch mit großem Eifer taten.

Einer dieser beklagte (mir gegenüber) immer wieder den mangelnden Informationsfluss über den Fortgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens beim VG Sig durch den Spendenbegünstigten BUND. Diesen Mangel kann auch ich bestätigen. Informationen zum (extrem schleppenden) Fortgang des Verfahrens erhielt auch ich nur auf Nachfrage.

Der Beschluss des VG Sig datiert vom 27. März 2020.  Kläger und Beklagte eines solchen Verfahrens werden in der Regel unmittelbar danach informiert. Dieser Redaktion ging die entsprechende Pressemitteilung des VG Sig am 17. April zu.

Der besagte Spendenakquisiteur zugunsten des BUND Landesverbands aber erfuhr erst von mir und danach durch den einen Tag später erschienenen SchwäZ-Artikel, dass es jetzt (endlich und nach gut einem dreiviertel Jahr) einen Beschluss des VG Sig in der Sache gibt. Selbst die erste Vorsitzende des BUND Pfullendorf, Anna Waibel, habe erst in den letzten Tagen von diesem Beschluss erfahren. Also erst drei Wochen nach der bedeutenden Gerichtsentscheidung.

Was sind das für Sachen? Da funktioniert die Kommunikation zwischen den lokalen und überregionalen BUND-Strukturen oder ggf. auch zwischen dem BUND-Anwalt und den subalternen Spendenakquisiteuren vorne und hinten nicht?

[Aktualisierung vom 23.04.2020: Nach entsprechenden Rückmeldungen habe ich sicherheitshalber bei der Pressestelle des VG Sig noch einmal nachgefragt: Von dort wird mir bestätigt, dass der interne Ablauf tatsächlich so war, dass die Prozessbeteiligten nicht vor dem 17.04.2020 von dem Beschluss unterrichtet wurden. Ein genaues Datum – inbesondere auch hinsichtlich der Info an den BUND – lässt sich nicht benennen. Insofern ist meine Kritik am BUND hinsichtlich der Info zum Beschluss UNGERECHTFERTIGT!]

Inzwischen gibt es eine Pressemitteilung des BUND zum aktuellen Sachstand. Die kommt nun weder vom BUND Pfullendorf noch vom BUND Landesverband, sondern vom BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben. Und der Beobachter empfindet schon so etwas wie Dankbarkeit, dass diese PM (auch) auf der Homepage des BUND Pfullendorf veröffentlicht wurde.
*

BUND berät Beschwerde
Weitere Spendensammlungen der Naturschützer für ein weiteres Gerichtsverfahren sind vermutlich nicht ausgeschlossen. Denn der Naturschutzverband erwägt, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Beschwerde gegen den Sigmaringer Beschluss einzulegen.

Hier die PM in der Vollversion:

BUND prüft Beschwerde
Der BUND-Landesvorstand wird am Wochenende beraten, ob er Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte am 27. März 2020 den Antrag des Naturschutzverbandes auf Baustop des 1.000 Kühe Stalls in Ostrach-Hahnenest abgelehnt.
„Es geht um grundsätzliche Rechtsfragen zur Beteiligung eines Naturschutzverbandes und zu Verbandsklagen an Bebauungsplanverfahren und immissionsschutzrechtlichen Verfahren, die auf diesem Wege geklärt werden können“
[sic] so BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.
Geklärt werden muss auch, ob eine fehlerhafte Prüfung der Verträglichkeit des Bauvorhabens für die nach einer EU-Richtlinie geschützten Arten und Lebensräume wirklich nachträglich „geheilt“ werden und der Grundwasserschutz verbessert und an die neue Düngeverordnung angepasst werden kann.
„Der BUND befürchtet, dass durch diesen landwirtschaftlichen Industriebetrieb die Stickstoffeinträge in das Grundwasser und die in der Nähe liegenden Schutzgebiete erhöht werden“, erklärt Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsführer. „Stall und ein Großteil der Flächen der Landwirte liegen in Wasserschutzgebieten, die bereits hohe Nitratgehalte im Grundwasser aufweisen. Teilweise liegen diese über dem gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter“. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung dem Landratsamt Sigmaringen nahegelegt, ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Nitratmesswerte zu legen – vor allem vor dem Hintergrund inzwischen verschärfter düngerechtlicher Bestimmungen.
Kontakt für Rückfragen

 Sylvia Pilarsky-Grosch, BUND-Landesgeschäftsführerin, Stuttgart, 0172/8344294, Sylvia.Pilarsky-Grosch@bund.net
 Ulfried Miller, BUND-Regionalgeschäftsführer, Ravensburg, 0751/21451, bund.bodensee-oberschwaben@bund.net

Auffallend daran: Anna Waibel, erste Ansprechpartnerin in der Region betreffs der Causa 1.000-Kühe-Stall seit fünf Jahren, und der BUND Pfullendorf kommen gar nicht mehr vor.

Außerdem
Die Akteure gegen den 1.000-Kühe-Stall in Ostrach-Hahnennest zeigen nach fünf Jahren des aktionreichen Einforderns von gesundem Menschenverstand und ökologischem Verantwortungsbewusstsein verständliche und nachvollziehbare Ermüdungserscheinungen. Aber die nächste Generation – die Ravensburger Aktivisten – stehen ja schon parat. Die Tatsache, dass der Stall  schon gebaut wird – momentan sichtgeschützt hinter hoch aufragenden Erdwällen – scheint die „zweite Generation“ der Aktivisten auch gar nicht weiter zu stören.

Und das Beste: Das nächste Irrsinnsprojekt dieser Art steht schon am Start!

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.