HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder?

Aber der bedrohlich defizitäre Kenntnisstand von Bürgermeistern im Landkreis Biberach zu den Grundrechten und dem Thema Presse- und Meinungsfreiheit trat ja schon bei einer Verhandlung des Landgerichts Ravensburg am 21. Februar 2019 zutage. Schade, dass Sie an diesem Hochfest der Demokratie nicht teilgenommen haben. Ich habe. Die Verve, mit der Richter Mathias Schneider dem Bürgermeister der Stadt Ochsenhausen, Andreas Denzel, und dem Rechtsbeistand der Stadt, Professor Dr. Andreas Staudacher, noch einmal die verfassungsmäßigen Grundsätze der Meinungs- und Pressefreiheit auseinanderklabusterte, war unendlich wohltuend. Die Klage der Stadt Ochsenhausen gegen den Blogger Franz Wohnhaas wurde abgewiesen.
Doppeltes Pech für Denzel: Seit der Kommunalwahl 2019 sitzt Wohnhaas nun auch noch als gewählter Vertreter der Wählerinitiative Pro Ox im Gemeinderat. Dumm gelaufen?

Ihnen zum Troste: Auch andernorts greifen Bürgermeister (nachfolgend auch gern als „BüM“ markiert) dem Steuerzahler schamlos in die Tasche und zerren BüM-Kritiker vor Gericht, nur um sich dort dann von einem Richter persönlich noch einmal die vertrackte Sache mit der Meinungsfreiheit erklären zu lassen. So ganz aktuell geschehen in Bayern. Dort sah sich der Wasserburger Bürgermeister Thomas Kleinschmidt durch die Kritik von Dr. Alfred Hurst auf Facebook insubordiniert. Das Ergebnis in Kempten war dann das nämliche wie in Ravensburg:

„Die Klage wurde dabei im Wesentlichen deswegen abgewiesen, weil die gegenständlichen Äußerungen keine unrichtigen Tatsachen oder Schmähkritik sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt seien“, schreibt Landgerichtssprecher David Beck auf Nachfrage der Lindauer Zeitung.
(Lindauer Zeitung 08.02.2020: „Kleinschmidts Klage gegen Hurst ist abgewiesen“)

Doch die vom Steuerzahler finanzierten Kapriolen der Stadt Ochsenhausen und die anderer Bürgermeister, die am politischen Meinungsbildungsprozess teilnehmenden Blogger, Bürger und sonstige sich verlautbarende Frechlinge vor Gericht zu zerren, verblasst natürlich vollständig vor dem juristischen und verfahrenstechnischen Chaos, das die Gemeinde Ummendorf in Sachen Bauplatzvergabe anrichtet. Welche Schlüsse soll der Beobachter aus der Tatsache ziehen, dass es auch hier wieder Professor Dr. Andreas Staudacher ist, der die Gemeinde vertritt? Und zwar so, dass sich das Verfahren extrem in die Länge zieht.  Zum Beispiel, weil die Gemeinde Ummendorf unter Ägide von Bürgermeister Klaus B. Reichert dem Verwaltungsgericht Sigmaringen die Herausgabe von Dokumenten verweigert hatte, die für den Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren am 17. Juni 2019 (Az. 3 K 7459/18) notwendig waren. Dazu musste dann erst ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim erwirkt werden, der dem Ummendorfer Bürgermeister erklärt, was jedem Bürger offensichtlich ist: Das VG Sigmaringen hat einen Anspruch auf die verfahrensrelevanten Urkunden und Akten.

Seit diesem Beschluss des VG Sigmaringen versuchen der Gemeindetag Baden-Württemberg und Bürgermeister Klaus B. Reichert im Einvernehmen mit der Lokalpresse von den Inhalten dieses Beschlusses abzulenken und den Verfügungskläger zum Buhmann zu machen. Abzulenken von der Tatsache, dass der Beschluss (zunächst) nicht die Kriterien bei der Bauplatzvergabe thematisiert, sondern den Verstoß der Gemeinde Ummendorf gegen die Gemeindeordnung Baden-Württemberg und das dort formulierte Öffentlichkeitsgebot.

Eine sehr ausgewogene Bestandsaufnahme zu dem ganzen Desaster hat das (Unabhängige) Wochenblatt (GmbH) im schon im Oktober 2019 geleistet. Gegen die Desinformation der Tageszeitung kommt aber auch diese informative Übersicht nicht an. Auf die Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem VG Sigmaringen am 10. März 2020 warten jetzt nicht nur die Medien bundesweit mit Spannung.

Wenn ich die Recherchen in der Causa Baupilot GmbH abgeschlossen habe, muss ich mich doch einmal ernsthaft um diesen Professor Dr. Andreas Staudacher kümmern. Von dem vermutet die Satirikerin inzwischen auch, dass er einen ständigen und demokratisch nicht legitimierten Sitz im Gemeinderat von Ummendorf hat, wo er zu jeder Heftklammer seine mehr oder weniger wertvolle juristische Expertise absondert.

Nein, ich schweife hier nicht von unserem Thema ab. Ich bin mitten drin. Mein Blog SatireSenf.de ist ein fortlaufendes Protokoll der Tollstücke von einzelnen Bürgermeistern, Landräten und Behörden, die sich offensichtlich jenseits von Recht und Gesetz befindlich wähnen und zum Beispiel – unser „Gesprächsanlass“ – kraft souveräner Willkür entscheiden, ob und wann jemand eine Journalistin ist und wo und wie diese zu publizieren habe. Im Jahre der Herrin 2020!
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Die Geschäfte des Bürgermeisters mit den Bürgermeistern
Kommen wir trotzdem auf meinen Schreibanlass und den katastrophalen Passus in der Presseauskunft des Landratsamts Biberach zurück.

Natürlich habe ich Verständnis für Landrat Dr. Heiko Schmid (Freie Wähler) und seine Spießgesellen, die Causa Baupilot GmbH und deren Hintergründe unter der Decke zu halten. Immerhin ist es nicht unbedingt Alltag, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister wie Stephan Mantz der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) gleichzeitig noch Geschäftsführer der privatwirtschaftlich tätigen Baupilot GmbH sowie Geschäftsführer der hinter dieser Baupilot GmbH stehenden HMF Holding GmbH ist. Wie immer man solche Nebentätigkeiten von hauptamtlichen Bürgermeistern bewerten mag, besondere Pikanterie erhält die Angelegenheit durch die Tatsache, dass dieser Bürgermeister in seiner Geschäftsführer-Eigenschaft der Baupilot GmbH Verträge und Geschäfte mit seinen Amtskollegen macht.

Vielleicht sollte ich auch einmal den Rat dieser juristischen Blitzbirne Professor Dr. Andreas Staudacher einholen, der mir mit wehender Robe dann die Szenerie beschreiben kann, wenn Mantz noch nicht einmal davor zurückschreckt, mit seiner eigenen Gemeinde einen solchen Vertrag abzuschließen:
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Bildzitat (mit Markierungen bearbeiteter) Screenshot der Homepage Baupilot.com am 09.02.2020: Das Management dieses Unternehmens schreckt noch nicht einmal davor zurück, die Gemeinde Wain als "Städte [sic] die baupilot bereits nutzen" aufzuführen! Die Gemeinde Wain als "Kunde" der Baupilot GmbH, dessen einer von zwei Geschäftsführern der Wainer Bürgermeister Stefan Mantz ist? Einmal ganz abgesehen davon, dass die Mehrheit der hier aufgeführten angeblichen "Städte" gar keine sind. (Das Foto wurde zum Schutz der Bild- und Persönlichkeitsrege der Baupilot GmbH gefühlsstark unkenntlich gemacht.)

Bildzitat (mit Markierungen bearbeiteter) Screenshot der Homepage Baupilot.com am 09.02.2020: Das Management dieses Unternehmens schreckt noch nicht einmal davor zurück, die Gemeinde Wain als „Städte [sic] die baupilot bereits nutzen“ aufzuführen! Die Gemeinde Wain als „Kunde“ der Baupilot GmbH, dessen einer von zwei Geschäftsführern der Wainer Bürgermeister Stephan Mantz ist? Einmal ganz abgesehen davon, dass die Mehrheit der hier aufgeführten angeblichen „Städte“ gar keine sind.
(Das Foto wurde zum Schutz der Bild- und Persönlichkeitsrege der Baupilot GmbH gefühlsstark unkenntlich gemacht.)

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Wie muss ich mir das vorstellen: Mantz begibt sich erst auf die eine Seite des Schreibtisches und unterzeichnet dort in seiner Funktion als Bürgermeister von Wain. Dann läuft er um den Schreibtisch herum und zeichnet den Vertrag als Geschäftsführer der Baupilot GmbH gegen?

Ich bin ja nur juristischer Laie, aber mir kommen dabei sofort die nach BGB Paragraf 181 verbotenen Insichgeschäfte in den Sinn?

Sehen Sie: Und damit ich solche pösen Mutmaßungen des juristischen Laien dann nicht verbreite, richte ich alle möglichen Presseanfragen an alle Verantwortlichen in Sachen Baupilot GmbH. Aber die ultraschräge Rechtsauffassung des Landratsamts Biberach zu meinem journalistischen Anspruch auf Behördenauskunft nach Paragraf 4 Landespressegesetz Baden-Württemberg (LPG BW) hat sich möglicherweise unter den Amigos herumgesprochen? Auf jeden Fall bleiben folgende Presseanfragen in dieser Sache bisher unbeantwortet:

+ EIL-Presseanfrage an den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz vom 31.01.2020 zu den Text-“Veränderungen“ im Bürgermeisterporträt auf der Homepage der Gemeinde Wain bezüglich des heiklen Themas „weitere Tätigkeiten“, nachdem ihm meine Recherchen möglicherweise bekannt geworden waren. (Auch hier.)

+ Presseanfrage an den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz vom 01.02.2020 zu seinen Nebentätigkeiten in den privatwirtschaftlichen Unternehmen Baupilot GmbH und HMF Holding GmbH sowie den daraus entstehenden möglichen Interessenskonflikten.

+ Presseanfrage an die beiden Geschäftsführer der Firma Baupilot GmbH vom 04.02.2020 zum Leistungsprofil des Unternehmens, den irritierend einhelligen Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg und anderer offizieller Stellen für diese Firma.

Immerhin: Eine Presseauskunft des Gemeindetags Baden-Württemberg liegt mir – mit kleiner Verzögerung –  inzwischen vor. Eine weitere des Baupilot-Kooperationspartners ITEOS, eine Anstalt  öffentlichen Rechts, hat die Deadline noch nicht erreicht.

Was für Deppen, wird der Biberacher Landrat denken, wo er sich doch jetzt so eine schöne Begründung ausgedacht hat, mit der er mich an meiner Berufsausübung hindern und Antworten auf die hochnotpeinlichen Fragen vermeiden möchte.

Apropos Berufsausübung: Mein Artikel über die Baupilot GmbH und die Geschäfte des Bürgermeisters mit anderen Bürgermeistern war mit der Redaktion der Wochenzeitung KONTEXT für kommende Woche abgesprochen und beauftragt. Aufgrund der fehlenden Presseauskünfte kann ich den jetzt nicht in der ursprünglichen Konzeption schreiben. Bitte teilen Sie mir doch mit, an wen ich meine ganze offizielle Liquidation (mit Steuernummer und Umsatzsteuerhinweis) für das Ausfallhonorar richten darf. Zahlen Sie oder der Biberacher Landrat?
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Permanente Verstöße gegen Paragraf 4 Landespressegesetz
Sie glauben bitte nicht im Ernst, dass ich Sie hier nur wegen des „Einzelfalls“ Landratsamt Biberach antexte? Es ist kein Einzelfall. Kritische Journalisten an ihrer Arbeit zu hindern hat in Ihrem Zuständigkeitsbereich meiner Beobachtung und nachweisbaren Erfahrung nach System. Die Bürgermeister, Landratsämter und sonstigen Behörden und Institutionen in Ihrem Zuständigkeitsbereich hindern mich und auch meine Kollegen seit Jahren an Recherche und Berichterstattung immer dann, wenn sie kritisch wird:

+ Eine Presseauskunft des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben, Direktor Wilfried Franke, im November 2019 zur Fortschreibung des gleichnamigen Regionalplans erhielt ich erst, nachdem ich Ihre Behörde eingeschaltet hatte. (Mein KONTEXT-Artikel dazu.)

+ Das Landratsamt Bodenseekreis erteilt mir keine Auskunft auf meine Presseanfrage vom 23.09.2019 – z. B. zur gewerberechtlichen Bewertung  der Unterbringung von Saisonarbeitskräften in der Gärtnerei Knam, Langenargen.

+ Zu einer weiteren Detailfrage rund um meine Recherchen zur Gärtnerei Knam an das Landratsamt Bodenseekreis in seiner Funktion als zuständige Verkehrsbehörde erhalte ich erst Auskunft, als ich den trickreichen Weg über das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gehe. Das weist meine Presseanfrage – wie erwartet – an das Landratsamt Bodenseekreis zurück, das dann auf einmal antworten kann.

+ Grobe Verletzungen von Paragraf 4 Landespressegesetz durch Bürgermeister und Behörden in Ihrem Zuständigkeitsbereich widerfahren allerdings nicht nur namenlosen Bloggerinnen mit respektlosem Ton. Wie können Sie eigentlich die unsäglichen Zustände in Spaichingen unter dem Skandal-Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher so lange dulden? Wenn die Redaktionsleiterin Regina Braungart des Heuberger Boten dann zu den zahllosen Vorfällen im Gemeinderat Presseanfragen an den Spaichinger Bürgermeister stellt, werden die ebenso wenig beantwortet wie:

+ meine Presseanfrage an Hans Georg Schuhmacher vom 30. Dezember 2019 zu seinen Verbindungen zu dem recht rechtsrechtem Publizisten Jochen Kastilan, der sich derzeit wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss. Eine erstinstanzliche Verurteilung des Amtsgerichts Lahrs ist noch nicht rechtskräftig.

In Kassel wird Ihr Amtskollege Dr. Walter Lübke von Rechtsextremisten hingerichtet. In Halle verhindert nur eine handwerklich bewundernswert stabile Tür zur Synagoge ein Massaker. Aber Bürgermeister in Ihrem Zuständigkeitsbereich brauchen kritische Fragen von hauptberuflich tätigen Journalisten zu ihren Verbindungen nach weit rechts nicht zu beantworten, obwohl sie nach LPG BW dazu verpflichtet sind?

Schuhmacher weigert sich offensichtlich nicht nur, mich als hauptberufliche Journalistin in den Presseverteiler der Stadt Spaichingen aufzunehmen und mir zum Beispiel Einladungen zu Gemeinderatssitzungen zukommen zu lassen. Nein, von einer Kollegin erfahre ich: Der hat wahrscheinlich gar keinen Presseverteiler! Zu Kastilan allerdings scheinen permanent Infos aus dem Spaichinger Rathaus zu fließen?

Sorry, Herr Tappeser, aber ich glaube ernsthaft, Sie haben Ihren Laden nicht im Griff?

[Aktualisierung vom 10.02.2020: Besondere Pointe: Der Landkreis Tuttlingen fällt nicht in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen und damit nicht in die Verantwortlichkeit von dessen Regierungspräsidenten Klaus Tappeser. Auflösung dazu in TS24/20!]

+ Selbst die Schwäbische Zeitung scheitert mit Presseanfragen, sobald sie sich aus der Komfortzone der schieren Hofberichterstattung wagt. So beklagt ganz aktuell die SchwäZ-Kollegin Jennifer Kuhlmann bei ihrer Berichterstattung über den Mengener Bürgermeiste Stefan Bubeck und seinem Konflikt mit den Landwirten:

Auf eine entsprechende Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“ hat Mengens Bürgermeister nicht reagiert. Auch die Frage, ob er das Video-Thema generell nicht mehr kommentieren wolle, blieb unbeantwortet.
(Schwäbische Zeitung 03.02.2020: „Aufregung um Video: Bürgermeister soll Landwirte beleidigt haben und schweigt jetzt“)
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Keine Antwort des LA BC zu Fragen der Seriosität
Wie seriös das Baupilot-Angebot inhaltlich ist, dazu verweise ich gern auf den aktuellen Beitrag des Blogger-Kollege Franz Schreijäg in Ostrach. (Keine Sorgen: Der erhebt keinen Anspruch, darauf journalistisch tätig zu sein). In seinem Artikel „Baupilot oder Bruchpilot“ vom 7. Februar 2020 geht er der Seriosität der bei Baupilot angebotenen Flächen auf den Grund. Die kategorisiert er dann unter: „Legal, illegal, scheißegal.“

Zurück zu der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, Anlass meines Schreibens an Sie. Das nämlich hat genau die Fragen meiner Presseanfrage nicht beantwortet, auf die es mir recht eigentlich ankam. Da hätten wir etwa die Fragen Nummer sechs, sieben und acht:

6. Auffallend an den Nebentätigkeiten von Stephan Mantz ist die Tatsache, dass es sich bei seinen Dienstaufgaben als Bürgermeister wie auch bei den Geschäftsführer-Tätigkeiten um ein identisches Geschäftsfeld handelt: Immobilien und Baugrundstücke. Bitte nehmen Sie zu dem Vorwurf Stellung, dass daraus ein Interessenskonflikt für Herrn Mantz resultiert.
7. Zum Tagesgeschäft eines Bürgermeisters gehört der regelmäßige Kontakt zu Amtskollegen. In welcher Rolle begegnet Stephan Mantz seinen Kollegen dabei? Wie ist dem Bürger zu vermitteln, dass er bei diesen Kontakten seinem hohen Amt das Primat gegenüber der möglichen Kundenakquise für die Firma Baupilot gibt?
8. Bürgermeister Stephan Mantz hat bisher diese Nebentätigkeiten als Geschäftsführer nicht öffentlich gemacht. Im Bürgermeister-Wahlkampf 2014 hat er diese Nebentätigkeit komplett verschwiegen. Im Bürgermeister-Porträt auf der Homepage der Gemeinde Wain stand bis zu Beginn meiner Recherchen: „Weitere Tätigkeiten: Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Oberes Weihungstal“. Aber sonst keine Angaben, insbesondere nicht zu den genannten Nebentätigkeiten. Kurz nachdem meine Recherchen mit dem Vorwurf der Intransparenz dem Geschäftspartner von Hr. Mantz, Hr. Mathias Heinzler, bekannt geworden war, wurde dieser Eintrag auf der Homepage der Gemeinde Wain verändert. Die Textzeile „Weitere Tätigkeiten: …“ wurde gelöscht. Der Hinweis auf den Vorsitz im Abwasserzweckverband wurde in den Fließtext verschoben. Diese plötzliche Veränderung an den Informationen auf der HP der Gemeinde Wain erweckt den Eindruck, als wolle Stephan Mantz etwas vertuschen. Bitte bewerten Sie diesen Vorgang und dessen zeitlichen Zusammenhang mit meinen Recherchen aus der Sicht des Dienstherrn
.
(Auszug aus meiner Presseanfrage an das Landratsamt Biberach vom 02.02.2020 zu Bürgermeister Stephan Mantz und seine Nebentätigkeiten)

Die ausbleibende Stellungnahme dazu von Mantz‘ Dienstherrn kränkt mich unter dem Aspekt ganz besonders, dass ich in obiger Presseanfrage auf die noch viel gravierenderen moralischen Probleme im Kontext der Firma Baupilot GmbH und dort zu dem Geschäftsführer-Kollegen von Bürgermeister Stephan Mantz, Herrn Mathias Heinzler, aufgrund der Themenfülle insgesamt noch gar nicht eingegangen war.

Aber vielleicht möchten Sie mir (und meinen Lesern sowie denen von KONTEXT) als der zuständige Stammeshäuptling erklären, wie ein Unternehmen Baupilot GmbH Vertragspartner zahlreicher Gemeinden wird, dessen Management sich ansonsten, daneben und darüber hinaus auf halbseidenen Internetpräsenzen (und andernorts) wie etwa dem Internetshop Rauschpulver.com unter Verwendung einer frauenverachtenden und sexistischen Bildlichkeit und mit Werbung für Porno-Plattformen mit dem Vertrieb von Likören mit so vielverspritzenden Etiketten wie „Porno-Colada“, „MUSCHIto“ und „Sex with the Bitch“ beschäftigt?

Ich hatte dazu schon mal eine Satire geschrieben, weil unser gemeinsamer Ummendorfer Freund Klaus B. Reichert quasi als Dollpunkt zur Causa Verwaltungsgerichtsbeschluss jetzt auch noch eine Zusammenarbeit mit Baupilot GmbH anstrebt.

Immerhin: Wenn beide Baupilot-Geschäftsführer Stephan Mantz und Mathias Heinzler mit ihren Jogging-Runden rund um die Bürgermeister-Tische der Region bezüglich der Geschäfte unter Amtskollegen fertig sind und Heinzler dann die Getränke mitgebracht hat, können alle gemeinsam und mutmaßlich krumm vor Lachen auf diese lukrativen Geschäfte anstoßen? Wie würde Ihre Wahl ausfallen: Lieber die „Porno Colada“ oder doch „Sex with the Bitch“?
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Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot Rauschpulver.com - das Getränkeangebot, bei dem insbesondere die Etiketten bestehen!

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot des Internet-Shops Rauschpulver.com – das Getränkeangebot, bei dem insbesondere die Etiketten bestechen! Das sind die unternehmerischen Umtriebe der Geschäftspartner von den Kommunen in Ihrem Zuständigkeitsbereich (und weit darüber hinaus). Diese schmierige Internetpräsenz Rauschpulver.com gehört zur Sir Duke Robinson GmbH, Geschäftsführer dort: Mathias Heinzler!

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Wie soll es mit uns beiden denn nun weitergehen?
Puuh, jetzt haben wir beide uns ja ordentlich verplaudert? Aber wie Sie sehen und lesen, hat sich über die Jahre hinweg bei mir auch ziemlich viel angestaut. Trotzdem sollten Sie dieses Schreiben nicht als puren Akt der Psychohygiene einer in ihrer Berufsausübung von Ihren Jungs permanent ausgebremsten Journalistin unterschätzen.

Meinen journalistischen Berufsverband Deutsche Journalistenunion bei Verdi habe ich schon über die skandalöse Einschätzung des Landratsamts Biberach und deren Eingriff in meine Berufsausübung informiert. Welche Großdemonstrationen jetzt zeitnah in Stuttgart, Berlin und München zu meinen Gunsten stattfinden werden, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Es ist ja Wochenende.

Möchten Sie gern trotz eindeutiger Rechtslage eine Klage von mir/uns?

Bitte teilen Sie mir doch zeitnah und veröffentlichungsfähig Ihre Dispositionen und die Ihrer Amtskollegen über meine weitere Berufstätigkeit mit.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Burger
Linguistin M A. / Freie Journalistin / Satirikerin
Redaktion SatireSenf.de
Autorin der Wochenzeitung KONTEXT

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