Tag Archiv:§ 18 Gemeindeordnung Baden-Württemberg Ausschluss wegen Befangenheit

TS138/20: Spaichingen: Neue Abstimmung wegen Befangenheit von Räten

Die wahrlich raren KRITISCHEN Zeitungsberichte über „irreguläre“ Gemeinderatssitzungen legen den Eindruck nahe, es handele sich um einen Mangel, ein Defizit, ein Versäumnis der Verwaltung. Dieser Eindruck etwa könnte entstehen angesichts des Artikels im Heuberger Bote (i. e. SchwäZ) vom 3. Oktober 2020: „Spaichinger Rat muss wegen Befangenheit eines Gemeinderats erneut abstimmen“.

Was war passiert? In der Gemeinderatssitzung vom 6. Juli 2020 gab es eine Abstimmung über die dritte Änderung des Bebauungsplans „Hauptstraße“. Mit abgestimmt hatte dabei auch Gemeinderat Harald Niemann (Pro Spaichingen). Wie sich erst nachträglich herausgestellt hatte, hätte Niemann wegen Befangenheit (er besitze ein Haus in dem betroffenen Gebiet) nicht mit abstimmen dürfen.

Das hätte vorzüglich dem votierenden Gemeinderat selbst doch klar gewesen sein müssen? Meine Hintergrundrecherche ergab dann irgendwas in Richtung „verbaselt“. So ganz überzeugt mich das leider nicht.

Wie auch immer: Mit bemerkenswerter Transparenz wurde dieser Fehler jetzt korrigiert. Der Heuberger Bote berichtet offen und ausführlich darüber, dass die Abstimmung ohne Niemann und – wie sich herausstellte – sogar ohne zwei weitere befangene Räte wiederholt wurde. Weiterlesen

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