Tag Archiv:Bauplatzvergabe

TS146/20: Von dem Versuch, einem SchwäZ-Artikel über den Tettnanger Gemeinderat konkrete Informationen zu entnehmen

Ein Hoch auf meine Leser: Einer derer schickt mir einen interessanten Link. Es ist der SchwäZ-Artikel vom 23. Oktober 2020 (also: heute!) „Tettnanger Rat stimmt Regeln gegen Korruption zu“.

Das hört sich schier ein mal nach einer guten Nachricht (selten!) an? Auf sie … mit Senf.

Dieser Artikel bietet zugleich die Gelegenheit, mich mit den SchwäZ– wie den SaSe-Lesern auf eine Wissensstufe zu stellen. Tettnang gehört bisher nicht zu den SaSe-Senf-Gemeinden. Ich weiß von der kleinen Stadt im Landkreis Ravensburg Bodenseekreis so gut wie nichts (nicht mal, dass sie im Bodenseekreis liegt, bis mich ein Leser freundlicherweise auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hat).

Aber dafür gibt es ja die Zeitung? Lassen Sie uns den Artikel gemeinsam lesen:

Den Compliance-Richtlinien der Stadt Tettnang für den Gemeinderat, die Ortschaftsräte und Ausschüsse hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch in der Aula des Montfort-Gymnasiums bei zwei Gegenstimmen von Daniel Funke (CDU) und Konrad Renz (FW) zugestimmt. Dabei geht es grundsätzlich um ein Regelwerk, das „die Grenze zwischen zulässiger ehrenamtlicher Mandatsausübung und unzulässigem eigennützigen Verhalten“ (so die Sitzungsvorlage) aufzeigt. Es soll also Korruption vorbeugen und enthält Aussagen darüber, welche Verhaltensweisen der Ehrenamtlichen zulässig sind oder nicht.
(ibid.)

Einer der unschätzbaren Vorteile des Internets – und mithin auch der Online-Ausgaben von Zeitungen – sind Links. Sie bieten dem Leser die Chance, sich rasch selbst ein Bild von wichtigen Unterlagen und Dokumenten zu verschaffen. Bei behördlichen Dokumenten ist das Haftungsrisiko von Links für den Verlinker gleich null. Eine andere und von diesem Blog häufig genutzte Möglichkeit ist dann noch die, das fragliche Dokumente selbst hochzuladen. Das ist bei Behördenunterlagen wie obiger problemlos möglich, weil sie nicht dem Urheberrecht unterliegen.

Der zitierte SchwäZ-Artikel enthält keinen Link zu der zitierten Sitzungsunterlage. Die findet sich auch sonst nirgends in dem Beitrag: kein Upload. Der am Thema weitergehend interessierte Leser muss sich erst selbst auf die mühsame Suche machen. Oder er wartet, bis SaSe den Link oder das öffentlich zugängliche Dokument liefert. SaSe liefert.

SaSe liefert deshalb, weil diesem Blog daran gelegen ist, dass sich seine Leser ihre Meinung selbst bilden können.

Außerdem steht zu hoffen, dass sich einige der bei mir mitlesenden Gemeinderäte anderer Kommunen an Tettnang und diesen lobenswerten Compliance-Richtlinien einen Bleistift nehmen. Weiterlesen

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS83/20: Link- und Lese-Liste zu meinem KONTEXT-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“

Die Causa Ummendorf gehört zu den zentralen Themen auf diesem Blog für den Zeitraum Sommer 2019 bis heute. Sie gipfelt in meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ vom 3. Juni 2020.

Die SaSe-Berichterstattung dazu begann im Mai 2019 mit TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen. „Spektakulär“ daran war die gerichtliche Feststellung fehlender Rechtsmäßigkeit bei der Bauplatzvergabe in der kleinen Gemeinde im Landkreis Biberach. Nichtgerichtlich festzustellen war das vorher auch schon. Und nicht nur in Ummendorf.
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Kein Wunder sind die Bauplätze in Ummendorf begehrt: Phantastische Lage in Hüpfnähe zur Kreisstadt Biberach. Bevor Sie sich hier um einen Bauplatz bewerben, sollten Sie sich vor allem über die Geisteshaltung der Ummendorfer Feuerwehr kundig machen!
Foto: Karin Burger

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Einseitige, maliziöse Berichterstattung der SchwäZ
Neben den in diesem Fall wirklich zahlreichen gerichtlichen Akzenten (Hängebeschluss, einstweilige Verfügung, Urteil im Hauptsachverfahren, dazwischen noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Mannheim) krabbelt das Interessante, Relevante, Bezeichnende und streckenweise Schockierende aber besonders aus der Art der Berichterstattung in der Schwäbischen Zeitung, beim SWR und sogar der Deutschen Presse-Agentur zu diesem Fall. Weiterlesen

SatBur21: Bauplatzvergabe in Ochsenhausen – Die Rechtsauffassung der … Gurke?

SATIRE

Gurke: „[…] hat Bürgermeister Andreas Denzel dem Gemeinderat die Modelle vorgestellt, nach denen Bauplätze vergeben werden können.“

Gurke: „[…] Einheimischenmodell … Der Europäische Gerichtshof sieht die systematische Bevorzugung Einheimischer als eine rechtswidrige Diskriminierung an.“

Ich: „Stopp, stopp, stopp! Ich komme gar nicht mehr mit. Lauter Lücken. Das versteht ja kein Mensch so.“
Gurke: „Ja, gute Frau, woran hakt’s denn?“
Ich, hektisch: „Ich krieg das so schnell nicht abgeschrieben. Mir fehlen ganze Stücke zwischendrin. Meine Leser verstehen ja dann nicht, worum es geht.“
Gurke: „Gegen verfahrenstechnische Optimierungen unserer Kommunikation habe ich nichts einzuwenden. Gibt es Vorschläge?“
Ich: „Von vorne? Mit System?“
Gurke, seufzend: „Grundsätzlich ja. Aber wir müssen das komprimieren, denn allmählich geht mir auch die Schale aus.“

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Wahrscheinlich verliere ich mit dieser Story und ihrer Faktizität (wer lacht?) auch noch den Rest meiner Leserschaft. Aber ich kann es nicht ändern. In meiner Küche liegt eine Gurke. Glauben Sie es nun oder nicht: Die Gurke kommuniziert mit mir.

Nein, natürlich „SPRICHT“ sie nicht. Was ist denn das für ein idiotischer Gedanke? Ich möchte doch schwer hoffen, dass wir uns auf den minimalen gesellschaftlichen Konsens verständigen können, dass Gurken nicht sprechen und sich speziell geheime Geheimdienste auch nicht in mein Hirn einloggen. Wollen. Werden. Möchten.

Offensichtlich habe ich mich bisher nicht ausreichend mit Aufzucht, Pflege und Haltung von Cucumis sativus beschäftigt. Wobei in der Literatur dazu auch nicht beschrieben steht, dass einzelnen Exemplaren dieser Gattung aus der Familie der Kürbisgewächse eine ganz spezielle Kommunikationsform zur Verfügung steht: über Schriftzeichen in der Schale.

Ich kann aber auch nicht ausschließen, dass die in meiner Küche ein juristisches Proseminar abhaltende Gurke ein „Einzeltäter“ ist – möglicherweise sogar von zweifelhafter „psychischer Gesundheit“ – oder wie immer das bei Gurken heißt. Der Generalbundesanwalt mag frohgemut darüber hinwegwichteln, wenn er schriftliche Belege für die offensichtlich brandgefährliche mentale Instabilität von Individuen Kenntnis erhält, die noch dazu berechtigt sind, Waffen zu führen. Ich werde solches nicht tun. Ich werde nicht schweigen. Die Welt muss es wissen: In meiner Küche liegt eine Gurke, die sich dezidiert mit der Bauplatzvergabe in Ochsenhausen, Landkreis Biberach (wo sonst?), auskennt, diese beschreibt und bewertet. Ja. Es ist so: Es handelt sich um eine Gurke mit Rechtauffassung. Weiterlesen

TS12/20: Bauplatzvergabe in Achstetten: Wie soll das eigentlich weitergehen?

Leserhinweis auf einen interessanten SchwäZ-Artikel zur Bauplatzvergabe in der Gemeinde Achstetten, Landkreis Biberach.

Da sie ja nicht alle schlecht sind, die SchwäZ-Redakteure und Schreiber*innen, nehmen wir diesen Bericht als (seltenes) Positivbeispiel. Der Artikel erklärt wunderbar, wo die Probleme beim virulenten Thema Bauplatzvergabe auf dem Land liegen: EU-Vorgaben und das Verhältnis von ortsgebundenen versus sozialen Kriterien bei der Auswahl der Bewerber sowie fehlende klare Vorgaben allgemein. In Achstetten bewerben sich sage und schreibe 180 Bauwillige um 16 Bauplätze. Da darf man sich schon fragen: Wie soll die Bauplatzvergabe im ländlichen Raum eigentlich weitergehen?

Und der SchwäZ-Artikel verzichtet dankenswerter Weise auf den Bezug zur Causa Ummendorf. Der spektakuläre Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) dort hat nämlich so gut wie gar nichts mit den Vergabekriterien zu tun – auch wenn andere SchwäZ-Redakteure wie etwa Markus Dreher (stellvertretender Redaktionsleiter Biberach) das immer wieder versuchen so darzustellen. Ganz im Sinne von Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert.

Jüngstes Beispiel ist ein Dreher-Drehartikel vom 14. Januar 2020. Darin lässt der SchwäZ-Redakteur (erneut) zu, das Bürgermeister Reichert den Verfügungskläger indirekt an den Pranger stellt. Das geht ganz einfach über die indirekte Rede von Reichert, die als Schlussakkord des Artikels unwidersprochen bleibt: „Er sagte, eine andere Gemeinde habe die Ummendorfer Richtlinien <eins zu eins> übernommen. Dort habe es keine Klage gegeben.“ (Schwäbische Zeitung 14.01.2020: „Deshalb brauchen die neuen Bauplatzvergabekriterien in Ummendorf noch etwas Zeit“). Weiterlesen

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