Tag Archiv:Bürgermeister Andreas Braun

TS16/21: Und die Satire vorneweg: Jan Böhmermann und die Frontex-Papers

Sie ist auf dem Vormarsch: die investigative Satire! Nachdem das vergleichsweise neue Phänomen erstmals 2015 vorrangig im Kontext der ZDF-Satire-Sendung „Die Anstalt“ – unter der damals neuen „Führung“ von Claus von Wagner und Max Uthoff – etikettiert, exekutiert und diskutiert wurde (vgl. TS26/15 und TS61/15), treibt momentan der Satiriker Jan Böhmermann diese eleganteste und effizienteste Form der Satire zu neuen Höhen.
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Kritik am ZDF: Ändern Sie bitte die URL! Darin kommt der Begriff „Comedy“ vor. Das verstehe ich als eine ungerechtfertigte Herabwürdigung des Neo Magazin Royale, das meilenweit von der niveaulosen „Comedy“ entfernt ist, wie sie die einschlägigen Clowns von Mario Barth bis Dieter Nuhr absondern. Auch wenn ich Nuhrs Verdienste um die redundante Erfindung des staatstragenden Kabaretts nicht schmälern möchte (hier).

Neu an Böhmermanns Fortentwicklung der investigativen Satire ist auch, dass er dies nicht alleine, sondern im synergetischen und zeitlich abgestimmten Verbund mit anderen medialen Multiplikatoren tut, die weder zum Fernsehen noch zur Satire gehören. Dafür sorgen sie aber für die entsprechende Verbreitung. Im Fall der Frontex-Papers sind das die Internetportale Netzpolitik.org sowie FragDenStaat.de: „Frontex-Files: Wie die EU-Grenzpolizei das Parlament belügt“.

Die SaSe-Stammleser achten hierbei auf den feinen Unterschied: Auf EU-Ebene müssen die Verantwortlichen im Parlament lügen. Auf Kommunalebene – wie etwa im Gemeinderat von Öpfingen – machen die „Volksvertreter“ (= Gemeinderäte) mit dem „Machthaber“ (= Bürgermeister Andreas Braun) gemeinsame Sache zu dessen Vorteil (hier). Die zur Anwendung gebrachten Strukturen und die gemeinschaftsschädlichen Ziele sind aber auf allen Ebenen dieselben! Auf allen Ebenen dasselbe ist auch, dass höchstens noch Satire und deren Senfe in Blogformat für etwas Aufklärung sorgen …Auf kommunaler Ebene ist die vierte Gewalt ansonsten ein Totalausfall.
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TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

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Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
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TS163/20: Bauplatzvergabe Öpfingen: Endlich klagt mal wieder ein Bewerber!

[Aktualisierung vom 22.11.2020 betr. Kriterien; in der Erstversion zu wenig differenziert]

Frohe Botschaft in schlechten Zeiten: In der Gemeinde Öpfingen, Alb-Donau-Kreis, wehrt sich jetzt endlich wieder einmal ein Bauplatzbewerber gegen das offensichtliche Unrecht bei der kommunalen Bauplatzvergabe. Der letzte spektakuläre Fall dazu war die Causa Ummendorf; das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) fiel entsprechend und zugunsten des Klägers aus.

Dass die Bauplatzvergabe viel zu vieler Kommunen – und übrigens fast immer im Zusammenwirken mit dem Gschmäckle-Unternehmen Baupilot GmbH – mutmaßlich rechtswidrig ist, hatte SaSe erst jüngst wieder hier thematisiert.

Dieser Verdacht stützt sich auch auf die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, die „weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen gerichtlicher Auffassung“ vermutet. Anwalt Oliver Leuze war auch der Rechtsbeistand des Klägers in der Causa Ummendorf.

Inzwischen wurde auch die Europäische Kommission von der mutmaßlich weiterhin rechtswidrigen Vergabepraxis besonders (vermutlich aber nicht nur) in Baden-Württemberg verständigt. Feedback von dort bisher: Danke für den Hinweis. Man werde das prüfen.

Die nächste Klage, der nächste Antrag auf einstweilige Verfügung im Kontext von Bauplatzvergabe in all den Fällen, wo definierte Kriterien und damit dann wieder die Firma Baupilot zum Einsatz kommen, konnte man also in Ruhe abwarten. Jetzt ist sie da!

Die Schwäbische Zeitung berichtet aus dem Alb-Donau-Kreis: „Mitbewerber stoppt vorerst Vergabe von 24 Bauplätzen: Waren die Kriterien ungerecht?“.

Aua, aua, aua. Da ist schon die Frage vom SchwäZ-Redakteur Reiner Schick falsch. Der entscheidende Punkt nämlich ist der, ob überhaupt irgendwelche nicht sozialen Kriterien (z. B. mit Ortsbezug – wie gerecht auch immer) zum Einsatz kommen DÜRFEN. Das ist gemäß oben verlinkter Rechtsauffassung in Rückgriff auf das Ummendorf-Urteil NUR dann der Fall, wenn es sich um subventionierte Bauplätze handelt.

Abgesehen davon ist auch die Frage nach „gerecht“ versus „ungerecht“ völlig daneben. Vielmehr geht es in diesem Kontext um die Frage danach, ob Kriterien und Anwendung geltendem Recht entsprechen.

Dem SchwäZ-Artikel ist zu diesem wichtigen Merkmal der Angelegenheit überhaupt kein Hinweis zu entnehmen. Erst nach telefonischer Rücksprache mit dem Autor des Beitrags, der von der Relevanz dieses Kriteriums ganz offensichtlich gar keine Ahnung hat, war zu erfahren, es soll sich bei dem infrage stehenden Baugebiet in Öpfingen nicht um subventioniertes Bauland handeln.

Darauf einen Hopfensteiner! Ob und was der Öpfinger Bürgermeister Andreas Braun dazu weiß, habe ich nicht recherchiert. SaSe-Leser wissen, warum (nicht) … Weiterlesen

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