Tag Archiv:Bürgermeister in Kreistagen

TS10/21: Aschauer Achberg: Das Landratsamt Ravensburg ist jetzt wach und trippelt den Krähentanz

Ja, natürlich. War eh klar: Kaum war TS09/21 mit der Kritik an der immer noch fehlenden Presseauskunft des Landratsamts Ravensburg zur Causa Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer erschienen, trudelte dieselbe hier ein.

Wie auszugsweise schon angesprochen, hatte ich der Kommunalaufsicht Fragen zu den schockierenden Details des Aschauer-Briefes betreffs des Ausspionierens eines Bauhof-Mitarbeiters der Stadt Lindau gestellt. Aschauers Denunziation führte seinerzeit zur Kündigung des Mannes. Dazu schreibt das Landratsamt Ravensburg (LRA RV):

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt wurde bisher nicht an den Landkreis herangetragen, die weiteren Details und der Zeitraum des Vorwurfs sind nicht bekannt. Eine rechtliche Bewertung werden wir vornehmen, falls der Betroffene oder eine andere Bürgerin/ein anderer Bürger der Gemeinde Achberg hierzu eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte.
(Presseauskunft Landratsamt Ravensburg am 25.01.20201)

Prima. Dann wird also nichts weiter passieren. Denn der Betroffene selbst wird garantiert keine Beschwerde führen. Die heißt übrigens in Bezug auf Bürgermeister „Fachaufsichtsbeschwerde“ und nicht, wie hier fälschlich geschrieben, „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Das Denunziationsopfer muss – wie viele seiner Kolleg*innen – in Achberg leben. Und welcher Terror über diejenigen hereinbricht, die es wagen, Kritik am Achberger Bürgermeister zu üben, hatten wir ja gerade erst wieder in TS09/21 gesehen. Der gechasste Bauhof-Mitarbeiter hat auch dieser Redaktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er in dieser ja schon einige Jahre zurückliegenden Angelegenheit nichts mehr unternehmen werde. Die bekam ja nur durch die schockierenden Geständnisse des Achberger Bürgermeisters in seinem Januar-Brief neue Aktualität.
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TS24/20: Bürgermeister in Kreistagen: Die NRWZ interviewt die Frösche

Ich hatte das Demokratie-sensible Thema „Bürgermeister in Kreistagen“ (unpassenderweise) im Kontext Spaichingen schon einmal angerissen und erklärt. Die diesbezügliche Sondersituation wie auch die bundesweit einmalig starke Position von Bürgermeistern in Baden-Württemberg und Bayern ist in der Süddeutschen Ratsverfassung begründet (Bachelor-Arbeit dazu). Die vereinigt sämtliche kommunalen Kompetenzen in einer Person.

In Niedersachsen etwa ist ein Kreistagsmandat für den Bürgermeister einer kreiszugehörigen Gemeinde grundsätzlich ausgeschlossen und durch jüngere Gerichtsurteile bestätigt.

Paradoxerweise jedoch ist derselbe Mechanismus für den Landtag Baden-Württemberg anerkannt: Landräte können nicht Landtagsabgeordnete sein. Die Parlamentsreform 2016 formuliert die strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat.

Die Neue Rottweiler Zeitung (NRWZ) greift das Thema in ihrem aktuellen Beitrag „Lähmende Abhängigkeit vom Landrat? Dr. Aden hält Bürgermeister im Kreistag für fehl am Platz“ auf. Zur Person und Sache: Weiterlesen

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