Tag Archiv:Causa Ummendorf

TS42/21: Sexy Angebot an den mutigen Whistleblower in Heitersheim: Veröffentlichungsplattform gesucht?

Ja, ja, die viel zu vielen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen! Sie beschäftigen uns weiter. Jüngst hatten wir dieses nette Beispiel aus Tettnang (Landkreis Bodenseekreis). Mehr Furore machte das nichtöffentliche Verhandeln von Vergabekriterien für kommunale Baugrundstücke der Gemeinde Ummendorf (Landkreis Biberach). Hier steht Bürgern und Demokratieanhängern sogar ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu dieser unseligen Hinterzimmer-Praxis zur Verfügung.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Causa Ummendorf allerdings war klar erkennbar, dass verantwortliche Bürgermeister – in diesem Fall Rathauschef Klaus B. Reichert – sich auf den Belehrungen des Vorsitzenden Richters der 3. Kammer des VG Sig zum Öffentlichkeitsgebot von Gemeinderatssitzungen gelassen ein Ei backen. O-Ton Reichert an den Richter: „Da können Sie mir erzählen, was Sie wollen.“

Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte das Vorgehen der Stadt Meßkirch, den Ansiedlungsbeschluss für ein Verteilzentrum der Konzernkrake Amazon nichtöffentlich vom Zweckverband Gewerbegebiet Industriepark Nördlicher [sic] Bodensee fassen zu lassen – ebenso wie die Stadt Trossingen zum gleichen Thema!
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Amazon-Verteilzentrum Meßkirch: Der entscheidende Beschluss zu dieser gruseligen und wirtschaftstoxischen Ansiedlung wurde nichtöffentlich gefasst!
Foto: Thomas W. Ascher

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Den Schadensrekord zum Thema Nichtöffentlichkeit hält die Gemeinde Bötzingen

Will man die offensichtlich zu häufig rechtswidrige, weil nicht den Ansprüchen von Paragraf 35 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) genügende Praxis nichtöffentlicher Sitzungen nach der Quantität des angerichteten Schadens bemessen, liegt der aktuelle Rekord vermutlich bei der Gemeinde Bötzingen (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald; 5.331 Einwohner). Dort hatten Gemeinderat und Bürgermeister Dieter Schneckenburger die Richtlinien zum Umgang mit dem Gemeindevermögen nichtöffentlich beschlossen (vgl. Berichterstattung Badische Zeitung). In der Folge hatten die Bötzinger Schlaubären 13,2 Millionen Euro, das sind 40 Prozent des gesamten Vermögens dieser Hobbit-Gemeinde, bei der inzwischen insolventen Bremer Privatbank Greensill Bank angelegt. Aktueller Stand: Das Vermögen ist mutmaßlich futsch, auch wenn eine von der Gemeinde beauftragte Anwaltskanzlei derzeit noch versuche, irgendetwas zu retten.
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TS28/21: Blackbox Gemeinderatssitzungen: Was in Tettnang nichtöffentlich verhandelt wird

Es gibt kaum ein anderes Phänomen, das die – meine Meinung: exponentielle – Demokratie-Anämie, Intransparenz und Bürgerferne von Kommunen und Verwaltung auf Kommunalebene anschaulicher beweist als nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen. Welchen Schaden solche und die in ihnen ggf. gefassten Beschlüsse anrichten, sieht man derzeit eindrücklich an den Beispielen der Amazon-Ansiedlungsbeschlüsse in Meßkirch und Trossingen. Wer die einschlägigen Pressemeldungen zu Amazon-Ansiedlungen bundesweit beobachtet (wer mag das wohl sein?), kommt schnell dahinter: Sie werden offensichtlich mehrheitlich, wenn nicht sogar ausschließlich, nichtöffentlich gefasst. Es ließe sich meines Erachtens sogar die These in den Raum stellen, ob Amazon und die willfährigen Drahtzieher des Konzerns es zur Ansiedlungsvoraussetzung machen, dass die Gemeinderats- oder Verbandsbeschlüsse dazu nichtöffentlich verhandelt werden?

Schon das rein formale Merkmal >Nichtöffentlichkeit< ist mit einer für Hinterzimmer- und Blackbox-Akteure logischen und sehr vorteilhaften Begleiterscheinung verknüpft: Eine Berichterstattung darüber findet nicht statt. Folge: Die Bürger kriegen gar nicht mit, dass es hier ein kapitales Problem gibt. Das Instrument Nichtöffentlichkeit wird gelegentlich/häufig/oft (?) – Genaues weiß man nicht – missbraucht. Richterliche Befunde zu dieser demokratiefeindlichen Praxis sind selten. Der Fall Ummendorf und dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) bilden eine angenehme Ausnahme. Dessen Reichweite wird von jenen, die auf frischer Tat ertappt werden, selbstredend wieder massiv zurückgesteckt – siehe unten.

Die Gemeinderäte selbst sind hinsichtlich der nichtöffentlichen Sitzungen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Gemeindeordnung § 35 Absatz 2). Ausnahmen sind nur bei besonderer Konstellation möglich (Fallbeispiele hier und hier). Verstöße dagegen können ordnungs- oder sogar strafrechtlich geahndet werden (hier).
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SaSe hat für Sie einmal einen Blick auf Thema und Gestaltung einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung in Tettnang zu offensichtlichen Grundsatzfragen geworfen.
Bild von Enrique Meseguer auf Pixabay

 

Exklusiv: SaSe berichtet über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung
Nachstehend berichtet dieser Blog, was der Presse selten bis nie gelingt: über eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung. Und zwar in Tettnang. Anschließend lesen wir uns die Rechtfertigungsversuche von Bürgermeister Bruno Walter dazu an.
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TS15/21: So meilenweit ist der Gemeindetag Baden-Württemberg vom Bürger entfernt

Das Presseecho auf die Gerichtsentscheidung in Sachen Öpfingen-Baupilot GmbH macht Mut. Am ausführlichsten hat sich die freie Journalistin Katy Cuko mit dem „bombigen Beschluss“ des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.7 K 3840/20) auseinandergesetzt.

Über ihren Artikel „Verwaltungsrichter stoppen Bauplatzvergabe“ im Staatsanzeiger Baden-Württemberg besteht auch die berechtigte Hoffnung, dass die wichtige Kunde exakt jene erreicht, die gewarnt sein sollten: Bürgermeister*innen und Gemeinderät*innen. Wenn es nach mir ginge, müssten alle Gemeinderäte in Baden-Württemberg unter Androhung einer herben Geldstrafe dazu gezwungen werden, den Beschluss oder mindestens eine Zusammenfassung dessen zu lesen. Mit nachgeschalteten Verständnisfragen …

Denn leider gibt es parallel dazu auch immer wieder lokale Presseberichte darüber, wie Kommunen ihre Bauplätze fröhlich weiter mit der Baupilot GmbH vermarkten. Deren „Gschmäckle“ ist legendär. Ganz offensichtlich ohne dass die Entscheider, die, wie aus obigem Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) zu lernen war, ja oft zeitgleich die Profiteure der rechtswidrigen Bauplatzvergabe sind, wüssten, was sie da gerade tun. Beispiel: die Gemeinde Hochdorf im Landkreis Biberach. Die SchwäZ-Redakteurin Katrin Bölstler berichtet am 29. Januar 2021: „Alle 24 Bauplätze in diesem Hochdorfer Baugebiet auf einen Schlag vergeben“, ohne den Lesern auch nur andeutungsweise zu verraten, dass diese Bauplatzvergabe möglicherweise ebenfalls rechtswidrig sein könnte. Wozu abonniert man eine Tageszeitung, wenn man aus ihr nicht wenigstens erfährt, dass Krieg ist?
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TS10/21: Aschauer Achberg: Das Landratsamt Ravensburg ist jetzt wach und trippelt den Krähentanz

Ja, natürlich. War eh klar: Kaum war TS09/21 mit der Kritik an der immer noch fehlenden Presseauskunft des Landratsamts Ravensburg zur Causa Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer erschienen, trudelte dieselbe hier ein.

Wie auszugsweise schon angesprochen, hatte ich der Kommunalaufsicht Fragen zu den schockierenden Details des Aschauer-Briefes betreffs des Ausspionierens eines Bauhof-Mitarbeiters der Stadt Lindau gestellt. Aschauers Denunziation führte seinerzeit zur Kündigung des Mannes. Dazu schreibt das Landratsamt Ravensburg (LRA RV):

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt wurde bisher nicht an den Landkreis herangetragen, die weiteren Details und der Zeitraum des Vorwurfs sind nicht bekannt. Eine rechtliche Bewertung werden wir vornehmen, falls der Betroffene oder eine andere Bürgerin/ein anderer Bürger der Gemeinde Achberg hierzu eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte.
(Presseauskunft Landratsamt Ravensburg am 25.01.20201)

Prima. Dann wird also nichts weiter passieren. Denn der Betroffene selbst wird garantiert keine Beschwerde führen. Die heißt übrigens in Bezug auf Bürgermeister „Fachaufsichtsbeschwerde“ und nicht, wie hier fälschlich geschrieben, „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Das Denunziationsopfer muss – wie viele seiner Kolleg*innen – in Achberg leben. Und welcher Terror über diejenigen hereinbricht, die es wagen, Kritik am Achberger Bürgermeister zu üben, hatten wir ja gerade erst wieder in TS09/21 gesehen. Der gechasste Bauhof-Mitarbeiter hat auch dieser Redaktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er in dieser ja schon einige Jahre zurückliegenden Angelegenheit nichts mehr unternehmen werde. Die bekam ja nur durch die schockierenden Geständnisse des Achberger Bürgermeisters in seinem Januar-Brief neue Aktualität.
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TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

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Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
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TS176/20: Das hatte die Gesundheitscoachin der Gemeinde Öpfingen gar nicht gesagt? Gericht untersagt Bauplatzvergabe!

Als wäre die erste globale Corona-Weihnacht nicht schon bitter genug, zentriert das Verwaltungsgericht Sigmaringen (nachstehend abgekürzt mit „VG Sig“) den über hundert Bauplatzbewerbern in der Gemeinde Öpfingen (Alb-Donau-Kreis) nun ein besonders sperriges und weit bis mindestens (wenn nicht …) in das Jahr 2021 hineinreichendes Geschenk unter den Weihnachtsbaum: Dem Antrag auf einstweilige Anordnung eines nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers für einen der 24 Plätze im Baugebiet Halde hat das VG Sig nun stattgegeben: Das Gericht untersagt der Gemeinde Öpfingen, die Bauplätze zu vergeben.

SaSe hatte über diesen Nachfolgefall zur berühmten Causa Ummendorf schon hier und hier berichtet.

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Rechtssicherheit und
Baupilot GmbH: no risk, no fun?
Eine der ersten Lehren aus der Öpfinger Neuauflage von Gerichtsverfahren rund um die kommunale Bauplatzvergabe könnte auch die Frage sein, wie intelligent eine Kommune ist, die sich von einer sogenannten Gesundheitscoachin unter anderem zu Fragen der Rechtssicherheit bei einer so komplexen Aufgabe wie Bauplatzvergabe beraten lässt (hier).
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Die Gemeinde Öpfingen hatte sich zu den hochheiklen Fragen der kommunalen Bauplatzvergabe von einer Gesundheitscoachin beraten lassen, die ihr von der Firma Baupilot GmbH als sogenannte Expertin geschickt worden war. Jetzt hat die Kommune den Salat: Ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen verbietet ihr die Bauplatzvergabe und bringt alles im Baugebiet Halde zum Stillstand. Davon betroffen sind vor allem auch über hundert andere Bauplatzbewerber für die insgesamt 24 Bauplätze.
Bearbeiteter (rote Rahmungen) Screenshot der Internetpräsenz der Gesundheitscoachin Martina Maigler. (Die Webseite wurde erst nach dem SaSe-Artikel TS79/20 stillgelegt.)

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Es spricht Bände über die Seriosität der auch in Öpfingen mitmischenden Firma Baupilot GmbH, dass sie solcherart „qualifizierte“ Mitarbeiter auf arglose Gemeinderäte loslässt. Aber zum Thema Seriosität dieses Unternehmens gab es ja schon verschiedentlich „Zweifel“ (hier). Weiterlesen

TS173/20: Trossingen: Gemeinderat beschließt Amazon-Ansiedlung komplett an der Öffentlichkeit vorbei

Worüber möchtest Du denn nun zuerst schreiben?
[entnervt] Mir platzt jetzt gleich der Kopf.
Vielleicht über Langenargen? Auf welch unfassbar derbe Weise die Schwäbische Zeitung dort den neuen Bürgermeister Ole Münder schon vor seinem Amtsantritt am 1. Januar 2021 durch alternative Tatsachenbehauptungen diskreditiert?
[guckt irgendwie kuhblöd …]
Oder doch lieber über Tettnang, wo Bürgermeister Bruno Walter sein Ding mit der Beigeordneten-Wahl stur und erfolgreich durchgezogen hat? Obwohl sowohl die geschlossene CDU- wie auch die SPD-Fraktion den Geschäftsordnungsantrag des Freie-Wähler-Gemeinderats unterstützt hatten, diese Sitzung angesichts der katastrophalen Corona-Lage zu verschieben?
[guckt eindeutig saublöd …]
Oder doch lieber über Kolbingen, wo ALLE Gemeinderäte – außer dem streitbaren Hans Schreiber – einen oberüblen Leserbrief unterschrieben haben, der jetzt die kapitalen Probleme des Ortes unter einer klebrig-süßen Harmoniesoße verschwinden lassen soll?
[Stößt schier verzweifelt und schlecht artikuliert heraus:] Tros … ing … en
Ja, dann mach hinne!

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„Paukenschlag in der letzte Gemeinderatssitzung dieses Jahres“ beginnt der SchwäZ-Artikel über einen neuen Höhepunkt an Demokratieferne und Regelwidrigkeit im Gemeinderat der Stadt Trossingen (16.856 Einwohner; Landkreis Tuttlingen).

Ein Paukenschlag in der Tat: Denn erst jetzt und nachdem alle relevanten Beschlüsse schon in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden waren, erfahren die Trossinger, dass ihr Gemeinderat hinter verschlossenen Türen und in klarer Verletzung des Öffentlichkeitsgebots der Gemeindeordnung Baden-Württemberg „mehrheitlich abgenickt“ (nicht meine Formulierung!) hat, dass sich das asozialste Unternehmen der Welt, die Firma Amazon, in Trossingen ansiedeln darf.

Das ist dann selbst der SchwäZ und der (hinsichtlich Verwaltungsrecht fortbildungsbedürftigen) jungen Redakteurin Larissa Schütz zu viel an Regelwidrigkeit, Demokratie- und Bürgerferne. Denn alle Entscheidungen sind schon gefallen, die dazugehörigen Verträge geschlossen, bevor die Öffentlichkeit überhaupt nur von diesem Vorhaben erfährt.

Als am Montagabend erstmals öffentlich über das Vorhaben gesprochen wurde, war die Entscheidung in nicht-öffentlicher Sitzung schon gefallen. Der Gemeinderat hatte die Amazon-Ansiedlung mehrheitlich abgenickt, die Stadt das rund fünf Hektar große Gelände im Gewerbegebiet Greut zwischen Hirschweiden und der Christian-Messner-Straße bereits verkauft. Erste Beratungen über das Projekt hatte es bereits vor der Sommerpause unter dem ehemaligen Bürgermeister Clemens Maier gegeben.
(Schwäbische Zeitung 15.12.2020: „Frust nach Entscheidung zur Amazon-Ansiedlung: Es war <eine der schwierigsten Entscheidungen>“; Hervorhebg. K. B.)

Das ist ein vergiftetes Erbe des ehemaligen Bürgermeisters Dr. Clemens Maier, der für diese Entscheidung nicht mehr geradestehen muss. Am 6. Dezember 2020 wurde Susanne Irion mit 3.647 Stimmen (56,05 Prozent) bei drei Mitbewerbern (Ralf Sulzmann, Stephen Trewer, Torsten Kelpin) zur neuen Bürgermeisterin gewählt (Quelle). Dr. Clemens Maier hat am 2. November 2020 sein neues Amt als Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport in Stuttgart angetreten (hier). Weiterlesen

TS163/20: Bauplatzvergabe Öpfingen: Endlich klagt mal wieder ein Bewerber!

[Aktualisierung vom 22.11.2020 betr. Kriterien; in der Erstversion zu wenig differenziert]

Frohe Botschaft in schlechten Zeiten: In der Gemeinde Öpfingen, Alb-Donau-Kreis, wehrt sich jetzt endlich wieder einmal ein Bauplatzbewerber gegen das offensichtliche Unrecht bei der kommunalen Bauplatzvergabe. Der letzte spektakuläre Fall dazu war die Causa Ummendorf; das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sig) fiel entsprechend und zugunsten des Klägers aus.

Dass die Bauplatzvergabe viel zu vieler Kommunen – und übrigens fast immer im Zusammenwirken mit dem Gschmäckle-Unternehmen Baupilot GmbH – mutmaßlich rechtswidrig ist, hatte SaSe erst jüngst wieder hier thematisiert.

Dieser Verdacht stützt sich auch auf die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, die „weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen gerichtlicher Auffassung“ vermutet. Anwalt Oliver Leuze war auch der Rechtsbeistand des Klägers in der Causa Ummendorf.

Inzwischen wurde auch die Europäische Kommission von der mutmaßlich weiterhin rechtswidrigen Vergabepraxis besonders (vermutlich aber nicht nur) in Baden-Württemberg verständigt. Feedback von dort bisher: Danke für den Hinweis. Man werde das prüfen.

Die nächste Klage, der nächste Antrag auf einstweilige Verfügung im Kontext von Bauplatzvergabe in all den Fällen, wo definierte Kriterien und damit dann wieder die Firma Baupilot zum Einsatz kommen, konnte man also in Ruhe abwarten. Jetzt ist sie da!

Die Schwäbische Zeitung berichtet aus dem Alb-Donau-Kreis: „Mitbewerber stoppt vorerst Vergabe von 24 Bauplätzen: Waren die Kriterien ungerecht?“.

Aua, aua, aua. Da ist schon die Frage vom SchwäZ-Redakteur Reiner Schick falsch. Der entscheidende Punkt nämlich ist der, ob überhaupt irgendwelche nicht sozialen Kriterien (z. B. mit Ortsbezug – wie gerecht auch immer) zum Einsatz kommen DÜRFEN. Das ist gemäß oben verlinkter Rechtsauffassung in Rückgriff auf das Ummendorf-Urteil NUR dann der Fall, wenn es sich um subventionierte Bauplätze handelt.

Abgesehen davon ist auch die Frage nach „gerecht“ versus „ungerecht“ völlig daneben. Vielmehr geht es in diesem Kontext um die Frage danach, ob Kriterien und Anwendung geltendem Recht entsprechen.

Dem SchwäZ-Artikel ist zu diesem wichtigen Merkmal der Angelegenheit überhaupt kein Hinweis zu entnehmen. Erst nach telefonischer Rücksprache mit dem Autor des Beitrags, der von der Relevanz dieses Kriteriums ganz offensichtlich gar keine Ahnung hat, war zu erfahren, es soll sich bei dem infrage stehenden Baugebiet in Öpfingen nicht um subventioniertes Bauland handeln.

Darauf einen Hopfensteiner! Ob und was der Öpfinger Bürgermeister Andreas Braun dazu weiß, habe ich nicht recherchiert. SaSe-Leser wissen, warum (nicht) … Weiterlesen

TS139/20: Ummendorf: Ist auch die wiederholte Bauplatzvergabe fragwürdig?

Ja.
Beleg:

Ich habe schon wieder einen anonymen Brief erhalten!
Ach du armes, armes Hascherl! [reicht der Redakteurin ein Tempo zu]
Nee, nicht so. Dieses Mal richtet sich die Anonymität gegen
den Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert.

„Anonymität gegen …“ – bist du sicher, Frau Linguistin?
Krutzitürken! Du weißt genau, was ich meine!
Besser wär, du schriebest es?
Und die verwendete Exklamation ist übrigens rassistisch.

Der anonyme Brief in der Causa Ummendorf, der mir gestern per Post zuging, endet mit:

Warum anonym? Vermeidung von negativen Folgen für den kritischen Fragesteller.
(Auszug aus einem anonymen Brief an „Karin Burger, SatireSenf“ vom 06.10.2020)

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Der kritische Fragesteller … aus Ummendorf?

Allmählich wird es mit den anonymen Briefen und anonymen Ansichtskarten etwas anstrengend. Eingewebt in den vorliegenden Fall ist das mit obigem Zitat zum Ausdruck gebrachte Misstrauen gegen diese Redaktion, den immer wieder versprochenen Informanten-(Fragemanten-)schutz auch wirklich zu gewähren.

Hinzu kommt, dass der Adressat der im Brief gestellten Fragen nicht wirklich eindeutig ist. Soll ich die beantworten? Kann ich nicht. Ich kann sie noch nicht einmal so in einer Presseanfrage an die Gemeinde Ummendorf verwerten.

Außerdem wissen wir ja spätestens seit hier, dass der Ummendorfer Bürgermeister Klaus B. Reichert auch noch über dem Landespressegesetz Baden-Württemberg steht und kritische Pressenfragen nicht beantwortet. Weiterlesen

HInfo53: Bauplatzvergabe: Gemeinden verstoßen mutmaßlich weiterhin gegen gerichtliche Auffassung

Die Nachwehen der Causa Ummendorf sind beträchtlich. Und zwar beträchtlich niederschmetternd. Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) im April 2020 seine Urteilsbegründung in dem genannten Verfahren (Az.: 3 K 3574/19) veröffentlicht hatte, lässt sich bisher nicht feststellen, dass außer den darin genannten formalen Kriterien (Öffentlichkeit der Beratung etc.) insbesondere die raren inhaltlichen Grundsätze bei der Bauplatzvergabe vieler Gemeinden berücksichtigt werden. Als ein Beispiel von vielen sei die Gemeinde Schemmerhofen genannt. Sie liegt im Landkreis Biberach und mithin im Zentrum der vergaberechtlichen Abenteuerpraxis – weit jenseits richterlicher Weisungen.

Wie stark die aktuelle Vergabepraxis vom geltenden Recht und den vom VG Sig gemachten Vorgaben abweiche und woran genau das festzumachen ist, das erklärt eine aktuelle Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, Esslingen: „Weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen richterlicher Auffassung“.

Zum Verständnis: Oliver Leuze ist der Rechtsanwalt des Klägers im obigen Verwaltungsgerichtsverfahren und deren Verwandtschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sein Qualitätsnachweis: Er obsiegte.

Bevor wir zu der brillanten Aufbereitung der Thematik kommen, hier noch schnell der Hinweis darauf, wie politisch unerwünscht diese essentielle Erhellung zu der komplexen verwaltungsrechtlichen Materie ist. Die Pressemitteilung wurde mit einem großen Verteiler an alle möglichen Medien inklusive der regionalen Tageszeitungen verschickt. Veröffentlicht wurde sie aber bisher lediglich vom Wochenblatt.

Nachstehend die anwaltliche Pressemitteilung im Original ungekürzt in Blau. Ich teile die PM zur besseren Verständlichkeit in zwei Teile. Im ersten Teil wird Bekanntes zum bisherigen Verlauf des Verfahrens zusammengefasst. Auch die formalen Kriterien, die allein in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen zu sein scheinen, werden noch einmal genannt: Weiterlesen

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