Tag Archiv:falsche Tatsachenbehauptung

TS89/20: Offener Brief an Bürgermeister Manfred Härle: Können Sie sich keinen guten Anwalt leisten?

In Reaktion auf meinen TagesSenf vom 26. Mai 2020 „TS76/20: Offener Brief an den CDU-Ortsverband Salem: Wieso schreibt ein Rathaus-Mitarbeiter Ihre Pressemitteilung?“ habe ich am 13. (!) Juni 2020 per Einschreiben Einwurf eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung namens und im Auftrag des Salemer Bürgermeisters Manfred Härle (CDU!) i. e. „Gemeinde Salem“ erhalten.

Nachstehender offener Brief, der entgegen des Usus in der Region auch tatsächlich offen ist, antwortet sowohl Herrn Bürgermeister Manfred Härle wie auch dem für diese Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung dieses offenen Briefes ergeht per E-Mail entsprechende Mitteilung mit dem Link auf diesen Text an Härle wie auch die beauftragte Anwaltskanzlei. Des Weiteren werden alle Räte im Gemeinderat Salem per E-Mail von dem Vorgang unterrichtet.
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Foto: rotmarder / pixelio.de

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister Härle,

herzlichen Dank für die von Ihnen beauftragte Abmahnung, die mir per Einschreiben Einwurf am 13. Juni 2020 postalisch zugegangen ist. In der Abmahnung versucht der von Ihnen mandatierte Rechtsanwalt, mir unter Verweis auf ein angeblich fehlendes Fragezeichen in dem betreffenden, aber noch nicht einmal korrekt bezeichneten Artikel eine falsche Tatsachenbehauptung unterzuschieben.
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TS28/20: Bauplatzvergabe Ummendorf: SWR korrigiert Bericht massiv!

Wer auch immer beruflich über die Causa Ummendorf und die strittige Bauplatzvergabe dort berichtet, an den dabei aufgestellten Behauptungen und an der im Artikel verwendeten Sprache ist die – meistens einzige – Quelle der Informationen unschwer identifizierbar:  die Gemeinde Ummendorf. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob BüM Klaus B. Reichert (CDU) als (einzige) Quelle fungiert oder vielleicht auch der diesbezüglich sehr umtriebige Ummendorfer Gemeinderat, stellvertretende Bürgermeister und MdL Thomas Dörflinger (CDU).

Journalisten, die sich in ihrer Berichterstattung über die Causa Ummendorf exklusiv auf diese eine Quelle stützen,  würdigen etwa die Verfügungskläger durchgehend als „Ehepaar“ herab, um solcherart einen Kontrast zu den armen „Familien“ herzustellen, die aktuell und durch die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) an der Realisierung ihrer Häuslebauerträume gehindert sind. Meiner Beobachtung nach ist die Bezeichnung „Ehepaar“ nachgerade der sicherste Hinweis auf diese eine und einzige Quelle, die von meinen Berufskollegen nicht einmal durch eine Nachfrage beim VG Sig abgesichert wird.

Das sprachliche Instrumentarium zur „Sündenbockisierung“ der Verfügungskläger ist nun jüngst durch die tatsachenwidrige Behauptung erweitert worden, selbige hätten die Gemeinde „zum  zweiten Mal verklagt“. Das ist schlicht und einfach nicht wahr und mithin eine falsche Tatsachenbehauptung.

Nach wie vor läuft ein (1) aus prozesstechnischen Gründen zweigliedriges Verfahren vor dem VG Sig und – schon seit Sommer 2019 – ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.

Für das Verfahren vor dem VG Sig wurde für den 10. März 2020 ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaunt. Weiterlesen

TS08/18: Lebensgefahr durch falsche Tatsachenbehauptung des „Montfort-Boten“?

Die redaktionelle Verantwortung für den nichtamtlichen Teil des Amtsblatts in der Gemeinde Langenargen, dem Montfort-Boten, liege, so steht es zu lesen, bei der Schwäbischen Zeitung. Was man allerdings sowohl im Südkurier wie in der Schwäbischen Zeitung täglich an Missbrauch der deutschen Sprache und dem hehren Grundsatz der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung (aktuelles Beispiel; Eintrag vom 14.11.2018) lesen muss, lässt mithin auch für Amtsblätter, die sich mit solchen Verlagen gemeinmachen, Übles befürchten.

Und tatsächlich: In der Gemeinde Langenargen wäre es besser, nicht ernsthaft krank zu werden und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu benötigen. Das könnte übel ausgehen! Denn die zuständige Redakteurin der Schwäbischen Zeitung, Angela Schneider, die gleichzeitig noch die redaktionelle Verantwortung für den Montfort-Boten hat, nimmt sich zwar gerne die Zeit, Kritikern des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung persönlich „eine andere Sicht der Dinge zu vermitteln“ (vulgo: sie zu beeinflussen), auf ihre redaktionellen Pflichten allerdings verwendet sie offensichtlich weit weniger Energie. Denn die im Montfort-Boten vom 16. November 2018 für den ärztlichen Notfalldienst angegebene Telefonnummer ist schlicht falsch (vulgo: falsche Tatsachenbehauptung). Die KORREKTE – und im Extremfall möglicherweise lebensrettende Telefonnummer lautet:
116 117! Weiterlesen

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