Tag Archiv:Franz Wohnhaas

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
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Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

Ummendorf ist eine kleine (4.324 Einwohner) Gemeinde im Landkreis Biberach. Verwaltungschef dort ist Klaus Reichert (CDU). Er übt diese Position nun schon in der dritten und sich dem definitiven Ende zuneigenden Amtszeit aus. 2014 wurde er mit 87 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Die 16 Gemeinderatssitze verteilen sich bisher und seit der Kommunalwahl 2014 auf 10 Sitze für CDU/Freie Wähler (61,3 Prozent) und 6 Mandate für Aktive Wähler (38,7 Prozent).

Derzeit und nicht gerade rühmlich erregt Ummendorf landesweit Aufmerksamkeit. Der Grund: Die Bauplatzvergaberichtlinien in Ummendorf für das Baugebiet „Heidengäßle /Mühlbergle II“, deren Kriterien und das Zustandekommen dieser Regelung. Zu 33 Bauplätzen dort waren 159 Bewerbungen eingegangen.

Ab hier wird es kompliziert. Die Gemeinde Ummendorf hatte sich in einem Gemeinderatsbeschluss 2018 für ein kompliziertes Bonussystem entschieden, mit dem Bauplatzbewerber bewertet und ausgewählt wurden. Dabei spielen das Alter der Bewerber, die Anzahl der Kinder, die Wohnsitzdauer in Ummendorf sowie Bonuspunkte durch Ehrenämter eine Rolle.

Noch komplizierter wird der Vorgang dadurch, dass sich ein Gemeinderat durch sein Amt angeblich entsprechende Bonuspunkte (via Ehrenamt) verschafft haben soll und dann anschließend auch in den Genuss eines zugewiesenen Bauplatz gekommen sei.

Zwei der abgewiesenen Bewerber um einen Bauplatz in Ummendorf schlugen daraufhin den Weg zum Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ein. Und das hat jetzt einen nahezu spektakulären Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen (VG-Pressemitteilung zum Beschluss). Dieser Beschluss untersagt es der Gemeinde Ummendorf bis auf weiteres, Bauplätze zu vergeben und notariell beurkundete Kaufverträge abzuschließen. Weiterlesen

TS21/19: Ochsenhausen: Wenn die Kritiker den Taschenrechner anwerfen

Schlimm genug, wenn gemeines Volk insubordiniert und kommunale Entscheidungsträger kritisiert. Richtig übel für Letztgenannte aber wird es, wenn diese Kritiker womöglich sachkundig (z. B. im Verwaltungs- und in diesem Fall im kommunalen Haushaltsrecht) sind und einen Taschenrechner zu bedienen wissen. In einem weiteren pdf-Dokument auf seinem Blog MischDichEin-ox.de stellt der Ochsenhausen-Bürgermeister-Kritiker Franz Wohnhaas  anhand von vorliegenden Zahlen und dem brisanten Thema Altenheim die unter die Haut gehende Gretchenfrage; „Wo sind die Millionen geblieben?“

Möglicher Profiteur der bisher nicht nachzuvollziehenden Großzügigkeit der Stadt Ochsenhausen (Eigentumsübertrag eines Grundstücks samt darauf befindlicher Immobilien) ist die St. Elisabeth Stiftung gGmbH (SES). Dort freue man sich über so viel Generosität aus Steuermitteln. Nach Angaben von Franz Wohnhaas soll der Vorstandssprecher Peter Wittmann in einer Konferenz mit Bezug auf den Eigentumsübergang des Altenheims gesagt haben: „In Ochsenhausen haben wir einen Coup gelandet. Diese Kuh muss noch gemolken werden!“

Hinweis: Die Kuh, die hier zur Verwertung der offensichtlich kapitalistisch ambitionierten Stiftung ansteht, wurde aus dem Vermögen der Ochsenhausener Bürger ausgegliedert.

Wohnhaas‘ Kritik auf der Grundlage überprüfbarer Zahlen erhält weiteres Gewicht; zusätzlich zu seinem furiosen Sieg vor dem Landgericht Ravensburg, vor das ihn die Stadt Ochenhausen gezerrt hatte.

Auch dem Forum Langenargen, auf dem man einzelne Textbeiträge nicht gezielt verlinken kann, was der Kritik an Relevanz und Verbreitung nimmt, steht ein solcher Taschenrechner-Meister zur Verfügung. Der hatte sich vor kurzem sehr differenziert mit den Haushaltszahlen in Langenargen auseinandergesetzt.

Leider ist dieser Beitrag inzwischen aufgrund der herben technischen Defizite des Blogs  unauffindbar. Forum Langenargen verfügt noch nicht einmal über eine Suchfunktion. Unverständlich, warum sich angeblich so engagierte Kritiker ihr Werkzeug solcherart selbst aus der Hand schlagen und nicht bereit sind, sich den Anforderungen moderner Kommunikation im Internet zu stellen. Schon nach wenigen Tagen verschwinden alle dort veröffentlichten Texte im Nirwana des komplett abwesenden Navigationsmanagements.  Ein dicker Fall für die „Ärgerlich“-Rubrik des Forums! Überdies entblößt sich die in der Sache durchaus berechtigte Kritik, wenn deren Emittenten sich den Maßstäben nicht beugen, die sie an andere anlegen: Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

TS20/19: Die Chose mit den einstweiligen Verfügungen: Wochenzeitung kontext und AfD

Wenn es etwas gibt, was mich noch rascher auf die Palme bringt als Bürgermeister und Gemeinderäte in Feudalherrenpose, dann sind das anwaltliche Abmahnungen (mit äußerungsrechtlichem Bezug) und die Androhung von einstweiligen Verfügungen. Die extrem kurze Reaktionszeit erklärt sich aus meiner diesbezüglich ruhmreichen publizistischen Vergangenheit, mit derer 208. Wiederholung ich die SaSe-Stammleser nicht langweilen möchte.

Auch deshalb mein ganz persönlicher Bezug zu der Leuchtturm-Entscheidung des Landgerichts Ravensburg im Verfahren Stadt Ochsenhausen gegen den Bürgermeister-Kritiker Franz Wohnhaas (hier und hier).

Im Übrigen bin ich bei meiner redaktionellen Arbeit zum Thema Bürgerrechtler in Baden-Württemberg ständig mit den nahezu panischen Ängsten der Kritiker vor den genannten anwaltlichen Abmahnungen und angedrohten einstweiligen Verfügungen konfrontiert. Jüngstes Beispiel: Der Energiepark Hahnennest (EPH) und die Metzler-Brodmann Saaten GmbH mahnen zwei Kleinbauern anwaltlich und mit Abmahnkosten in Höhe von – je Adressat – über 1.000 Euro wegen vier Wörtern ab; zwei von denen lauten: „die Pflanze …“, das dritte Wort ist eine Negation.

Immerhin passt diese von mir als Einschüchterungsversuch gewertete Attacke in ein Szenario, bei der so banale Veranstaltungen wie ein Informationsabend über die Agrarpflanze Silphie mit Polizei und einem Sicherheitsdienst abgesichert werden muss (Bericht hier).

Heute erhalte ich den Leser-Hinweis auf eine weitere Leuchtturm-Entscheidung in der Sparte einstweilige Verfügungen – auf einem höheren Level: Die Wochenzeitung kontext hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zum Thema AfD eine Entscheidung erstritten, die sie selbst als Stärkung der „Wächterfunktion der Presse“ bewertet. Dabei ging es um einen ganzen Stapel von öffentlichen Verlautbarungen von Marcel Grauf, einem rechtsextremen AfD-Mitarbeiter im Landtag Baden-Württemberg. Einzelheiten und Verfahrenschronologie dazu hier. Weiterlesen

TS18/19: Ochsenhausen: Trotz des gewonnenen Verfahrens keine Transparenz

Inzwischen liegt das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 4 O 378/18) im Einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Ochsenhausen gegen den Kritiker Franz Wohnhaas schriftlich vor. SaSe hatte die Verhandlung am 21. Februar 2019 und den bedeutsamen Ausgang des Verfahrens hier kommentiert: Der Antrag wurde abgewiesen. In der mündlichen Urteilbegründung hielt Richter Matthias Schneider dem anwesenden Bürgermeister Andreas Denzel einen Vortrag über Meinungsfreiheit, der sich gewaschen hatte. Die Schwäbische Zeitung, bei der Verhandlung vertreten durch Tobias Rehm, veröffentlichte die Schmach des mit peinlicher Arroganz vor Gericht aufgetretenen Bürgermeisters plus Entourage zeitnah und ungeschminkt.

Nun hat der Verfügungsbeklagte und Verfahrenssieger Franz Wohnhaas zu Verfahren und Urteil einen neuen Text auf seinem Blog MischDichein-ox.de veröffentlicht. Darin wird unter anderem auch der nicht ganz unwesentliche Kostenaspekt (das nicht wirklich preisgünstige und vollkommen unnötige Verfahren muss der Steuerzahler finanzieren) thematisiert: Weiterlesen

TS19/18: Uhldingen-Mühlhofen: Gemeinderat straft kritischen Bürger ab

In dem sehr nachdenklichen und bedachten Artikel „Alte Schule: Da sind wir dann aufgestanden und gegangen“ berichtet der Autor Peter Groß einen Vorfall, der mich wieder einmal an den Rand meines Fassungsvermögens bringt:

Vom Gemeinderat W. versuchte ich seit Wochen einen Gesprächstermin zu bekommen. Am 12.12. hat er mich wissen lassen, dass daraus nichts wird, weil ich mich in der Gemeinderatssitzung respektlos und kindisch verhalten hätte gegenüber dem amtierenden Gemeinderat und Bürgermeister. Die Machtdemonstration durch das Aufstehen und gehen bei der Danksagung des Gemeinderats an Bürgermeister Lamm, angeführt durch mich, hätte ihn schwer enttäuscht, so sagte es mir ein Einwohner.
(Peter Groß am 17.12.2018 auf GUM e. V.: „Alte Schule: Da sind wir dann aufgestanden und gegangen“; Hervorhebg. K. B.)

Ein Gemeinderat verweigert einem kritischen Bürger das Gespräch mit dem Hinweis, er habe sich respektlos und kindisch verhalten? Welches Menschenbild beherrscht solche Bürgervertreter, wenn sie glauben, die Wähler für unbotmäßiges Verhalten abstrafen zu dürfen? Und war nicht das Phänomen Gesprächsverweigerung von jeher ein Merkmal von Autokraten? Weiterlesen

TS13/18: Musterbespiel Ochsenhausen: Hochprofessionelle Kritik und exzellente Quellen

Über die Vorgänge in Ochsenhausen (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg) hatte SaSe hier schon einmal ausführlich berichtet: Der frühere Bürgermeister Franz Wohnhaas übt auf seinem Blog misch-dich-ein-ox.de sowie in gleichlautenden Wurfsendungen an Haushalte in Ochsenhausen umfassende Kritik an Bürgermeister Andreas Denzel und der Stadtverwaltung.
Wie schon in HInfo24 bedauert, ist es mir leider aus formalrechtlichen Gründen bisher nicht möglich, den Wohnhaas-Blog direkt zu verlinken. Aus technischen Gründen unterblieb bisher auch die Rückverlinkung des SaSe-Artikels zu Ochsenhausen auf Wohnhaas‘ Blog. Damit wird der m. E. berechtigten Kritik Wohnhaas‘ die verdiente Verbreitung beschnitten.

Übrigens: Die von Bürgermeister Andreas Denzel in einer Gemeinderatssitzung behauptete und von der Schwäbischen Zeitung (SZ) hier berichtete „Abmahnung“ an den Blogger zur Verwendung des Stadtlogos sowie die ebenfalls angekündigte Abmahnung wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen ist bisher nach Angaben von Franz Wohnhaas nicht erfolgt. [siehe Aktualisierung unten] Auch dieses Beispiel bekräftigt, was der professionell vorgehende Kritiker mit weiteren konkreten Fällen zu belegen trachtet: Bürgermeister Andreas Denzel sage nicht die Wahrheit. Das  müsste für eine Regionalzeitung eigentlich Anlass sein, den „Abweichungen“ nachzugehen. Doch in der SZ kann ich bisher nichts zu der schwerwiegenden Kritik des Bloggers und den im Raume stehenden „alternativen Fakten“ der Stadtverwaltung finden? Weiterlesen

HInfo24: Bürger gegen Feudalherren im Rathaus: Das Beispiel Ochsenhausen

Sie sind Bürger ihrer Gemeinden. Sie wollen einfach nur an der Kommunalpolitik beteiligt werden. Sie wollen Transparenz im Rathaus und in der Gemeinderatsarbeit. Sie haben ein verbrieftes Recht dazu. Aber sie werden nicht gehört und oft genug auch noch von den kritisierten Machthabern – i. e. Bürgermeistern – in kapitalistisch motivierter Kumpanei zusammen mit der örtlichen Monopolpresse diskreditiert. Für mich sind sie Bürgerrechtler im ursprünglichsten Sinne des Wortes.

Nachdem ich mich diesem Thema schon vor einiger Zeit und am Beispiel der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) zugewandt hatte, staune ich doch sehr, wie viele engagierte Bürger in ganz unterschiedlichen Gemeinden gezwungen sind, den Weg über die Internetöffentlichkeit zu gehen, weil die jeweils zuständigen Bürgermeister ihnen das Gespräch und die Diskussion verweigern.

Einen ganz jungen Höhepunkt erreicht das unerträgliche Feudalherrengewese einzelner Bürgermeister in der Gemeinde Langenargen (Vorgeschichte). In einer Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 19. November 2018 hatte Bürgermeister Achim Krafft doch tatsächlich zelebrierte „Wertschätzung“  verlangt und zur Voraussetzung für Bürgerbeteiligung erhoben. Eine diesbezügliche Initiative ist inzwischen – und für den  kritischen Beobachter wenig überraschend – verstorben!
Erde an Krafft: Wir haben das Jahr 2018 und Kaiser Wilhelm ist schon eine enorme Weile tot! Oder müssen wir unterstellen, dass Krafft den Unterschied zwischen „Wertschätzung“ und „Kooperationsbereitschaft“ nicht kennt? Weiterlesen

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