Tag Archiv:Landespressegesetz Baden-Württemberg

HInfo39: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben kann kritische Pressefragen nicht beantworten

[Aktualisierung vom 15.11.2019: Dieser Artikel gibt nicht mehr den aktuellen Sachstand wieder. Nachdem ich die zuständige Rechtsaufsicht – Regierungspräsidium Tübingen – wegen der verweigerten Presseauskunft eingeschaltet hatte, habe ich umgehend Antwort vom RV BO erhalten. Siehe dazu detailliert HInfo40.]

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Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist planerisch für die drei Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Sigmaringen zuständig. Bei einer Flächengröße von 3.500 Quadratkilometern weise die Region derzeit gut 620.000 Einwohner auf, informiert die Verbands-Webseite. Das Verbandsgebiet befindet sich im Regierungsbezirk Tübingen und umfasst 87 Städte und Gemeinden.

Derzeit befindet sich die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben in der politischen Diskussion. Und die ist heftig! Gerade erst hat das Aktionsbündnis Grünzug Salem auf Campact die Petition „Flächenfraß stoppen – Kulturlandschaft bewahren“ gestartet.

Das Aktionsbündnis nimmt innerhalb der drei genannten Landkreise eine ganz besondere Position ein. In Salem nämlich ist es gelungen, die unterschiedlichsten Verbände und Gruppierungen inklusive der Landwirte in einem Bündnis zu vereinen.
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Vertreter des Aktionsbündnis Grünzug Salem im persönlichen Gespräch mit dem Direkter des RV BoOS Wilfried Franke. Über den durchaus angenehmen Verlauf dieses Gesprächs berichten die Vertreter des Aktionsbündnisses hier. Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündni Grünzug Salem

Vertreter des Aktionsbündnis Grünzug Salem im persönlichen Gespräch mit dem Direkter des RV BO Wilfried Franke (links). Über den durchaus angenehmen Verlauf dieses Gesprächs berichten die Vertreter des Aktionsbündnisses hier.
Foto: Mit freundlicher Genehmigung des Aktionsbündni Grünzug Salem

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Drei Landkreise verplanen, aber keine Antworten für die Presse?

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (nachstehend mit „RV BO“ abgekürzt) trägt mit seinem staatlichen Auftrag (hier) und ganz besonders angesichts der aktuellen Klimawandel-Diskussion eine enorme Verantwortung. Umso verstörender ist es, dass sich dieser große Verband mit der für die genannte Region so weitreichender Planungsgewalt nicht in der Lage sieht, eine elf Punkte umfassende Presseanfrage zu beantworten. Weiterlesen

TS08/18: Lebensgefahr durch falsche Tatsachenbehauptung des „Montfort-Boten“?

Die redaktionelle Verantwortung für den nichtamtlichen Teil des Amtsblatts in der Gemeinde Langenargen, dem Montfort-Boten, liege, so steht es zu lesen, bei der Schwäbischen Zeitung. Was man allerdings sowohl im Südkurier wie in der Schwäbischen Zeitung täglich an Missbrauch der deutschen Sprache und dem hehren Grundsatz der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung (aktuelles Beispiel; Eintrag vom 14.11.2018) lesen muss, lässt mithin auch für Amtsblätter, die sich mit solchen Verlagen gemeinmachen, Übles befürchten.

Und tatsächlich: In der Gemeinde Langenargen wäre es besser, nicht ernsthaft krank zu werden und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu benötigen. Das könnte übel ausgehen! Denn die zuständige Redakteurin der Schwäbischen Zeitung, Angela Schneider, die gleichzeitig noch die redaktionelle Verantwortung für den Montfort-Boten hat, nimmt sich zwar gerne die Zeit, Kritikern des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung persönlich „eine andere Sicht der Dinge zu vermitteln“ (vulgo: sie zu beeinflussen), auf ihre redaktionellen Pflichten allerdings verwendet sie offensichtlich weit weniger Energie. Denn die im Montfort-Boten vom 16. November 2018 für den ärztlichen Notfalldienst angegebene Telefonnummer ist schlicht falsch (vulgo: falsche Tatsachenbehauptung). Die KORREKTE – und im Extremfall möglicherweise lebensrettende Telefonnummer lautet:
116 117! Weiterlesen

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