Tag Archiv:Landrat Dr. Heiko Schmid

TS81/20: Ochsenhausen: Dienstaufsichtsbeschwerde und Untätigkeitsklage gegen BüM Andreas Denzel

Letztes Jahr hatte eine SchwäZ-Berichterstattung zu dem Phänomen demokratischen Streites noch getitelt: „Reibereien im Ochsenhauser Gemeinderat“. Dabei gehört die Verwendung des Wortes „Reibereien“ zum typischen und die demokratischen Prozesse abwertende Wording der SchwäZ-Lokalredaktionen.

Eine „Reiberei“ ist nach DUDEN-Definition eine „die partnerschaftlichen Beziehungen beeinträchtigende Meinungsverschiedenheit, Auseinandersetzung …“. Da es sich bei den „Beziehungen“ zwischen Gemeinderäten und Bürgermeister aber nicht um Partnerschaften handelt, ist dieser Begriff hier vollkommen fehl am Platz. Er manipuliert den Leser.

Streit ist der demokratische Regelfall! Und mithin keine „Nachricht“ wert, wie allen Journalisten als erste wichtige Unterscheidung zwischen den Meldungen „Hund beißt Mann“ und „Mann beißt Hund“ beigebracht wird. Wer also seine Berichterstattung aus dem Gemeinderat mit „Reibereien“ überschreibt, hat mit Demokratie nichts am Hut. Weiterlesen

HInfo45: Offener Brief an den Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser: Wann werden Sie dem Presserecht in Ihrer Zuständigkeit Geltung verschaffen?

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Tappeser,

„mein Name ist Karin Burger. Ich bin hauptberufliche freie Journalistin; aus gesundheitlichen Gründen jedoch nur noch eingeschränkt publizistisch tätig. Im Internet gebe ich den Meta-Blog SatireSenf.de heraus, der sich – in der vom Blog-Namen avisierten scharfen Diktion – mit Demokratiedefiziten und Intransparenz auf kommunaler Ebene in den mich umgebenden Landkreisen befasst.
Darüber hinaus bin ich Autorin der Wochenzeitung Kontext.“

Ich bitte Sie, sich diesen Absatz zu merken. Er wird im weiteren Verlauf unseres „Gesprächs“ noch von Bedeutung sein. Denn mit diesem Vorstellungspassus meiner Person beginnt jede Presseanfrage von mir.

Derzeit recherchiere ich zu dem Unternehmen Baupilot GmbH, ein kommunaler Dienstleister bei der Grundstücksvermarktung, der auf hohe und höchste Referenzen verweisen kann und den Kommunen etwa vom Gemeindetag Baden-Württemberg ausdrücklich empfohlen wird.

Im Zuge dieser Recherchen habe ich auch eine Presseanfrage an das Landratsamt Biberach in seiner Zuständigkeit als „Dienstherr“ für den Wainer Bürgermeister Stephan Mantz (Freie Wähler) gestellt. Diese Presseanfrage wurde – anders als etwa mehrerer solcher an Stephan Mantz selbst – zumindest teilweise beantwortet.

Alarmierend an der Presseauskunft des Landratsamts Biberach, namentlich des Pressesprechers Bernd Schwarzendorfer, ist nachstehender Absatz. Er ist nicht nur alarmierend. Er ist auch Anlass meines Schreibens an Sie:

„Wir weisen darauf hin, dass wir hinsichtlich Ihres Blogs „Satiresenf.de“ keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch erkennen können. Insbesondere verweisen wir auf einen Beschluss des VG Augsburg vom 31. Mai 2016 – Au 7 E 16.251.“
(Presseauskunft Landratsamt Biberach, Bernd Schwarzendorfer am 07.02.2020 an Karin Burger, Redaktion SatireSenf.de; Hervorhebg. K. B.)

Weiter vorne im Text hatte das Landratsamt Biberach ausdrücklich darauf hingewiesen, mir die dann folgenden dürren Auskünfte zu den Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters Stephan Mantz nur „im Hinblick auf Ihre Recherchen für die Wochenzeitung Kontext“ zu beantworten.

Das ist ein derart massiver Eingriff in die Berufsausübung einer freien Journalistin, dass ich beim Aufzeigen der geltenden Rechtslage kaum weiß, wo ich beginnen soll. Fangen wir vielleicht mit dem zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg aus dem Jahr 2016 an.
*

Die kostenproduktive Qualität der Rechtsberatung im Landkreis Biberach
Es wirft ein höchst bezeichnendes Licht auf die Qualität der Rechtsberatung, die Ihren Beamten im Landkreis Biberach zur Verfügung steht, dass sich das Landratsamt hier nicht entblödet, ausgerechnet einen Beschluss zu zitieren, der anschließend vom Verwaltungsgerichtshof Bayern wieder kassiert wurde (VGH Bayern 27.01.2017, Az. 7 CE 16.1994). Das Auskunftsrecht des klagenden Bloggers wurde später ausdrücklich bestätigt.

Mehr Dilettantismus geht nicht, oder? Weiterlesen

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.