Tag Archiv:Michael-Hubertus von Sprenger

TS62/16: Gesamtkotzwerke, diverse

+++ Böhmermann-Trara: Schlappe für das Dreamteam Ralf Höcker & Erdogan
Die Affäre Jan Böhmermann hat die nächste juristische Eskalationsstufe erreicht. Bundesweit bekannt wurde der offene Brief von Springer-Chef Mathias Döpfner an Jan Böhmermann. Juristisch brisant darin war die explizite Formulierung, dass Döpfner sich die Aussagen des Entertainers in seinem Schmähgedicht in vollem Umfang zu eigen mache. Als performative Formel war das eine Provokation, der die auf diesem Gebiet einschlägigen Rechtsanwälte nicht widerstehen können. Und es hat geklappt: Erdogan geht jetzt auch gegen Döpfner juristisch vor.
Inzwischen aber hat der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan entweder die Kanzlei gewechselt oder das Heer seiner deutschen Rechtsanwälte – zukunftsträchtig? – erweitert. War es in den Attacken gegen Jan Böhmermann selbst noch der Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger,  wird der „Irre vom Bosporus“ (Diktum Martin Sonneborn; ich mache mir dessen Aussage aber nicht zu eigen …)  jetzt (auch?) von der Anwaltskanzlei Höcker vertreten. Der Medienanwalt Dr. Ralf Höcker hatte sich zuletzt durch Mandate für AfD-Politiker in die Schlagzeilen gebracht. Weiterlesen

TS50/16: #Böhmermann: „Tagesspiegel“, AFP und ZDF-Redakteure emittieren juristischen Dummfug!

+++ AFP und „Tagesspiegel“ schreiben Blödsinn wegen einstweiliger Verfügung
Och Mönsch, Kollegen vom Tagesspiegel & AFP: Kann man sich nicht schnell einmal sachkundig zum  Thema machen, bevor man in einer derart wichtigen Sache wie dem Fall Jan Böhmermann so einen Blödsinn raushaut bzw. den Quatsch einfach von  AFP übernimmt?

Erdogans deutscher Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger will nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP deshalb nun eine einstweilige Verfügung vorbereiten, die innerhalb eines Monats eingereicht werden müsse.
(Tagesspiegel 14.04.16: „Anwalt will einstweilige Verfügung gegen Jan Böhmermann einreichen“; Hervorheb. SaSe)

Kein Anwalt in Deutschland und auch nicht der von Großkotz Erdogan kann eine „einstweilige Verfügung einreichen“ (Überschrift) oder „vorbereiten“. Allerhöchstens kann er bei einem Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, die im Übrigen auch nur ein Gericht erlassen kann!

Und in peinlicher juristischer Unkenntnis bzw. mit verabsäumter Einordnung geht es dann im Artikel weiter:

Unterdessen wurde ein internes Schreiben des ZDF-Redakteursausschusses bekannt. Die Redakteure fordern darin die Löschung der Erdogan-Satire aus der Mediathek zurückzunehmen. Das meldete Spiegel Online. Der Brief wurde dem Bericht zufolge am Donnerstagmorgen vom Redakteursausschuss über die Hauspost an alle Büros der ZDF-Zentrale in Mainz verschickt.
„Wir würden es begrüßen, wenn die ‚Schmähkritik‘ vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte“, heißt es dort. „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt.“ Auch in anderen Sendungen wie „extra3“ würden Politiker teils hart kritisiert. (Tsp)
(ibid.)

Warum erfolgt hier nicht die von Journalisten zu erwartende Einordnung? Bei aller Bereitschaft, das ZDF zu kritisieren: Der Sender ginge ein juristisches Risiko ein, würde er das schon inkriminierte Werk weiter verbreiten. Ein Risiko für den Fall, dass die Gerichte später die „Strafbarkeit“ bestätigen. Das ZDF müsste im Veröffentlichungsfalle ebenfalls eine anwaltliche Abmahnung bzw. eine einstweilige Verfügung gewärtigen. Die juristischen Gegebenheiten sind eben leider so. Wie sinnvoll ist das Begehren der ZDF-Redakteure, von ihrem Sender zu verlangen, dieses doch erhebliche Risiko einzugehen?
Und bitte: Warum kennen ZDF-Redakteure diese rechtlichen Unwägbarkeiten nicht?
Wer jemanden fragen möchte, der sich mit so etwas auskennt: Bitteschön! Weiterlesen

TS49/16: Raten Sie das Thema dieser Satire-Meldungen!

+++ Diekmann veröffentlicht Fake-Interview mit Böhmermann
Zum Gähnen, aber Kai Diekmann (nicht: die BILD!) klopft sich auf die Schenkel: Der Aufmerksamkeitsdurstige hatte ein gefälschtes Böhmermann-Interview im Internet erfolgreich auf die Verteiler-Reise geschickt. Nun freut man sich über die Kollegen, die auf den Fake reinfielen. Die hätten das angeblich an Böhmermanns haarsträubenden Ansagen erkennen müssen. Die Aufregung ist groß genug für einen zweiten Meedia-Artikel. Die FAZ weiß auch etwas.
Senf: So so. Ich fand das Erdogan-Gedicht schon haarsträubend genug; aber es war kein Fake. Was bitte an der Diekmann-Aktion ist „Spaß“?


+++ Jan Böhmermann unterschreibt keine Unterlassungserklärung
Publizisten mit Prozesserfahrung (das ist jetzt eine subtile Anspielung auf mich selbst) freuen sich, dass Jan Böhmermann nicht so einfach in die Knie geht, wie das in diesem Fall einer Satire über den DSDS-Teilnehmer und Liedchenträllerer Florian Fesl leider der Fall war. Böhmermann unterschreibt eine entsprechende Unterlassungserklärung  nicht (Quelle).
Senf: „Unterlassung“ verweist auf den zivilrechtlichen Weg. Nächster Schritt des Erdogan-Anwalts Michael-Hubertus von Sprenger wäre dann möglicherweise ein Antrag auf einstweilige Verfügung bei einem Landgericht oder – noch wahrscheinlicher – einer der Pressekammern des Landes. Lassen Sie mich raten: Hamburg? Diesem Schritt könnten Böhmermann und seine Anwälte durch eine Schutzschrift versuchen vorzubeugen, wenn ihre Prozessstrategie das zulässt. Weiterlesen

TS47/16: Jan Böhmermann unter Polizeischutz und jeden Tag eine weitere Eskalation

+++ Jan Böhmermann jetzt unter Polizeischutz
Der Medienkritiker Stefan Niggemeier bringt die aktuelle Dynamik in Sachen Jan Böhmermann in diesem Tweet auf den Punkt! SaSe kann der Flut der Meldungen nur hilflos hinterher tippen.
Neueste Eskalationsstufe, vermeldet in Tagesschau und Tagesthemen am 12. April 2016: Aufgrund von massiven Drohungen steht Jan Böhmermann jetzt unter Polizeischutz. Die Neo-Magazin-Royale-Sendung für diese Woche wurde abgesagt.
Der türkische Staatspräsident Erdogan geht inzwischzen auf drei verschiedenen Wegen juristisch gegen den Satiriker vor und hat den deutschen Medienanwalt Michael-Hubertus von Sprenger als Vollstrecker mandatiert. Der gab am Dienstagabend dem heute-journal ein Interview. Auffallend dabei war die auch optisch wahrnehmbare, durch bequemes Zurücklehnen artikulierte Selbstgefälligkeit des Anwalts, wie sie für deutsche Medienanwälte so typisch ist. Sprenger tritt in diesem Fall mit einem Erziehungsauftrag an. Im heute-journal erklärte er dafür sorgen zu wollen, dass sich die Beleidigung nicht wiederholt. Zu den prominenten Kunden dieses Anwalts gehören unter anderem der Holocaust-Leugner David Irving und der Chefredakteur des Compact-Magazins Jürgen Elsässer. Weiterlesen

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