Tag Archiv:Stadt Ochsenhausen

SatBur21: Bauplatzvergabe in Ochsenhausen – Die Rechtsauffassung der … Gurke?

SATIRE

Gurke: „[…] hat Bürgermeister Andreas Denzel dem Gemeinderat die Modelle vorgestellt, nach denen Bauplätze vergeben werden können.“

Gurke: „[…] Einheimischenmodell … Der Europäische Gerichtshof sieht die systematische Bevorzugung Einheimischer als eine rechtswidrige Diskriminierung an.“

Ich: „Stopp, stopp, stopp! Ich komme gar nicht mehr mit. Lauter Lücken. Das versteht ja kein Mensch so.“
Gurke: „Ja, gute Frau, woran hakt’s denn?“
Ich, hektisch: „Ich krieg das so schnell nicht abgeschrieben. Mir fehlen ganze Stücke zwischendrin. Meine Leser verstehen ja dann nicht, worum es geht.“
Gurke: „Gegen verfahrenstechnische Optimierungen unserer Kommunikation habe ich nichts einzuwenden. Gibt es Vorschläge?“
Ich: „Von vorne? Mit System?“
Gurke, seufzend: „Grundsätzlich ja. Aber wir müssen das komprimieren, denn allmählich geht mir auch die Schale aus.“

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Wahrscheinlich verliere ich mit dieser Story und ihrer Faktizität (wer lacht?) auch noch den Rest meiner Leserschaft. Aber ich kann es nicht ändern. In meiner Küche liegt eine Gurke. Glauben Sie es nun oder nicht: Die Gurke kommuniziert mit mir.

Nein, natürlich „SPRICHT“ sie nicht. Was ist denn das für ein idiotischer Gedanke? Ich möchte doch schwer hoffen, dass wir uns auf den minimalen gesellschaftlichen Konsens verständigen können, dass Gurken nicht sprechen und sich speziell geheime Geheimdienste auch nicht in mein Hirn einloggen. Wollen. Werden. Möchten.

Offensichtlich habe ich mich bisher nicht ausreichend mit Aufzucht, Pflege und Haltung von Cucumis sativus beschäftigt. Wobei in der Literatur dazu auch nicht beschrieben steht, dass einzelnen Exemplaren dieser Gattung aus der Familie der Kürbisgewächse eine ganz spezielle Kommunikationsform zur Verfügung steht: über Schriftzeichen in der Schale.

Ich kann aber auch nicht ausschließen, dass die in meiner Küche ein juristisches Proseminar abhaltende Gurke ein „Einzeltäter“ ist – möglicherweise sogar von zweifelhafter „psychischer Gesundheit“ – oder wie immer das bei Gurken heißt. Der Generalbundesanwalt mag frohgemut darüber hinwegwichteln, wenn er schriftliche Belege für die offensichtlich brandgefährliche mentale Instabilität von Individuen Kenntnis erhält, die noch dazu berechtigt sind, Waffen zu führen. Ich werde solches nicht tun. Ich werde nicht schweigen. Die Welt muss es wissen: In meiner Küche liegt eine Gurke, die sich dezidiert mit der Bauplatzvergabe in Ochsenhausen, Landkreis Biberach (wo sonst?), auskennt, diese beschreibt und bewertet. Ja. Es ist so: Es handelt sich um eine Gurke mit Rechtauffassung. Weiterlesen

TS65/19: Gemeinde Ummendorf: Spektakulärer Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

Ummendorf ist eine kleine (4.324 Einwohner) Gemeinde im Landkreis Biberach. Verwaltungschef dort ist Klaus Reichert (CDU). Er übt diese Position nun schon in der dritten und sich dem definitiven Ende zuneigenden Amtszeit aus. 2014 wurde er mit 87 Prozent der abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Die 16 Gemeinderatssitze verteilen sich bisher und seit der Kommunalwahl 2014 auf 10 Sitze für CDU/Freie Wähler (61,3 Prozent) und 6 Mandate für Aktive Wähler (38,7 Prozent).

Derzeit und nicht gerade rühmlich erregt Ummendorf landesweit Aufmerksamkeit. Der Grund: Die Bauplatzvergaberichtlinien in Ummendorf für das Baugebiet „Heidengäßle /Mühlbergle II“, deren Kriterien und das Zustandekommen dieser Regelung. Zu 33 Bauplätzen dort waren 159 Bewerbungen eingegangen.

Ab hier wird es kompliziert. Die Gemeinde Ummendorf hatte sich in einem Gemeinderatsbeschluss 2018 für ein kompliziertes Bonussystem entschieden, mit dem Bauplatzbewerber bewertet und ausgewählt wurden. Dabei spielen das Alter der Bewerber, die Anzahl der Kinder, die Wohnsitzdauer in Ummendorf sowie Bonuspunkte durch Ehrenämter eine Rolle.

Noch komplizierter wird der Vorgang dadurch, dass sich ein Gemeinderat durch sein Amt angeblich entsprechende Bonuspunkte (via Ehrenamt) verschafft haben soll und dann anschließend auch in den Genuss eines zugewiesenen Bauplatz gekommen sei.

Zwei der abgewiesenen Bewerber um einen Bauplatz in Ummendorf schlugen daraufhin den Weg zum Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen ein. Und das hat jetzt einen nahezu spektakulären Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen (VG-Pressemitteilung zum Beschluss). Dieser Beschluss untersagt es der Gemeinde Ummendorf bis auf weiteres, Bauplätze zu vergeben und notariell beurkundete Kaufverträge abzuschließen. Weiterlesen

TS20/19: Die Chose mit den einstweiligen Verfügungen: Wochenzeitung kontext und AfD

Wenn es etwas gibt, was mich noch rascher auf die Palme bringt als Bürgermeister und Gemeinderäte in Feudalherrenpose, dann sind das anwaltliche Abmahnungen (mit äußerungsrechtlichem Bezug) und die Androhung von einstweiligen Verfügungen. Die extrem kurze Reaktionszeit erklärt sich aus meiner diesbezüglich ruhmreichen publizistischen Vergangenheit, mit derer 208. Wiederholung ich die SaSe-Stammleser nicht langweilen möchte.

Auch deshalb mein ganz persönlicher Bezug zu der Leuchtturm-Entscheidung des Landgerichts Ravensburg im Verfahren Stadt Ochsenhausen gegen den Bürgermeister-Kritiker Franz Wohnhaas (hier und hier).

Im Übrigen bin ich bei meiner redaktionellen Arbeit zum Thema Bürgerrechtler in Baden-Württemberg ständig mit den nahezu panischen Ängsten der Kritiker vor den genannten anwaltlichen Abmahnungen und angedrohten einstweiligen Verfügungen konfrontiert. Jüngstes Beispiel: Der Energiepark Hahnennest (EPH) und die Metzler-Brodmann Saaten GmbH mahnen zwei Kleinbauern anwaltlich und mit Abmahnkosten in Höhe von – je Adressat – über 1.000 Euro wegen vier Wörtern ab; zwei von denen lauten: „die Pflanze …“, das dritte Wort ist eine Negation.

Immerhin passt diese von mir als Einschüchterungsversuch gewertete Attacke in ein Szenario, bei der so banale Veranstaltungen wie ein Informationsabend über die Agrarpflanze Silphie mit Polizei und einem Sicherheitsdienst abgesichert werden muss (Bericht hier).

Heute erhalte ich den Leser-Hinweis auf eine weitere Leuchtturm-Entscheidung in der Sparte einstweilige Verfügungen – auf einem höheren Level: Die Wochenzeitung kontext hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zum Thema AfD eine Entscheidung erstritten, die sie selbst als Stärkung der „Wächterfunktion der Presse“ bewertet. Dabei ging es um einen ganzen Stapel von öffentlichen Verlautbarungen von Marcel Grauf, einem rechtsextremen AfD-Mitarbeiter im Landtag Baden-Württemberg. Einzelheiten und Verfahrenschronologie dazu hier. Weiterlesen

TS18/19: Ochsenhausen: Trotz des gewonnenen Verfahrens keine Transparenz

Inzwischen liegt das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 4 O 378/18) im Einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Ochsenhausen gegen den Kritiker Franz Wohnhaas schriftlich vor. SaSe hatte die Verhandlung am 21. Februar 2019 und den bedeutsamen Ausgang des Verfahrens hier kommentiert: Der Antrag wurde abgewiesen. In der mündlichen Urteilbegründung hielt Richter Matthias Schneider dem anwesenden Bürgermeister Andreas Denzel einen Vortrag über Meinungsfreiheit, der sich gewaschen hatte. Die Schwäbische Zeitung, bei der Verhandlung vertreten durch Tobias Rehm, veröffentlichte die Schmach des mit peinlicher Arroganz vor Gericht aufgetretenen Bürgermeisters plus Entourage zeitnah und ungeschminkt.

Nun hat der Verfügungsbeklagte und Verfahrenssieger Franz Wohnhaas zu Verfahren und Urteil einen neuen Text auf seinem Blog MischDichein-ox.de veröffentlicht. Darin wird unter anderem auch der nicht ganz unwesentliche Kostenaspekt (das nicht wirklich preisgünstige und vollkommen unnötige Verfahren muss der Steuerzahler finanzieren) thematisiert: Weiterlesen

TS13/19: Pro Meinungsfreiheit: Landgericht Ravensburg weist Stadt Ochsenhausen ab

Okay, ziehen wir diese Meldung vor. Ochsenhausen: Der zu telefonischen Rückrufen partiell nicht fähige Redakteur der Schwäbischen Zeitung Tobias Rehm hat seinen Bericht zu dem sensationellen „Sieg“ des Bürgermeister-Kritikers Franz Wohnhaas in dem Einstweiligen-Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg gestern (21.02.2019) schon veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet schattenfrei die Marschrichtung des Richterspruchs. Er soll den SaSe-Lesern zügig zur Kenntnis gelangen: „Stadt Ochsenhausen will kritisches Rundschreiben verbieten – und scheitert vor Gericht“.

Zu diesem fulminanten Erfolg kriege ich schon am frühen Morgen aufgeregte Mails von anderen Bürgerrechtlern, die von Bürgermeistern abgemahnt werden!

Auch ich war bei dieser denkwürdigen Verhandlung anwesend und werde dazu später noch berichten. Der Ausgang dieses Verfahrens jedoch sollte eine kraftvolle Ermutigung für all jene sein, welche die Herrschenden kritisieren und sich dafür mit teilweise hahnebüchenen anwaltlichen Abmahnungen (aktueller Fall im Kontext des 1.000-Kühe-Stalls; Artikel folgt) – und im Fall der Stadt Ochsenhausen – sogar mit Gerichtsverfahren traktieren lassen müssen.

Allein der „Auftritt“ (anders lässt sich das nicht bezeichnen) des Verfügungsklägers, begleitet und beschützt von Anwalt und Hauptamtsleiterin, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war bühnenreif! Die Zuschauer und der Verfügungsbeklagte samt (m)einem Spitzenanwalt Sven Tamer Forst (Kanzlei Schön & Reinecke) aus Köln hatten schon lange Platz genommen, als die Stadt Ochsenhausen im wahrsten Sinne des Wortes einmarschierte. Wehende Robe um anwaltlich-professorale Wichtigkeit, verschlossene Gesichter, starrer Blick und eine peinliche Protzuhr an einem Handgelenk. Bürgerferne, vollendet inszeniert!

Dieser jede Laienbühne diskreditierende Auftritt definierte dann auch die Fallhöhe, als der Richter mit einem nahezu pädagogisch drängenden Vortrag über Meinungsfreiheit  in Richtung des Verfügungskläger-Tisches einen Bürgermeister noch einmal über die Grundrechte in diesem Land instruierte.

Die Stadt Ochsenhausen ist bei ihrer Attacke gegen Franz Wohnhaas mit Pauken und Trompeten untergegangen! Donnerstag, der 21. Februar 2019, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war ein Hochfest der Demokratie und Meinungsfreiheit! Daran ändert auch der bescheidene Kommentar von „Michael M.“ (Feigling!) unter dem Rehm-Artikel nichts. Wer eine wie vom Ravensburger Richter auch gewürdigte umfassende Kritik am Umgang der Stadt Ochsenhausen mit dem Allgemeinvermögen vergleicht mit Spinnern, welche der Erde=Scheibe-Theorie anhängen, hat die Wohnhaas-Texte entweder nicht gelesen/verstanden oder auch sonst den Schuss nicht gehört. Franz Wohnhaas ist solchen „Kommentatoren“ schon allein durch seine Souveränität, mit vollem Namen und mit seinem Privatvermögen für unser aller Grundrechte einzutreten, überlegen. Gratulation!

TS19/18: Uhldingen-Mühlhofen: Gemeinderat straft kritischen Bürger ab

In dem sehr nachdenklichen und bedachten Artikel „Alte Schule: Da sind wir dann aufgestanden und gegangen“ berichtet der Autor Peter Groß einen Vorfall, der mich wieder einmal an den Rand meines Fassungsvermögens bringt:

Vom Gemeinderat W. versuchte ich seit Wochen einen Gesprächstermin zu bekommen. Am 12.12. hat er mich wissen lassen, dass daraus nichts wird, weil ich mich in der Gemeinderatssitzung respektlos und kindisch verhalten hätte gegenüber dem amtierenden Gemeinderat und Bürgermeister. Die Machtdemonstration durch das Aufstehen und gehen bei der Danksagung des Gemeinderats an Bürgermeister Lamm, angeführt durch mich, hätte ihn schwer enttäuscht, so sagte es mir ein Einwohner.
(Peter Groß am 17.12.2018 auf GUM e. V.: „Alte Schule: Da sind wir dann aufgestanden und gegangen“; Hervorhebg. K. B.)

Ein Gemeinderat verweigert einem kritischen Bürger das Gespräch mit dem Hinweis, er habe sich respektlos und kindisch verhalten? Welches Menschenbild beherrscht solche Bürgervertreter, wenn sie glauben, die Wähler für unbotmäßiges Verhalten abstrafen zu dürfen? Und war nicht das Phänomen Gesprächsverweigerung von jeher ein Merkmal von Autokraten? Weiterlesen

TS13/18: Musterbespiel Ochsenhausen: Hochprofessionelle Kritik und exzellente Quellen

Über die Vorgänge in Ochsenhausen (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg) hatte SaSe hier schon einmal ausführlich berichtet: Der frühere Bürgermeister Franz Wohnhaas übt auf seinem Blog misch-dich-ein-ox.de sowie in gleichlautenden Wurfsendungen an Haushalte in Ochsenhausen umfassende Kritik an Bürgermeister Andreas Denzel und der Stadtverwaltung.
Wie schon in HInfo24 bedauert, ist es mir leider aus formalrechtlichen Gründen bisher nicht möglich, den Wohnhaas-Blog direkt zu verlinken. Aus technischen Gründen unterblieb bisher auch die Rückverlinkung des SaSe-Artikels zu Ochsenhausen auf Wohnhaas‘ Blog. Damit wird der m. E. berechtigten Kritik Wohnhaas‘ die verdiente Verbreitung beschnitten.

Übrigens: Die von Bürgermeister Andreas Denzel in einer Gemeinderatssitzung behauptete und von der Schwäbischen Zeitung (SZ) hier berichtete „Abmahnung“ an den Blogger zur Verwendung des Stadtlogos sowie die ebenfalls angekündigte Abmahnung wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen ist bisher nach Angaben von Franz Wohnhaas nicht erfolgt. [siehe Aktualisierung unten] Auch dieses Beispiel bekräftigt, was der professionell vorgehende Kritiker mit weiteren konkreten Fällen zu belegen trachtet: Bürgermeister Andreas Denzel sage nicht die Wahrheit. Das  müsste für eine Regionalzeitung eigentlich Anlass sein, den „Abweichungen“ nachzugehen. Doch in der SZ kann ich bisher nichts zu der schwerwiegenden Kritik des Bloggers und den im Raume stehenden „alternativen Fakten“ der Stadtverwaltung finden? Weiterlesen

HInfo24: Bürger gegen Feudalherren im Rathaus: Das Beispiel Ochsenhausen

Sie sind Bürger ihrer Gemeinden. Sie wollen einfach nur an der Kommunalpolitik beteiligt werden. Sie wollen Transparenz im Rathaus und in der Gemeinderatsarbeit. Sie haben ein verbrieftes Recht dazu. Aber sie werden nicht gehört und oft genug auch noch von den kritisierten Machthabern – i. e. Bürgermeistern – in kapitalistisch motivierter Kumpanei zusammen mit der örtlichen Monopolpresse diskreditiert. Für mich sind sie Bürgerrechtler im ursprünglichsten Sinne des Wortes.

Nachdem ich mich diesem Thema schon vor einiger Zeit und am Beispiel der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) zugewandt hatte, staune ich doch sehr, wie viele engagierte Bürger in ganz unterschiedlichen Gemeinden gezwungen sind, den Weg über die Internetöffentlichkeit zu gehen, weil die jeweils zuständigen Bürgermeister ihnen das Gespräch und die Diskussion verweigern.

Einen ganz jungen Höhepunkt erreicht das unerträgliche Feudalherrengewese einzelner Bürgermeister in der Gemeinde Langenargen (Vorgeschichte). In einer Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 19. November 2018 hatte Bürgermeister Achim Krafft doch tatsächlich zelebrierte „Wertschätzung“  verlangt und zur Voraussetzung für Bürgerbeteiligung erhoben. Eine diesbezügliche Initiative ist inzwischen – und für den  kritischen Beobachter wenig überraschend – verstorben!
Erde an Krafft: Wir haben das Jahr 2018 und Kaiser Wilhelm ist schon eine enorme Weile tot! Oder müssen wir unterstellen, dass Krafft den Unterschied zwischen „Wertschätzung“ und „Kooperationsbereitschaft“ nicht kennt? Weiterlesen

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