Tag Archiv:Tobias Rehm

TS18/19: Ochsenhausen: Trotz des gewonnenen Verfahrens keine Transparenz

Inzwischen liegt das Urteil des Landgerichts Ravensburg (Az. 4 O 378/18) im Einstweiligen Verfügungsverfahren der Stadt Ochsenhausen gegen den Kritiker Franz Wohnhaas schriftlich vor. SaSe hatte die Verhandlung am 21. Februar 2019 und den bedeutsamen Ausgang des Verfahrens hier kommentiert: Der Antrag wurde abgewiesen. In der mündlichen Urteilbegründung hielt Richter Matthias Schneider dem anwesenden Bürgermeister Andreas Denzel einen Vortrag über Meinungsfreiheit, der sich gewaschen hatte. Die Schwäbische Zeitung, bei der Verhandlung vertreten durch Tobias Rehm, veröffentlichte die Schmach des mit peinlicher Arroganz vor Gericht aufgetretenen Bürgermeisters plus Entourage zeitnah und ungeschminkt.

Nun hat der Verfügungsbeklagte und Verfahrenssieger Franz Wohnhaas zu Verfahren und Urteil einen neuen Text auf seinem Blog MischDichein-ox.de veröffentlicht. Darin wird unter anderem auch der nicht ganz unwesentliche Kostenaspekt (das nicht wirklich preisgünstige und vollkommen unnötige Verfahren muss der Steuerzahler finanzieren) thematisiert: Weiterlesen

TS13/19: Pro Meinungsfreiheit: Landgericht Ravensburg weist Stadt Ochsenhausen ab

Okay, ziehen wir diese Meldung vor. Ochsenhausen: Der zu telefonischen Rückrufen partiell nicht fähige Redakteur der Schwäbischen Zeitung Tobias Rehm hat seinen Bericht zu dem sensationellen „Sieg“ des Bürgermeister-Kritikers Franz Wohnhaas in dem Einstweiligen-Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Ravensburg gestern (21.02.2019) schon veröffentlicht. Der Artikel beleuchtet schattenfrei die Marschrichtung des Richterspruchs. Er soll den SaSe-Lesern zügig zur Kenntnis gelangen: „Stadt Ochsenhausen will kritisches Rundschreiben verbieten – und scheitert vor Gericht“.

Zu diesem fulminanten Erfolg kriege ich schon am frühen Morgen aufgeregte Mails von anderen Bürgerrechtlern, die von Bürgermeistern abgemahnt werden!

Auch ich war bei dieser denkwürdigen Verhandlung anwesend und werde dazu später noch berichten. Der Ausgang dieses Verfahrens jedoch sollte eine kraftvolle Ermutigung für all jene sein, welche die Herrschenden kritisieren und sich dafür mit teilweise hahnebüchenen anwaltlichen Abmahnungen (aktueller Fall im Kontext des 1.000-Kühe-Stalls; Artikel folgt) – und im Fall der Stadt Ochsenhausen – sogar mit Gerichtsverfahren traktieren lassen müssen.

Allein der „Auftritt“ (anders lässt sich das nicht bezeichnen) des Verfügungsklägers, begleitet und beschützt von Anwalt und Hauptamtsleiterin, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war bühnenreif! Die Zuschauer und der Verfügungsbeklagte samt (m)einem Spitzenanwalt Sven Tamer Forst (Kanzlei Schön & Reinecke) aus Köln hatten schon lange Platz genommen, als die Stadt Ochsenhausen im wahrsten Sinne des Wortes einmarschierte. Wehende Robe um anwaltlich-professorale Wichtigkeit, verschlossene Gesichter, starrer Blick und eine peinliche Protzuhr an einem Handgelenk. Bürgerferne, vollendet inszeniert!

Dieser jede Laienbühne diskreditierende Auftritt definierte dann auch die Fallhöhe, als der Richter mit einem nahezu pädagogisch drängenden Vortrag über Meinungsfreiheit  in Richtung des Verfügungskläger-Tisches einen Bürgermeister noch einmal über die Grundrechte in diesem Land instruierte.

Die Stadt Ochsenhausen ist bei ihrer Attacke gegen Franz Wohnhaas mit Pauken und Trompeten untergegangen! Donnerstag, der 21. Februar 2019, im Saal 2 des Landgerichts Ravensburg war ein Hochfest der Demokratie und Meinungsfreiheit! Daran ändert auch der bescheidene Kommentar von „Michael M.“ (Feigling!) unter dem Rehm-Artikel nichts. Wer eine wie vom Ravensburger Richter auch gewürdigte umfassende Kritik am Umgang der Stadt Ochsenhausen mit dem Allgemeinvermögen vergleicht mit Spinnern, welche der Erde=Scheibe-Theorie anhängen, hat die Wohnhaas-Texte entweder nicht gelesen/verstanden oder auch sonst den Schuss nicht gehört. Franz Wohnhaas ist solchen „Kommentatoren“ schon allein durch seine Souveränität, mit vollem Namen und mit seinem Privatvermögen für unser aller Grundrechte einzutreten, überlegen. Gratulation!

TS13/18: Musterbespiel Ochsenhausen: Hochprofessionelle Kritik und exzellente Quellen

Über die Vorgänge in Ochsenhausen (Landkreis Biberach, Baden-Württemberg) hatte SaSe hier schon einmal ausführlich berichtet: Der frühere Bürgermeister Franz Wohnhaas übt auf seinem Blog misch-dich-ein-ox.de sowie in gleichlautenden Wurfsendungen an Haushalte in Ochsenhausen umfassende Kritik an Bürgermeister Andreas Denzel und der Stadtverwaltung.
Wie schon in HInfo24 bedauert, ist es mir leider aus formalrechtlichen Gründen bisher nicht möglich, den Wohnhaas-Blog direkt zu verlinken. Aus technischen Gründen unterblieb bisher auch die Rückverlinkung des SaSe-Artikels zu Ochsenhausen auf Wohnhaas‘ Blog. Damit wird der m. E. berechtigten Kritik Wohnhaas‘ die verdiente Verbreitung beschnitten.

Übrigens: Die von Bürgermeister Andreas Denzel in einer Gemeinderatssitzung behauptete und von der Schwäbischen Zeitung (SZ) hier berichtete „Abmahnung“ an den Blogger zur Verwendung des Stadtlogos sowie die ebenfalls angekündigte Abmahnung wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen ist bisher nach Angaben von Franz Wohnhaas nicht erfolgt. [siehe Aktualisierung unten] Auch dieses Beispiel bekräftigt, was der professionell vorgehende Kritiker mit weiteren konkreten Fällen zu belegen trachtet: Bürgermeister Andreas Denzel sage nicht die Wahrheit. Das  müsste für eine Regionalzeitung eigentlich Anlass sein, den „Abweichungen“ nachzugehen. Doch in der SZ kann ich bisher nichts zu der schwerwiegenden Kritik des Bloggers und den im Raume stehenden „alternativen Fakten“ der Stadtverwaltung finden? Weiterlesen

HInfo24: Bürger gegen Feudalherren im Rathaus: Das Beispiel Ochsenhausen

Sie sind Bürger ihrer Gemeinden. Sie wollen einfach nur an der Kommunalpolitik beteiligt werden. Sie wollen Transparenz im Rathaus und in der Gemeinderatsarbeit. Sie haben ein verbrieftes Recht dazu. Aber sie werden nicht gehört und oft genug auch noch von den kritisierten Machthabern – i. e. Bürgermeistern – in kapitalistisch motivierter Kumpanei zusammen mit der örtlichen Monopolpresse diskreditiert. Für mich sind sie Bürgerrechtler im ursprünglichsten Sinne des Wortes.

Nachdem ich mich diesem Thema schon vor einiger Zeit und am Beispiel der Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) zugewandt hatte, staune ich doch sehr, wie viele engagierte Bürger in ganz unterschiedlichen Gemeinden gezwungen sind, den Weg über die Internetöffentlichkeit zu gehen, weil die jeweils zuständigen Bürgermeister ihnen das Gespräch und die Diskussion verweigern.

Einen ganz jungen Höhepunkt erreicht das unerträgliche Feudalherrengewese einzelner Bürgermeister in der Gemeinde Langenargen (Vorgeschichte). In einer Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am 19. November 2018 hatte Bürgermeister Achim Krafft doch tatsächlich zelebrierte „Wertschätzung“  verlangt und zur Voraussetzung für Bürgerbeteiligung erhoben. Eine diesbezügliche Initiative ist inzwischen – und für den  kritischen Beobachter wenig überraschend – verstorben!
Erde an Krafft: Wir haben das Jahr 2018 und Kaiser Wilhelm ist schon eine enorme Weile tot! Oder müssen wir unterstellen, dass Krafft den Unterschied zwischen „Wertschätzung“ und „Kooperationsbereitschaft“ nicht kennt? Weiterlesen

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