Tag Archiv:Verwaltungsgericht Sigmaringen Az.: 3 K 1821/20

TS72/20: Ausschusssitzung Ochsenhausen: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

SaSe heute mal eher ernst. Die Angelegenheit ist es. In TS70/20 hatte ich kurz von der für gestern angesetzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Stadt Ochsenhausen berichtet. Der Zugang zu dieser – im Grundsatz öffentlichen – Sitzung war von Bürgermeister Andreas Denzel und der Verwaltung auf 6 Personen begrenzt worden, die sich noch dazu (Corona!) vorher mit Namen, Anschrift und Telefonnummer schriftlich anmelden mussten. Bei mehr als 6 Anmeldungen sollte das Los entscheiden.

(Mindestens) Ein Bürger aus Ochsenhausen war mit dieser Begrenzung der Öffentlichkeit nicht einverstanden. Und er hielt auch den üblichen Beschwerdeweg ein. Zuerst wandte er sich an die Kommunalaufsicht i. e. das Landratsamt Biberach. Dort sei er abgewiesen worden. (SaSe-Leser, die das überrascht, bitte melden!) Im nächsten Schritt kontaktierte er Denzel direkt. Auch dort wurde er abgewiesen.  Selbst beim Regierungspräsidium Tübingen fand er kein offenes Ohr. Schlussendlich stellte der Mann dann beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) einen Antrag auf einstweilige Anordnung, die Antragsgegnerin ( i. e. die Stadt Ochsenhausen) zu verpflichten, die Ausschusssitzung am 19. Mai 2020 abzusagen.

Dieser Antrag wurde vom VG Sig (Az.: 3 K 1821/20) am 19. Mai 2020 abgelehnt. Den Beschluss im anonymisierten Volltext über 8 Seiten finden Sie hier. Ablehnungsgrund ist etwa die Tatsache, dass der Antragsteller keinen materiellen Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung gerade im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Anordnungsgrund) glaubhaft habe machen können. Weiterlesen

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