Tag Archiv:Verwaltungsgericht Sigmaringen Az. 3 K 3574/19

TS08/21: Bombiger Gerichtsbeschluss: Das Ende des Geschäftsmodells der Baupilot GmbH?

Aah, du strahlst ja heute wie ein Nektarkeksgaul?
Das Teil heißt „Honigkuchenpferd“!
Okay. Reset: Aah, du strahlst ja heute wie ein Honigkuchenpferd?
(mit schwungvollem gestischem Nachdruck) Yes! Yes! Yes!

Ist so viel offensichtliche (Schaden-)Freude nicht etwas unprofessionell?
Ich liebe „unprofessionell“! In diesem besonderen Baupilot-Fall …
Trotzdem …
Trotzdem ist es gut, wenn es eine Ungerechtigkeit weniger in der Kommunalpolitik gibt?
Oder so. Und kommt ja noch hinzu: Hattest du es nicht schon immer …
(strahlt wie Nektarkeksgaul und Honigkuchenpferd zusammen)
Wirst du denn vor lauter Freude trotzdem auf dem informativen Teppich bleiben?
Ich versuch’s. Die Pressemitteilung meines lieben Freundes Dr. Nagel wird mir sicherlich dabei helfen?
Kann ich den Teppich sicherheitshalber mal sehen?
Ich dachte eigentlich, wir fangen damit an:

*

Bearbeiteter (rote Rahmungen) Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot am 24.12.2020 der Webseite Baupilot GmbH, die den Kommunen nach wie vor und trotz des Urteils zu Ummendorf und weiterer Erfahrungen Rechtssicherheit bei ihrem speziellen Vergabeverfahren verspricht. Mit von der Partie ist dort insbesondere der Ulmer Oberbürgermeister a. D. und Rechtsanwalt Ivo Gönner. Ein großer Name – der nicht hält, was er verspricht. (Das Porträt Gönners wurde zum Schutz seiner Rechte am eigenen Bild unkenntlich gemacht.)

 

Wie sehr vertrauen Sie einem Autoverkäufer, der sein Produkt (selbstverständlich) als das Beste und Einzige anpreist? Die Antwort darauf dürfte konsensual ausfallen: null. Fragt sich als nächstes, wie sehr man Personen vertraut, die das kostbarste und eigentlich nur der Allgemeinheit gehörende Gut der Kommunen gewinnträchtig vermarkten: kommunale Bauplätze. Kommunale und privatwirtschaftliche Akteure, die dabei ganz offensichtlich Einheimische, Gemeinderäte, die Ummendorfer Feuerwehr und – wie der aktuelle Fall der Gemeinde Öpfingen belegt – Bürgermeister bevorzugen?
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HInfo53: Bauplatzvergabe: Gemeinden verstoßen mutmaßlich weiterhin gegen gerichtliche Auffassung

Die Nachwehen der Causa Ummendorf sind beträchtlich. Und zwar beträchtlich niederschmetternd. Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) im April 2020 seine Urteilsbegründung in dem genannten Verfahren (Az.: 3 K 3574/19) veröffentlicht hatte, lässt sich bisher nicht feststellen, dass außer den darin genannten formalen Kriterien (Öffentlichkeit der Beratung etc.) insbesondere die raren inhaltlichen Grundsätze bei der Bauplatzvergabe vieler Gemeinden berücksichtigt werden. Als ein Beispiel von vielen sei die Gemeinde Schemmerhofen genannt. Sie liegt im Landkreis Biberach und mithin im Zentrum der vergaberechtlichen Abenteuerpraxis – weit jenseits richterlicher Weisungen.

Wie stark die aktuelle Vergabepraxis vom geltenden Recht und den vom VG Sig gemachten Vorgaben abweiche und woran genau das festzumachen ist, das erklärt eine aktuelle Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Hindennach, Leuze & Partner, Esslingen: „Weiterhin gemeindliche Bauplatzvergabe entgegen richterlicher Auffassung“.

Zum Verständnis: Oliver Leuze ist der Rechtsanwalt des Klägers im obigen Verwaltungsgerichtsverfahren und deren Verwandtschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sein Qualitätsnachweis: Er obsiegte.

Bevor wir zu der brillanten Aufbereitung der Thematik kommen, hier noch schnell der Hinweis darauf, wie politisch unerwünscht diese essentielle Erhellung zu der komplexen verwaltungsrechtlichen Materie ist. Die Pressemitteilung wurde mit einem großen Verteiler an alle möglichen Medien inklusive der regionalen Tageszeitungen verschickt. Veröffentlicht wurde sie aber bisher lediglich vom Wochenblatt.

Nachstehend die anwaltliche Pressemitteilung im Original ungekürzt in Blau. Ich teile die PM zur besseren Verständlichkeit in zwei Teile. Im ersten Teil wird Bekanntes zum bisherigen Verlauf des Verfahrens zusammengefasst. Auch die formalen Kriterien, die allein in den Köpfen der Verantwortlichen angekommen zu sein scheinen, werden noch einmal genannt: Weiterlesen

TS84/20: Bauplatzvergabe: Eberhardzell, Baupilot und der böse Schein

Das ist jetzt einmal ein erfreulicher Meteoriten-Einschlag: Ein Bürgermeister aus dem Landkreis Biberach hat eine Presseanfrage von mir beantwortet! Steht zu hoffen, dass er für diesen „Regelverstoß“ gegen die „Lex Biberach“ von seinen Kollegen nicht gemobbt wird?

Der Tollkühne und Landespressegesetz-Beachter ist Bürgermeister Guntram Grabherr, Verwaltungschef der Gemeinde Eberhardzell (4.500 Einwohner; Landkreis Biberach).

Anlass meiner Presseanfrage war ein bemerkenswertes „Interview“ der SchwäZ mit Grabherr anlässlich des Beschlusses im Gemeinderat, nun auch für Eberhardzell die Software der Firma Baupilot GmbH anzuschaffen. Aktuell geht es dort um die Vergabe der Bauplätze im Gebiet „Adler“.
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SchwäZ stellt bewunderswert blöde Fragen
Mit einem fast schon bewundernswerten Talent, genau die Dinge zum Thema Bauplatzvergabe und Baupilot zu erfragen, die vergleichsweise unwichtig sind, wirft der SchwäZ-Crossmedia-Volontär Simon Schwörer lange Schatten auf seine junge Journalisten-Karriere. Seine Frage an Grabherr: „Herr Grabherr, warum hat sich die Gemeinde für den Kauf der Software entschlossen?“ (Quelle) ist unterirdisch dämlich.
Das satirische Pendant dazu wäre: „Herr Grabherr, warum arbeitet die Gemeinde Eberhardzell mit Computern?“ Weiterlesen

TS64/20: Eskalation in Wain: Geköpfte und gehängte Puppen – Polizei ermittelt

Durch die Corona-Katastrophe sind die nun schont seit Monaten schwelenden Vorgänge in der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) völlig aus dem Blick geraten. Meine Kollegin von KONTEXT und ich hatten gerade Vor-Ort-Recherchen geplant, als der Shutdown im März 2020 kam.

Zur Erinnerung: Bürgermeister der Gemeinde Wain ist Stephan Mantz, zeitgleich Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Baupilot GmbH, die mit vielen Gemeinden Geschäfte rund um Bauplätze macht. In diesem KONTEXT-Artikel hatte ich die Verwicklungen und zahlreichen Geschäftsbeziehungen des hauptamtlichen Bürgermeisters dargestellt.

In diesem auf meinen KONTEXT-Artikel bezogenen TagesSenf hatte ich dann noch weitere Informationen gegeben. Thema darin waren auch die enormen Streitigkeiten zwischen drei Gemeinderätinnen und dem Wainer Bürgermeister mit dem Gschmäckle-Geschäftsgebahren.
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Die drei als Hexen diffamierten Gemeinderätinnen
Die drei kritischen Wainer Gemeinderätinnen sind Julia Freifrau von Herman, Faiza Gummersbach und Lotte Obrist. Sie sind demokratisch gewählt und füllen ein öffentliches Amt aus. Deshalb lässt sich weder unter Aspekten des Persönlichkeitsrechts noch unter besonderer Berücksichtigung des Pressekodex erklären, warum die SchwäZ die Opfer in ihrer aktuellen Berichterstattung namentlich auf einmal nicht mehr benennt. Deren Identität kann jeder rasch durch Einsicht der im Internet verfügbaren Liste der Wainer Gemeinderäte selbst feststellen. Als die SchwäZ noch gegen die Frauen Stimmung machen konnte, wurden sie sehr wohl mit Namen bezeichnet! Weiterlesen

TS36/20: Verwaltungsgericht Sigmaringen: Bauplatzvergabe in Ummendorf war rechtswidrig

Auch nach der Verhandlung in der Causa Ummendorf (Bauplatzvergabe) am 10. März 2020 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) überschlagen sich die Ereignisse immer noch. Inzwischen liegt – wie vom VG Sig in der Verhandlung angekündigt – der sogenannte Tenor vor. Er lautet:

die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat im gestern verhandelten Verfahren 3 K 3574/19 (Bauplatzvergabe Ummendorf) folgende Entscheidung getroffen:

Urteil vom 10.03.2020:
Es wird festgestellt, dass die Bauplatzvergaberichtlinien für das Baugebiet Heidengäßle und für zwei weitere Bauplätze im Baugebiet Mühlbergle II vom 24.09.2018 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte 4/5 und die Kläger 1/5 mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese nicht zu tragen haben.“

Die vollständige Entscheidung folgt in den kommenden Wochen.
Die Beteiligten können binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen (=Rechtsmittel).
(Verwaltungsgericht Sigmaringen, Pressemitteilung vom 11.03.2020; Hervorhebg. K. B.)

Wie nicht anders zu erwarten, wird der freilich irritierende Passus „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen“ von der Gegenseite und namentlich dem Prozessbevollmächtigten der Gemeinde Ummendorf, Professor Dr. Andreas Staudacher, sofort und mit Entlastungsfunktion instrumentalisiert, um die offensichtliche Ohrfeige des Gerichts für Bürgermeister Klaus B. Reichert etwas abzupolstern. Für das Demokratie-Thema dieses wichtigen Rechtsstreits (und damit für diesen Blog) allerdings spielt der Teil der Klage, der abgewiesen wurde – die sogenannte Verpflichtungsklage -, eine nachgeordnete Rolle. Weiterlesen

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