TS129/19: Spaichingen: Sonnenkönig-Bürgermeister würgt Räte ab wegen Weihnachtsessen

[Aktualisierung am 21.12.2019: Nachstehende Kuratierung des Zeitungsartikels im Heuberger Boten (i. e. SchwäZ)  vom 18. Dezember 2019 ist komplett falsch. Also: faktenwidrig! Bitte beachten Sie unbedingt die Aktualisierung unten. Und glauben Sie mir kein Wort!]

Um manche Fakten kommen selbst SchwäZ-Berichterstatter  nicht herum. Zum Beispiel um die Vorgänge im Gemeinderat Spaichingen bei dessen letzter Sitzung vor Weihnachten. Dort beendete Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher die Diskussion der Gemeinderäte in der von vielen und auch von diesem Blog kritisierten hochherrschaftlichen Art und Weise. Kurz: in Basta-Mentalität.

Dabei seien durchaus wichtige Themen auf der Agenda gestanden: etwa die Vergabe von Arbeiten für das Lehrschwimmbecken der Schillerschule sowie die Anträge der Fraktionen zum Haushalt. Doch König Schuhmacher hatte – so berichtet es die SchwäZ – schon eingangs der Sitzung auf seinen Zeitdruck hingewiesen. Um 19.45 Uhr beginne ein Weihnachtsessen. Bis dahin müsse „man“ fertig sein.

Die Gemeinderäte sahen das wohl anders. Es kam zum Streit. Den soll Schuhmacher mit Verweis auf die Gemeindeordnung Baden-Württemberg beendet haben:

In der Gemeindeordnung sei klar geregelt, dass der Vorsitzende die Wortmeldungen erteile, „und wenn der Vorsitzende der Auffassung ist, dass ein Thema ausdiskutiert ist, kann er in die Abstimmung eintreten und braucht sich nicht belehren zu lassen.“
(Schwäbische Zeitung 18.12.2019: „Disput über Zeitdruck: Bürgermeister bricht Ratssitzung ab“; Hervorhebg. K. B.)

Natürlich gehört es nicht zum Service der SchwäZ und schon gar nicht zum journalistischen Selbstverständnis der Berichterstatter*in, in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg dann einmal genau nachzulesen, was dort wie geregelt ist. Für den Moment werde ich dort nur mit Paragraf 36 fündig, der allerdings keine so weitreichenden Befugnisse formuliert, wie Schuhmacher sie in der Sitzung geltend gemacht habe.
Och, nö, nicht schon wieder Presseanfrage!

Der grüne Spaichinger Gemeinderat Alexander Efinger scheint sich nicht in der für baden-württembergische Gemeinderäte üblichen und gewünschten Duldungsstarre gegenüber solchen hochherrschaftlichen Ansagen zu befinden. Die SchwäZ zitiert Efingers Kritik an dem völlig unnötigen und unüblichen Zeitdruck, der hier für die Haushaltsberatung aufgebaut werde.

Schlussendlich verstieß Schuhmacher möglicherweise dann selbst gegen die von ihm zitierte Gemeindeordnung, in dem er die Sitzung ohne weitere Beratung und qua souveräner Willkür  beendete.

Das darf er gar nicht. Und als Jurist müsste er das auch wissen?

Bis zur Eröffnung der Sitzung ist der Bürgermeister Herr über die Tagesordnung. Er kann folglich Verhandlungsgegenstände wieder absetzen oder deren Reihenfolge ändern. Will er neue Punkte aufnehmen, ist dies nur dann möglich, wenn eine entsprechende Information der Gemeinderäte bzw. eine Bekanntgabe noch „rechtzeitig“ i.S.d. § 34 Abs. 1 GemO möglich ist. Nach Eröffnung der Sitzung geht die Herrschaft über die Tagesordnung auf den Gemeinderat über. Er bestimmt sodann, ob z.B. die Reihenfolge der einzelnen Punkte geändert oder ob sie an einen Ausschuss überwiesen werden sollen. Eine Aufnahme zusätzlicher Gegenstände auf die Tagesordnung ist regelmäßig nicht möglich. Ein solches Vorgehen würde § 34 Abs. 1 S. 7 GemO zuwider laufen, da die Öffentlichkeit hierüber nicht mehr rechtzeitig informiert werden könnte. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für Punkte, die ohnehin in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden. Erforderlich ist allerdings, dass alle Mitglieder des Gemeinderats mit einem solchen Vorgehen einverstanden sind.
(Juracademy: „Kommunalrecht Baden-Württemberg, Gemeinderatssitzung – Beschlussfassung„; Hervorhebg. K. B.)

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Spaichingen gehört dringend in den Kanon der
SaSe-Berichtsgemeinden!
Ich habe gerade erst angefangen zu recherchieren. Aber es sieht ganz so aus, als müsse Spaichingen hochdringend in den Kanon der SaSe-Berichtsgemeinden aufgenommen werden. Insbesondere, wenn meine Kurz-Recherche dann auch noch das befördert: „Verfahren gegen den Bürgermeister von Spaichingen eingestellt -Die Staatsanwaltschaft Rottweil hat das Verfahren gegen den Bürgermeister von Spaichingen, Hans Georg Schuhmacher, eingestellt. Ihm war vorgeworfen worden, eine Roma-Familie als <Dreckspack> beschimpft zu haben.“

Der Artikel zitiert viele weitere interessante Vorwürfe gegen diesen Bürgermeister. 2013 habe die Staatsanwaltschaft Rottweil mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung und der Untreue ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Ermittlungen wurden schlussendlich als „strafrechtlich nicht relevant“ eingestellt.

Auch die Stuttgarter Zeitung berichtet 2015 … „von einer Flut von Anzeigen“ gegen den Spaichinger Bürgermeister. Einige Google-Treffer bringen Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher mit dem Erscheinen vor Gericht in Verbindungen … als Beschuldigter!

Hui, klingt … ergiebig?
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Aktualisierung vom 21.12.2019:
Bei der Recherche vor dem Verfassen obigen Beitrags hatte mich eine valide Quelle mit Spaichinger Ortskenntnis auf die Rubrik „Aktuelles“ der Homepage der Stadt Spaichingen hingewiesen: „Unbedingt lesen!“ Der Bürgermeister würde dort in krass unüblicher Art und Weise seine persönliche Meinung zu Franz und Lotte verbreiten. Unter anderem auch zu aktueller Presseberichterstattung.
Ich hatte diesen Hinweis wohl nicht ernst genug genommen? Erst heute lese ich dort – und aus der Feder von BüM Hans Georg Schuhmacher  höchstpersönlich -, dass der Zeitungsartikel, den ich oben kuratiert hatte, „nicht den Tatsachen“ entspricht: Ortsredakteurin des Heuberger Boten im Wahlkampfmodus – Berichterstattung entspricht nicht den Tatsachen. Und ich lese dort so viel mehr über die verwerflichen Manipulationabsichten der Artikelverfasserin, dass die Lektüre möglicherweise einen eigenen Senf erzwingt.

Also: Stopp! Alles gar nicht wahr. Die Sitzung wurde keineswegs abgebrochen, weil Herr Weltenerklärer einem möglicherweise opulenten Weihnachtsessen zuzueilen gedachte. Schuhmacher enthüllt gnadenlos die bösen Motive der SchwäZ i. e. des Heuberger Boten im Vorfeld der Bürgermeister-Wahlen 2020 : M A N I P U L I E R E N!

Kleiner Hinweis für Nicht-Spaichinger oder Spaichinger mit Leidensdruck: Faktenwidrige Berichterstattung insbesondere in einer Regionalzeitung ist nicht hinnehmbar. Schon gar nicht für den sensiblen Bereich von Gemeinderatssitzungen. Deshalb hat der Rechtsstaat eine ganze Reihe hoch wirksamer Instrumente und Rechtsmittel geschaffen, um gegen falsche Tatsachenbehauptungen vorzugehen. Aus meiner journalistischen Praxis bekannt sind mir diesbezüglich so harmlose Instrumente wie … Gespräch? Das ist: Wenn einer (z. B. ein BüM) den anderen (z. B. eine Reporterin) anruft/besucht und mit ihr redet. Etwas klärt. Und so Zeuchs. Oder: Gegendarstellung.
Das Nachtreten und unbelegte Behaupten in einer Seitenrubrik der gemeindeeigenen (ungleich bürgermeistereigenen) Homepage „Aktuelles“ gehört definitiv nicht dazu.

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