(Auch) die Tageszeitung Taz lässt sich nicht von anwaltlichen Abmahnungen und Klagen abschrecken, selbst wenn diese von einem Weltkonzern wie BAYER kommen. Im Oktober 2018 hatte die Tageszeitung auf ihrer Titelseite eine Bildmontage mit der Überschrift „Das Krebs-Rundumpaket“ veröffentlicht. Die Abmahner beim Pharmakonzern konnten den satirischen Charakter der Montage nicht erkennen und versuchten es über den üblichen Weg von wegen abmahnfähiger Tatsachenbehauptung. Über den juristischen Schachzug einer negativen Feststellungsklage kommt die Zeitung jetzt zu ihrem schmeichelhaften Sieg: Die Bayer-Anwälte erklärten schriftlich, dass ihre Mandantin nicht weiter gegen die satirische Darstellung ihres Umsatzblockbusters Glyphosat vorgehen werde.
Folgende Aussage von Johannes Eisenberg, dem Anwalt der Taz, trifft auch für den aktuellen SaSe-Themenkomplex (Bürger kritisieren Bürgermeister) zu: „Die Beklagte wollte eine kritische Berichterstattung mit Drohungen unterbinden und hat jetzt Sorge, dass diese Drohung ins Leere geht. Allein deshalb will sie den Prozess nicht. Sie kneift“ (Quelle; Hervorhebg. K. B.).
Siehe dazu: Ochsenhausen! Ein erster Gerichtstermin zu dem Fall (Stadt Ochsenhausen mahnt Kritiker wegen angeblicher falscher Tatsachenbehauptungen ab) ist für Ende Februar terminiert. SaSe wird berichten.