SatBur2: Nach „Kontraste“-Beitrag: Bundesinnenminister de Maizière verbietet Demos vor Flüchtlingsheimen

[Satire]

Upsala: Wie einer getrommelten und exklusiv dieser Redaktion vorliegenden Pressemitteilung der  Bundesregierung zu entnehmen ist, verbietet Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit sofortiger Wirkung bundesweit jegliche Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen. Die seit Jahren überfällige Maßnahme bedeute keinesfalls eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz, heißt es weiter dort. Denn erstens handele es sich bei diesen Aufmärschen nachweislich nicht um „friedliche“ Versammlungen und zweitens werde dadurch nicht die Versammlungsfreiheit an sich eingeschränkt. Neonazis, Rechtsradikale, Rassisten und volksverhetzte Bürger hätten immer noch die Möglichkeit, sich andernorts zusammenzurotten. Zum Beispiel vor Landtagen, CDU-, AfD- und anderen Parteizentralen, den verschiedenen Länder-Innenministerien etc. Oder einfach auf einer Lichtung im nächstgelegenen Wald.   


Klares Versagen der Journalisten ausspähenden Geheimdienste!
Gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zufolge ist die Bundesregierung über den Kontraste-Beitrag vom 9. Juli 2015 reichlich verstimmt. Das unpolitische ARD-Politikmagazin habe damit ein Staatsgeheimnis verraten und zwinge die Regierung zum Handeln. Sonst merkten die Bürger unter Umständen, dass es schon seit Jahren (verfassungs-)rechtlich möglich gewesen wäre, diese Demonstrationen zu unterbinden, weil sie das Persönlichkeitsrecht der Flüchtlinge und Asylsuchenden verletzen. Möglicherweise hätte sich mit einem rechtzeitigen Verbot dieser klar verfassungsfeindlichen Veranstaltungen die extrem gestiegene Anzahl von Angriffen auf Flüchtlingsheime zumindest reduzieren lassen.

Es sei völlig unnötig, die Bürger auch noch davon in Kenntnis zu setzen, dass es diesbezüglich schon Verwaltungsgerichtsurteile und -beschlüsse gibt und einzelne Gerichte ausdrücklich das Recht auf Ruhe und Sicherheit am Wohnort stärken. Beschlusspassagen wie diese

Danach kann eine Versammlung verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist.
(Verwaltungsgericht Berlin 2012, Az.: 1 L 37.12; Urteilsbegründug Punkt 17)

seien ja erst drei Jahre alt und noch nicht ausreichend abgehangen. Und das Gelaber von Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sei irrelevant. Immerhin sei der Professor ja emeritiert. Emeritiert – irritiert – echauviert – alles ein Mus und Grus der einschlägig bekannten obersten Bedenkenträger!

Die Bundesregierung habe sich auch bei der NSA beschwert, wozu diese denn führende Journalisten in Deutschland ausspähe, wenn es dann doch zu solchen Fernsehbeiträgen wie dem in der Kontraste-Sendung vom 9. Juli 2015 komme. Ein kleiner kollegialer Hinweis unter kooperierenden Geheimdiensten wäre da schon nett gewesen! Stattdessen beschere der subversive Fernsehbeitrag der Bundesregierung einen weiteren Vertrauensverlust, denn immerhin müsse jetzt zwangsläufig beim informierten Bürger der Eindruck entstehen, diese häufig von einer Fülle von Straftaten begleiteten Demonstrationen vor Flüchtlingsheimen seien jahrelang (zumindestens) mit Duldung von Politik und Verwaltung erfolgt. Das führe zwangsläufig zu einem Glaubwürdigkeitsdefizit im Abgleich zu der Empörungsroutine von Thomas de Maizìere, wenn er seine angebliche „Beschämung“ über diese Demos der Presse in die Feder diktiere. Derlei Heucheleien seien in der Tat "widerwärtig".


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