TS08/18: Lebensgefahr durch falsche Tatsachenbehauptung des „Montfort-Boten“?

Die redaktionelle Verantwortung für den nichtamtlichen Teil des Amtsblatts in der Gemeinde Langenargen, dem Montfort-Boten, liege, so steht es zu lesen, bei der Schwäbischen Zeitung. Was man allerdings sowohl im Südkurier wie in der Schwäbischen Zeitung täglich an Missbrauch der deutschen Sprache und dem hehren Grundsatz der Wahrhaftigkeit der Berichterstattung (aktuelles Beispiel; Eintrag vom 14.11.2018) lesen muss, lässt mithin auch für Amtsblätter, die sich mit solchen Verlagen gemeinmachen, Übles befürchten.

Und tatsächlich: In der Gemeinde Langenargen wäre es besser, nicht ernsthaft krank zu werden und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu benötigen. Das könnte übel ausgehen! Denn die zuständige Redakteurin der Schwäbischen Zeitung, Angela Schneider, die gleichzeitig noch die redaktionelle Verantwortung für den Montfort-Boten hat, nimmt sich zwar gerne die Zeit, Kritikern des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung persönlich „eine andere Sicht der Dinge zu vermitteln“ (vulgo: sie zu beeinflussen), auf ihre redaktionellen Pflichten allerdings verwendet sie offensichtlich weit weniger Energie. Denn die im Montfort-Boten vom 16. November 2018 für den ärztlichen Notfalldienst angegebene Telefonnummer ist schlicht falsch (vulgo: falsche Tatsachenbehauptung). Die KORREKTE – und im Extremfall möglicherweise lebensrettende Telefonnummer lautet:
116 117!
*

Bildzitat (mit Markierungen) Screenshot Amtsblatt der Gemeinde Langenargen "Montfort-Bote", Ausgabe vom 16. November 2018, S. 6

Bildzitat (mit Markierungen) Screenshot Amtsblatt der Gemeinde Langenargen „Montfort-Bote“, Ausgabe vom 16. November 2018, S. 6

*

Unbestätigten Informationen zufolge soll es einen solchen Notfall am vergangenen Wochenende in Langenargen tatsächlich gegeben haben. Zur Genesung bietet SatireSenf.de der/dem betroffenen Bürger/in die nochmalige Lektüre dieses Artikels an, in der die Redakteurin des Montfort-Boten anderen, allerdings nur bürgerrechtlich, nicht jedoch vollprofessionell tätigen Publizisten „fragwürdige Tatsachenbehauptungen“ unterstellt. Lachen ist gesund!

Aber mit dem Montfort-Boten scheint viel mehr noch nicht zu stimmen? Nach den Paragrafen 8 und 9 des Landespressegesetz Baden-Württemberg müssen auch Amtsblätter ein Impressum ausweisen. (Das empfiehlt übrigens auch der Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger, zu der die Schwäbische Zeitung gehört, seinen Mitgliedern dringlich (Seite 5)!)

Ich kann aber in der aktuellen Ausgabe des Monfort-Boten ein solches ordnungsgemäßes und auch als solches bezeichnetes Impressum gar nicht finden? Das liegt aber bestimmt an mir. Schwer vorstellbar, dass eine Vorzeige-Redakteurin der Exzellenz-Klasse einer Angela Schneider, die anderen das Licht darbringen möchte, derart krass gegen bestehende Gesetze – und die der Presse insbesondere – verstoßen würde?

Außerdem höre ich gerade, heute sei Welttoilettentag – eine Option für den Montfort-Boten?

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.