TS20/15: „Charlie Hebdo hat es darauf angelegt“ – Staatsrechtler Hillgruber fordert Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen

Unter dem Titel „Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit im Konflikt“ provoziert ein Beitrag am 3. April.2014 im Deutschlandfunk (neuerlich) mit der Ansage: „Charlie Hebdo hat es darauf angelegt“. Zu Wort kommt der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber, der dabei Gelegenheit erhält zu begründen, warum er für die Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch eintritt. Er fordert unter anderem einen „zivilisierten Meinungskampf“. Wer die Standards dieser "Zivilisation" definiert, erläutert er nicht. Die Satiriker von Charlie Hebdo hätten „es“ darauf angelegt (ergänze: das Attentat).  Hillgruber ist für seine provokanten Positionen bekannt.

2014 forderte Hillgruber „Schutz für eine neue Minderheit“, da nach seiner Ansicht die „Lobby der Homosexuellen“ diejenigen diskriminiere, die „die Homosexualität für moralisch fragwürdig und homosexuelle Praxis für anstößig halten“.
2015 bezeichnete er ebenfalls in der FAZ die „Handhabung des ‚Blasphemie‘-Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches durch die Justiz (als) völlig unbefriedigend“ und die „grenzenlose Diffamierung“ der Religion in Deutschland als ein „Integrationshindernis ersten Ranges“.
(Wikipedia, Christian Hillgruber)

Im Kontext mit dem Terroranschlag auf die Redaktion der französischen Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo entwickelte sich in Deutschland eine lebhafte Diskussion um den benananten Blasphemie-Paragrafen:

>>> Petition an den Bundestag für die Abschaffung
>>> diesseits.de Humanistisches Magazin 17.01.15: Petition für die Aufhebung des "Blasphemie"-Paragrafen
>>> DIE ZEIT, 12.01.15: Grüne gegen Diskussion um Blasphemie-Paragrafen
>>> Süddeutsche.de, 13.01.15: Was Spott über Gott darf
>>> Die Welt, 13.01.15: Braucht es noch ein Gesetz gegen Gotteslästerung?
>>> n-tv, 13.01.15: CSU will härtere Strafen für Gotteslästerung
>>> Frankfurter Rundschau, 14.01.15: Freiheit ist nicht grenzenlos
>>> taz.de, 18.01.15: Blasphemie in der Rechtsprechung: Lästern ist erlaubt
>>> Cicero, 31.01.15: Gotteslästerung ist ein Menschenrecht

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