+++ TV-Kritik zu „Die Anstalt“ vom 23.02.16
Ursula Stieler bespricht auf Newbuzzters die jüngste Die Anstalt-Sendung, die „im Schweinsgalopp“ zwei Monate Flüchtlingspolitik aufhole. Wenn Claus von Wagner am Ende als letzter Gutmensch mit einer Infusion „auf CSU-Basis mit 3 AfD-Hämmern“ gefügig gemacht werde, werfe die Szene die Frage auf, ob das noch Satire oder schon Fazit sei. Stielers Fazit: „Etwas gehetzt wirkte die gestrige Folge der Anstalt und der mahnende Zeigefinger wirkte diesmal erschreckend mutlos.“
Dagegen lässt sich der themenbezogene Beitrag in Freiheitsliebe nicht als TV-Kritik bezeichnen. Die mageren acht Textzeilen ziehen sich auf eine kurze Inhaltsangabe zurück.
+++ Repressionen gegen Satiriker in Spanien
„In Spanien häufen sich die Fälle, in denen Kunstschaffende aufgrund von Antiterrorgesetzen gerichtlich verfolgt und mit Haftstrafen bedroht werden. Gegen die Repressionswelle regt sich nun Widerstand“ teast ein Bericht in heute.at. Von diesen Repressionen sind auch spanische Satiriker betroffen. Puppenspieler zum Beispiel würden unter dem Vorwurf „Verherrlichung des Terrorismus“ zur Verantwortung gezogen. Anwälte, Richter und sogar Amnesty International schlügen Alarm.
+++ „Schroeder“ hält auseinander
Eine andere Annäherung an das, was dieser Blog mit kabarettistischem = satirischen Populismus bezeichnet, leistet erneut die Puppe Schroeder. Der blitzgescheite „Witzenschaftler“ kann keinen großen Unterschied mehr zwischen den populistischen Pauschalisten und den fundamentalistischen Empathisten erkennen. Beide Phänomene koppelt er folgerichtig an das Gruppenzwangproblem, im Hinblick auf Kabarettisten Thema von SaSe87.
Die einen habn Angst vor arabischn Terroristn, die anderen vor sächsischen Erroristen. Die einen rufn „Moslems raus“, die anderen „Sachsen raus“. Die einen habn fast kein Gewissen, die anderen vermutlich ein sehr schlechtes. Die einen schreien „Wir sind das Volk“, die anderen „Wir sind die Guten“. Ich find beide Gruppn sehr amüsant. Ich kann mir das erlaubn. „Wir“ Auseinanderhalter sind bekanntlich nicht „wir“, weil schon die Sure 21 aus dem Oban (LIES!) uns befiehlt: „Ohne Gruppen keine Gruppenprobleme“.
(Facebook Schroeder 23.02.2016)
+++ Offtopic: Stefan Niggemeier antwortet Albrecht Müller
Der bekannte Medienkritiker Stefan Niggemeier setzt sich auf dem neuen Portal Über Medien mit einem „raunenden“ Artikel von Albrecht Müller, NachDenkSeiten, über die Auszeichnung von Anja Reschke als Journalistin des Jahres auseinander. Darin hatte Müller Über Medien attackiert. Niggemeier sieht Müllers Artikel als ein Beispiel für die Art von Medienkritik, die Recherche durch Raunen ersetze. Niggemeier schreibt von „zweifelhaften Methoden“, Müller betreibe „eine demagogische Form der Diffamierung“, er kritisiere nicht das, was ist, sondern das, was sein könnte. „Schattenboxen“, Anleitung zu „Westentaschenverschwörungstheorien“, Müller benutze die „Macht des Raunens“.
Teilweise satirisch wird es in den Leserkommentaren zum Artikel auf Über Medien, wenn ein Poster dort feststellt, Müllers Publikationsort hieße ja „NachDenkSeiten und nicht RausFindeSeiten“.
Zum Thema auch QuerFrontSeiten.
+++ Wichtiges Gerichtsurteil für Blogger
Der Blogger und langjährige stern-Autor Wolfgang Röhl hat vor dem Berliner Kammergericht einen für alle Blogger bedeutsamen juristischen Sieg errungen. Und das auch noch gegen ein 850-Millionen-Unternehmen. Auf Meedia bewertet Röhl das Urteil und seine nicht unwichtigen Nebentöne und sowie die vorinstanzliche Entscheidungen.
Persönliche Anmerkung: Juristischer Ansatzpunkt war Röhls Zitat in seinem strittigen Artikel aus öffentlich zugänglichen Quellen wie etwa die Süddeutsche Zeitung und die taz. Die vorinstanzlichen Bewertungen im Fall Röhl zum Thema journalistische Sorgfaltspflichten für Blogger sowie zu den Zitaten aus öffentlich zugänglichen Quellen (Stichwort: „Laienprivileg“) widersprechen (auch) einem von mir vor der Pressekammer des Landgerichts Köln erstrittenen Urteil in dessen Passagen zur Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen. (Der erste Satz nachfolgendes Zitat bezieht sich auf die Verwendung einer öffentlich zugänglichen Quelle, einem Zeitungsbericht):
Der Kläger bestreitet die Richtigkeit dieser Information. Ob diese zutrifft kann im Ergebnis dahinstehen, da die Beklagte [i. e. Karin Burger] sich auf das Laienprivileg berufen kann mit der Folge, dass als Ergebnis einer Abwägung ihre Äußerung zulässig ist. Geht es nämlich nicht um Darstellungen in den Medien, sondern um Behauptungen einzelner, so kann die von der Presse geforderte Sorgfalt vom Einzelnen nur verlangt werden, soweit er Tatsachenbehauptungen aus seinem eigenen ERfahrungs- und Kontrollbereich aufstellt. Äußerst er sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse, so ist es ihm regelmäßig nicht möglich, Beweise oder auch nur Belegtatsachen aufgrund einer Nachforschungen beizubringen. Es genügt insoweit, dass er sich darauf berufen kann, die nachteiligen Behauptungen seien in der Presse oder in anderen öffentlich zugänglichen Quellen unwidersprochen erschienen (BVerfG NJW 1992, 1439, 1442). Zur Unterlassung darf er nur dann verurteilt werden, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt und widerrufen ist. Es verstieße nämlich gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), wenn sich jemand, der eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf (BVerfG a.a.O.).
(Landgericht Köln Az. 28 O 451/12; Hervorhebg. SaSe)
Röhl kommt auf Meedia dann zu folgendem die Arbeit von Bloggern belastenden Fazit:
Blogger leben riskant. Vor allem, wenn sie journalistisch „vorbelastet“ sind und es noch dazu mit einem kapitalstarken Gegner zu tun kriegen. Ein Blogger hält ein solches Verfahren, das zehntausende von Euro kostet, in aller Regel nicht durch. Das war, denke ich, in meinem Fall auch das Kalkül der norddeutschen Windparkfirma. An die SZ mit ihrer wehrhaften Rechtsabteilung hat sich die Firma niemals ran getraut. Aber einen kleinen Blogger glaubte sie mundtot machen zu können. Dumm gelaufen.
(Wolfgang Röhl auf Meedia 26.02.16: „Urteil: Blogger gewinnt Prozess gegen 850-Millionen-Unternehmen„)
Der Artikel verlinkt dann noch einmal auf die beiden Beiträge, die dem klagenden Unternehmen so wehgetan haben: Der beanstandete Artikel auf Die Achse des Guten und der SZ-Artikel, aus dem Röhl zitiert hatte.