TS48/19: Schon wieder Ärger in Überlingen: Gemeinderäte zweiter Klasse?

Kurz vor den Kommunalwahlen 2019 in Baden-Württemberg ziehe ich aus meinen auf diesem Blog veröffentlichten politischen Beobachtungen die vorläufige Hoffnung, dass sich nach diesen Wahlen doch einiges in wenigstens manchen Gemeinderäten der Region ändern wird? In Überlingen ganz bestimmt, wenn die politische Vereinigung Bürger für Überlingen BÜB+ eine wirkungsvolle Quantität an Sitzen im dortigen Kommunalparlament erringen kann. Denn schon jetzt decken die BÜB+‘ler immer wieder „Seltsamkeiten“ im Regime von Oberbürgermeister Jan Zeitler auf. Gerade erst hatte der Südkurier über das mehr als befremdliche Demokratieverständnis des Überlinger OBs berichtet (besenft hier), da erscheint auf dem BÜB+-Blog am 13. Mai 2019 der Artikel „Maulkorb für Stadträte“.

Worum geht es? Nach dem BÜB+-Bericht habe Jan Zeitler versucht, das Schreibrecht der fraktionslosen Stadträte im Amtlichen Mitteilungsblatt Hallo Ü zu beschränken. Interessant daran sind wieder einmal die Mittel bzw. das Argument, mit dem diese prima vista gar nicht nachzuvollziehende Einschränkung vom Oberbürgermeister begründet worden sei: Dazu gäbe es rechtskräftige Urteile.

Aber so einfach lassen sich engagierte Gemeinderatskandidaten heutzutage auch nicht mehr ins Bockshorn jagen. Ein kurzer Faktencheck zu Zeitlers Behauptung habe ergeben, so schreibt der Gemeinderatskandidat Dirk Diestel auf dem BÜB+-Blog, dass ein solches Urteil gar nicht existiere. Die Recherche dazu führe lediglich zu der Ablehnung eines Eilantrags auf einstweilige Verfügung. Im Hauptsacheverfahren zu der Frage, ob Gruppierungen und einzelne Stadträte ein generelles Recht auf Veröffentlichungen im amtlichen Mitteilungsblatt haben, gäbe es noch kein Urteil.

Zwar ist die deutsche Rechtsprechung gelegentlich überraschend. Auf den ersten Laienblick jedoch scheint es wenig plausibel, warum fraktionslose Gemeinderäte weniger demokratische Rechte haben sollten als ihre Kollegen. Bisher sind Gemeinderäte zweiter Klasse nicht bekannt und in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg auch nicht definiert.

Das Thema steht auf der heutigen Tagesordnung der Sitzung des Überlinger Gemeinderats. Die Verlinkung der Sitzungsvorlage direkt ist nicht möglich. Aber unter diesem Link können sich Interessierte das Dokument „Sitzungsvorlage 450 KB“ als pdf herunterladen.

Erkenntnistreibend an dieser Sitzungsvorlage: Auch darin ist von „zwei inzwischen unanfechtbaren Urteilen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg“ die Rede. Allein: Es fehlt zum einen der explizite thematische Bezug (also Beschränkung der Publikationsrechte fraktionsloser Räte) und zum anderen das Aktenzeichen dieser Urteile. Wie soll sich ein Gemeinderat anhand einer solchen Sitzungsvorlage seriös informieren, wenn ihm diese angeblichen Urteile durch Nennung des Aktenzeichens nicht zugänglich gemacht werden?

En passant zu sehen: Auch über die mangelnde Aussagekraft von Sitzungsvorlagen lässt sich sehr schön Einfluss nehmen?

Hier die BÜB+-Pressemitteilung zum Thema:

Am kommenden Mittwoch soll der Gemeinderat von Überlingen erneut über einen Verwaltungsantrag zur Änderung des aktuellen Redaktionsstatuts für Berichte im HalloÜ beschließen. Begründung dafür sind -angeblich endgültige- Gerichtsurteile, die das Thema betreffen.

Die BÜB+ lehnt eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im HalloÜ ab. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist noch offen, ob Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderates einen ähnlichen Rechtsanspruch haben, um wie Fraktionen ihre Meinung im amtlichen Mitteilungsblatt darlegen zu können. Es gibt zudem kein Urteil, das dieses explizit untersagt. Es liegt also durchaus im Ermessen des Gemeinderates, allen Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten das Schreibrecht zuzugestehen. Im Interesse einer demokratischen Meinungsvielfalt sollte der Gemeinderat daher die Anträge der Verwaltung ablehnen. Es ist bereits der zweite Versuch von Oberbürgermeister Zeitler – nachdem bereits Ex-OB Frau Becker ebenfalls damit gescheitert war –  die Rechte der Stadträte zu beschneiden.

Entsprechend der Verwaltungsvorlage soll es künftig auch keine Rubrik mehr für Berichte der Fraktionen aus dem Kreistag geben. Da im Kreistag jedoch viel beschlossen wird, was die Bürger von Überlingen unmittelbar betrifft, sollten die Überlinger Mitglieder des Kreistages weiterhin ein Schreibrecht auch zu Kreistagsthemen haben.

Zudem wird abermals versucht, wichtige Informationen im amtlichen Teil des HalloÜ zu reduzieren. So sollen Tagesordnungen der Gemeinderatssitzungen und der Ausschüsse künftig nur noch online auf der Homepage der Stadt einsehbar sein. Die BÜB+ fordert die Beibehaltung der bisherigen Praxis, die Tagesordnungen zusätzlich im HalloÜ zu veröffentlichen. Viele Überlinger Bürger, die aus verschiedensten Gründen keinen direkten Zugang zum Internet haben, müssten sonst jedes Mal persönlich direkt im Rathaus vorstellig werden, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Das ist unzumutbar.
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Aktualisierung vom 16.05.2019:
Wie der BÜB+-Blog zeitnah berichtet, hat der Überlinger Gemeinderat gestern bei einer Gegenstimme die Änderung des Redaktionsstatuts für das amtliche Mitteilungsblatt Hallo Ü beschlossen. Damit ist es künftig fraktionslosen Gemeinderäten versagt, im Gemeindeblatt über ihre Arbeit zu berichten.
Man muss nicht Einstein sein, um diese drastische Maßnahme kurz vor der Kommunalwahl 2019 in Baden-Württemberg als ganz offensichtlich gegen die Wählerinitiative BÜB+ gerichtet zu empfinden. Die allerdings verfügt mit ihrem hochprofessionellen und stets aktuell gehaltenen Internetblog über ein wirkungsstarkes Instrument, dieses Verbot zu kompensieren. Gelackmeiert sind die Überlinger Bürger, die nicht über einen ungehinderten und frei verfügbaren Zugang zum Internet verfügen und auf die Informationen aus Hallo Ü angewiesen sind. Da freut sich die Schere!
Mein Wunsch an die Weihnachtsfrau: eine gerichtliche Überprüfung dieses Gemeinderatsbeschlusses durch das zuständige Verwaltungsgericht und ggf. nachgeordnete Instanzen!

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