TS71/20: Corona: 1 (eine) Lanze für das Landratsamt Biberach!

Zu TS69/20 über Corona im Landkreis Biberach und dort insbesondere zu meiner Kritik an dem Begriff „Vollzeitäquivalente“ in der Presseauskunft des Landratsamts Biberach erreicht mich eine informative Leserzuschrift. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Dr. Gerhard Heusel darf SaSe diese Zuschrift (kursiv, grün) veröffentlichen:
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Der Beitrag „TS69/20: Wieder Krauses aus dem Landkreis Biberach: Mit „VZÄ“ gegen Corona?“ veranlasst mich zu folgenden Anmerkungen:
Sie weisen auf den vorbildhaften Umgang des Landkreises Tuttlingen hinsichtlich der Infektionen mit SARS CoV-2 zu Recht hin und zeigen die Unterschiede zum Umgang im Landkreis Biberach auf. Dem kann ich weitgehend zustimmen. Zwischenzeitlich wurde die Internetseite des Landkreises Biberach insoweit geändert (seit wann ist mir unbekannt) als sich dort eine Karte mit zahlenmäßigen Angaben zu Infektionen und Verstorbenen findet. Diese können Sie unter folgendem
[diesem] Link aufrufen.

Der Link wiederum findet sich auf der Seite Landkreisbezogene Berichterstattung zur COVID-19 Erkrankung des Landkreises Biberach, die als Punkt 1 unter der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ auf der Seite www.biberach.de bzw. der Seite des Gesundheitsamts verlinkt ist. Um zu dieser Karte bzw. den Zahlen zu gelangen bedarf es mehrerer Klicks und ich gebe Ihnen absolut recht, dass dies nicht gerade benutzerfreundlich und einfach zu finden ist. Ich selbst habe das auch erst gestern gefunden, nachdem ich bei früheren Suchen nach vielen nicht zielführenden Klicks genervt aufgegeben habe. Zudem ist die Information nicht tagesaktuell, am 18.05.2020 sind die Zahlen vom 13.05.2020 veröffentlicht. Ob diese Information bewusst oder unbewusst so versteckt ist, erschließt sich mir nicht. Ich halte es mit einem Augenzwinkern mit dem Leitspruch des Hosenbandordens: Honi soit qui mal y pense.

Eine weitere interessante und ausgesprochen wichtige Frage, die Sie aufgreifen[,] ist die nach der Zahl der Mitarbeiter, die sich in den Gesundheitsämtern mit SARS CoV-2 und COVID-19 befassen.

So gerne ich Ihnen sonst zustimme, in diesem Punkt liegen Sie mit Ihrer Kritik und Ihrer Satire meines Erachtens leider nicht richtig. Die Angabe von VZÄs (ein in Firmen durchaus weit verbreiteter Begriff, wobei zumeist neuhochdeutsch von FTEs (Full Time Equivalent) gesprochen wird, ist durchaus sinnvoll und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit weitaus aussagekräftiger als die reine Angabe von Mitarbeiterzahlen. Heißt im Klartext: Für einen transparenten Vergleich zur Leistungsfähigkeit ist die Angabe von VZÄs bzw. FTEs erforderlich.  Um bei Ihrem Vergleich von Biberach und Tuttlingen zu bleiben, was bedeutet das konkret. In Biberach sind seit 01.04.2020 laut LRA Biberach im Gesundheitsamt 33 VZÄs im Containment plus weitere 6,5 VZÄ in anderen Bereichen. Andere Ämter und Dienststellen des Landratsamt[s] unterstützen das Gesundheitsamt mit 21 VZÄ, weitere 5 VZÄ kommen von außerhalb der Verwaltung. Im Landkreis Tuttlingen sind es 18 plus 120 Mitarbeiter. Wenn alle Mitarbeiter in Tuttlingen vollzeitangestellt wären, wäre Tuttlingen zahlenmäßig eindeutig besser gestellt. Wenn aber die 120 Mitarbeiter in Tuttlingen in Teilzeit, z.B. 33 % arbeiten, würden sie eben nur die Arbeitszeit von 40 Mitarbeitern erbringen können, was den etwa 40 VZÄs im Gesundheitsamt Biberach (die Unterstützung anderer Ämter und Dienststellen ist nicht mitgerechnet) entsprechen würde.

Da anzunehmen ist, dass gerade in der aktuellen Situation in diesem Bereich sehr viele angelernte Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten, lässt sich die von Ihnen geforderte Transparenz nur durch Angabe der FTEs (VZÄs) herstellen.

Eine umfassende Antwort auf Ihre Frage nach der Anzahl der Mitarbeiter des Kreisgesundheitsamts Biberach hätte in etwa so aussehen können: Am Gesundheitsamt des Landkreises Biberach waren zum 01.01.2020 (Zahl) Mitarbeiter beschäftigt, entsprechend (Zahl) VZÄs. Am 01.04.2020 waren dies (Zahl) Mitarbeiter, entsprechend (Zahl) VZÄs. Dies entspricht einer Veränderung von (Zahl) Mitarbeitern bzw. (Zahl) VZÄs. Von den (Zahl) Mitarbeitern, entsprechend (Zahl) VZÄs waren (Zahl) Mitarbeiter, entsprechend (Zahl) im Bereich Containment tätig. Danach könnten zusätzliche Angaben zu anderen Bereichen oder unterstützenden Tätigkeiten folgen.
[…]

Dr. Gerhard Heusel
Ummendorf

Anmerkung: Dr. Heusel hat bezüglich der Sinnhaftigkeit des Begriffs VZÄ vollkommen Recht – WENN sich dann alle Gesundheits- bzw. Landratsämter daran halten würden. Denn nur so wird Vergleichbarkeit möglich.

Zur aktuellen Situation der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg veröffentlicht die SchwäZ heute ein Interview mit Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Der eigenartige und nicht als Ironie markierte Politikerhumor drückte sich darin zum Beispiel in Luchas Äußerung aus, dass im letzten Landeshaushalt „immerhin 17 neue Stellen“ für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschaffen wurden. Immerhin?
Ansonsten würde ich Lucha hier gern und gegenleistungsfrei (also kein Essen!) korrigieren: „ … 17 neue VZÄ-Stellen“?

 

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