Tag Archiv:Landratsamt Biberach

TS10/21: Aschauer Achberg: Das Landratsamt Ravensburg ist jetzt wach und trippelt den Krähentanz

Ja, natürlich. War eh klar: Kaum war TS09/21 mit der Kritik an der immer noch fehlenden Presseauskunft des Landratsamts Ravensburg zur Causa Bürgermeister Dr. Johannes Aschauer erschienen, trudelte dieselbe hier ein.

Wie auszugsweise schon angesprochen, hatte ich der Kommunalaufsicht Fragen zu den schockierenden Details des Aschauer-Briefes betreffs des Ausspionierens eines Bauhof-Mitarbeiters der Stadt Lindau gestellt. Aschauers Denunziation führte seinerzeit zur Kündigung des Mannes. Dazu schreibt das Landratsamt Ravensburg (LRA RV):

Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt wurde bisher nicht an den Landkreis herangetragen, die weiteren Details und der Zeitraum des Vorwurfs sind nicht bekannt. Eine rechtliche Bewertung werden wir vornehmen, falls der Betroffene oder eine andere Bürgerin/ein anderer Bürger der Gemeinde Achberg hierzu eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben sollte.
(Presseauskunft Landratsamt Ravensburg am 25.01.20201)

Prima. Dann wird also nichts weiter passieren. Denn der Betroffene selbst wird garantiert keine Beschwerde führen. Die heißt übrigens in Bezug auf Bürgermeister „Fachaufsichtsbeschwerde“ und nicht, wie hier fälschlich geschrieben, „Dienstaufsichtsbeschwerde“. Das Denunziationsopfer muss – wie viele seiner Kolleg*innen – in Achberg leben. Und welcher Terror über diejenigen hereinbricht, die es wagen, Kritik am Achberger Bürgermeister zu üben, hatten wir ja gerade erst wieder in TS09/21 gesehen. Der gechasste Bauhof-Mitarbeiter hat auch dieser Redaktion gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er in dieser ja schon einige Jahre zurückliegenden Angelegenheit nichts mehr unternehmen werde. Die bekam ja nur durch die schockierenden Geständnisse des Achberger Bürgermeisters in seinem Januar-Brief neue Aktualität.
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TS107/20: „Blix“: Eine Kelle Wainer Frauengulasch für das Sommerloch

[Aktualisierung vom 03.01.2021 betr. Link auf Blix-Artikel]

Was soll dabei herauskommen, wenn ein Mann (!) die Männer-gegen-Frauen-Chose im Gemeinderat von Wain noch einmal aufköchelt? Und zwar ohne diesen zentralen Konflikt überhaupt anzusprechen. Es kommt heraus dies: „Zum Wainen“! (Bitte beachten Sie das Hammer-Gag-Wortspiel mit dem Verb <weinen>!) Der „Bildschirm-Zeitung“-Beitrag ist tatsächlich zum Weinen – und zwar in jeder Hinsicht: journalistisch, juristisch, moralisch, erzählerisch und politisch.

Die drei Wainer Ex-Gemeinderätinnen Julia Freifrau von Herman, Lotte Obrist und Faiza Gummersbach werden vom Artikelschreiber Dr. Roland Reck ein weiteres Mal dorthin geschickt, wo sie schon fast zu Hause sind: in die und in der Pfanne!

Und das vollkommen ohne Not. Denn einen erkennbaren Berichterstattungsanlass für Blix gibt es gar nicht. Die Geschehnisse, um die sich der mit quälend redundanten Passagen zur Wainer Kultur- und Siedlungsgeschichte künstlich aufgepumpte Artikel rankt, sind alt. Unter Aktualitätsgesichtspunkten sind sie uralt. Sie liegen mehr als ein Vierteljahr zurück. Seinerzeit hatte die „Bildschirmzeitung“ meines Wissens nicht berichtet. Und neuere Entwicklungen oder gar Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen zu der potentiellen Straftat in der Mainacht liegen auch nicht vor, wie der Schreiber selbst einräumt.

Der herbeigezerrte „Berichterstattungsanlass“ heißt vermutlich: Sommerloch! Weiterlesen

TS91/20: Gemeinde Ummendorf veröffentlicht Kläger-Daten im Internet – Landesdatenschutzbeauftragter schreitet ein

Wer sich ein grobes Bild davon verschaffen möchte, wie viel Sachkompetenz Deutschlands pompöse Entscheidungsträger und solche, die sich dafür halten, aufweisen, dem sei die aktuelle Verteidigung der taz-Kolumne (Satire!) „All cops are berufsunfähig“ von taz-Anwalt Johannes Eisenberg ans Herz gelegt. Auch wenn ich die Schlusspointe der Satire-Kollegin in der taz vergangener Woche, die jetzt auf einmal ursächlich für die Krawalle in Stuttgart gewesen sein soll, nicht gutheiße, zeigt der Jurist im verlinkten Beitrag überzeugend auf, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer offensichtlich die Verfassung nicht kennt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung missachtet. Oder kurz: Er beweist dessen Inkompetenz.

Zur – meine Meinung – schmeißteuren Inkompetenz des Ummendorfer Bürgermeisters Klaus B. Reichert – im Kontext der Bauplatzvergabe – hatte sich vor Kurzem das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Az.: 3 K 3574/19) umfassend geäußert. In meinem Kontext-Artikel „Bauplatzvergabe nach Gutsherrenart“ hatte ich die multiplen „Dehnungen“ geltenden Rechts durch die Gemeinde Ummendorf dezidiert aufgezählt.

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Bürgermeister Klaus B. Reichert verletzt weiter geltendes Recht
Irgendeine pädagogische Wirkung allerdings hat das Urteil offensichtlich nicht entfaltet, wie die jüngsten Entwicklungen in der Gemeinde Ummendorf belegen. Gestern Abend fand eine Gemeinderatssitzung wieder zum Thema Bauplatzvergabe statt, die einige Anwesende nachgerade sprachlos macht. Die Blogger-Kollegin Elke Krieg war dort. Was sie berichtet, beschreibt die vollständige Farce von Demokratie. Das geht so weit, dass der die Versammlung moderierende Rechtsanwalt Professor Dr. Andreas Staudacher die Gemeinderäte über die „juristisch Dogmatik“ informiert haben soll.  Er referierte über die Frage, wie man eine demokratische Gemeinderatssitzung abhält.

Ist das nicht ein bisschen spät? Weiterlesen

TS72/20: Ausschusssitzung Ochsenhausen: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

SaSe heute mal eher ernst. Die Angelegenheit ist es. In TS70/20 hatte ich kurz von der für gestern angesetzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik der Stadt Ochsenhausen berichtet. Der Zugang zu dieser – im Grundsatz öffentlichen – Sitzung war von Bürgermeister Andreas Denzel und der Verwaltung auf 6 Personen begrenzt worden, die sich noch dazu (Corona!) vorher mit Namen, Anschrift und Telefonnummer schriftlich anmelden mussten. Bei mehr als 6 Anmeldungen sollte das Los entscheiden.

(Mindestens) Ein Bürger aus Ochsenhausen war mit dieser Begrenzung der Öffentlichkeit nicht einverstanden. Und er hielt auch den üblichen Beschwerdeweg ein. Zuerst wandte er sich an die Kommunalaufsicht i. e. das Landratsamt Biberach. Dort sei er abgewiesen worden. (SaSe-Leser, die das überrascht, bitte melden!) Im nächsten Schritt kontaktierte er Denzel direkt. Auch dort wurde er abgewiesen.  Selbst beim Regierungspräsidium Tübingen fand er kein offenes Ohr. Schlussendlich stellte der Mann dann beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) einen Antrag auf einstweilige Anordnung, die Antragsgegnerin ( i. e. die Stadt Ochsenhausen) zu verpflichten, die Ausschusssitzung am 19. Mai 2020 abzusagen.

Dieser Antrag wurde vom VG Sig (Az.: 3 K 1821/20) am 19. Mai 2020 abgelehnt. Den Beschluss im anonymisierten Volltext über 8 Seiten finden Sie hier. Ablehnungsgrund ist etwa die Tatsache, dass der Antragsteller keinen materiellen Anspruch (Anordnungsanspruch) und die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung gerade im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Anordnungsgrund) glaubhaft habe machen können. Weiterlesen

TS71/20: Corona: 1 (eine) Lanze für das Landratsamt Biberach!

Zu TS69/20 über Corona im Landkreis Biberach und dort insbesondere zu meiner Kritik an dem Begriff „Vollzeitäquivalente“ in der Presseauskunft des Landratsamts Biberach erreicht mich eine informative Leserzuschrift. Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers Dr. Gerhard Heusel darf SaSe diese Zuschrift (kursiv, grün) veröffentlichen:
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Der Beitrag „TS69/20: Wieder Krauses aus dem Landkreis Biberach: Mit „VZÄ“ gegen Corona?“ veranlasst mich zu folgenden Anmerkungen:
Sie weisen auf den vorbildhaften Umgang des Landkreises Tuttlingen hinsichtlich der Infektionen mit SARS CoV-2 zu Recht hin und zeigen die Unterschiede zum Umgang im Landkreis Biberach auf. Dem kann ich weitgehend zustimmen. Zwischenzeitlich wurde die Internetseite des Landkreises Biberach insoweit geändert (seit wann ist mir unbekannt) als sich dort eine Karte mit zahlenmäßigen Angaben zu Infektionen und Verstorbenen findet. Diese können Sie unter folgendem
[diesem] Link aufrufen.

Der Link wiederum findet sich auf der Seite Landkreisbezogene Berichterstattung zur COVID-19 Erkrankung des Landkreises Biberach, die als Punkt 1 unter der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Coronavirus“ auf der Seite www.biberach.de bzw. der Seite des Gesundheitsamts verlinkt ist. Um zu dieser Karte bzw. den Zahlen zu gelangen bedarf es mehrerer Klicks und ich gebe Ihnen absolut recht, dass dies nicht gerade benutzerfreundlich und einfach zu finden ist. Ich selbst habe das auch erst gestern gefunden, nachdem ich bei früheren Suchen nach vielen nicht zielführenden Klicks genervt aufgegeben habe. Zudem ist die Information nicht tagesaktuell, am 18.05.2020 sind die Zahlen vom 13.05.2020 veröffentlicht. Ob diese Information bewusst oder unbewusst so versteckt ist, erschließt sich mir nicht. Ich halte es mit einem Augenzwinkern mit dem Leitspruch des Hosenbandordens: Honi soit qui mal y pense.
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TS69/20: Wieder Krauses aus dem Landkreis Biberach: Mit „VZÄ“ gegen Corona?

Komme gerade aus der Kirche. Kerze gespendet! Aus tränenumflorter Dankbarkeit für eine Presseauskunft, die ich vom Landratsamt Biberach (LA BC) erhalten habe. Von meinem ganz speziellen Freund Bernd Schwarzendorfer, der Wie-Pressesprecher des LA BC, persönlich! Auf Anfrage dieser Redaktion kommentiert Fred Feuerstein diesen Fortschritt in den bilateralen Beziehungen zwischen dem LA BC und diesem Blog mit: „Yabba Dabba Doo!

Thema meiner aktuellen Presseanfrage war: Corona im Landkreis Biberach, Gesundheitsamt und Tests. Damit liege ich voll im bundesjournalistischen Trend. Denn gerade heute veröffentlicht die Tagesschau eine Umfrage bei den Gesundheitsämtern bundesweit. Übrigens mit verstörendem Ergebnis.

Ethnologen raten ja immer dazu, bei Kontakt mit zivilisationsfernen Volksstämmen behutsam und strukturiert vorzugehen. Nicht beratungsresistent, habe ich mich an diese Vorgabe gehalten. Meine Presseanfrage an das LA BC war thematisch klar strukturiert und zur behaglichen Rezeption absatz- und unterthemenweise durchnummeriert.

Schwarzendorfers Presseauskunft beendet meine volkskundliche Karriere abrupt. Zur Antwort schleudert er mir einen monolithischen Textblock ohne Nummer oder Absatz oder Zuordnung oder Struktur an die Omme, in dessen abstandslosen 271 Wörtern (immerhin!) ein mir bis dato vollkommen fremder Begriff dominiert: „VZÄ“. Weiterlesen

TS67/20: „FragDenStaat“ klagt Corona-Auskunft in Niedersachsen ein

Eine Institution, die SaSe schon aus thematischen Gründen künftig enger im Auge behalten möchte, ist die Internetplattform FragdenStaat.de. Sie macht beziehungsweise versucht dasselbe, was dieser Blog und auch die Gefährtin in Langenargen permanent und nicht selten vergeblich – allerdings nur im kommunalen Bereich umgebender Landkreise – zu erlangen sich bemühen: Auskunft von Behörden zu erhalten. Mit welchem enormen Frust dieses für eine Demokratie eigentlich selbstverständliche Bemühen befrachtet sein kann, dokumentiert auch der Aufschrei-offene-Brief an den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser, nachdem mir der Anspruch auf Presseauskunft vom Landratsamt Biberach zumindest partiell (abhängig von meinem anvisierten Publikationsmedium) abgesprochen worden war. (Im nächsten TagesSenf allerdings werde ich dazu Erfreulicheres zu berichten haben …)

Der Unterschied zu FragdenStaat liegt darin, dass die Mitstreiter des Plattformgründers Stefan Wehrmeyer und die Aktivisten des gemeinnützigen Trägervereins Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. rund um Projektleiter Arne Semsrott ihre Anfragen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes stellen; Blogger und hauptberufliche Journalist*innen tun dies auf der Grundlage des jeweiligen Landespressegesetzes.

Beiden Gruppierungen gemein ist das für eine Demokratie selbstverständliche Bemühen um Transparenz. Umso weniger Transparenz, desto weiter ist ein Bundesland oder ein Landkreis oder eine Kommune von dem in unserer Verfassung definierten Ideal- und Zielzustand entfernt. Der bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Landkreis in meinem Erfahrungs- und Berichtshorizont ist der Landkreis Biberach. Die bisher am weitesten von Demokratie und Transparenz entfernte Kommune ist die Gemeinde Wain im Landkreis Biberach. Weiterlesen

TS64/20: Eskalation in Wain: Geköpfte und gehängte Puppen – Polizei ermittelt

Durch die Corona-Katastrophe sind die nun schont seit Monaten schwelenden Vorgänge in der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) völlig aus dem Blick geraten. Meine Kollegin von KONTEXT und ich hatten gerade Vor-Ort-Recherchen geplant, als der Shutdown im März 2020 kam.

Zur Erinnerung: Bürgermeister der Gemeinde Wain ist Stephan Mantz, zeitgleich Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma Baupilot GmbH, die mit vielen Gemeinden Geschäfte rund um Bauplätze macht. In diesem KONTEXT-Artikel hatte ich die Verwicklungen und zahlreichen Geschäftsbeziehungen des hauptamtlichen Bürgermeisters dargestellt.

In diesem auf meinen KONTEXT-Artikel bezogenen TagesSenf hatte ich dann noch weitere Informationen gegeben. Thema darin waren auch die enormen Streitigkeiten zwischen drei Gemeinderätinnen und dem Wainer Bürgermeister mit dem Gschmäckle-Geschäftsgebahren.
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Die drei als Hexen diffamierten Gemeinderätinnen
Die drei kritischen Wainer Gemeinderätinnen sind Julia Freifrau von Herman, Faiza Gummersbach und Lotte Obrist. Sie sind demokratisch gewählt und füllen ein öffentliches Amt aus. Deshalb lässt sich weder unter Aspekten des Persönlichkeitsrechts noch unter besonderer Berücksichtigung des Pressekodex erklären, warum die SchwäZ die Opfer in ihrer aktuellen Berichterstattung namentlich auf einmal nicht mehr benennt. Deren Identität kann jeder rasch durch Einsicht der im Internet verfügbaren Liste der Wainer Gemeinderäte selbst feststellen. Als die SchwäZ noch gegen die Frauen Stimmung machen konnte, wurden sie sehr wohl mit Namen bezeichnet! Weiterlesen

TS50/20: Nach der Causa Ummendorf die Causa Dettingen? Es empört die Unverfrorenheit!

Orte mit dem Namen „Dettingen“ gibt es mehrere. Ich beziehe mich auf Dettingen an der Iller im Landkreis Biberach. Die Gemeinde Ummendorf mit ihrer vom Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigten rechtswidrigen Bauplatzvergabe liegt auch im Landkreis Biberach. Ich schwöre: Das ist kein Zufall.

Offensichtlich jedoch hebt dieses Iller-Dettingen nun an, aus der Handvoll namensgleicher Kommunen negativ hervorzustechen. Die von Bürgermeister Alois Ruf schon seit 1986 (!) geführte Gemeinde nämlich backt sich ganz offensichtlich ein fetttriefendes Ei auf der Causa Ummendorf und den diesbezüglichen und in der mündlichen Verhandlung am 10. März 2020 vom Verwaltungsgericht Sigmaringen (VG Sig) erteilten sehr ausführlichen rechtlichen Vorgaben zur Bauplatzvergabe. Was dabei gar nicht geht, ist jede Art von Einheimischen-Modell in der ausschließlichen Anwendung. Das sind Vergabekriterien, bei denen Einheimische in irgendeiner Weise bevorzugt werden. Dazu hatte der Europäische Gerichtshof schon 2013 entschieden.

Allerdings entsteht zunehmend der Eindruck, dass all so etwas für die Kommunen im Landkreis Biberach nicht gilt. Sogar der Spiegel kennt den Ausdruck „Lex Biberach“. Die Lesart dort allerdings ist eine andere, als sie mir meine Leser aus diesem dunkelsten aller südöstlichen Landkreise berichten. Nach deren Interpretation besagt „Lex Biberach“, dass man sich in diesem Landkreis grundsätzlich und gern auch mit dem Segen des Landratsamts Biberach über geltendes Recht hinwegsetze. Stimmt! Weiterlesen

TS32/20: Link- und Leseliste zu meinem KONTEXT-Artikel Baupilot GmbH

Bitte beachten Sie die Aktualisierung vom 4. März 2020 am Ende des Textes!

Normalerweise bildet ein KONTEXT-Artikel von mir zu einem bestimmten Thema auch den zumindest vorläufigen Abschluss einer Recherche. Das ist im Fall Stephan Mantz, Bürgermeister der Gemeinde Wain (Landkreis Biberach) und Geschäftsführer sowohl der Firma Baupilot GmbH wie der HMF Holding GmbH, anders. Aber der Umfang an Informationen, der in einem Artikel verpackt werden kann, ist begrenzt.

Das Thema Baupilot und Stephan Mantz ist mit diesem KONTEXT-Artikel noch lange nicht abgeschlossen.
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Legitimität versus Legalität
Noch einmal expressis verbis: Die Tatsache, dass ein Bürgermeister neben dieser hauptamtlichen Tätigkeit noch Geschäftsführer zweier privatwirtschaftlicher Unternehmen ist, die noch dazu Geschäftspartner anderer Kommunen sind, ist nicht illegal! Der „Skandal“ an dem Mantz-Konstrukt oder das, was man als den „Nachrichtenwert“ bezeichnet, liegt gerade in der Tatsache, dass so etwas eben nicht verboten ist. Wie das Landratsamt Biberach als „Dienstherr“ ja auch für den Fall Stephan Mantz bestätigt.

Aber es gibt – heute mehr denn je – einen von vielen Bürgern auch scharfkantig empfundenen Unterschied zwischen Legitimität und Legalität. Die meisten Menschen haben wenig Verständnis dafür, dass ein hauptamtlicher Bürgermeister solche Nebentätigkeiten ausübt. Auch wenn es ihm vom Gesetz erlaubt ist. Weiterlesen

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