PB2: Industrie- und Handelskammer IHK Ulm: Erst Gemeinderäte kritisieren, dann bei Nachfrage ausweichen

Zum thematischen Kontext dieses Presseanfragen-Nachweises an die Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm, namentlich den Vizepräsidenten Johannes Remmele, verweise ich auf meinen Artikel TS96/20.

Die Recherche ergab sich, nachdem Remmele in der Schwäbischen Zeitung vom 2. Juli 2020 unter möglichem Missbrauch seiner Funktion als IHK-Vizepräsident die Ochsenhauser Gemeinderäte von Pro Ox (nicht navigierbarer Blog hier) für ihre politische Meinung zu einem Bauvorhaben kritisierte: „IHK-Vizepräsident über Widerstand gegen Gewerbegebiet: <Ich kann mich nur sehr wundern>“.

Solche allgemeinen politischen Meinungsäußerungen sind den IHKs gemäß laufender Rechtsprechung nach meiner Wahrnehmung untersagt (eine kilometerlange Liste von Urteilen zum Thema hier).

Deshalb hatte ich am 7. Juli 2020 nachstehende EIL-Presseanfrage an die IHK Ulm, Vizepräsident Johannes Remmele gerichtet.

Achtung: Im Originaltext meiner Presseanfrage steckt ein sachlicher Fehler. Johannes Remmele ist Vizepräsident der IHK Ulm, nicht, wie von mir unten fälschlicherweise angegeben, Präsident. Ich habe diesen Fehler sicherheitshalber noch einmal mit „[sic]“ markiert. Und das Labor Dr. Merk schreibt sich auch nicht mit „ck“, wie nachstehend fälschlicherweise getippt.

SaSe-Presseanfrage (blau) per E-Mail am 07.07.2020:

Am 2. Juli 2020 erschien in der Schwäbischen Zeitung (Ausgabe Biberach) der Artikel „IHK-Vizepräsident über Widerstand gegen Gewerbegebiet: >Ich kann mich nur sehr wundern<“ (https://www.schwaebische.de/landkreis/landkreis-biberach/ochsenhausen_artikel,-ihk-vizepr%C3%A4sident-%C3%BCber-widerstand-gegen-gewerbegebiet-ich-kann-mich-nur-sehr-wundern-_arid,11241129.html) In dem Beitrag bewertet der Präsident der IHK-Ulm [sic], Herr Johannes Remmele,  das politische Verhalten von zwei Gemeinderäten in Ochsenhausen (Fraktion Pro Ox) zu einem Sachverhalt (Bauvorhaben Labor Dr. Merck [sic]), der noch dazu schon entschieden ist.

Der Gesetzgeber setzt den Industrie- und Handelskammern einen engen Rahmen für politische Betätigungen und Äußerungen. Eine ziemlich beeindruckend lange Liste höchstrichterlicher Urteile einschließlich des BGH-Urteils 2018 (Az.: I ZR 264/16) schränkt diese weiter ein. Das Mandat der Kammern ist ausdrücklich kein allgemeinpolitisches. Politische Betätigung wird den Kammern ausdrücklich nur gegen staatliche Einrichtungen eingeräumt.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Presseanfrage an die IHK Ulm, Herrn Präsidenten Johannes Remmele [sic]:

  1. Auf wessen Initiative kam der Kontakt mit der Redaktion Biberach der Schwäbischen Zeitung zu diesem Thema zustande? Hat Herr Remmele initiativ seine Meinung zu diesem kommunalpolitischen Vorgang bzw. der politischen Meinung von einzelnen Gemeinderäten geäußert oder wurde die – vom wem? – angefragt?
    *
  2. Woraus leitet Herr Remmele seine Legitimation als Präsident [sic] der IHK Ulm ab, einzelne Gemeinderäte in Ochsenhausen für ihre politische Meinung zensieren zu dürfen, auch wenn er selbst früher in Ochsenhausen ein Gemeinderatsmandat ausgeübt hat?
    *
  3. Der strittige Bebauungsplan ist schon Anfang Mai 2020 im Ochsenhauser Gemeinderat zugunsten der Firma Merk beschlossen worden. Bitte erläutern Sie die Notwendigkeit im Juli 2020, einzelnen Gemeinderäten post festum für ihre politische Meinung zu diesem Thema Noten zu erteilen.
    *
  4. Ist Ihnen die laufende höchstrichterliche Rechtsprechung zu zulässigen Betätigungsfeld von Handwerks- und Industrie- und Gewerbekammern bekannt und wo ordnen Sie dabei den oben bezeichneten Artikel der Schwäbischen Zeitung mit Ihrer persönlichen Meinung zu diesem kommunalpolitischen Thema ein?

Aufgrund der Aktualität der Ereignisse und der politischen Turbulenzen in Ochsenhausen muss ich Sie bitten, mir Ihre Presseauskunft im Verlaufe des heutigen Tages zukommen zu lassen. Ansonsten müsste ich sie gegebenenfalls meiner Berichterstattung nachreichen.

*
Am frühen Nachmittag desselben Tages und korrekt innerhalb der von mir aus Aktualitätsgründen sehr eng gesetzten Frist antwortet mir der IHK-Ulm Haupt-Geschäftsführer Max-Martin W. Deinhard im Auftrag von Vizepräsident Johannes Remmele wie folgt:

Herr Remmele hat bestätigt, dass er sich nicht in seiner Funktion als Vizepräsident der IHK Ulm zu dem von Ihnen angesprochenen lokalpolitischen Thema geäußert hat.
Dieses Thema war und ist nicht auf der Tagesordnung der IHK Ulm. Deshalb kann ich dazu auch nichts sagen.

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, bitte ich darum, dass Sie sich direkt an Herrn Remmele wenden.
(Presseauskunft IHK Ulm vom 07.07.2020; Hervorhebg. K. B.)

Damit ist diese Presseauskunft ein hervorragendes Beispiel für die neue SaSe-Rubrik „Bondage“. Der erwähnte Zeitungsartikel trägt die Überschrift „IHK Vizepräsident über Widerstand gegen Gewerbegebiet“. Die Überschrift lautete nicht: „Johannes Remmele über Widerstand gegen Gewerbegebiet“. Damit ist die Behauptung, Johannes Remmele habe nicht in seiner Funktion als Vizepräsident der IHK Ulm geantwortet, meines Erachtens obsolet.

Die obige Auskunft der IHK Ulm ist eine mehr als schwache Ausrede für ein Vorgehen, das gemäß laufender Rechtsprechung nach meinem Verständnis nicht in Ordnung ist. Meine Meinung: Selbstverständlich hat Remmele seine Funktion als Vizepräsident der IHK Ulm zumindest benutzt und damit missbraucht, um seiner ganz persönlichen und möglicherweise auch von eigenen wirtschaftlichen Interessen getriebenen Kritik (siehe dazu TS 96/20) am politischen Widerstand gegen das Bauprojekt in Ochsenhausen entsprechendes Gewicht zu verleihen.

Und gerade die Frage danach, auf wessen Initiative dieser unsägliche SchwäZ-Artikel zustande gekommen ist, birgt ja weiteren Sprengstoff. Hat sich Remmele von sich aus an die Zeitung gewandt? Hat das Labor Dr. Merk etwas damit zu tun? Welche Rolle spielt bei all dem Bürgermeister Andreas Denzel? Alles wichtige Fragen, die von der IHK Ulm und deren Vizepräsidenten nicht beantwortet werden.

Hast Du etwas zu sagen?

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.