PB3: Die „Zeitung für kommunale Wirtschaft“ hat es auch nicht nötig

Folgende nicht beantwortete Presseanfrage ist eine Petitesse, Marginalie – nicht weiter relevant. Aber sie besitzt durchaus Symbolkraft für die SaSe-These, dass sich zumindest einige Bürgermeister und andere Kommunalpolitiker mitsamt dem dazugehörigen strukturellen Umfeld jenseits von Recht und Gesetz wähnen, die für sie nicht gelten sollen. Den weiteren Kontext zu diesem Vorgang entnehmen Sie bitte meinem Artikel TS98/20.

Uneigentlich erhält der Vorgang durch die Tatsache besondere Bedeutung, dass die Zeitung für kommunale Wirtschaft den Artikel NACHTRÄGLICH und NACH meiner Presseanfrage und vor allem auch ohne (die vorgeschriebene) Kennzeichnung verändert hat.

Am 12. Juli 2020 habe ich folgende EIL-Presseanfrage per E-Mail an den Chefredakteur der Zeitung für kommunale Wirtschaft, Klaus Hinkel, gerichtet:

Am 9. Juli 2020 erschien in der ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft der Artikel „Klimaschutzpaket mit kommunalen Landesverbänden“. Der von Ihnen veröffentlichte Artikel ist ein fast einhundertprozentiger Abdruck der dazugehörigen Pressemitteilung des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom 08.07.2020.
Gemäß Pressekodex, Ziffer 1, Richtlinie 1.3 müssen von Redaktionen veröffentlichte Pressemitteilungen erkennbar als solche gekennzeichnet werden.

Meine Presseanfrage an die Chefredaktion der ZfK:
1. Warum kennzeichnet die
ZfK in ihrem Artikel „Klimaschutzpaket mit kommunalen Landesverbänden“ vom 09.07.2020 die vom Umweltministerium Baden-Württemberg  übernommene Pressemitteilung „3. Klimaschutzpakt mit den kommunalen Landesverbänden unterschrieben – 27 Millionen Euro für weitere Klimaschutzmaßnahmen“ vom 08.07.2020 nicht erkennbar als solche und [verstößt] damit gegen den Pressekodex [verstößt]?

2. Hat die Zeitung für kommunale Wirtschaft in der Vergangenheit schon jemals eine Rüge des Deutschen Presserates erhalten? Wenn ja: Wann und in welchem Kontext und wo wurde sie veröffentlicht?

Aus Aktualitätsgründen und weil es sich um zwei ganz schlichte und sicher rasch zu beantwortende Fragen handelt, bitte ich Sie, mir Ihre Antwort / Stellungnahme bis Dienstag, 14.07.2020, zukommen zu lassen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
(Presseanfrage der SaSe-Redaktion an den Chefredakteur Klaus Hinkel der Zeitung für kommunale Wirtschaft am 12.07.2020)

Ich hatte es eher nicht erwartet. Und es geschah auch nicht: Klaus Hinkel hat diese Presseanfrage nicht beantwortet.

Über die Gründe lässt sich spekulieren. Die vergleichsweise Bedeutungslosigkeit einer Bloggerin könnte dabei eine Rolle gespielt haben. Schließlich „werten“ erteilte Antworten den Fragenden auch auf. Wenn allerdings die Souveränität von Zeitungen und Chefredakteuren von derlei Ungezogenheiten abhängt, gibt das zu weiterer Betrübnis Anlass.

Zum Spektakel wird dieser Vorgang durch die Tatsache, dass die ZfK den Artikel nach meiner Presseanfrage und ohne die vom Pressekodex vorgeschriebene Kennzeichnung verändert hat. Siehe dazu TS98/20.

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