SatBur3: #landesverrat: Promi-Anwalt Ralf Höcker übernimmt Verteidigung der beiden Netzpolitik-Journalisten

[SATIRE]

Wie einer zum Zwecke der Satire (von SaSe) fiktionalisierten Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Ralf Höcker zu entnehmen ist, übernimmt seine Hoheit Professor Dr. Ralf Höcker himself die rechtliche Vertretung der beiden Netzpolitik.org-Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. Der Generalbundesanwalt Harald Range hatte den beiden von Artikel 5 Grundgesetz freigestellten Journalisten vergangene Woche schriftlich mitgeteilt, dass gegen sie aufgrund dieser zwei Netzpolitik-Artikel im Februar und April 2015 und der dabei veröffentlichten Dokumente des Verfassungsschutzes ermittelt werde. Es bestehe Verdacht auf Landesverrat nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch. Den Faktencheck zum Vorgang liefert der Spiegel, der zu dem im Raum stehenden monströsen Tatvorwurf auch aus eigener Empirie kommentieren kann und darf.


Verfechter der Pressefreiheit statt Aufsichtsrat von „dubiosen Dating-Portal-Betreibern“?
Imagetechnisch verspricht sich Höcker durch die Übernahme dieses populären Mandats ein spektakuläres Gegengewicht zu seiner aktuellen Präsenz in den Schlagzeilen im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit im Aufsichtsrat der InternetOne AG Köln. Dabei ist schon an dieser frühen Stelle superfett hervorzuheben, dass Höcker, Pumuckl, Pinocchio oder wer auch immer und alle und überhaupt mit dem operativen Geschäft und dem Betrieb von Datingportalen durch Kunden der InternetOne AG nicht zu tun hatte und auch zu keinem Zeitpunkt Anteile oder Beteiligungen gehalten oder als Treuhänder oder Treugeber aufgetreten sei.  Den kursiv gesetzten Teil hat SaSe sicherheitshalber hier abgeschrieben!
Welcher Schreiberling allerdings mit so viel Rechtssicherheit formulieren möchte, verliert schnell den roten Faden und seine Leser. Deshalb noch einmal zurück zur Imagepolitur durch die Übernahme des Netzpolitik-Mandats im Gegengewicht zu Höckers früherer Tätigkeit als Aufsichtsrat der InternetOne AG Köln [Satzfortführung siehe oben] – komm, scheiß drauf:

Die Welt am Sonntag hat in einem Bericht Geschäfts- und Kündigungsbedingungen von verschiedenen Dating-Plattformen im Internet angeprangert. Websites wie Parwise.de oder Dateformore.de sollen laut den Recherchen von Welt am Sonntag und Aboalarm.de Nutzer in Abofallen gelockt haben. Schnupper-Zugänge seien automatisch in länger laufende Premium-Mitgliedschaften umgewandelt worden, E-Mail-Kündigungen seien nicht angenommen worden. Angeblich geprellte Nutzer befinden sich in rechtlichen Auseinandersetzungen.
(Meedia 29.07.15 Stefan Winterbauer: Nähe zu dubiosen Dating-Portalen? Medien-Anwalt Höcker widerspricht Welt-Bericht [Welt-Bericht selbst siehe Quelle 1 am Ende vom Text])

Der zitierte Meedia-Artikel dürfte bisher einer der wenigen sein, den man, ohne Rechtsfolgen befürchten zu müssen, noch hyperlinken darf, weil zumindest dieser Redaktion noch keine Abmahnungen Höckers an Meedia bekannt sind. Nachgerade ein Alleinstellungsmerkmal des Branchendienstes innerhalb der Berichterstattung über diese Vorgänge!

Der Artikel in DIE WELT vom 28. Juni 2015 Wie Sex- und Flirt-Portale ihre Nutzer abzocken [Quelle 1] der beiden Journalisten Stephan Dörner und Lars-Marten Nagel war dermaßen grottenfalsch, dass sich der Promi-Anwalt mit der werbend behaupteten Peitschenkompetenz für Blogger zur Abmahnung des Springer-Blatts genötigt sah. Oder genötigt hätte sehen können? Man weiß es nicht!  Offensichtlich ist es dem Medienrechtsprofessor trotzdem bisher noch nicht gelungen, den Springer-Schmierfinken eine Unterlassungserklärung abzutrotzen oder wenigstens eine einstweilige Verfügung gegen sie zu erwirken. Denn der Artikel ist nach wie vor online. Ist ja auch kein Wunder, denn sie wurden gar nicht abgemahnt. Bei dem Abmahnwahnsinn verliert man schier den Überblick? Vielleicht waren die Empfänger doch eher die Netzpiloten?

Abgemahnt wurde auf jeden Fall die Legal Tribune online. Dort hatte Constantin Baron van Lijnden am 29. Juni 2015 den wunderbaren Artikel Staranwalt in dubioses Datingnetzwerk verstrickt? [Quelle 2] verfasst. Am 6. Juli 2015 informiert die LTO ihre Leser über den Erhalt eines anwaltlichen Schreibens  

[…] eines anderen Medienrechtsexperten, der als Partner in Höckers Kanzlei tätig ist, und im Namen der Ideo Labs GmbH mehrere Punkte in unserem Beitrag monierte. Die geforderte Unterlassungserklärung haben wir ebenso abgelehnt wie die Begleichung seiner Kostennote, da wir die Forderungen für unberechtigt halten
(Legal Tribune Online 06.07.2015: Warum Ideo Labs uns abmahnt; Hervorhebg. SaSe)

Kenner der Szene hatten im Frühjahr 2014 schon einmal befürchtet, Höcker könne seinen Biss im Kampf gegen Presse, Journalisten und Blogger verloren haben. Seinerzeit musste ihm das Landgericht Köln im Kostenwiderspruchsverfahren der Bloggerin Dani Parthum (Blog: die deutschen „bad banks“) erst einmal die notwendigen Präliminarien  für einen Antrag auf einstweilige Verfügung auseinanderklabustern. Noch dazu hatte das Medienmagazin ZAPP seinerzeit und durchaus in leicht despektierlicher Tonalität über den heldenhaften Ritt des Staranwalts gegen eine wehrlose Bloggerin berichtet (Originalbeitrag in der ARD-Mediathek nicht mehr verfügbar, Sekundärquelle).

Aber das Abmahn-Sperrfeuer der letzten Wochen spricht allen diesen Befürchtungen Hohn. Unbestätigten Gerüchten zufolge nehme die Kanzlei Höcker derzeit keine anderen Mandate mehr an, weil der „Staranwalt“ momentan ausschließlich mit sich selbst beschäftigt sei.

Andererseits gibt es niemanden unter Gottes ignoranter Sonne, der Journalisten grundsätzlich derart invasiv korrekt einzuschätzen weiß wie der emeritierte Aufsichtsratsvorsitzende der InternetOne AG Professor Dr. Ralf Höcker, der freilich, das musst hier erneut und ganz ganz fett hervorgehoben werden, mit dem operativen Geschäft und dem Betrieb von Datingportalen durch Kunden der InternetOne AG nicht zu tun hatte und auch zu keinem Zeitpunkt Anteile oder Beteiligungen gehalten oder als Treuhänder oder Treugeber aufgetreten sei.  Wo waren wir? Ach, so: Drecksjournalisten-Durchschauungskompetenz –  diese belegt dieses in seiner Bescheidenheit und Demut kaum zu überbietende Zitat:

Ausschnitt aus Bildzitat Screenshot NDR ZAPP am 06.04.2014 Zitat Professor Dr. Ralf Höcker;
Verwendung des Screenshots mit freundlicher Genehmigung der Doggennetz.de-Redaktion aus Aua1330

 

Weiter heißt es in der Höcker-Pressemitteilung, die eingangs dieses Artikels in ihrem Tatsachenkern zweifelsfrei definiert wurde:

Sollte mein anwaltliches Gesamtwerk  […] nicht kraftvoll genug mein bedingungsloses Eintreten für eine der Grundfesten dieser Gesellschaft, die Pressefreiheit und Artikel 5 Grundgesetz, akzentuieren, wird die Übernahme des Mandats für "Netzpolitik.org" diesbezüglich alle sowieso unberechtigten Zweifel ausräumen. Schließlich bin ich anwaltlich nicht nur für deutsche Großbanken, für Großbanken, für führende Banken, für Industrieverbände, für Schönheitschirurgen, für RTL und für die Ideo Labs tätig. Sondern auch.

An der Stelle des  Auslassungszeichens („[…]“) führt Höcker die 84.693 Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen auf, die er in der Vergangenheit gegen die Presse, also Zeitungen, Verlage, Autoren, Journalisten, Blogger & Co., auf den Weg gebracht habe. Die SaSe-Redaktion muss aus schieren Platzgründen auf die Listung verzichten. Höckers Abmahn-Ruf ist Donnerhall. Schon 2009 wurde ihm der Titel „Beschwerdepapst“ verliehen [Quelle 3]. Und seine Anwaltskollegen machen im Internet kein Hehl aus ihrer Freude, wenn Höcker nicht ins Gefängnis muss.
Vertrauensvoll wenden sich immer wieder Journalisten und Blogger an Höcker als Sachwalter des Verbraucherschutzes, wie es gerade erst wieder der bekannte Dr. Bernd Storm van’s Gravensande auf dem Blog Aboalarm in einem offenen Brief tat [Quelle 4].


Expertise und Empirie aus Kachelmann-Galama zugunsten der Blogger
Gefängnis ist das eine; „dubiose Dating-Portale“ (Zitat Meedia) das andere. Es sieht ehrlich gesagt auch ziemlich scheiße aus: ein Promi-Anwalt im Kontext mit so anrüchigen Einrichtungen wie Sex- und Flirt-Portale? Einschränkungen siehe oben. Diesen olfaktorisch und moralisch an Stoffwechselendprodukte gemahnenden Eindruck versucht der – natürlich! – zu Unrecht Geschmähte derzeit durch einen brutal erwachsenen Schlagabtausch auf Twitter mit dem Welt-Redakteur, aus selbiger zu schaffen;  also mit dem, der den Artikel Wie Sex- und Flirt-Portale ihre Nutzer abzocken [Quelle 1] schrieb.

Zugunsten der beiden Journalisten Markus Beckedahl und  Andre Meister will Höcker jetzt seine Erfahrungen als Anwalt sowohl eines armen enttarnten V-Manns des Verfassungsschutzes sowie aus den Schadensersatzklagen seines Mandanten Jörg Kachelmann gegen die Presse nutzen. Nicht dass wir hier eine Abmahnung vergessen: Die Junge Welt wurde im Kontext des oben erwähnten Berichts über den armen enttarnten V-Mann ebenfalls von Höcker abgemahnt

Die oben in ihrem Tatsachenkern unzweifelhaft designierte Pressemitteilung der Kanzlei Höcker sieht da durchaus Parallelen:  Die Netzpolitik-Journalisten hätten sowenig das Land verraten wie Kachelmann …. und die Frauen .. Sie wissen schon!

Auf Twitter kann der Interessierte nachverfolgen, wie tief sich Ralf Höcker schon in die #landesverrat-Thematik eingearbeitet hat. Das immer wieder wüst um sich peitschende Engagement dieses Rechtsexperten hat inzwischen schon seinen eigenen „Fanclub Kanzlei Höcker“ gefunden [Quelle5]. Deren Einsatz ist vorbildlich, denn sie stellen Höcker sogar die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Thema „Erstattung von Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag“ zur Verfügung.


"Netzpolitik"-Mandat sei systemstabilisierend
Als ausgewiesener Schlaubatz hat Professor Dr. Ralf Höcker den Kollateralnutzen der Affäre #landesverrat durchschaut und begründet die Übernahme des Netzpolitik-Mandats wie folgt:

Ein nicht unerheblicher Nebeneffekt des momentanen Hypes um die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen "Netzpolitik" ist die Vertiefung des Irrglaubens beim jetzt so empörten Volk, dass die wahren Feinde (der Demokratie und Pressefreiheit) in der Politik und ihren Institutionen (Nachrichtendienste, Justizapparat) säßen. Das lenkt prima von den eigentlichen Machthabern in der Wirtschaft ab. Im Abgleich mit dem Gerichtsalltag der großen deutschen Pressekammern ist es schon ein grandioser Witz, dass es Menschen gibt, die glauben, die Pressefreiheit sei durch den "Netzpolitik"-Fall und einen schütteren Herrn Range bedroht. Wenn nicht ich, dann wer sollte wissen, wo der Bär tatsächlich steppt?  In kleinen Schritten. Denn mit der juristischen Allzweckwaffe „Persönlichkeitsrechte“ lässt sich überall und jeden Tag aufs Neue journalistische Arbeit dort zurückkämmen, wo sie das Treiben nicht politisch institutionalisierter Machthaber – also etwa von Großbanken, führenden deutschen Banken, Schönheitschirurgen, RTL , den Internetkonzernen etc. –  kritisch unter die Lupe nimmt. Deshalb ist der "Netzpolitik"-Fall systemstabilisierend! Ich bin Teil des Systems und lebe gute dabei. Damit ist dieses Mandat für mich nachgerade zwingend
(Professor Dr. Ralf Höcker in einer zum Zwecke der Satire fiktionalisierten Pressemitteilung am 33. Juli 1988)

 

Update: 04.08.15 mit der eigentlichen Pointe
Okay, okay, okay: Es lässt sich nicht länger verheimlichen. Zu viele Leserzuschriften und Anrufe. Ja, es stimmt: Die Kanzlei Höcker hat natürlich auch Netzpolitik.org schon abgemahnt, für ihren Kunden Schufa hier!
Das Verschweigen dieser eigentlichen Pointe geschah aus purer Sorge um den Ruf der peitschenden Kanzlei. Netzpolitik ist momentan das bundesweite Opfer. Ich wollte auf Teufel komm raus verhindern, dass Höcker im Vorgehen gegen die dortigen Journalisten auf der Täterseite verbucht wird. Ranges Stuhl wackelt nicht nur, der vibriert hochtourig. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz ist ebenfalls in höchsten Nöten.  Keiner will es gewesen sein.
Aber wahrscheinlich ist es ohnehin schwierig, in der Bundesrepublik noch irgendeinen relevanten systemkritischen Blog zu finden, der von den Höckers dieses Landes noch nicht abgemahnt wurde.


Quellen-Hinweis:
SaSe versteht das Bedürfnis seiner Leser, sich zu dem schlüpfrigen Themenkomplex InternetOne AG oder auch die Persönlichkeitsrechte enttarnter V-Männer des Verfassungsschutzes weiter informieren zu wollen. Nachdem die Kanzlei Höcker jedoch 2013 schon einmal nachhaltige und dokumentierte  Ambitionen zeigte, meine redaktionelle Arbeit aktiv und normativ mitzugestalten, werden weiterführende Texte dazu nur als Quellen angegeben und expressis verbis nicht hypergelinkt. Für einen Staranwalt wie Professor Dr. Ralf Höcker muss man die argumentative Herausforderungslatte für seine 84.694te Abmahnung schon einmal etwas  höher legen ….

Quelle 1: DIE WELT 28.06.2015, Stephan Dörner, Lars-Marten Nagel: Wie Sex- und Flirt-Portale ihre Nutzer abzocken: [URL mit Leerzeichen nach dem Doppelbacklash zur Eliminierung des Hyperlinks]:  http:// www.welt.de/wirtschaft/article143184617/Wie-Sex-und-Flirtportale-ihre-Nutzer-abzocken.html
Quelle 2: Legal Tribune online 29.06.2015: Recherche der Welt am Sonntag: Staranwalt in dubioses Datingnetzwerk verstrickt? http:// www.lto.de/recht/hintergruende/h/staranwalt-hoecker-dating-portale-internetone-ideo-labs/
Quelle3: Blog Beschwerdepapst.de 04.06.2009: Medusa-Kanzlei Ralf Höcker; http:// www.beschwerdepapst.de/2009/06/04/premium-kanzlei-ralf-hocker/
Quelle 4: Blog Aboalarm.de 02.07.2015: Offener Brief an Prof. Dr. Ralf Höcker;  https:// www.aboalarm.de/blog/in-eigener-sache/offener-brief-ralf-hoecker/
Quelle 5: Blog Uncoverer.de 08.06.2015: Kanzlei Höcker – Offener Brief des "Fanclub Kanzlei Höcker" an Prof. Dr. Ralf Höcker: http:// www.uncoverer.de/fangruppe-kanzlei-hoecker

Weitere Quellen:
+ golem.de 28.06.2015: Abmahnung geplant: Dating-Plattform nimmt Nutzern ihr Widerrufsrecht: http:// www.golem.de/news/abmahnung-geplant-dating-plattform-nimmt-nutzern-ihr-widerrufsrecht-1506-114917.html
+ Blog joerg-reinholz.blogspot.ch 31.07.15: Kanzlei NochProfessor Ralf Höcker? Erste Wahl! So macht die Euroweb Kritiker sind [sic!] glücklich!: http://joerg-reinholz.blogspot.ch/2015/07/kanzlei-professor-ralf-hocker-erste.html
 

Copyright © 2024. Powered by WordPress & Romangie Theme.