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TS63/16: Furioses Comeback von Jan Böhmermann mit #verafake

+++ Jan Böhmermann bleibt unberechenbar
Das muss man ihm lassen, dem Böhmi: Nach den Wochen auf der Stillen Treppe (die hinter dem Ziegenstall) meldet sich der Satiriker furios zurück. Sein #verafake, bei dem das Neo Magazin Royale (NMR) in der Sendung vom 12. Mai 2016 einen gefakten Kandidaten in die Vera Int-Veen-Sendung Schwiegertochter gesucht eingeschleust hatte, ist furios – und mit sozialer Dimension. Und auch die en passant von Böhmermann gesetzten „zarten“ Anspielungen auf die Erdogan-Affäre sind gelungen! Dabei nimmt er sich auch selbst auf die Schippe mit dem „Scherzanwalt Dr. Christian Witz“ – eine Anspielung auf seinen Anwalt in der Erdogan-Affäre Dr. Christian Schertz. Meedia erklärt die Details des jüngsten NMR-Coups.

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Vor fünf Jahren waren Vera Int-Veen und RTL mit ihrem rücksichtslosen Umgang mit Menschen schon einmal in die Schlagzeilen geraten. Damals ging es um die RLT-Sendung Mietprellern auf der Spur.

Im Übrigen bleibt Meedia dran an der Story (z. B. die Twitter-Reaktionen) und berichtete, dass das Schwiegertochter-gesucht-Fake-Video bei RTL zunächst auch nach der Ausstrahlung von NMR immer noch online gewesen sei. Der Artikel wurde dann aktualisiert – inzwischen hatte RTL reagiert und das Video entfernt.

Und mehr noch. Jan Böhmermann hat tatsächlich etwas bewegt, denn einen Tag später vermeldet – u. a. wieder Meedia -, RTL habe das Produktionsteam ausgetauscht. Und noch einen oben drauf: Jetzt beschäftigt sich die Landesmedienanstalt mit der Sendung!

Der Journalist und „Satiriker“, der RTL seit Jahren für seinen Umgang mit Menschen in den einschlägigen Reality-Soaps kritisiert und dafür auch nervenaufreibende und sehr teure Presserechtsprozesse in Kauf nimmt, ist Holger Kreymeier mit seinem Fernsehkritik.TV.
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+++ Detlef Seif verliest Böhmermanns Schmähgedicht im Bundestag
Im Zuge der Diskussion im Bundestag darüber, ob der Majestätsbeleidigungsparagraf 103 des Strafgesetzbuches sofort abgeschafft werden soll, hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Detlef Seif das Böhmermann-Schmähgedicht noch einmal in Gänze verlesen (Meedia): Weiterlesen

TS17/16: Die grell-bunten Früchte satirischer Arbeit

+++ Haftandrohung für ägyptische Satireaktion
Der ägyptische Satiriker Shady Hussein Abu Zaid und der Schauspieler Ahmed Malek sind aufgrund einer Satireaktion zum Jahrestag der Revolution in ernsten Schwierigkeiten. Die beiden Künstler bliesen Kondome zu Ballons auf, beschrifteten sie mit Edding, verschenkten sie anschließend auf dem Tahrir-Platz an Polizisten und filmten das Ganze. Zum Hintergrund muss man wissen, dass der 25. Januar in Ägypten nicht nur Jahrestag der Revolution ist, sondern seit 2009 auf Anordnung Mubaraks auch „Tag der Polizei“. Die Polizisten fingen die aufgeblasenen Kondome fröhlich auf, die sie für Luftballons hielten. Wie die FAZ berichtet, sei eine Haftstrafe für die beiden Künstler nicht unwahrscheinlich.


+++ BR-Sendung „quer“ bietet Pegida-Klingelton zum Download an
Christoph Süß
und seine satirisch geankerte BR-Sendung quer verdient eigentlich auch mehr (SaSe-) Aufmerksamkeit. Mit dem jüngsten Coup platzieren sich der satirische Altmeister und sein Team in den Medien: Auf der Webseite der Sendung steht „für den ambitionierten Pegida-Mob und die Ironie-Fans unter den Journalisten“ der perfekte Klingelton zum Download bereit.
En passant eingesammelte sprachliche Perle dort: „Dahoimity“! Weiterlesen

SatBur3: #landesverrat: Promi-Anwalt Ralf Höcker übernimmt Verteidigung der beiden Netzpolitik-Journalisten

[SATIRE]

Wie einer zum Zwecke der Satire (von SaSe) fiktionalisierten Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Ralf Höcker zu entnehmen ist, übernimmt seine Hoheit Professor Dr. Ralf Höcker himself die rechtliche Vertretung der beiden Netzpolitik.org-Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. Der Generalbundesanwalt Harald Range hatte den beiden von Artikel 5 Grundgesetz freigestellten Journalisten vergangene Woche schriftlich mitgeteilt, dass gegen sie aufgrund dieser zwei Netzpolitik-Artikel im Februar und April 2015 und der dabei veröffentlichten Dokumente des Verfassungsschutzes ermittelt werde. Es bestehe Verdacht auf Landesverrat nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch. Den Faktencheck zum Vorgang liefert der Spiegel, der zu dem im Raum stehenden monströsen Tatvorwurf auch aus eigener Empirie kommentieren kann und darf.

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