Tag Archiv:Professor Dr. Ralf Höcker

TS57/16: Satire at its best: Martin Sonneborn vor dem EU-Parlament

+++ Martin Sonneborn spricht vor dem EU-Parlament über den „Irren vom Bosporus“
Streng satirische, in ihrer Botschaft angenehm deutliche Worte findet der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn von der Satirepartei DIE PARTEI in seiner kurzen, aber knackigen Ansprache über den „Irren vom Bosporus“ – i. e. den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vor dem EU-Parlament. Er bezieht sich dabei – dankenswerterweise – auf den Vorgang mit dem Konzertprojekt der Dresdner Symphoniker (und nicht auf die Causa Böhmermann). Es berichtet: Meedia. Allerdings bietet dieser neuerliche Einmischungsfall des größenwahnsinnigen Muselmanen in kulturelle Angelegenheiten der Bundesrepublik auch die krasseren Stichworte: Genozid und Völkermord! Sonneborn verweist ausdrücklich auf die Expertise, die er als Deutscher zu diesen Themen besitze …
(Die Tonqualität bzw. Lautstärke des Videos ist leider sehr schlecht!)

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+++ Die zeugungsstarken Wünsche des Claus von Wagner
Es sei Verwirrung entstanden, berichtet Meedia. Verwirrung durch einen Tweet von Claus von Wagner. Darin hatte der Kabarettist und Die-Anstalt-Macher den Eindruck erweckt, die populäre Sendung würde künftig am Sonntagabend zur Primetime um 20.15 Uhr im ZDF ausgestrahlt. Irrtum, kam dann heraus. Wagners Tweet bezog sich auf einen gefälschten Screenshot der Programmankündigungen des ZDF. „Da war bei Claus von Wagner wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens, bzw. des Tweets …“ höhnt Meedia. Weiterlesen

SatBur3: #landesverrat: Promi-Anwalt Ralf Höcker übernimmt Verteidigung der beiden Netzpolitik-Journalisten

[SATIRE]

Wie einer zum Zwecke der Satire (von SaSe) fiktionalisierten Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Ralf Höcker zu entnehmen ist, übernimmt seine Hoheit Professor Dr. Ralf Höcker himself die rechtliche Vertretung der beiden Netzpolitik.org-Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister. Der Generalbundesanwalt Harald Range hatte den beiden von Artikel 5 Grundgesetz freigestellten Journalisten vergangene Woche schriftlich mitgeteilt, dass gegen sie aufgrund dieser zwei Netzpolitik-Artikel im Februar und April 2015 und der dabei veröffentlichten Dokumente des Verfassungsschutzes ermittelt werde. Es bestehe Verdacht auf Landesverrat nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch. Den Faktencheck zum Vorgang liefert der Spiegel, der zu dem im Raum stehenden monströsen Tatvorwurf auch aus eigener Empirie kommentieren kann und darf.

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